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Führerscheinklassen bei Querschnittslähmung
Hallo zusammen,
Ich hoffe mal das mir einige Leute hier bei folgendem Problem etwas weiterhelfen können.
Ein Freund von mir hat sich bei einem Arbeitsunfall eine Rückenmarksquetschung zugezogen. Die folgen daraus sind mehr oder weniger einer Querschnittslähmung gleichzusetzen. Erfreulicherweise sind im Linken Bein schon wieder Gefühle und einige Reflexe vorhanden.
Nun ist es aber so, daß nach Aussage von Tüv und Führerscheinstelle bei einer Prüfung und Umschreibung des Führerscheins auf ein Fahrzeug mit Handbediengerät ihm den Motorrad und LKW Führerschein entziehen bzw. streichen will.
Das er im jetzigen Zustand weder LKW noch Motorad fahrern kann steht ausser Frage und würde er ja auch nicht machen.
Auf Nachfrage bei den zuständigen Stellen hieß es nur das er nach einer Genesung seine Führerscheine wieder neu "machen" darf.
Hat sich schon mal jemand gegen diese Vorgehensweise erfolgreich zu Wehr gesetzt? oder hat einer von euch einen brauchbaren vorschlag wie man die Streichung der Führerscheine umgehen kann und trotzdem seine Eintragungen für ein Handbediengerät bekommt?
Schließlich ist der Neuerwerb mit ziemlich hohen Kosten verbunden.
Ich bedanke mich jetzt schon für eure Bemühungen.
Gruß Thomas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von overland
Versicherungstechnisch siehts so aus das in keinen Verträgen der Autoversicherer eine Klausel enthalten ist ob der Fahrer behindert oder nichtbehindert ist.
Hallo,
ist so 'ne Sache; in dem Zusammenhang ist vielleicht --> das mal ganz interessant zu lesen.
Grüße,
Spy
15 Antworten
Hallo,
bezüglich des Motorradführerscheins wurde ich vor die wahl gestellt :
entweder freiwillig abgeben (beschleunigt scheinbar die angelegenheit mit dem autoführerschein)
oder nicht freiwillig abgeben und auch wie beim pkw bestimmte auflagen bekommen.
kann mir nicht vorstellen das es bei dem lkw-führerschein anderst ist.
grüße
@ Hi
Sobald man zum Führen eines Fahrzeuges aufgrund körperlicher Einschränkungen eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung (Handbediengerät etc.) braucht, muß man vorher für den Wiedererhalt der Fahrerlaubnis, eine gewisse Anzahl Fahrstunden (i.d.R 5-8 Std. wenn man schon vorher in Besitz eines Führerscheins war) in einer Fahrschule machen, die speziell solche Fahrzeuge anbietet. Da dein Freund einen Arbeitsunfall hatte, bekommt er von seiner zuständigen BG die Kosten zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im vollen Umfang erstattet.
Hallo,
im ersten Leben hatte ich folgende Führerscheinklassen :
A1,A,B,C1,C,BE,C1E,CE,M,L,T
In folge einer Behinderung muß man einen Nachweis erbringen,daß man ein Angepasstes Fahrzeug sicher im Strassenverkehr führen kann.
Bei mir wurde das in der Reha mit einer dort ansässigen Fahrschule erledigt.Dauer ca 6 Stunden.
Nach der Führerscheinanpassung (DEKRA-Gutachten : Führen von 3 und 4Rädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B....)
B mit Auflagen...
-sonyericsson-
Motorräder können schon angepasst werden - mit Stützrädern,die bei einer bestimmten Geschwindigkeit ausfahren und das Bike stabilisieren
Hallo,
Ich danke euch vielmals für die Antworten, was jetzt letztendlich im Führerschein eingetragen wird muß man sehen.
Gruß Thomas
Hi Thomas
...nachdem dein Kumpel sich wieder einigermaßen fit fühlt,soll er sich mal in ein Auto mit einem entsprechenden Handgerät setzen und fahren...es wird sich sicher einer in seiner Nähe finden der so etwas schon umgebaut hatt und schon paar Jahre damit unterwegs ist.
War er früher schon aktiver Autofahrer dann ist es nicht schwer sich daran zu gewöhnen...
Eigentlich muss so etwas eingetragen sein(wie alles)-aber niemand kümmert es ob du mit so etwas fährst-anders sieht es mit einem Lenkradknopf aus-aber das geht mit einer guten Lenkung auch ohne(je nach behinderung die zurückbleibt)
Dein Kumpel muss keinen neuen Führeschein machen,sondern nur ein paar Fahrstunden in einem behindertengerechten Fahrzeug absolvieren-mit anschließender Prüfung oder Abnahme durch einen Prüfer.
