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Fragen bzw. Probleme nach A4 cab kauf.
Hallo leute,
wie einige hier bereits wissen habe ich mir gestern ein A4 1.8T 2003 cab gekauft. Nun habe ich jedoch einige Fragen bzw. Probleme und möchte euch sehr bitten mir zu Antworten. :
1. Wie sieht es eigentlich mit der Garantie bei solchen Gebrauchtautos aus? Ich habe das Auto direkt bei Audi gekauft und auf der ersten Seite des Kaufvertrages steht Preis incl 1000 Tage Garantie. Der Verkäufer sagte mir auch immer wieder dass ich 3 Jahre Garantie hätte was mir komisch vorkommt... als ich Ihn fragte ob es wirklich so sei dass falls z.b. in den 3 Jahren der Motor oder sonstiges kaputt gehen würde ich auf die Garantie zugreifen konnte sagte er immer ja.
Jedoch steht im kleingedruckten des Vertrages: Sachmangelhaftung: "Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden"
Das heißt doch soviel wie dass ich 1 Jahr Garantie habe oder? Was ist denn nun richtig?
2. Als ich die Probefahrt gemacht habe stellt ich fest dass der Wagen komische Geräusche beim Gas geben macht, es war ein lautes brummen als ob etwas lose ist und der Wagen tuckerte als wenn es ein Diesel ist. Ich wies den Verkäufer daraufhin, dieser liess es vom Meister kontrollieren und der sagte spontan dass es vermutlich eine Einstellungssache an der Nockenwelle ist... der schaden wird momentan repariert auf Garantie natürlich und dann wird mir der Wagen ausgeliefert. Meint ihr dass dies ein Schlimmer schaden ist? Da ich jedoch Garantie habe bin ich doch auf der sicheren Seite oder?
3. Der Wagen hat den 101 Punkte check absolviert und hat diesen erfolgreich überstanden... was ich mich frage ist wie es sein kann dass solch ein Problem wie mit der Nockenwelle besteht wenn der Wagen diesen Test bestanden hat...
4. Das Auto hat auf der rechten Seite pedallerie (Fahrschulauto). Der Verkäufer versicherte mir jedoch immer wieder dass er vom Vorbesitzer weiss dass der Wagen nicht als Fahrschulauto genutzt wurden ist die Pedallerie wurde lediglich eingebaut da der Fahrschul besitzer somit den Wagen günstiger bekommen hat und ihn absetzen konnte... dies hat mir der Verkäufer mehrmals bestätigt doch nun habe ich dummerweise erst jetzt bemerkt dass im Kaufvertrag ganz klein steht "Das Fahrzeug wurde lt. Vorbesitzer als Fahrschulwagen genutzt" Ist doch eigentlich so nicht inordnung oder? Mündliche zusagen zählen doch auch zumal ich Zeugen habe oder?
Ich würde mich wirklich sehr über eure Antworten freuen.
Vielen Dank!!
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19 Antworten
zu 1: Im Kleingedruckten des Kaufvertrag reduziert der Verkäufer die Sachmängelhaftung auf 12 Monate. Das ist üblich und du wirst es in jedem Kaufvertrag im Kleingedruckten finden. Wenn jedoch im Vertrag selbst eine 1000-Tage-Garantie als Bestandteil aufgezählt wird, so gilt diese. Ich habe auch mal eine solche Garantie zu einem Gebrauchtwagen bekommen ... sehr schön & sinnvoll. Allerdings wird diese Garantie an irgendwelche Bedingungen (z.B. regelmäßiger Service) gebunden sein. Diese Garantiebedingungen und den Garantieumfang (oft nach km-Leistung gestaffelt) müsste dir dein Händler auch noch schriftlich zur Verfügung stellen.
zu 2: Sorry, kann ich nichts zu sagen
zu 3: Jaja, diese Punkte-Checks sind ganz niedlich und immer ein Verkaufsargumennt ..
zu 4: Abgesehen davon, dass ich ein A4 Cabrio mit Fahrschulpedalerie sehr seltsam finde, würde ich meinen Verkäufer unbedingt drauf ansprechen, dass dieser Zusatz aus dem Vertrag verschwindet. Wurde der Wagen nämlich doch von Fahrschülern genutzt, dann kannst du dich drauf verlassen, dass Kupplung & Getriebe deutlich mehr als normal beansprucht wurden. Ob sich das so positiv auf die Haltbarkeit auswirkt ...
