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Feuerwehreinsatz nach Motobrand

Moin Moin,
ich hatte vor 2 Monaten einen Motorbrand, den ich selber gelöscht habe. Die Feuerwehr kam aber trotzdem, da sie wohl von einem Anwohner gerufen wurde. Vor ein paar Tagen erhielt ich jetzt eine Rechnung über 170 € für den Einsatz. Dort war das abklemmen der Batterie ausgeworfen (haben sie gemacht) und nun komms -Restlöscharbeiten- Der gute Mann hat den Schlauch ins Fahrzeug gehalten, grinste noch dabei, und ließ 3-4 Tropfen in den Motorraum. War wohl noch der Rest vom vorrigen Einsatz im Schlauch. Habe mich jetzt bei meiner Versicherung erkundigt, ob sie die Rechnung übernehmen. Der gute Mann war sichtlich überfragt. Nun gut nächste Tag dann die Antwort per Tel. Ja, übernehmen wir, allerdings geht dann die Versicherungsprämie um 15 % nach oben...
Wer kennt sich damit aus?
Gruß Keeper

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Zitat:

Da habe ich aber noch nichts von der Strasse gewusst :o

das ist doch erst später bekannt geworden.....

Naja, eine Erneuerung einer Fahrbahndecke wird ja auch tatsächlich nicht aus einer Kaskoversicherung erstattet :D

Der Ersatz der Kosten für einen Löscheinsatz eines brennenden Fahrzeuges durch die Feuerwehr ergibt sich aus der Schadenminderungspflicht des Versicherungsnehmers. Danach hat ein Versicherungsnehmer alles zu tun, was zur Minderung des Schadens dienlich sein kann und entspricht auch den Rettungspflichten, die sich aus dem VVG ergeben. Hieraus ergibt sich die Pflicht, einen Schaden abzuwenden. Ein Versicherungsnehmer muß die möglichen und zumutbaren Rettungsmaßnahmen "mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ergreifen", so wie wenn er nicht versichert wäre (O-Ton des BGH - ohne das entsprechende Urteil hier ellenlang zu zitieren). Und was liegt bei einem Brandschaden näher, als die Feuerwehr zu rufen?

Und wenn schon einem Versicherungsnehmer Rettungsmaßnahmen zuzumuten sind, kann ein Versicherungsnehmer von seinem Versicherer auch die Aufwendungen verlangen, die ihm in Ausübung seiner Rettungspflichten entstanden sind, selbst dann, wenn diese letzlich sogar erfolglos waren. Und auch das ist im VVG geregelt.

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Ich glaube auch, das der gute Mann überfordert ist.

Das ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung.

da gibt es keine Hochstufung.

Lass dir keine Bären aufbinden :cool:

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich glaube auch, das der gute Mann überfordert ist.
Das ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
da gibt es keine Hochstufung.
Lass dir keine Bären aufbinden :cool:
Gruß
Delle

Wär dem auch so gewesen wenn das Auto ganz abgefackelt wäre und die Straße beschädigt hätte?

Zitat:

Original geschrieben von S-XT


und die Straße beschädigt hätte?....

....sodass die haftpflicht zum tragen kommt? inder es sehrwohl eine hochstufung gibt!

wenn die Straße beschädigt wurde, ist das was MagirusDeutzUlm geschrieben hat natürlich richtig. das wäre dann ein Fall für die Haftpflicht.

Gruß Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ich glaube auch, das der gute Mann überfordert ist. 
Das ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung. 
da gibt es keine Hochstufung. 
Lass dir keine Bären aufbinden :cool:
Gruß 
Delle
Völlig korrekt, vorausgesetzt, für das Fahrzeug besteht/bestand auch eine Kaskoversicherung 

Zitat:

Wär dem auch so gewesen wenn das Auto ganz abgefackelt wäre und die Straße beschädigt hätte?

Ja, auch dann stünde der Regulierung des Feuerwehreinsatzes im Rahmen der Kaskoversicherung nichts im Wege. Der Schaden an der Fahrbahn - für den sicherlich ein gesonderter Anspruch des Eigentümers folgen würde, mit dem sich dann auch die Kfz-Haftpflichtversicherung zu befassen hätte - hat nichts mit dem Feuerwehreinsatz zu tun.

