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Es gibt nur Kranke auf dieser Welt

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 11. September 2010 um 11:06

Einen Tag vor meinem Geburtstag habe ich den gleichen Grill wie Zinni eingebaut bekommen und dachte "das gefällt dir" am nächsten Tag auf meiner Feier kommt eine Freundin angerand und meinte da ist ein Typ mit einem 30 cm langen Messer um dein Auto gegangen. Ich raus und dem "Typen" hinterher. Als ich den hatte stellte sich das als weiblich sehr verwirtes Wesen heraus. Auf meine Frage ob wir uns kennen und warum sie mein Auto beschädigt hat, bekam ich als wirre Antwort "Ich sage nichts ohne meinen Anwalt". Später bei der Polizei behauptete Sie, ich hätte ihre Wohnung kurz und klein geschlagen und noch andere wirre Behauptungen. Meine Feier war für mich gelaufen, nachdem ich mir meinen Insi genauer anschaute.

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+6
Beste Antwort im Thema
am 11. September 2010 um 11:17

entweder neid,dumm oder was weiß ich

 

 

mit solchen leuten würde ich direkt keine Gnade habe,leider muss man sich ja zurückhalten sonst ist man selbst der dumme

schade um den schönen Insi

 

immer schön Anzeigen und die Person richtig ausziehn das SIE es merkt!

 

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am 11. September 2010 um 11:17

entweder neid,dumm oder was weiß ich

 

 

mit solchen leuten würde ich direkt keine Gnade habe,leider muss man sich ja zurückhalten sonst ist man selbst der dumme

schade um den schönen Insi

 

immer schön Anzeigen und die Person richtig ausziehn das SIE es merkt!

 

Ohje, der arme Insi ... tut mir in der Seele weh ... :(

am 11. September 2010 um 11:21

ich beneide dich um deine Selbstbeherrschung, ich hätte der Tussi wohl auch ein paar Narben zugefügt.

Hoffentlich bekommst du den Schaden ersetzt. Scheint wohl gerade "in" zu sein, Insignias zu beschädigen. Laufen den da draußen nur noch Hirntote rum?

Um Gottes Willen, wer macht denn sowas?! :confused::confused::confused::confused::confused::confused:

Gruß

Was muss in einem Menschen wohl vorgehn so etwas zu tun????

Da wird wohl eine komplette Neulackierung fällig....

Hoffentlich bekommst du alles ohne grösseren Stress geregelt!

 

Gruss Opelaner

Da fehlen mir die Worte.

Dem armen INSI eine baldige Genesung ! Und es möge nie wieder vorkommen.

LG

GM-Fan06

Hi,

ist natürlich sehr ärgerlich, aber gut das alles soweit seine juristische Bahn nimmt.

Wars denn nun ein Kerl oder ne Frau?

MfG BlackTM

eine Frau

Willkommen im Club:(

...ich hoffe Du hast einen guten Rechtschutz und die "Dame" eine gute Haftpflicht....ich drück Dir die Daumen....

Man kann kaum sagen, dass das irrtümlich oder aus Versehen passiert ist. Die PHV zahlt nicht. Wenn sie kein Geld hat, heißt das: Vollkasko und Hochstufung. Tolle Sache! :-(

Zitat:

Original geschrieben von Editon2003

...ich hoffe Du hast einen guten Rechtschutz und die "Dame" eine gute Haftpflicht....ich drück Dir die Daumen....

Ob eine Haftpflicht eine vorsätzliche Straftat abdeckt...?

 

Das läuft auf eine Zivilklage auf Schadensersatz hinaus und i.d.R. ist bei solchen (verwirrten) Schädigern nichts zu holen außer Ärger. Ich wünsche dem Threadautor natürlich trotzdem alles Gute und hoffe mit ihm auf einen vollständigen Schadenersatz. Viel Glück!

Viele Grüße, vectoura

Zitat:

Original geschrieben von vectoura

Zitat:

Original geschrieben von Editon2003

...ich hoffe Du hast einen guten Rechtschutz und die "Dame" eine gute Haftpflicht....ich drück Dir die Daumen....

Ob eine Haftpflicht eine vorsätzliche Straftat abdeckt...?

 

Das läuft auf eine Zivilklage auf Schadensersatz hinaus und i.d.R. ist bei solchen (verwirrten) Schädigern nichts zu holen außer Ärger. Ich wünsche dem Threadautor natürlich trotzdem alles Gute und hoffe mit ihm auf einen vollständigen Schadenersatz. Viel Glück!

Viele Grüße, vectoura

...einer scheinbar geistig verwirrten Person Vorsatz nachzuweisen wir wahrscheinlich nicht einfach sein:

Vorsatz bedeutet das Wissen und das Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale, also der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des Vorsatzes ist die Begehung der Tat. Nachträglich erlangtes Wissen schadet dem im Augenblick der Tathandlung unwissenden bzw. gutgläubigen Täter nicht.

Unterschieden werden drei verschiedene Erscheinungsformen des Tatbestandsvorsatzes:

Absicht liegt dann vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.

Direkter Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.

Eventualvorsatz bedeutet, der Täter hält es ernstlich für möglich und findet sich damit ab, dass sein Verhalten zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.

Der Vorsatz ist jedoch in allen oben genannten Fällen gegeben. Zu unterscheiden ist der Vorsatz von der Fahrlässigkeit. Gerade die Unterscheidung zwischen Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit ist oftmals schwierig.

quelle Juraforum

am 11. September 2010 um 12:00

Zitat:

Original geschrieben von MatthiasDELFS

Um Gottes Willen, wer macht denn sowas?! :confused::confused::confused::confused::confused::confused:

Gruß

Wir sind in Deutschland, das Land der Neider...

Sieht schon ziemlich heftig aufn Bild aus - für mich wäre der Tag auch gelaufen.

Du bist übrigens der Erste den ich kenne, der jemanden erwischt hat, als sich derjenige am

Auto zu schaffen machte.

Du hast deiner Freundin, die dich drauf hingewiesen hat, viel zu verdanken!

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