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Fehlerhafte Lieferung XC70

Themenstarteram 15. November 2010 um 19:44

Der Händler hat vergessen, bei XENON ein Kreuz zu setzen als er das Fahrzeug in Auftrag gab. Auto gebaut und geliefert, bei der Übergabe erst gemerkt dass nur Halogen verbaut ist. Ich hätte schon sehr gern das XENONKurvenlicht, weiß aber echt nicht, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll. Eine Nachrüstungsmöglichkeit wird vehement bestritten. Was würdet ihr tun?

Beste Antwort im Thema
am 16. November 2010 um 7:18

Guten Morgen,

habe mich mal wieder köstlich darüber amüsiert, welche Rechtsauffassungen hier mit einer Überzeugung vertreten werden, dass es einem die Schuhe auszieht :D Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier mal wieder die Rechtsfindung.

§ 433 I Satz 2 BGB: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

§ 434 I BGB: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

§ 437 BGB (gekürzt): Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer 1. Nacherfüllung verlangen, 2. von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und 3. Schadensersatz oder vergeblicher Aufwendungen verlangen.

1. Nacherfüllung, wenn denn eine Nachrüstung nicht möglich ist, würde die Lieferung eines neuen Autos bedeuten. Dies kann der Händler nach § 439 III BGB ablehnen: "...wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels..."

2a. Rücktritt vom Vertrag hängt von § 323 V Satz 2 BGB ab: "Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist."

2b. Den Kaufpreis zu mindern ist in § 441 BGB regelt, wobei § 323 V Satz 2 BGB hier ausdrücklich nicht anzuwenden ist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach § 441 III BGB: "Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln."

3a. Schadensersatz sprengt den Rahmen eines Posts, bei Bedarf "einfach" §§ 440, 280, 281, 283 und 311a und zehntausend Seiten Kommetierung lesen. :D

3b. Vergebliche Aufwendungen geltend zu machen, ginge zwar grundsätzlich auch, aber wäre evtl. schwer darzulegen und würde wahrscheinlich auch nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen.

Beim Rücktritt ist die Frage, ob fehlendes Xenon "unerheblich" ist. Bei einer falschen Autofarbe (schwarz statt "Le Mans Blue Metallic") hat der BGH mal entschieden, dass dies "erheblich" sei, VIII ZR 70/07. Ob das für Xenon auch so gilt, kann man nicht sagen. Grundsätzlich könnte ein Richter aber zu der Auffassung kommen, dass fehlendes Xenon unerheblich ist und damit einen Rücktritt als unzulässig erklären.

Bei der Kaufpreisminderung wäre wohl der "Xenon-Preis" zu erstatten, aber ich vermute, dass Dir dies nicht genug wäre. Ob eine höhere Minderung zu begründen wäre, wage ich zu bezweifeln. (Muss aber bei einer Ferndiagnose dieser Art nicht unbedingt etwas heißen.)

Beim Schadensersatz müsstest Du darlegen, dass Dir (zusätzlich zu der Minderung) ein Schaden entstanden ist, der Dir erstattet werden müsste. Wie gesagt, Schadensersatz sprengt den Rahmen hier, aber grundsätzlich dürfte es schwierig werden, einen Schaden darzulegen.

Die Quitessenz: Versuche Dich mit dem Händler im Guten zu einigen. Einen langwierigen Prozess mit weiteren Kosten anzustreben, den man dann auch noch evtl. verliert oder nur teilweise gewinnt, ist nicht unbedingt die Variante, die dann zu einer Zufriedenheit führt. Aber, Du hast auf jeden Fall Ansprüche gegen den Händler, sofern ein Sachmangel vorliegt, und brauchst daher nicht eine ungünstige "Einigung" zu akzeptieren.

So. War doch ganz einfach.

Gruß

xc90er

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Zitat:

Original geschrieben von GrosserSpeyer

Der Händler hat vergessen, bei XENON ein Kreuz zu setzen als er das Fahrzeug in Auftrag gab. Auto gebaut und geliefert, bei der Übergabe erst gemerkt dass nur Halogen verbaut ist. Ich hätte schon sehr gern das XENONKurvenlicht, weiß aber echt nicht, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll. Eine Nachrüstungsmöglichkeit wird vehement bestritten. Was würdet ihr tun?