Werbeslogan der Feuerwehr: Retten - Schützen - Bergen - Helfen und ich glaube kaum, dass beim Brennen eines PKW die Feuerwehr in erster Linie den Straßenbelag Retten/Schützen will :D

wie ?
der Feuerwehreinsatz könnte über die TK abgerechnet werden ? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Werbeslogan der Feuerwehr: Retten - Schützen - Bergen - Helfen

eigentlich eher: Retten-Löschen-Bergen-Schützen

:p

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


wie ?
der Feuerwehreinsatz könnte über die TK abgerechnet werden ? :confused:
:confused: :confused: :confused: - hast du doch selbst im Eingangspost geschrieben - du wirst dich doch noch daran erinnern können !

Zitat:

original geschrieben vom Dellenzaehler
Ich glaube auch, das der gute Mann überfordert ist.

Das ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung.

da gibt es keine Hochstufung.

Lass dir keine Bären aufbinden :cool:

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Werbeslogan der Feuerwehr: Retten - Schützen - Bergen - Helfen
eigentlich eher: Retten-Löschen-Bergen-Schützen :p

Das hat man nun davon, dass man nicht bei der freiwilligen Feuerwehr "gedient" hat

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


wie ?
der Feuerwehreinsatz könnte über die TK abgerechnet werden ? :confused:
:confused: :confused: :confused: - hast du doch selbst im Eingangspost geschrieben - du wirst dich doch noch daran erinnern können !

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

original geschrieben vom Dellenzaehler
Ich glaube auch, das der gute Mann überfordert ist.

Das ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung.

da gibt es keine Hochstufung.

Lass dir keine Bären aufbinden :cool:

Gruß

Delle

Da habe ich aber noch nichts von der Strasse gewusst :o

das ist doch erst später bekannt geworden.....

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Zitat:

Da habe ich aber noch nichts von der Strasse gewusst :o

das ist doch erst später bekannt geworden.....

Naja, eine Erneuerung einer Fahrbahndecke wird ja auch tatsächlich nicht aus einer Kaskoversicherung erstattet :D

Der Ersatz der Kosten für einen Löscheinsatz eines brennenden Fahrzeuges durch die Feuerwehr ergibt sich aus der Schadenminderungspflicht des Versicherungsnehmers. Danach hat ein Versicherungsnehmer alles zu tun, was zur Minderung des Schadens dienlich sein kann und entspricht auch den Rettungspflichten, die sich aus dem VVG ergeben. Hieraus ergibt sich die Pflicht, einen Schaden abzuwenden. Ein Versicherungsnehmer muß die möglichen und zumutbaren Rettungsmaßnahmen "mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ergreifen", so wie wenn er nicht versichert wäre (O-Ton des BGH - ohne das entsprechende Urteil hier ellenlang zu zitieren). Und was liegt bei einem Brandschaden näher, als die Feuerwehr zu rufen?

Und wenn schon einem Versicherungsnehmer Rettungsmaßnahmen zuzumuten sind, kann ein Versicherungsnehmer von seinem Versicherer auch die Aufwendungen verlangen, die ihm in Ausübung seiner Rettungspflichten entstanden sind, selbst dann, wenn diese letzlich sogar erfolglos waren. Und auch das ist im VVG geregelt.

:D nu sag noch einer, hier kann man nix lernen bei MT :D

Mist dann muss man ja echt versuchen seine brennende Kiste zu löschen oder schauen das sie so abfackelt das der Straßenbelag keinen Schaden nimmt :D

Zitat:

Original geschrieben von S-XT
Mist dann muss man ja echt versuchen seine brennende Kiste zu löschen oder schauen das sie so abfackelt das der Straßenbelag keinen Schaden nimmt :D

Johhh.... am besten fährt man dann in ein Maisfeld. Oder, wenn ein AKW in der Nähe ist, das geht sicher auch....

die werden einem dann schon helfen

:D
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