Wenn alles geklärt ist, wünsche ich viel Spass mit dem schönen Wagen ... offen durch den super-Sommer
Gruß Jan
Ich finde es schon etwas komisch dass der Händler mir immer wieder versichert dass der Wagen nicht als Fahrschulauto genutzt wurde. Er sagte mir sogar es würde ja garkein sinn machen ein A4 cabrio als fahrschulauto zu nutzen zumal hinten für den Prüfer garkein Platz sei... und dann schreibt er diesen tollen satz in den Kaufvertrag rein...
wenn sich der Verkäufer weigert den Satz zu streichen habe ich dann Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten? Bzw. kann ich dann sicherlich noch ein bißchen runter handeln oder?
Da der Wagen eine Automatik hat ist es nicht ganz so schlimm auch wenn er als Fahrschulauto genutzt wurde...
Du hast vermutlich keinen Zeugen für die Behauptung des Verkäufers, daß es nicht als Fahrschulwagen genutzt wurde, oder?
An der Stelle des Händlers würde ich den Satz nicht streichen, weil er sich so bei irgendwelchen Verschleißreparaturen immer auf die erhöhte Belastung berufen kann und Du nachweislich darüber informiert warst.
Fragwürdig ist ebenfalls, daß in der Verkaufsanzeige nicht erwähnt war, daß es ein Fahrschulwagen war, stattdessen Xenon angegeben ist war er nicht hat. Zufall? Unbeabsichtigter Fehler? Wohl eher nicht.
Zum Thema Automatik hatte ich Dir in dem anderen Thread schonmal bißchen was zur Mutitronic der ersten Generation geschrieben. Bei ner Wandlerautomatik würde ich Deine Ansicht von "nicht ganz so schlimm" uneingeschränkt teilen. Die ersten Mutitronics (oder -Troniken?) hatten schon so Ihre Probleme auch bei Benzinern. Ich habs trotz schonender Behandlung an meinem TDI 2 mal erlebt, als das Theater vor kurzem wieder losging hab ich ihn verkauft...
Wegen dem Motorgeräusch: Hast Du die Probefahrt nicht vor dem Kaufvertrag gemacht? Ich hätte ich den Wagen definitiv nicht genommen, wenn mir sowas vor dem Kauf auffällt.
Man glaubt manchmal gar nicht, was so an Fahrschulautos herumfährt. Da die Fahrlehrer wohl sehr günstig kaufen und versichern können, gehts da wohl oft nach dem persönlichen Geschmack des Fahrlehrers. Bei uns sieht man durchaus Cabrios, GTIs u.ä. mit dem Schildchen durch die Gegend zuckeln.
Zum Thema Rücktritt vom Kaufvertrag kann ich Dir leider nicht helfen, bin kein Jurist. Problemlos möglich wäre das wohl bei arglistiger Täuschung. Das ist es aber wohl nicht, weil die Fahrschulpedale ja deutlich sichtbar waren und Ihr im Gespräch darauf eingegangen seid.
Wenn die Probleme ernster sind wird Dir vermutlich ein nachträglicher Preiserlaß von ein paar hunder EUR nicht viel helfen.
Ich hoffe mal, daß es nicht so schlimm kommt und Du doch noch viel Spaß an dem Cabby hast.
Zur Weiterbildung:
also zeugen habe ich schon dafür dass er gesagt hat der Wagen wurde nicht als Fahrschulauto genutzt...
eigentlich ist es doch egal ob der wagen komische geräusche gemacht hat... sogar wenn der motor defekt ist kann mir das doch egal sein da ich garantie habe... sobald ich den wagen habe lasse ich ihn sowieso irgendwo komplett durch checken und lasse alles komplett reparieren... das halbe jahr garantie muss gut ausgenutzt werden
Kann mir das jemand mit der 1000 tage Gebrauchtwagen garantie nochmal erklären die im Kaufvertrag steht? Ist die nun völlig uneingeschrenkt oder wie sieht das aus? Im kaufvertrag steht nichts weiteres als 1000 tage garantie im preis incl. Auch im kleingedruckten steht nichts anderes...
