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Frontblitzer und Sirene Verdeckt im Motorraum

Themenstarteram 29. Januar 2014 um 19:32

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich von einem Auto das ich habe.

Dort ist noch eine Hella RTK4 Verbaut mit Lautsprecher (Sirene S/L umschaltung)

Und Frontblitzer (unter die abdeckung vom kühlergrill)

Meine Frage : Ist es Legal dies eingebaut zu haben ! (Ich weis soviel das jediglich die benutzung strafbar ist)

Und so viel ich mich Informiert habe die Verbauung ist Legal aber nicht die benutzung und es ist Unter dem kühlergrill somit keine anbauung.

Werden ja keine veränderrungen an Leistung etc. vom Auto vorgenommen.

Oder muss ich es ausbauen?

Mfg Markus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks

Wo hast Du denn den Hobel her??? Fahrzeuge mit Hoheitskennzeichen kommen doch m.E. gar nicht in die Hände von "Normalos".

Die werden hinter ihm hergefahren sein ;)

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am 29. Januar 2014 um 19:35

Das gilt als Sondersignal. Wenn du den Wagen als Privatwagen nutzen willst (davon geh ich mal aus) hast du keine Sonderwegerechte. Dann darf die Signalanlage zwar im Auto verbaut sein aber nicht betriebsbereit sein. Du musst sie also unbrauchbar machen (Kabel abklemmen, am Besten auch die Bedieneinheit rauswerfen).

Gruß Tobias

Themenstarteram 29. Januar 2014 um 19:36

Es ist genau beim Fahrersitz eine Sicherrung die man jederzeit entfernen kann. Würde das reichen?

Und wenn nur 2 Lautsprecher vorne im Fahrzeug sind zählt das auch schon als Sosi?

am 29. Januar 2014 um 19:41

Nein, das reicht nicht, sie muss so deaktiviert werden dass sie nicht so einfach wieder gangbar gemacht werden kann. Sicherung wieder reinmachen ist auf jeden Fall zu einfach. Kommt auf die Sirenen/Lautsprecher an, wenn sie als Sondersignal gelten sind sie auch entsprechend gekennzeichnet. Im einfachsten Fall (wie bei uns im THW) sinds zwei Autohupen mit entsprechender Tonhöhe.

Gruß Tobias

Themenstarteram 29. Januar 2014 um 19:45

Naja das Steuergerät ist Hella RTK 4 und im Fahrzeug dafür 2 Schalter für An/Aus und S/L umschaltung und für Frontblitzer etc...

Die Lautsprecher son von Hella RTK aber ohne Abdeckung vorne .

am 29. Januar 2014 um 19:48

Wenn du auf mich hörst baust du sämtliche Bedienschalter aus wenn du dir Ärger vermeiden willst. Dann bist du auf der sicheren Seite. Da du die Dinger aber auch nicht benutzen willst/darft, warum baust du sie nicht komplett aus? Dürfte ja vom Aufwand nicht die Welt sein.

Gruß Tobias

Themenstarteram 29. Januar 2014 um 19:50

Ja, naja es ist auch mal ganz nett wenn man bei jemand ist mal das vorzuführen das Zivil fahrzeug.

Aber dann werd ich das ausbauen müssen.

ich entsorg dir die Sirene gerne :D

Themenstarteram 29. Januar 2014 um 19:54

Behalte ich alles mal :D

"Mein" TÜVer sagte mir mal: Alles was am Fahrzeug verbaut ist muss funktionieren. Nur Sicherung raus oder abklemmen reicht nicht.

Und dabei ging es "nur" um defekte Nebelscheinwerfen. Also blieben Schalter, Sicherung und Kabel drin und die Schweinwerfer flogen raus. Damit war er dann bei der Widervorführung ganz zufrieden.

Mir wurde mal was erzählt, daß bei `normalen Beleuchtungseinrichtungen´ die zwar verbaut aber nicht `funtionstüchtig´ sind, eine Abdeckung ausreichen würde.

Ob das stimmt (und auf die hier genannten SoSi-Einrichtungen auch zutrifft) kann ich allerdings nicht sagen.

Ich würd´s ausbauen...

Allein schon den Streß wegen eines doch möglicherweise ausgestellten `Knöllchens´ würde ich mir nicht antun wollen ;)

Mir hat "mein" TÜVer dazu gesagt: "Abkleben oder Kappe drauf setzen reicht nicht. Wobei die Rennleitung nicht beurteilen könnte ob eingebaute Scheinwerfer abgeklebt oder nur das Loch zugeklebt wäre. Nur: Wenn denen ein Scheinwerfer auffallen würde ist mit einem Verwarngeld zu rechnen."

Wenn das mit dem Blinklicht erlaubt ist dann sieht mein E46 so aus:D:cool:

am 1. Februar 2014 um 11:16

Wo hast Du denn den Hobel her??? Fahrzeuge mit Hoheitskennzeichen kommen doch m.E. gar nicht in die Hände von "Normalos".

Aber wenn sowas angebaut ist muß es für den TÜFFFF auch funktionieren. Und wenn es das tut erlischt die Betriebserlaubnis für Dich.

Ich wollte mir vor Jahren mal einen NSU-Prinz Polizeiwagen restaurieren. War er aber vorher nicht. Das hat mir der gute Mann vom TÜFFF aber ausgeredet.

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks

Wo hast Du denn den Hobel her??? Fahrzeuge mit Hoheitskennzeichen kommen doch m.E. gar nicht in die Hände von "Normalos".

Die werden hinter ihm hergefahren sein ;)

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