Wenn der Fehler beim Händler liegt, dann soll er dir den Wagen mit Xenon Neu bestellen, den falsch gelieferten als Vorführwagen nehmen und dir unentgeltlich bis zur Lieferung des Neuen zur Verfügung stellen! Vielleicht einigt Ihr euch auch auf ein kleineren Wagen bis der Neue geliefert ist!

Ansonsten Rechtsanwalt! :):D

Hast Du den Kaufvertrag unterschrieben und steht da Xenon drin? Wenn ja, dann ist die Sache klar. Fahrzeug nicht abnehmen. Wenn Xenon im Vertrag fehlt und Du dennoch unterschrieben hast, dann hast Du Pech, fürchte ich. :(

ich hatte ein ähnliches Problem mit bestelltem aber nicht gelieferten four-c Fahrwerk.

Hab mich dann mit dem :) geeinigt und den Wagen 3 Jahre gefahren. Man muss nicht immer gleich "die Keule" auspacken:eek: Es kommt halt drauf an WIE wichtig dir das Xenon ist...

Hi,

 

ich hab auch Kurvenxenon und würde nicht mehr drauf verzichten wollen, ist ne feine Sache.

 

Was hast Du denn sonst für ne Ausstattung & Motor gewählt? Wenn Du nicht den kleinsten Motor und Basis gewählt hast, könnte fehlendes Xenon beim Wiederverkauf hinderlich sein bzw. der Interessentenkreis schrumpft.

 

 

 

Grüße,

Eric

Du wirst Dich damit abfinden müssen. Du kannst machen, was Du willst, es wird keine Wandlung, Umtausch etc. geben. Vielleicht bekommst Du eine Gutschrift von 300 EUR o. ä. auf "Dein Konto" beim Händler. Kulanz existiert im Wortschatz von VCG nicht, auch nicht, wenn Du Dich im Recht fühlst.

Ich habe drei Jahre gegen Volvo gekämpft und hatte alle "auf meiner Seite": Den Leasinggeber, den Verkäufer, die Werkstatt, meine Firma - Es hat nichts gebracht. Ob Du "dem guten Geld noch schlechtes hinterher schmeisst" kannst Du natürlich selber entscheiden (also den Rechtsweg einschlägst). Vielleicht klappt das eher. Ich glaube jedenfalls nicht daran.

Gruß Dieten

Nachrüsten geht in der Tat schwer, weil zu Xenon mehr zählt als nur die Lampen (Neigungssensor etc.)

Rein rechtlich musst du den Wagen nicht abnehmen. Der Händler säße dann auf einem neuen, nach deinen Wünschen zusammengestellten XC70, für den er erstmal einen anderen Käufer finden muss - keine gute Situation für ihn, aber eine sehr schöne Verhandlungsposition für dich. Insofern dürfte er dir preislich entgegenkommen, und zwar deutlich mehr als es dem Minderpreis wegen des fehlenden Xenons entspricht.

Du musst dann für dich entscheiden, wie viel Minderpreis dich beschwichtigt. Wenn du sagst "ich habe mir extra einen sauteuren Neuwagen bestellt, um den Wagen exakt so zu haben, wie ich ihn will, also mit Xenon", dann bestehe lieber auf Neulieferung. Sonst ärgerst du dich die nächsten Jahre. Wenn du hingegen größtenteils tagsüber fährst, wäre das deine Gelegenheit, einen normalerweise unmöglichen Rabatt auf einen - vom Xenon abgesehen - nach deinen Wünschen konfigurierten Neuwagen zu erhalten.

