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Fahren ohne vorderes Kennzeichen, Strafe?

Themenstarteram 3. August 2011 um 13:15

Hallo zusammen, folgende Geschichte ist mir am Montag passiert.

Ich war bei einem Freund in einer anderen Stadt 200km Entfernt... ich dachte eigentlich es sei alles Ok - am nächsten morgen bin ich heimgefahren und bekam während der Fahrt einen Anruf am Handy -Private Nummer -.

Bin rangegangen... es meldete sich die Polizei aus meiner Stadt und fragte ob ich etwas vermisse... soweit ich weis hatte ich alles..:Schlüssel, Geldbeutel...Papiere... alles da. Er sagte mir dann das mein vorderes Kennzeichen gefunden wurde und es zerstört sei...ist wohl in eine Maschine der Diakonie gelandet denn da sollte ich das alte Kennzeichen auch abholen um ein neues machen zu können wegen dem Aufkleber usw.

Nun bin ich dann direkt als ich Zuhause war hingefahren und hab das alte Schild abgeholt...war seitlich wie abgeschnitten - wirklich unbrauchbar.

Auf dem Heimweg bin ich dann an einer Polizeistreife vorbeigefahren die gerade einen anderen Autofahrer kontrolliert hat und fertig war uns ins Auto stieg - in dem momment wo er einstieg und ich vorbeifuhr guckte er zu mir und wohl offensichtlich auf das fehelnde Kennzeichen vorne.

Hinten ist es logischerweise noch dran, bin dann extra langsam gefahren das sie mich aufhalten können - sofern sie das wollen...die sind dann aber komsicherweise die nächste Links gefahren wo ich geradeaus gefahren bin...

Jetzt ist die Frage... meint ihr die schicken mir da Post mit einer Strafe wegen fahren ohne Kennzeichen vorne? Wäre 40€ und 1 Punkt... und zur Nachschulung muss ich eh schon demnächst wegen einer damaligen Geschindigkeitsübertretung (Aufforderung zum ASF ist noch nicht da).

Klar - der rechtlich korrekte weg wäre das ich das Schild mit einem anderen Auto oder zufuß abhole und dann zur Zulassungsstelle gehe und ein neues mache... aber meint ihr die grünen sind da so streng? Vermutlich müsste der Polizist das sogar gewusst haben wenn er es war der mich angerufen hat oder an die Kollegen gefunkt hat weil es ja polizeilich gemeldet war das mein Kennzeichen wirklich verloren war.

Beste Antwort im Thema
am 3. August 2011 um 15:06

Eigentlich komisch, dass dir hier keiner empfohlen hat, eine Selbstanzeige zu erstatten.. Das wäre motor-talk- like :)

Wenn sie dich nicht angehalten haben, wüssten sie auch nicht, wer die Tat begangen hat. Also bekommst du mit Sicherheit nichts. Und wenn: jemand anderes ist gefahren.

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Du hast es vermutlich mit gutmütigen Beamten zu tun oder der Streifenbeamte  hat das fehlende Kennzeichen nicht bemerkt. Mach' Dir keinen Kopf,  da kommt m. E. nichts nach!

Und wenn doch etwas kommt; dann erklärst Du ganz sachlich das, was Du auch hier geschildert hast (nur vielleicht etwas kürzer). Man wird ja nicht unbedingt immer gleich gefressen ... ;)

 

PS: Was bitte ist denn eine "Maschine der Diakonie" :confused: ?

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

...

PS: Was bitte ist denn eine "Maschine der Diakonie" :confused: ?

das habe ich mich auch gefragt. da das nummernschild "wie seitlich abgeschnitten" war, scheint das ja ne gefährliche maschine zu sein. eventuell werden da austrittswillige.....:D

Themenstarteram 3. August 2011 um 14:07

Verloren hab ich das Schild auf einem großen Parkplatz der sehr viele und sehr tife Schlaglöcher hat...da muss das wohl auf der Halterung gefallen sein und die Polizei meinte der Diakonie ist das Schild irgendwie in eine Maschine geraten... vieleicht irgendeine Maschine die da den Kies wieder verteilen soll oder derartiges...genaueres hat man mir leider nicht gesagt.

Hatte erst gedacht - ok da wird halt jemand drüber gefahren sein, bieg ich wieder gerade und rein damit- aber das war leider echt nicht mehr zu gebrauchen.