OK ich versuche es nochmal mit meinen Worten (die Juristen hier mögen mich korrigieren):
Du hast 12 Monate Gewährleistung (Sachmängelhaftung - Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit), dazu ist der Händler gesetzlich verpflichtet, er hat sie im Vertrag auf das gesetzliche (zeitliche) Minimum reduziert. Das ist soweit üblich. Sachmangelhaftung bedeutet, daß Dein Händler für Mängel an der Sache die nicht im Kaufvertrag erwähnt sind haftet (also den Mangel für dich kostenfrei beheben muß). Dabei gilt in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr. Es wird davon ausgegangen, daß der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war, außer der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. Danach liegt die Beweispflicht (also daß der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war) beim Käufer. => Die Gewährleistung oder Sachmangelhaftung bezieht sich einzig und ausschließlich auf die Mangelfreiheit bei Übergabe der Sache.
Die im Kaufvertrag verankerte 1000-Tage-Garantie hast Du sicher, ABER da keiner weiß was da garantiert wird nützt das erstmal wenig. Ohne Garantiebedingungen kann man dazu auch nichts sagen.
Beispiel: ich habe bei meinem eine Perfect Car Pro für ein Jahr kostenlos vom Händler bekommen, da richtet sich die Höhe der Erstattung nach dem KM-Stand des Fahrzeugs. Versichert ist das komplette Fahrzeug mit Ausnahme der Verschleißteile. Das ist alles in den Garantiebedingungen festgeschrieben und somit jederzeit nachvollziehbar.
Edit: Die Garantie ist eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall. Also Auto kaputt, wer macht was unter welchen Bedingungen. Sichert also auch Defekte ab, deren Ursache bei der Übergabe noch nicht vorhanden war.
aber wenn im kaufvertrag nicht auf irgendwelche garantie bedingungen hingewiesen werden bzw. diese nicht im kaufvertrag festgelegt sind dann habe ich doch eine uneingeschränkte 1000 tage garantie oder nicht?
Denn mir wurde keine Garantie erklärung, broschüre oder sonstiges gezeigt... der Händler sagte mir nur mündlich dass falls in den 3 jahren irgendwas am auto passieren sollte wie elektronik, motor oder z.b. verdeck läuft das über die Garantie... und dafür habe ich wieder einen zeugen
Zitat:
Original geschrieben von chris2407
aber wenn im kaufvertrag nicht auf irgendwelche garantie bedingungen hingewiesen werden bzw. diese nicht im kaufvertrag festgelegt sind dann habe ich doch eine uneingeschränkte 1000 tage garantie oder nicht?
Das glaube ich nicht!
Überleg mal, der Wagen ist jetzt reichlich 3 Jahre alt, hat 71.000 KM runter. 1000 Tage sind nochmal 3 Jahre.
Und Du glaubst, daß Dir der Händler eine uneingeschränkte (also auch kein KM-Limit) Garantie bis zum 6. Geburtstag des Wagens schenkt?
Bei mir hätte er dann ca 220.000km (50.000 pro Jahr) drauf. Wäre nicht schlecht so eine Garantie.
Laß Dir schriftlich geben, was er da garantiert. Es gibt garantiert (
) irgendwelche Ausschlußklauseln, wann er nicht zahlen muß.
"..wie einige hier bereits wissen habe ich mir gestern ein A4 1.8T 2003 cab gekauft.."
ich verstehe das so, dass du den kaufvertrag schon unterschrieben hat. was willst du denn dann noch ändern lassen ??
unterschrieben ist unterschrieben. der verkäufer wird sicherlich nichts mehr an bereits unterschriebenen vertrag ändern, wär er ja auch dumm.
du hast vllt die möglichkeit eines widerrufs, wobei aber die "erzählungen" des verkäufers vor der vertragsunterzeichnung "schall und rauch" sind, wenn du das anders unterschreibst.
darum lese ich mir vor der unterzeichnung die verträge vollständig durch.
Wenn du wissen willst, ob der Wage als Fahrschulauto gelaufen ist, dann sprech doch mal mit dem Fahrlehrer.
Der steht doch wohl in den Papieren!
Bei einem vernünftigen Gespräch wird er dir wohl sagen können ob der Wagen in seiner Fahrschule gedient hat.
Für Ihn ist es weder von Vortei noch von Nachteil eine ehrliche
Auskunft zu geben.