Da Xenon so um die 1000 EUR Aufpreis kostet, würde ich mal mit -4000 EUR in die Verhandlung einsteigen, was 3000 EUR Rabatt wegen der Fehllieferung entspräche (<10% vom Neupreis). Je exotischer deine Farb- und Ausstattungs-Kombination, desto besser ist deine Verhandlungsposition. Als Argument solltest du zum einen die Gründe für Neuwagenkauf (s.o.) erwähnen, zum anderen den Wiederverkauf. In dieser Gewichtsklasse ist Xenon fast Standard.

Zitat:

Original geschrieben von dieten2000

Du wirst Dich damit abfinden müssen. Du kannst machen, was Du willst, es wird keine Wandlung, Umtausch etc. geben.

hallo,

 

stellt sich die frage, was war dein problem?

ist es ein identischer fall gewesen?

wenn es um eine nichterfüllung eines vertrages geht dann würde ich schon sagen, dass chancen bestehen den wagen zu verweigern.

dazu wäre es interessant zu wissen, was wurde vertraglich festgehalten und was sagt der :) dazu bzw. wie kulant ist er.

wenn du dir nicht gerade ne "exotische" austattung bestellt hast, dann könnte der händler auch kulanter weise den wagen behalten und neu verkaufen bzw. ihn als vorführer nutzen und dir einen neuen wagen bestellen.

 

versuche dich erstmal im menschlichen weg bevor gleich der krieg ausbricht...

 

 

gruss

Dieten2000,

wenn Dien Verhalten gegenüber VOLVO in etwa so ist, wie der Tenor deines Postings, fange ich sogar an, Verständnis für VCG zu haben.

Nicht selten motzen auch Leute über fehlende Kulanz seitens VCG, die einen Re-import fahren.

Ach ja, ich hatte noch nie Probleme mit Kulanz seitens VCG, allerdings musste ich das Thema auch noch nie wirklich stressen. Da ist mir eher BMW als nicht wirklich rühmlich bekannt, von Pfau-Weh rede ich mal lieber gar nicht.

janmdl, prüfe mal bitte Deine Zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

Dieten2000,

 

wenn Dein Verhalten gegenüber VOLVO in etwa so ist, wie der Tenor deines Postings, fange ich sogar an, Verständnis für VCG zu haben.

der jürgen mir aus der seele spricht ;) Danke !!!

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

janmdl, prüfe mal bitte Deine Zahlen.

Vielleicht etwas zu hoch angesetzt? Naja, wir wissen ja nicht, wie teuer die Bestellung war. Ein D5 Momentum mit vielen Extras um die 45k oder eher ein Drive Kinetic bei 35k. Da sollten 2-3k Nachlass wegen Fehllieferung schon drin sein, denke ich.

Für mich ist die Sache doch ganz einfach:

- wenn auf der Auftragsbestätigung "Xenon" fehlt: pech gehabt

- wenn auf der Auftragsbestätigung Xenon steht: hat der Händler Pech gehabt. Ich würde das Auto nicht abnehmen.

Der Händler wird dir kaum weitere 3000-4000E Nachlass geben, sorry...

Was mich allerdings umtreibt: welche seltsame Zusammenstellung war das denn? irgendwie ist das Winter-Paket Pro eine fast muss-Ausstattung für kinetic und Momentum. (oder wurde das paket vergessen? dann fehlt Sitzheizung auch....

Hmm wie man in den Wald...

Habe auch schon mal einen XC70 zurückgegeben, Km gegenseitig aufgerechnet und neuen bestellt - fertig.

Man kann auch vernünftig mit dem Freundlichen reden. Kann bisher nur von guten Erfahrungen berichten. Im Gegensatz zu den dt. Premium und Möchtegernpremiummarken.

am 16. November 2010 um 7:11

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

Für mich ist die Sache doch ganz einfach:

- wenn auf der Auftragsbestätigung "Xenon" fehlt: pech gehabt

- wenn auf der Auftragsbestätigung Xenon steht: hat der Händler Pech gehabt. Ich würde das Auto nicht abnehmen.

Der Händler wird dir kaum weitere 3000-4000E Nachlass geben, sorry...

Was mich allerdings umtreibt: welche seltsame Zusammenstellung war das denn? irgendwie ist das Winter-Paket Pro eine fast muss-Ausstattung für kinetic und Momentum. (oder wurde das paket vergessen? dann fehlt Sitzheizung auch....

