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Folgen eines Gebrauchtwagenverkaufes

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 11:32

Hallo,

ich brauche heute mal Eure moralische bzw. rechtlich Meinung zu den Folgen eines privaten Gebrauchtwagenverkaufs - natürlich handelt es sich hier passend um einen Calibra.

Hintergrund: Es handelt sich hierbei um den Calibra meiner Eltern, die den Cali im April 91 gekauft haben und ihn bis zum letzten November fuhren. Der Wagen stand die letzten Jahre mehr in der Garage als dass er gefahren wurde - da gibts noch zwei andere Wagen, die im Alltag gefahren werden.

Den Tüv im Sommer 06 bestand der Wagen ohne Mängel, doch im Jahre 08 wurde der Tüv verschlafen, der Wagen stand ja mehr in der Garage und sprang wegen einer völlig tief entladenen Batterie auch nicht mehr an. Meine Eltern der alten Schule beschlossen den Wagen anzuschleppen. Dabei passierte ein Missgeschick, der abgeschleppte Calibra fuhr dem schleppenden Wagen (der natürlich auch meinen Eltern gehört) hinten drauf – bei einer geringen Geschwindigkeit von ca. 15 km/h. Als Folge davon, hat die Motorhaube eine ganz leichte Wölbung erhalten, das Scheinwerferglas ist zerbrochen, de Schürze hat einen kleinen Riss und die das Blech darunter wurde etwas eingedrückt.

Meine Eltern genervt von einem schlecht anspringenden Wagen, der kein Tüv mehr hat und jetzt dazu auch noch einen leichten Frontschaden beschlossen den Wagen nicht weiter in ihrem Besitz haben zu wollen.

So bekam ich den Wagen mit der Bitte diesen zu verkaufen. Ich habe mich intensiv um die Probleme des Wagen gekümmert und dabei etwa 800€ investiert sowie nicht zu zählende Arbeitsstunden. Die Motorhaube wurde zurecht gebogen und der Wagen erhielt neue Scheinwerfer. Äußerlich waren jetzt nur noch ein etwa 6cm langer Riss in der Schürze zu sehen, der nur bei genauer Betrachtung auffällt.

Beim eigentlichen Problem des Wagens – das Nichtanspringenwollen – hatte ich länger zu kämpfen, schließlich stellte es sich nur heraus, dass die Batterie komplett am Ende war und sich nicht mehr aufladen lies (kaum Ruhestrom (ca 0,020A), Ladungsspannung bei laufendem Motor 14,07V) Der Wagen stand schlicht und einfach zu oft. Eine neue Batterie beseitigte das Problem.

Der nächste Gang führte mich zum TÜV. Die AU bestand er sofort, die HU nicht, die Bremsscheiben waren abgenutzt. Dies korrigiert überstand er die Nachprüfung ohne Mängel und (man staune) sogar mit deutlichem Lob vom Prüfer über den guten Zustand des Wagens – immerhin fast 18 Jahre alt.

Nun galt es den Wert des Wagens festzustellen (auch mit Hilfe dieses Forums). Leider wie so oft werden Liebhaberwagen vom Markt nicht bezahlt und stand der Wagen dann mit 1.500€ im Internet.

Die ganze Zeit bin ich noch wunderbar mit Wagen gefahren und hätte ihn auch behalten sofern ich nicht meinen Cali V6 hätte.

Einen schönes Morgens, es ist gerade saukalt und Blitzeisgefahr, meldet sich ein Interessent aus einer etwa 200km weit entfernten Stadt. Ich weise ihn darauf hin, dass der Wagen Sommerreifen habe und es eine sehr weite Entfernung für einen Gebrauchtwagenkauf sei.

Davon nicht abgeschreckt steht der Käufer abends in Begleitung am Auto.

Als etwas erfahrener Cali-Fahrer erkläre ich dem Käufer die Schwachstellen des Wagentypes (Rost usw..). Ich zeige ihm die mir bekannten technischen und optischen Mängel an meinem Wagen: zwei kleine Roststelle, stumpfen Lack, dringender Ölwechsel, Hinweis auf Zahnriemenwechseln in 20TKM, Folgen des kleinen Auffahrunfalles, Verunreinigung des Teppichs.