Die bisherige Nutzung als Fahrschulwagen stellt nach obergerichtlicher Rechtsprechung einen Sachmangel dar.
Da dieser Mangel nicht durch Nacherfüllung behoben werden kann, und es sich auch um einen erheblichen Mangel handelt, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung möglich. Da es sich um einen anfänglich unbehebbaren Mangel handelt, haftet der Verkäufer hinsl. eines evtl. Nichterüllungsschadens wenn er die Unbehhebbarkeit des Mangels kannte oder kennen musste.
Alternativ kann der Kaufpreis gemindert oder frustrierte Aufwendungen ersetzt und der Ersatz eines evtl. Begleitschadens verlangt werden.
Der Verkäufer hat diesbezüglich auch eine Aufklärungspflicht. Verletzt er diese schuldhaft, besteht zusätzlich bei Vorliegen eines Vermögensschadens ein Anspruch auf Vertragsaufhebung im Rahmen seiner Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss. Hat der Verkäufer arglistig getäuscht, wozu schon bewußte Angaben "iins Blaue hinein" ausreichend sind bzw. ist ihm die Täuschung eines Gehilfen zuzurechnen, kommt noch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht sowie ein deliktischer Schadensersatzanspruch wegen eines Verstoßes gegen § 263 I StGB (Betrug).
Hatte der Verkäufer keine Kenntnis von der Vornutzung und hat er diese Unkenntnis auch nicht zu vertreten scheiden Schadensersatansprüche gegen ihn aus. Unberührt davon bleibt jedoch die Möglichkeit zum Rücktritt/ zur Minderung.
Bezgl. einer selbständigen Garantie des Verkäufer bzw. der Audi AG fehlt es an Details. Mit der Aussage "incl. 1000 Tage Garantie" ohne Verweis auf irgendwelche Garatiebedingungen lässt sich nicht viel anfangen. Evtl. kann man dies jedoch als Garantiewillen des Verkäufers auffassen, so dass er ggf. auch verschuldensunabhängig haften muss.
Prozessual hilft § 476 BGB, wenn ein Verbruachsgüterkauf, also hier ein Kauf durch eine Privatperson vorliegt.
Passende Rspr: http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php
Urteil des OLG Köln Az.: 19 U 53/98
Edit: Lesen bildet
Dass das im Kaufvertrag steht ist natürlich GANZ schlecht, auch dass eine zweite Pedallerie vorhanden ist. Dann sollte man die mündlichen Behauptungen des Verkäufer sicher nachweisen können (bleiben wohl nur Zeugen). Im Verhalten des Verkäufer dürfte dann ein widersprüchliches Verhalten wider Treu und Glauben vorliegen, so dass trotz Angabe im Kaufvertrag ein Sachmangel vorliegt. Arglist und Verschulden ist bei Nachweis der Äußerungen des Verkäufers eigentlich zu unterstellen. Präkludierung hinsl. der Mängelrechte wegen grobfahrlässiger Unkenntnis vom Mangel (immerhinist die zweite Pedallerie ja noch verbaut gewesen!) würde ich nicht annehmen, da ja mehrmals nachgefragt worden ist.
oha da hat aber ein ordentlicher Jurist gesprochen... vielen dank für den schönen Text war sehr informativ. Ich denke mittlerweile ist es mir egal ob der Wagen nun als Fahrschulauto genutzt wurde oder nicht... die Pedallerie wird ausgebaut, der wagen ist in einem optischen top zustand... jetzt hoffe ich nurnoch dass es sich bei den 3 Jahren Garantie auch um eine echte Garantie handelt Ich werde morgen mal direkt bei Audi anrufen...
Hallo Chris,
ich würde mal bei der Fahrschule des Vorbesitzers anrufen, mich als potentieller Kunde ausgeben - dabei möglichst nicht vom Festnetz mit Rufnummernanzeige aus 500km Entfernung anrufen - und anfragen, auf welchen PKW sie ausbilden. Wenn's Fiat und Skoda sind, bestehen wohl gute Chancen, dass der Audi nie als Fahrschulwagen genutzt wurde...
Generell kann ich der Argumentation, Cabrios würden grundsätzlich nicht als Fahrschulwagen genutzt werden, nicht folgen. Habe gelegentlich schon welche gesehen. Sind selten, aber es gibt sie. Vorwiegend in "wohlhabenden" Regionen als Gimmick für Berufssöhne und Töchter, denen der Preis einer Fahrstunde egal ist.