Das mit dem Paket ging mir auch durch den Kopf ;)

Aber ich sehe zwischen "pech gehabt" und "nicht abnehmen" schon einen gewissen Verhandlungsspielraum. Keine 3000-4000 Nachlass. Aber ich würde mit 4000 in die Verhandlung einsteigen. Wenn dann 3000 rauskäme, entspräche das einem Nachlass von 2000 EUR (da das Xenon selbst ja 1000 kostet, die natürlich abgezogen werden müssen). 2000 EUR Nachlass dafür, dass man ein 40k-Auto dem Händler trotz Fehlbestellung abnimmt, halte ich für realistisch. Aber der TE kann ja mal berichten...

am 16. November 2010 um 7:18

Guten Morgen,

habe mich mal wieder köstlich darüber amüsiert, welche Rechtsauffassungen hier mit einer Überzeugung vertreten werden, dass es einem die Schuhe auszieht :D Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier mal wieder die Rechtsfindung.

§ 433 I Satz 2 BGB: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

§ 434 I BGB: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

§ 437 BGB (gekürzt): Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer 1. Nacherfüllung verlangen, 2. von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und 3. Schadensersatz oder vergeblicher Aufwendungen verlangen.

1. Nacherfüllung, wenn denn eine Nachrüstung nicht möglich ist, würde die Lieferung eines neuen Autos bedeuten. Dies kann der Händler nach § 439 III BGB ablehnen: "...wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels..."

2a. Rücktritt vom Vertrag hängt von § 323 V Satz 2 BGB ab: "Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist."

2b. Den Kaufpreis zu mindern ist in § 441 BGB regelt, wobei § 323 V Satz 2 BGB hier ausdrücklich nicht anzuwenden ist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach § 441 III BGB: "Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln."

3a. Schadensersatz sprengt den Rahmen eines Posts, bei Bedarf "einfach" §§ 440, 280, 281, 283 und 311a und zehntausend Seiten Kommetierung lesen. :D

3b. Vergebliche Aufwendungen geltend zu machen, ginge zwar grundsätzlich auch, aber wäre evtl. schwer darzulegen und würde wahrscheinlich auch nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen.

Beim Rücktritt ist die Frage, ob fehlendes Xenon "unerheblich" ist. Bei einer falschen Autofarbe (schwarz statt "Le Mans Blue Metallic") hat der BGH mal entschieden, dass dies "erheblich" sei, VIII ZR 70/07. Ob das für Xenon auch so gilt, kann man nicht sagen. Grundsätzlich könnte ein Richter aber zu der Auffassung kommen, dass fehlendes Xenon unerheblich ist und damit einen Rücktritt als unzulässig erklären.

Bei der Kaufpreisminderung wäre wohl der "Xenon-Preis" zu erstatten, aber ich vermute, dass Dir dies nicht genug wäre. Ob eine höhere Minderung zu begründen wäre, wage ich zu bezweifeln. (Muss aber bei einer Ferndiagnose dieser Art nicht unbedingt etwas heißen.)

Beim Schadensersatz müsstest Du darlegen, dass Dir (zusätzlich zu der Minderung) ein Schaden entstanden ist, der Dir erstattet werden müsste. Wie gesagt, Schadensersatz sprengt den Rahmen hier, aber grundsätzlich dürfte es schwierig werden, einen Schaden darzulegen.

Die Quitessenz: Versuche Dich mit dem Händler im Guten zu einigen. Einen langwierigen Prozess mit weiteren Kosten anzustreben, den man dann auch noch evtl. verliert oder nur teilweise gewinnt, ist nicht unbedingt die Variante, die dann zu einer Zufriedenheit führt. Aber, Du hast auf jeden Fall Ansprüche gegen den Händler, sofern ein Sachmangel vorliegt, und brauchst daher nicht eine ungünstige "Einigung" zu akzeptieren.

So. War doch ganz einfach.

Gruß

xc90er

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