2n

Jetzt ist alles klar: LA - da sind die Cops noch Menschen;)

am 3. August 2011 um 14:17

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Jetzt ist die Frage... meint ihr die schicken mir da Post mit einer Strafe wegen fahren ohne Kennzeichen vorne? Wäre 40€ und 1 Punkt... und zur Nachschulung muss ich eh schon demnächst wegen einer damaligen Geschindigkeitsübertretung (Aufforderung zum ASF ist noch nicht da).

Klar - der rechtlich korrekte weg wäre das ich das Schild mit einem anderen Auto oder zufuß abhole und dann zur Zulassungsstelle gehe und ein neues mache... aber meint ihr die grünen sind da so streng? Vermutlich müsste der Polizist das sogar gewusst haben wenn er es war der mich angerufen hat oder an die Kollegen gefunkt hat weil es ja polizeilich gemeldet war das mein Kennzeichen wirklich verloren war.

Vom Grundsatz her muss das Kennzeichenschild vorn lesbar in einem bestimmten Winkel angebracht sein. Dies ist in Deinem Fall natürlich unmöglich und, was viel wichtiger ist für Dich, steht die "Stilllegung" des Pkw wegen des nicht angebrachten und beschädigten Kennzeichens in keinem Verhältnis zur potentiellen Ordnungswidrigkeit.

Da Du von dem anderen Polizeibeamten nicht angehalten worden bist, kannst Du m.E. davon ausgehen, dass tats. nichts kommen wird. Dies wurde oben ja schon geschrieben.

Auch braucht der Beamten davon nichts gewusst zu haben; wegen einer solchen Trivialität wird keine "Fahndung" ausgerufen. Nicht ein jedes Telefonat mit einem Bürger wird allen anderen Beamten mitgeteilt. Wozu auch, dann hätte man bei der Polizei nichts anderes mehr zu tun.

Gruß

Achim H.

Das Schild hat eine Feindberührung mit einem Rasenmäher gehabt. :D

MfG aus Bremen

am 3. August 2011 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Das Schild hat eine Feindberührung mit einem Rasenmäher gehabt. :D

MfG aus Bremen

wie denn? Einem 50er Roller aufgefahren? :D

am 3. August 2011 um 15:06

Eigentlich komisch, dass dir hier keiner empfohlen hat, eine Selbstanzeige zu erstatten.. Das wäre motor-talk- like :)

Wenn sie dich nicht angehalten haben, wüssten sie auch nicht, wer die Tat begangen hat. Also bekommst du mit Sicherheit nichts. Und wenn: jemand anderes ist gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Hallo zusammen, folgende Geschichte ist mir am Montag passiert....

Wenn ich so Deine 1.200 Beiträge querlese, was Dir schon so alles passiert ist, in Deinem kurzen, jungen Autoleben :D

 

Ich würde an Deiner Stelle mal Gedanken über ein Buch machen. :D :D

am 3. August 2011 um 15:27

:D was hier recherchiert wird... Aber mein Vorredner hat Recht. Du bist gefährdet! SChon mal an Lebens-, Privathaftpflicht-, Garantieversicherung gedacht? Ich hab da jemanden, der versichert gerne :D

heb das alte schild einfach auf...dann hast evtl. noch ne chance dich vor der strafe zu drücken.

Generell hättest das Fahrzeug nicht mehr bewegen dürfen bzw. nun war es ja schon Vorsatz ;)

am 3. August 2011 um 15:36

Ach Leute,

lasst die einzelnen TE doch schreiben, es braucht ja nicht geantwortet zu werden.

Manche haben halt ihre eigene Maßeinheit: von einem in's nächste Fettnäpfchen. Diese gehören auch zu denen, die mit ziemlicher Treffsicherheit und konstanter Boßhaftigkeit das einzige defekte Autoradio aus einer ganzen Palette beim Discounter herausziehen oder zu Recht einen Feuerlöscher im Auto installiert haben. Ratschläge über deren ureigene Verhaltensweisen im Leben stehen hier niemanden zu.

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

...

Wenn sie dich nicht angehalten haben, wüssten sie auch nicht, wer die Tat begangen hat. Also bekommst du mit Sicherheit nichts. Und wenn: jemand anderes ist gefahren.

Neeeiiiin ! Bitte nicht noch das ! Bis jetzt war es doch ganz friedlich und sogar lustig hier im Thread ;):cool:!

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