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VW Anschlussgarantie automatische Verlängerung
Hallo,
ich habe da eine Frage, die Herstellergarantie bei meinem Golf 6 Variant läuft Anfang Januar ab. Ich habe nun über VW eine Anschlussgarantie über 36 Monate abgeschlossen. Im Vertrag steht nun, dass sollte nicht rechtzeitig einen Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden, verlängern sich Vertrag und Versicherungsschutz um 12 weitere Monate.
Was ich nicht ganz verstehe, VW bietet die die Anschlussgarantie doch nur max. für 36 Monate an, gilt die automatische Verlängerung also nur für Verträge mit Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten ?
Oder wird der Vertrag tatsächlich über die 36 Monate hinaus verlängert ?
Für eure Hilfe bedanke ich mich vorab.
mfg maybee
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Golf-VII schrieb am 26. November 2016 um 09:54:45 Uhr:
Es erinnert ganz einfach an die Abomafia im Internet.
Es erinnert mich an einen Analphabeten. Nichts gelesen, einfach unterschrieben und im Nachhinein ist der andere (der Anbieter / das Autohaus) schuld... Werde erwachsen und übernehme Verantwortung.
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28 Antworten
Hallo zusammen,
eine Neuwagengarantie bêi VW ist an das KFZ gebunden.
Ich kann also einen Scheckheft geplegten Jahreswagen beim Händler kaufen und die Garantie selbst nochmal 3 (Also max auf 5 Jahre verlängern).
Wenn ich dieses KFZ aber (wieso auch immer) 2 Jahre nach EZ aber innerhalb 3 Jahre Garantieerweiturung weiterverkaufen will, dann verbliebt die Garantieverlängerung nur bei Verkauf an privat beim KFZ aber nicht ber Verkauf an einen Händler?
(Verkaufe ich den Jahreswagen hingegen nach 3 Monaten (wieso auch immer) an einen Händler verbleibt die Garantie beim KFZ.)
Habe ich das so richtig verstanden (Also ich nehme an gewerbliche Wiederverkäufer = Händler)?
Zitat:
bei Finanzierern und Barzahlern: höherer Wiederverkaufswert durch Verbleib der Garantieverlängerung beim Fahrzeug (nicht bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer)
Quelle:
http://www.volkswagen.de/.../garantieverlaengerung.html
Gruß und Dank
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantieverlängerung der Werksgarantie und Verkauf des KFZ' überführt.]
Schätze, das siehst Du ganz richtig. Wir haben unseren Touran absichtlich innerhalb der Garantieverlängerung verkauft, an privat und die noch bestehende Anschlussgarantie war ein Superargument. Der Käufer konnte vor versteckten Mängel sicher sein, hatte also die gleichen Vorteile wie beim Kauf vom Händler, aber einen günstigeren Preis. Und wir erzielten mehr, als bei Inzahlunggabe.
Mein Fazit war da eindeutig: Auch mein jetztiger Touareg hat sofort eine 3-j. Garantieverlängerung erhalten (ist bei Neukauf und sofortiger Verlängerung 25 % billiger) und wenn ich das Auto verkaufen will, wird dies ca. 6 Monate vor Ablauf der Garantie erfolgen.
Gruß
Peter
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantieverlängerung der Werksgarantie und Verkauf des KFZ' überführt.]
Ich hatte bei unserem Beetleneuwagen sofort nach Zulassung die Garantie um drei Jahre auf insgesamt fünf Jahre verlängert. Als wir das Auto etwa 10 Monate nach Erstzulassung an einen Händler verkauften, wurde mir auf Antrag der gesamte Versicherungsbetrag für die zusätzlichen drei Jahre erstattet.
Es war nicht erforderlich, einen anderen PKW beim VW-Händler zu erwerben.
Wird das Fahrzeug jedoch direkt an Privat verkauft, übernimmt der neue Eigner die Versicherung für die Restzeit bis zum Ablauf der fünf Jahre.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantieverlängerung der Werksgarantie und Verkauf des KFZ' überführt.]
Hört sich gut an, was Ihr so aus der Praxis berichtet und ist in beiden Fällen ein Argument für 3 Jahre.
@PeterBH hast Du den Touran auch mit 6 Monaten Restgatantie verkauft?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantieverlängerung der Werksgarantie und Verkauf des KFZ' überführt.]
Da waren es nur noch 4 Monate, aber verlängerte sich (sofern keine Kündigung erfolgte) automatisch. Dann aber - Fahrzeugalter - zu schlechteren Konditionen.
Gruß
Peter
P.S:: Danke an 911westie für den Hinweis mit der Erstattung. War mir neu, und klärt natürlich kein Händler auf.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantieverlängerung der Werksgarantie und Verkauf des KFZ' überführt.]
Ich bin mir nicht sicher ob jetzt noch erstattet wird...