In der Anzeige für das Fahrzeug bei Audi ist kein MwSt-Ausweis angegeben. Das ist ein schwaches Indiz dafür, dass der Wagen zuletzt privat genutzt wurde und nicht als Fahrschulwagen im Betrieb eingesetzt war. Ich würde mich aber fragen, warum der Vorbesitzer die Pedale nicht selbst ausgebaut hat.
Bei einem späteren Verkauf darfst Du den Vorbesitzer leider nicht verheimlichen. Das dürfte den Wiederverkaufswert bzw. die Chance auf einen Weiterverkauf schmälern, da der nächste Käufer einen Verkäufer mehr in der Kette hat, dem er die Geschichte des Fahrzeugs glauben muss. Insofern hast Du m.E. unter'm Strich wahrscheinlich nicht viel gespart.
Noch eine Anmerkung zu Defekten, Geräuschen, Garantien und Gewährleistung. Bei einem offensichtlichen Garantiefall wird der Händler bestimmt nachbessern, daran habe ich keinen Zweifel. Aber: Du hast einen Gebrauchtwagen gekauft und keinen Neuwagen. Ein paar Geräusche hier oder dort. Ein wenig mehr Rappeln und Klappern, ein paar Gebrauchsspuren etc. wirst Du wohl akzeptieren müssen. Gib' Dich nicht der falschen Hoffnung hin, den Wagen per Garantie und Gewährleistung in den Neuzustand "zurückreparieren" lassen zu können. Bei vielen kleineren Mängeln wird der Händler - mit Recht - darauf verweisen, dass es typischer Verschleiß ist, der nach Alter und Laufleistung des Fahrzeugs zu erwarten ist.
Viel Spaß mit dem neuen Auto! Dein erstes Cabrio? Wirst nicht mehr davon loskommen. Ich habe gerade Nr. 4 bestellt...
Gruß
Oliver
hallo,
ja es ist mein 1. cabrio... ich werde demnächst mal bei der Fahrschule anrufen ich halte euch auf dem laufendem.
Es waren keine leisen oder normalen Geräusche bei dem Wagen... als ich Gas gegeben habe trat ein ziemlich lautes brummen auf als ob ein blech oder sowas lose ist. Und der Wagen hat beim stehen getuckert als ob es ein Diesel ist... als ich die Motorhaube aufmachte hätte ich schwören können es ist ein TDI wegen des geräusches....
der meister von VW sagte auf die schnelle dass es wohl etwas an der nockenwelle sei und die neu eingestellt werden muss... ist dies eigentlich ein schlimmer schaden der immer wieder auftreten kann oder ist es sogar ein anzeichen dass mit dem Motor oder sonstigem etwas nicht stimmt?? Habe jetzt ein paar befürchtungen...
Ich hoffe dass die mal in die Gänge kommen mit der reparatur... auch wenn die mir sagen dass sie zurzeit voll ausgelastet sind und mein wagen dazwischen geschoben wurden ist.... ich kann schliesslich ja nichts dafür dass die ein defektes auto anbieten dass angeblich den 101 punkte check überstanden hat.
Auch wenn Du es vielleicht nicht hören willst:
Wenn ich solche Geräusche wie Du sie beschreibst vor dem Kauf feststelle, lasse ich die Finger von dem Wagen. Sei er sonst noch so verlockend.
Wieso hat der Händler das nicht vorher behoben? Das Geld für die Reparatur hätte er dem Vorbesitzer vom Ankaufpreis abziehen können und so machen das meines Wissens alle Händler. Also Wert ermitteln, Reparaturrückstand feststellen, Mängel beheben und mängelfreies Fahrzeug auf den Hof stellen.
Und ich bin mir sicher, wenn Du hier gefragt hättest: Habe Probefahrt gemacht, Motor macht komische Geräusche. Kaufen oder nicht? Wäre hier KEINER auf die Idee gekommen zu sagen: Kauf ihn und laß es dann auf Garantie reparieren.
Ein typischer Schaden sind solche Geräusche nicht und treten auch nicht gehäuft auf. Wie schwerwiegend das in Deinem Fall ist wird man per Ferndiagnose nicht sagen können, sorry.