Auf eine Probefahrt verzichtet der Käufer und lässt seinen Begleiter diese machen, allerdings nur eine sehr kurze Strecke, mein Drängen nach einer Autobahnfahrt wird abgelehnt.

Zudem weise ich den Käufer darauf hin, dass bei solch alten Wagen ständig Reperaturen auftreten und man mit min. 1000€ im Jahr rechnen sollte – ohne Versicherung/Steuern.

Die Formalitäten wurden dann erledigt (Kaufpreis 1.450€). Der Kaufvertrag stammt vom ADAC und natürlich habe ich den kleinen Unfallschaden vertraglich mitaufgenommen.

 

Nun kommt es wie es kommen muss, eine Woche später erhalte ich einen Anruf von dem ich nur die Hälfte (Geräusche/Dialekt) verstehe und heute passend dazu ein Einschreiben, indem ich des Betruges bezeichnet und aufgefordert werde, das Auto zurückzunehmen oder mich an nötigen Reperaturen zu beteiligen.

Defekt sei das Servo/Lenkgetriebe, eine Reperatur würde um die 1000€ kosten.

Dieser Defekt war mir nicht bekannt, der Wagen fuhr einwandfrei, meinen Eltern war dieser Defekt nicht bekannt, die Werkstatt hat es beim Bremsenwechsel nicht gesehen und ebenso der TÜV-Prüfer hat dazu nichts gesagt oder bemerkt.

Der Defekt ist erst beim Besuch des Käufers in einer Werkstatt (Sturzeinstellung wegen Tieferlegung) bekannt geworden, auf der langen Heimreise ist anscheinend? nichts aufgefallen.

Welche Verhaltensweise würdet Ihr empfehlen? Zum einen tut es mir ja sehr leid und hätte ich es gewusst, hätte ich es behoben oder gleich in meine Beschreibung geschrieben.

Was kostet ein solcher Defekt?

Danke für alle Antworten :)

16 Antworten
am 28. Januar 2009 um 12:08

Du hast doch in dem Vertrag Rücknahme und Garantie ausgeschlossen, oder? Der kann dir gar nix wollten. Gekauft wie gesehen. Hat er halt Pech gehabt.

 

Gruß

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 12:59

Ja, natürlich steht in dem Vertrag ein Ausschluss aller Sachmängel, gerade weil man als Laie kaum Ahnung von allen Paragraphen hat, habe ich ja auch einen Vordruck genommen.

Ehrlich gesagt sitzt mir aber der Betrugsvorwurf sehr in den Knochen.

am 28. Januar 2009 um 13:02

Als ich damals meinen Vectra C20NE verkauft hatte, kam der Käufer nach 3 Stunden zurück und hielt mir Vorträge was kaputt sei. War mir aber egal, ich wusste davon tatsächlich nix. Außerdem wurde der Vertag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung so unterschrieben.

Wie gesagt. Mach dir keinen Kopp. Gekauft wie gesehen, Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen -> Pech für den Käufer.

 

Gruß

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 16:57

Was kann aber an dem Servo/Lenkgetribe kaputt gehen, so dass man es nicht mal merkt, dass was nicht stimmt, es auch kein Profi beim Tüv entdeckt?

Warum so teuer?

Der preis ist bestimmt orig Teil mit einbau bei Opel.

 

MfG Dark-Angel712

Hi Markus

Ist leider ne scheiß Sache das man solche Käufer erwischt :(

Erstens, wurde mit Ausschluss der Sachmängelhaftung der Kaufvertrag gemacht, ohne Garantie und Gewährleistung. Stimmt ja, oder?

Zweitens, wenn man sich solch ein Auto kauf, kann immer jeden Tag was sein. Und nicht erst nach dem Kauf ne Woche späte Anrufen und reklamieren :rolleyes: man man man. Gekauft, Probefahrt gemacht und Fahrzeug angeschaut, was will man mehr.

TÜV hätte sowieso was von den Mängel sehen müßen bzw. hinweisen.

Meine Meinung, ignorier diese VOLLPFOSTEN. Falls diese Deppen noch länger lästig sein bzw. mit Anwalt drohen, geh mal zum ADAC. Dort gibst ja eh diese Rechtsberatung. Oder Rechstanwalt wennst du Rechtschutz hast.