Macht er das nicht ,dann kann er auch seine kompletten Führerscheinklassen behalten die sonst durch seine ´Behindertenprüfung´und Neuerteilung und Umschreibung gelöscht werden.
Diese Autoumbaugeräte gibt es massenweise gebraucht und deren Einbau ist bei etwas Geschick leicht zu bewältigen-dein Kumpel braucht sich also keine grossen Gedanken darüber zu machen das er nie wieder Auto fahren kann oder die Umbauten zu teuer werden.
Versicherungstechnisch siehts so aus das in keinen Verträgen der Autoversicherer eine Klausel enthalten ist ob der Fahrer behindert oder nichtbehindert ist.
Gruß Gunar
Zitat:
Original geschrieben von overland
Versicherungstechnisch siehts so aus das in keinen Verträgen der Autoversicherer eine Klausel enthalten ist ob der Fahrer behindert oder nichtbehindert ist.
Hallo,
ist so 'ne Sache; in dem Zusammenhang ist vielleicht --> das mal ganz interessant zu lesen.
Grüße,
Spy
Hi sky,...
...´um allem Ärger aus dem Weg zu gehen´....ist das natürlich der bessere Weg...
Gruß Gunar
Zitat:
Original geschrieben von overland
Hi sky,...
...´um allem Ärger aus dem Weg zu gehen´....ist das natürlich der bessere Weg...
Gruß Gunar
Hallo Gunar,
besser ist das, sonst guckt man im Fall der Fälle vielleicht schnell mal in die Röhre.
Wer ist eigentlich sky?
Viele Grüße,
Spy
Hallo Community, ich bin ab 1. Lendenwirbel gelähmt d.h. ganz normale Armfunktion,
weiß deshalb jemand welche Schlüsselzahlen in den Führerschein eingetragen werden?
Hi Freelancer,
eine Auflistung der Schlüsselzahlen kannst du --> da nachlesen, mit einigen Erläuterungen dazu.
Grüße,
Spy
Danke für die Antwort, aber mich interessieren die Schlüsselzahlen in speziell meinem Fall
Hat da keiner Ahnung welche Schlüsselzahlen in den FS eingetragen werden bei voller Arm- Handfunktion?
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von Freelancer01
Hat da keiner Ahnung welche Schlüsselzahlen in den FS eingetragen werden bei voller Arm- Handfunktion?
bei mir stehen: 05.06 , 40 , 35 , 73 , 78 , im Führerschein.Hab auch volle Armfunktion,aber jeder Mensch (bei gleicher Behinderung ! ) ist nicht zu vergleichen !
Welche Zahlen bei Dir tatsächlich im Führerschein stehen,klärt ein DEKRA/TÜV Gutachten nachdem ein Ärztliches Gutachten vorliegt.
Mein Fahrverhalten hat sich vollkommen geändert.....
-sonyericsson-
Hallo Community,
endlich greift mal wer dieses leidige Thema auf.
Da ich selber 2006 einen schweren Motorradunfall hatte und seitdem an einen Rollstuhl gefesselt bin, streite ich mich mit der Führerscheinbehörde auch rum. Diese will eben die Klasse A gänzlich aus meinem Führerschein streichen, trotz guten Aussichten, dass ich wieder Motorrad fahren kann. Laut Aussage der Behörde soll wohl ab Ende diesen Jahres eine Regelung in Kraft treten, dass die gelöschten Führerscheinklassen bedingt durch eine körperliche Behinderung, nach gewisser Zeit wieder beantragt werden können, auch ohne den Führerschein komplett neu zu machen. Voraussetzung: DEKRA Gutachten.
Ich selber habe die ganze Sache jetzt meinem Rechtsanwalt übergeben, da es ja nicht möglich sein kann, das eine Behörde daher kommt und meinen Besitz einfach so fordert. Es sei ja auch ersteinmal dahin gestellt, das ich irgendwann ein Motorrad wieder führen kann.
Ich muss jetzt einfach mal blöd fragen.........
Habt ihr wirklich, bei der Begutachtung zum führen eines behindertgerechtem Auto, so lange fahren müssen? (4-6 Stunden)
Bei mir hat die ganze Sache, incl. DEKRA Gutachten, 3,5 Stunden gedauert und dabei bin ich gerade mal 1,5 Stunden gefahren.
AN THOMAS: Soweit ich weiß gibt es auch schon einen behindertgerechten LKW-Umbau!!! Müsste man vielleicht mal googlen.
Gruß Matthias
PS: Vielleicht hat ja jemand Interesse an einem VW T5 Highline, Bj.2006, mit 30000km. Würde ihn gern abgeben.