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- Wird der Führerschein befristet und muss alle 15 Jahre umgetauscht werden?
Wird der Führerschein befristet und muss alle 15 Jahre umgetauscht werden?
Warum ist dazu bei Motortalk (Aktuelles Thema) nichts zu finden? -- Oder bin ich zu dumm zum Suchen?
http://meta.tagesschau.de/.../...llen-fuehrerschein-frueher-umtauschen
Beste Antwort im Thema
Die Fahrerlaubnis wird ja auch nicht auf 15 Jahre begrenzt sondern nur die Gültigkeit des Führerschein, also das Ausweisdokument der Fahrerlaubnis... Himmelweiter Unterschied
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37 Antworten
Ok. Danke.
Ah...das steht unter RECHT.
Zitat:
@MT-Christoph schrieb am 4. Juli 2016 um 14:55:54 Uhr:
http://www.motor-talk.de/.../...s-verfallsdatum-erhalten-t5742841.html
Da steht aber noch daß die bis 2033 gültig bleiben, was ja jetzt scheinbar schon wieder geändert wurde.
Gruß Metalhead
Das ist aber doch schon seit einigen Jahren bekannt, jetzt wurde anscheinend nur die Frist oder die Jahrgänge geändert......
Zitat:
@Norbert-TDCi schrieb am 4. Juli 2016 um 15:54:26 Uhr:
...jetzt wurde anscheinend nur die Frist oder die Jahrgänge geändert......
Nein, da wurde noch garnichts geändert.
Es gibt bisher lediglich Überlegungen für eine solche Friständerung.
Ihr wisst aber schon, dass Ihr Euch im "Sagt´s uns" befindet und die Diskussion um den Führerscheinumtausch an sich hier völlig deplatziert ist .
OT-Schwätzer
WTF ist ein Führerschein? Mein Auto fährt auch ohne Lappen. *duckundweg*
Könnte dann bitte nebenbei noch jemand den Fauxpas im Titel beseitigen?
Hallo zusammen.
Der deutsche Amtsschimmel wihert.
Grundsätzlich habe ich meine Fahrerlaubnis für die kleinen 4 und 2 rädrigen Hoppel auf Lebzeiten erworben. Warum darf mir jemand diesen "Vertrag" im Nachhinein kürzen? Bei der Fahrerlaubnis für die "Könige der Strasse" war von vorn herein klar, dass diese alle 5 Jahre "bestätigt" werden müssen jedoch nach meinem Rechtsempfinden nicht verfallen dürfen (Plastikkarte habe ich deshalb schon lange).
Es ist völlig in Ordnung die alten "Wische" mit Portraitfotos von vor 30 Jahren aus dem Verkehr zu ziehen. Dann machen Plastikkarten im Ausland Sinn. Im Inland geht die Rennleitung bei einer Kontrolle eh ins Netz und kann somit jeden Lenker auf Berechtigung zum Führens eines KFZ überprüfen. Der Personalausweis muss hierfür ausreichen.
Was ich nicht verstehe sind die Kosten die hierfür anfallen sollen. Die staatlichen Behörden werden über Steuergelder grundsätzlich bezahlt. Meine Kreditkarte wird nach 5 Jahren kostenlos durch eine Neue ersetzt. Warum kann das nicht beim Führerschein so sein?
Gruß
Ein schönes Wochenende
(Fußball müssen wir ja nicht mehr schauen. Viel Glück an alle PSA und Renault Fahrer.)
Die Fahrerlaubnis wird ja auch nicht auf 15 Jahre begrenzt sondern nur die Gültigkeit des Führerschein, also das Ausweisdokument der Fahrerlaubnis... Himmelweiter Unterschied
Zitat:
@wpp07 schrieb am 9. Juli 2016 um 11:54:55 Uhr:
Grundsätzlich habe ich meine Fahrerlaubnis für die kleinen 4 und 2 rädrigen Hoppel auf Lebzeiten erworben. Warum darf mir jemand diesen "Vertrag" im Nachhinein kürzen?
Wer möchte das?
Kannst du uns erläutern, wie dein Fall im Zusammenhang mit dem hier diskutierten Thema steht, bei dem es lediglich um den Austausch von Dokumenten geht?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 9. Juli 2016 um 15:06:57 Uhr:
Wer möchte das?
Kannst du uns erläutern, wie dein Fall im Zusammenhang mit dem hier diskutierten Thema steht, bei dem es lediglich um den Austausch von Dokumenten geht?
Ist eigentlich ganz einfach zu erklären.
Die alten Wische sind ohne Verfallsdatum gültig, warum soll ich dann ständig alle 15 Jahre nun einen neuen Führerschein beantragen und diesen dann austauschen.
Zumal ja der Austausch sicher nicht für mich völlig kostenlos bleibt.
Der deutsche Staat will ja keine weiteren Schulden machen... aber irgendwo muss ja das Geld herkommen
Zitat:
@Geisslein schrieb am 9. Juli 2016 um 15:27:31 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 9. Juli 2016 um 15:06:57 Uhr:
Wer möchte das?
Kannst du uns erläutern, wie dein Fall im Zusammenhang mit dem hier diskutierten Thema steht, bei dem es lediglich um den Austausch von Dokumenten geht?
Ist eigentlich ganz einfach zu erklären.
Die alten Wische sind ohne Verfallsdatum gültig, warum soll ich dann ständig alle 15 Jahre nun einen neuen Führerschein beantragen und diesen dann austauschen.
Bei dem Fall von wpp07 geht es aber offensichtlich um die Fahrerlaubnis und nicht um den Führerschein.
Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist ja von der geplanten Neuregelung definitiv nicht betroffen.
Ich kann hier eh keine diskussionswürdige Thematik erkennen. Den Reisepass und Personalausweis erneuert man doch auch regelmäßig.