Wagen würde ich nicht mehr zurücknehmen !!

vg

am 28. Januar 2009 um 20:06

Kann dir auch nur sagen. Du Hast den wagen ohne Garantie und Gewährleistung gekauft.

Und du als Privat Darfst uns Kannst das auch nicht geben. Somit hat der Typ Pech. Darfst du ihm auch so sagen ;)

ein Kollege hat gleiches nach seinen Verkauf eines schönen Astra Cabrios erlebt:mad: der jehnige der sich auflehnte war natürlich ein harzIV-freund; soviel zu Thema Vorurteile mal....und dabei war der Wagen in einem sehr sehr guten Zustand und hat ihn unter Schwack.preis bekommen der kritisierte die abgefahrenen Hinterpneus u.a geräusche vom Klima Kompressor usw wollt auch Geld haben....

wie gesagt bist Privatverkäufer und wenn einen kaufvertrag haben solltest, wärst aus dem Schneider

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 21:48

Ein Hartz 4 Empfänger und ein Astra-Cabrio? Das passt ja ziemlich gut.. ;)

Der Käufer bei mir war ein recht junger Mann Anfang zwanzig, fast noch ein Kind, schätze keine Ahnung von Autos inbesonder nicht von alten Autos, obwohl ich ihn extra auf die unkosten hingewiesen habe..

einen Kaufvertrag habe ich natürlich, gibts ja genug Vordrucke von ADAC, mobile.de usw..

Es ist halt ein X@#&§-Gefühl jetzt auf Anwaltspost zu warten.

am 29. Januar 2009 um 9:23

Mach dir keine Gedanken. Ich hatte mal den Fall, da hab ich nen Sierra für 100€ verkauft, und da kam der Käufer dann auf einmal auch blöd und drohte mit anwalt etc., obwohl ich auf alles hingewiesen haben und er das Auto beim Kauf gründlich begutachtet hat.

So wie ich das sehe hast du ihm alle dir bekannten Mängel genannt, und da kann er rein gar nichts machen. Mehr kannst du machen. Alles andere ist natürlicher Verschleiß der bei dem Alter und der Laufleistung zu erwarten ist. Schreib ihm das und aus.

Ein Anwalt oder die Polizei wird ihm dasselbe sagen oder gleich auslachen.

ja,ja so ist das heut mit die autokäufer! erst die tollen sportwagen fahren wollen und ken knopf in der tasche. ambesten neuwagen mit 10jahre garantie für 500€

Themenstarteram 4. Februar 2009 um 22:35

So, es geht in die näcshte Runde.

Nachdem ich nun den Käufer schön ignoriert habe, weil ich mich persönlich angegriffen gefühlt hatte, trudelt heute wieder eine Nachricht ein. Allerdings immer noch nicht von einem Anwalt, sondern wieder ein privat gestarteter Versuch, die Reperaturkosten auf mich abzuwälzen. Nun kostet eine Reperatur des Lenkgetriebes nur noch 400€ inkl. Einbau, die er teils von mir haben will.

Wäre ich bereits auf seinen ersten Versuch eingegangen, indem er min. 725€ fordert, hätte er ein ganz gutes Geschäft gemacht.

Irgendwie bin ich schon gar nicht mehr gewillt, mit dem Käufer zu kommunizieren.

am 4. Februar 2009 um 22:37

Würde ich auch nicht machen und gut. Rein rechtlich kann er dir gar nix und gut

am 5. Februar 2009 um 10:47

du biste rechtlich auf der sicheren seite und hast dir nichts vorzuwerfen...

du sprichst schon von dialekt etc.pp...ich denke mir da mal meinen teil...;)...solchen würde ich generell NICHTS verkaufen...nichtma n appel!

ignorier ihn weiter...oder schick ne nette antwort in der du ihn auf den kaufvertrag hinweist, wo du alle dir bekannten mängel aufgezählt hast und da er oder seine kumpel ne probefahrt gemacht haben weitere mängel hätten auffallen könne,sollen,müssen. außerdem "verkauft wie gesehen" es liegt keine arglistige täuschung vor.

meldet er sich dann nochmal würd ich mal bei der rechtsschutz anfragen wie es mitm anwalt aussieht...

meine vermutung: der junge herr hat keine kohle für tiefer,breiter, lauter...hätte dies aber gerne und vrsucht das mit deinem geld...

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