Wie lange ist das her ?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantieverlängerung der Werksgarantie und Verkauf des KFZ' überführt.]
Anfang Juni 2014.
Ich hätte es auch nicht gewußt. Auf den Beetle hatte ich einen Golf beim VW-Händler in Zahlung gegeben. Als der vom Händler nach etwa 3 Wochen an einen Privatmann verkauft war, meldete sich unaufgefordert der VVD bei mir und erstattete den noch verbleibenden 1,5 Jahres Beitrag (beginnend ab Zulassung des Beetle).
Bei unserem Erstwagen, einem Mercedes war es ähnlich. Dort hatte ich die Garantieversicherung für ein Jahr im Oktober 2013 bis Oktober 2014 verlängert. Im Februar 2014 tauschte ich den SL ein gegen einen CLS 350. Nach Vorlage des Kaufvertrages wurde mir auch der anteilige Beitrag für die nicht in Anspruch genommene Zeit (02/2014 - 10/2014) erstattet.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantieverlängerung der Werksgarantie und Verkauf des KFZ' überführt.]
So aus der Erinnerung heraus bei unserem Touran (6/2007): Anschlussgarantie zu den VW-Neuwagenbedingungen befristet auf Zeit und km. Danach automatische Verlängerung mit einem geringerem Umfang, dafür aber höhere Kosten. Bei uns waren das ca. 46,- € monatlich.
Bei meinem Touareg habe ich die auch gekauft, gleich für 36 Monate. Da steht unter Versicherungsumfang ua. "Ab der ersten automatischen Vertragsverlängerung bezieht sich die Garantieversicherung auf die Funktionsfähigkeit der mechanischen und elektrischen Bauteile des Fahrzeuges. Über 100.000 km SB von 150,- €, über 200.000,- € oder älter als 10 Jahre max. Ersatzleistung 2.000,- € je Schadensfall.
Die Neuwagenanschlussgarantie also für max. 36 Monate, danach nur die "normale" Garantieversicherung. Die aber tatsächlich zeitlich unbegrenzt (und unbegrenzt zeitlich zu bezahlen).
Also entweder schnell kündigen und weiter zahlen. Beim Verkauf unseres Tourans im Alter von 5 1/2 Jahren war die noch bestehende Garantieversicherung ein Superverkaufsargument bei Verkauf an Privat.
Gruß
Peter
Ich habs mir fast gedacht, nervig naja die Garantieverlängerung läuft zwar jetzt noch 36 Monate, werde dann aber schonmal kündigen.
Erstzulassung war der 11.01.2013 , 2 Jahre Neuwagengarantie + 3 Jahre Garantieverlängerung. Also muß ich zum 11.01.2018 kündigen richtig ?
Schreib die Kündigung einfach "zum Ende der Vertragslaufzeit".
Dann geht mit dem Datum nichts schief.
Richtig gerechnet. Aber warum jetzt schon kündigen? Bei unsererm Touran fingen während der Garantieverlängerung die PD-Einheiten an zu spinnen. Hat echt Spaß gemacht, wenn der Motor beim Überholen auf der Landstraße ausgeht. Da war ich froh, dass die Garantie noch lief. Kündigen kannst Du ja einen Monat vorher. Und falls Du vorher das Auto privat verkaufst, könnte der Käufer ja Wert auf die Versicherungsmöglichkeit legen.
Garantiebeginn ist nicht zwingend die Erstzulassung, sondern die Auslieferung kann ja früher gewesen sein.
bei meinem golf hatten wir auch die anschlussgarantie, aber rechtzeitig zum kündigungstermin kam eine mitteilung von vw, wenigstens etwas, was bei vw gut funktionierte. sie war aber richtig richtig teuer. ich glaub ca 250 eur von jahr 2-4, dann pro jahr gut 400??
edit:
ich glaub aber, die fragen auch wenn du gekündigt hast, ob du es dir anders überlegst.
Ja, mit dem Alter steigt die Reparaturhäufigkeit, damit die Prämien, trotz geringerem Leistungsumfang. Ich hatte damals die Schn.. voll, habe den Touran verkauft und einen Golf VII bestellt. Die sofort gewünschte Anschlussgarantie für drei Jahre lederte der freundliche Ex-Verkäufer ab mit den Worten, das könne man kurz vor Ende der Werksgarantie noch machen und er hätte günstigere Angebote. Der nächste Neuwagen wurde dann beim anderen Händler gekauft. Bei Neukauf ist die Anschlussgarantie 25 % billiger als hinter gekauft.
Gruß
Peter
Wie sieht es aus mit der Garantieverlängerung, wenn der Wagen ins Ausland, zB. Holland verkauft wird. Gilt die Versicherung auch in Holland?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantieverlängerung der Werksgarantie und Verkauf des KFZ' überführt.]