Fehler im SG SFZ - Widerstand Zündpille ZK1 zu gross
Hallo Profis,
ich habe seit einigen Wochen mal wieder gestörte Rückhaltesysteme, laut INPA ist es dieses Mal ein Fehler im "Satellit Fahrzeugzentrum": 9AF4 - Widerstand Zündpille ZK1 zu gross.
Es handelt sich um einen E61, Bj. 2005, 525i Benziner, erst 48000 KM gelaufen. Wenn ich den Fehler lösche kommt er meistens sofort wieder, manchmal auch erst nach 2-3 Mal fahren. Ich möchte den "Jugend forscht" Kollegen vom nicht unnötig Geld fürs Programmieren, eine neue Batterie oder irgendwelche Steuergeräte geben, sondern selber den genauen Fehler ermitteln.
Kann mir vielleicht jemand helfen und/oder sagen, wo genau das SFZ und die Zündpille verbaut sind? Kann sowas evtl. wirklich an der 7 Jahre alten Batterie liegen oder am Anschlußstecker (habe ich irgendwo gelesen)?
Bin für jeden Tip dankbar!
NwO
Beste Antwort im Thema
Hallo,
falls mal jemand beim Suchen auf diesen Thread stößt ...
Ich konnte das Problem selber beheben, es war der Stecker vom Gurtstraffer unter dem Fahrersitz. Der Widerstands-Toleranzbereich liegt laut ISTA bei 1,8 - 3,5 Ohm, bei mir betrug dieser 3,8 Ohm, daher die Fehlermeldung. Nach dem Reinigen der Steck-Kontakte und dem Löschen des Fehlerspeichers ist jetzt Ruhe, der Widerstand liegt nun wieder bei 2,5 Ohm ...
LG,
NwO
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17 Antworten
Schau mal da - könnte helfen.
BMW_Verrückter
Zitat:
Original geschrieben von Bmw_verrückter
Schau mal da - könnte helfen.
BMW_Verrückter
Danke, aber den Thread kannte ich schon. Ich hatte u.a. auch das Problem mit der Sitzmatte vor einem Jahr, das ging relativ einfach durch Reinigen der Kontakte am Stecker zu beheben ...
Push!
Kurzes Update, hoffe immer noch auf Hilfe ...
Ich hatte die Batterie Anfang der Woche mal zwei Tage am Ladegerät, danach war der Fehler für fast 2 Tage verschwunden, könnte also wirklich die Batterie sein. Ich fahre nur Kurzstrecke und muß die Batterie ca. alle 2 Monate aufladen. Ich merkte das bisher immer, wenn das Navi (Business) auf einmal ohne genutzt zu werden, die Navi-DVD haben wollte, das war dann ein Zeichen dafür, daß die Batterie fast leer war. Allerdings kam der Fehler mit der Zündpille bisher nie, auch nicht bei annähernd entladener Batterie ...
Überprüfe einfach mal die Ladespannung bei laufendem Motor und auch bei abgeschaltenem Motor nach 30 Minuten mit einem Multimeter
BMW_Verrückter
Hallo,
falls mal jemand beim Suchen auf diesen Thread stößt ...
Ich konnte das Problem selber beheben, es war der Stecker vom Gurtstraffer unter dem Fahrersitz. Der Widerstands-Toleranzbereich liegt laut ISTA bei 1,8 - 3,5 Ohm, bei mir betrug dieser 3,8 Ohm, daher die Fehlermeldung. Nach dem Reinigen der Steck-Kontakte und dem Löschen des Fehlerspeichers ist jetzt Ruhe, der Widerstand liegt nun wieder bei 2,5 Ohm ...
LG,
NwO
Danke für die Rückmeldung, Top! Dafür ein Danke!
Bin grade an der Fehlersuche bei einem Bekannten...520i 2003er.
964C Unterbrechung ZK1 laut INPA.
Weiss einer was das genau ist? Google gibt da nicht grad viel her. Ausser das ZK1 Gurtstraffer Fahrerseite ist (SFZ) ...bei ihm ist der Fehler aber im TEFA60 abgespeichert...wahrscheinlich wurden die SGs im laufe der JAhre anders benannt.
Falls wer einen Tip wo ich als erstes Anfangen soll bzw was ZK1 wirklich ist dann nur her damit
MfG
Hallo NeRkO20,
ZK steht für Zündkreis, ZK1 ist auf der Fahrerseite, dazu gehört m.W. Fahrerairbag und Gurtstraffer, evtl. auch der Sensor für die Sitzbelegungsmatte, da bin ich mir aber nicht sicher. Ich würde mal mit den Kabeln und Steckern unter dem Fahrersitz anfangen ...
Gruß,
NwO
Das Problem sollte auf jeden Fall in einer Fachwerkstatt behoben werden, und zwar aus folgendem Grund:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Problem sollte auf jeden Fall in einer Fachwerkstatt behoben werden, und zwar aus folgendem Grund:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.
Ist ja schön und gut, aber was hat das damit zu tun, daß man einen Wackelkontakt an einem Stecker selber besitigt ...
Genau so. Fehlerspeicher Löschversuche hatten mich schon 60€ gekostet.Jetzt schaue ich den Stecker genau an.
Zitat:
Original geschrieben von harvol
Genau so. Fehlerspeicher Löschversuche hatten mich schon 60€ gekostet.Jetzt schaue ich den Stecker genau an.
In den meisten Fällen ist es damit erledigt. Ich habe von einem BMW-Mechaniker gehört, daß die beim die Kontakte sogar verlöten ...
Gruß,
NwO
Fehler ist wieder da. Also eine blöde Frage: wo genau und wie soll man der Widerstand messen? Da sind 2 Stecker. Muss man die Batterie abklemmen oder nur die Stecker abziehen?
Welcher Fehler denn? Du hast soweit ich das sehe in diesem Thread nichts gepostet zu deinen Fehlern, daher die Frage Man zieht grundsätlich nur den Stecker ab und misst dann den Widerstand mit einem Ohmmeter.
Grüße,
BMW_Verrückter