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Freie Spurwahl bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen?

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 20:57

Servus zusammen,

wer kennt nicht die Autobahnen wie den Elzer Berg, wo man für mehrere Fahrspuren pro Richtung unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet hat.

In der STVO ist ja klar definiert, dass man bei mehreren Spuren pro Richtung die rechte benutzen soll (sofern frei).

Wie siehts jetzt aber mit o.a. Beispiel aus? Grade am Elzer Berg sieht man fast alle PKW auf die mittlere Spur wechseln, weil rechts ja nur 40 km/h gefahren werden darf. Handeln diese Fahrer richtig? Wenn ja, wo stehts geschrieben? Oder müsste ich mich nicht korrekterweise mit 40 km/h den Berg runter quälen, weil da dummerweise grade keiner fährt?

Wer nicht weiß, wie es am Elzer Berg aussieht:

klick mich

Danke schonmal.

Beste Antwort im Thema
am 18. Januar 2010 um 22:06

Ich hab da was gefunden, was mir auch logisch erscheint in diesem Fall :)

"Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkunge­n, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85)"

 

mfg. Matt

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Muss sagen, dass ich mich das auch schon gefragt habe. Da an diesen Stellen rechts aber immer die LKW gefahren sind, hat mich das noch nicht betroffen. Interessiert mich aber auch :)

Hmpf, das Schild sehe ich ja zum ersten mal wenn ich micht nicht irre. Ich kenn nur das ähnliche, wo die blau sind, also Mindesgeschwindigkeit je Spur...

das thema gabs bereits schonmal, allerdings ohne jegliche klärung......

Ist ja auch auf der A7 zwischen Seevetal-Ramelsloh hinter Hamburg und Thieshope, also Fahrtrichtung Süd. Da sind drei Spuren und die rechte ist mit 80, und die beiden anderen mit 100 limitiert. Ich fahre dann in der Mitte bummelig 105 oder sowas, weil das die rechte der Spuren ist, auf der die 100 gelten, und gut ist es. Hat sich bis jetzt auch keiner beschwert :)

cheerio

am 18. Januar 2010 um 22:06

Ich hab da was gefunden, was mir auch logisch erscheint in diesem Fall :)

"Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkunge­n, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85)"

 

mfg. Matt

Also ich sehe mich nach diesem Passus im Recht bei dem, was ich getan habe :)

cheerio

am 18. Januar 2010 um 23:27

Zitat:

Original geschrieben von matt13

 

Ich hab da was gefunden, was mir auch logisch erscheint in diesem Fall :)

"Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkunge­n, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85)"

 

mfg. Matt

Hallo,

dies ist richtig.

Am Elzerberg werden PKW-Fahrer in der rechten Spur nur belangt, wenn sie die für PKW zulässige Geschwindigkeit überschreiten (ohne Gewähr).

Grüße von N.N.

am 18. Januar 2010 um 23:33

Also, ich bin dort früher öfters mit dem Pkw auf der mittleren Spur mit 100 gefahren.

Da ich da nie ein Knöllchen bekommen habe gehe ich davon aus, das war nicht verkehrt. ;)

Gruß

Frank, 2010 noch ohne Knöllchen.

Zitat:

Original geschrieben von nn6591

Am Elzerberg werden PKW-Fahrer in der rechten Spur nur belangt, wenn sie die für PKW zulässige Geschwindigkeit überschreiten (ohne Gewähr).

am elzer berg gibt es KEINE schilder, die die 40kmh auf der rechten spur nur auf lkw's beschränken! der beschilderung nach sind die 40kmh für alle verkehrsteilnehmer auf der rechten spur gültig.....

das die blitzerbrücke, pkw's auf der rechten die schneller als 40 fahren nicht blitzt, steht auf nem anderen blatt....

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

das die blitzerbrücke, pkw's auf der rechten die schneller als 40 fahren nicht blitzt, steht auf nem anderen blatt....

Da Ding reagiert auf Druck und Achsenzahl, also fällt ein PKW normalerweise aus dem Raster.Kommt aber auf die Einstellung an, deswegen Vorsicht . Im übrigen kann jeder seine Fahrspur frei wählen, also ist man nicht gezwungen auf der rechten mit 40 dahin zu zuckeln. Bei drei Spuren ist es das i.d. Regel eh kein Problem und wenn Links und Mitte mit 100 beschränkt sind hat sich eh niemand darüber aufzuregen, wenn auch links mit 100 gefahren wird. Spannend würde es nur, wenn für Mitte und Links keine Beschränkung gelten würde....:confused:

Themenstarteram 19. Januar 2010 um 6:47

Oh, ich hätte nicht gedacht, dass es doch so uneinheitlich ist.

Ich hätte ja erwartet, dass sowas eindeutig in der STVO geregelt ist. Natürlich ist es gängige Praxis, auch ich würde in diesem Fall die mittlere Spur wählen. Ich habe mich nur gefragt, ob man mir im Fall der Fälle hier einen Strick draus drehen könnte (z.B. weil die Rennleitung an diesem Tag noch nichts eingenommen hat und mich deswegen rausfischt ;) )

Wie gesagt, nicht die gängige Praxis interessiert mich (die kennt ja jeder), sondern die rechtliche Seite.

Zitat:

spannend würde es nur, wenn für Mitte und Links keine Beschränkung gelten würde...

Wo ist da der Unterschied zu o.a. Schild? Die beiden linken Spuren könnten genauso unbegrenzt statt 100 km/h haben. Allerdings würde ich hier ein ziemliches Gefährdungspotential sehen, wenn die Geschwindigkeitsunterschiede so hoch wären.

Tja, der Unterschied würde mit eben auch interessieren. Ich kenne das nämlich auch von der A 7 und auch vom Elzer Berg. Wegen der Geschwindigkeitsunterschiede sind wohl auch die verbleibenden Spuren beschränkt. Ich gehe zwar mal davon aus, daß das auf LKW zugeschnitten ist, aber mich stört das genau dieser Hinweis fehlt. Ein Problem wäre das nicht dies entsprechend auszuschildern - schließlich gibt es ja auch Überholverbote für LKW.

am 19. Januar 2010 um 7:04

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

 

Da Ding reagiert auf Druck und Achsenzahl, also fällt ein PKW normalerweise aus dem Raster.Kommt aber auf die Einstellung an, deswegen Vorsicht . . . .

Das wäre natürlich eine Möglichkeit - ich weiß leider nicht,

wie es aktuell gehandhabt wird am Elzer Berg, meine letzten Informationen sind,

daß auch PKW auf der rechten Spur geblitzt werden, diese Fotos aber bei der Auswertung

direkt aus dem Raster fallen, sofern die 100 nicht überschritten werden.

 

mfg. Matt

 

Themenstarteram 19. Januar 2010 um 7:09

Wenn dem so wäre, müsste wiederum meine Theorie stimmen, dass man ein Knöllchen bekommt, wenn man sich in der Mitte aufhält, obwohl rechts alles frei ist.

Desweiteren ist der Elzer Berg ein extremes Beispiel, da eine Radaranlage montiert ist, die entsprechend eingerichtet werden kann.

Hier auf der A60 gibts aber ein Stück, wo die rechte Spur auf 80 km/h begrenzt ist (mitte und links 100 km/h) und es gibt nur mobile Blitzer. Hierauf bezog sich eigentlich meine Frage, der Elzer Berg war nur ein Beispiel.

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