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Gebrauchtwagen (VW Polo 9N) gekauft, auf der Heimreise leuchtet Abgaswarnleuchte

Themenstarteram 21. Februar 2015 um 2:39

Hallo zusammen,

wir haben heute von einem Autohändler einen VW Polo 9N (Bj. 2003, km 123.000, 1.2 64PS) gekauft.

Wir haben das Fahrzeug gestern besichtigt und eine Probefahrt gemacht. Dabei fiel zunächst nur ein quietschen des Keilriemens auf, ansonsten war mit Fahrzeug soweit alles in Ordnung. Der Händler versicherte uns, dass das Auto auf jedenfall vor Übergabe in der Werkstatt überprüft, wir eine Checkliste erhalten und der Keilriemen bis morgen gewechselt wird. Soweit war alles gut.

Zurück auf dem Hof des Händlers ging die Abgaswarnleuchte auf. Er las den Fehlerspeicher aus und die Leuchte war aus (wir dachten uns nichts dabei, da er ja so oder so nochmal gecheckt wird)

 

Heute war dann die Übergabe mit gewechseltem Keilriemen, also kein quietschen mehr da. Alles war gut und wir glücklich.

Doch auf dem Heimweg ging die Abgaswarnleuchte wieder an. Ich gehe davon aus, dass er gestern den Fehler nur gelöscht hat. Also es wurde nichts diesbezüglich repariert.

Ich rief den Händler an und erklärte ihm den Sachverhalt. Er sagte, er würde sich nach Absprache mit dem Kfz-Meister wieder melden, tat dies aber nicht.

Ich werde morgen nochmal anrufen und nachhören. Dennoch bin ich etwas beunruhigt, was passieren würde, wenn der Händler die Reperatur bzw. die Rücknahme des Wagens verweigert.

Was sollte ich in so einem Fall tun bzw. wie vorgehen?

Wie sieht die Rechtslage aus, bin ich als Käufer auf der sicheren Seite, da er ein Händler ist?

 

Auf dem Kaufvertrag steht, dass der Verkauf "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung etc." erfolgt.

Ich hoffe, ihr könnte mir helfen.

LG fussball99

Beste Antwort im Thema

Ich sehe keinerlei Anlass dafür, schon über Anwälte, Gerichtsstreits etc. nachzudenken.

Du hast das Auto am 21., also gestern erst, gekauft.

Und laut Deiner Aussage wird und will der Verkäufer sich kümmern, den Fehler zu beheben.

Ich sehe das Problem nicht?

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Ein Händler kann nicht unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkaufen. Diese Klausel ist unzulässig.

Zitat:

@fussball99 schrieb am 21. Februar 2015 um 03:39:58 Uhr:

 

Was sollte ich in so einem Fall tun bzw. wie vorgehen?

Möglichkeit a):

Gib den Polo direkt zurück, mit dem Verweis, welchen "alsk1" völlig Korrekt genannt hat:

 

Zitat:

Ein Händler kann nicht unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkaufen. Diese Klausel ist unzulässig.

Dein Vorteil: Du hast keinen Cent für eine Gurke investiert. Dein Nachteil: Du musst weiter nach einem Auto suchen.

 

Möglichkeit b):

Wenn Du eine Rechtsschutz oder einen fähigen Anwalt hast, kauf die Kiste und lass den Gangster bluten.

Dein Vorteil: Du bekommst ein korrektes Auto, weil der Gangster zähneknirschend das eine Auto iO bringt; um weiteren Schrott verkaufen zu können. Dein Nachteil: Du bekommst kein Auto, hast aber einen Rechtsstreit an der Backe.

Zum Ausschluss der Gewährleistung:

Korrekt ist das ein Händler die Gewährleistung bei Verkauf an Privat nicht einfach ausschließen kann. Hier gilt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr. In diesem Fall uninteressant, weil Kauf noch keine 6 Monate her.

Jetzt kommen wir zum ABER:

Die Gewährleistung kann beim Verkauf von Privat ausgeschlossen werden. Wenn der Händler jetzt den beliebten "Fahrzeug wird im Kundenauftrag verkauft" Trick genutzt hat, hast du das Fahrzeug u.U. gar nicht vom Händler sondern von einer Privatperson gekauft!

Daher nochmal die Anzeige + Kaufvertrag genau prüfen, wer eigtl. Verkäufer ist!

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 21. Februar 2015 um 06:55:54 Uhr:

 

Gib den Polo direkt zurückuto...

Erst einmal muss er dem Händler Zeit zum Nachbessern geben, danach kann man über eine Rücknahme diskutieren.

Interessante Beiträge. Der Händler hat bis jetzt nicht zurück gerufen. Also muss man sich einen Anwalt suchen oder den Wagen zurück bringen, auf jedenfall sollte mindestens der Händler bluten.

Also mein Telefonanbieter wollte mich übrigens auch noch zurück rufen...

Am Freitag...

vor vier Wochen...

2009...

Naja das mit dem zurueckrufen kann schon mal unter gehen oder noch nicht geschafft haben.Wie auch immer ich wuerde erstmal nochmal beim haendler nach fragen was er jetzt sagt.

Ein Händler und ausgeschlossene Gewährleistung? Da bin ich mal auf die Konstellation gespannt.

Auto zurückbringen, auf den Hof, soll er heilemachen und fertig. Ausschluss der Gewährleistung gibt es bei Händler Verkauf an Privat nicht.

cheerio

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 21. Februar 2015 um 07:01:29 Uhr:

Zum Ausschluss der Gewährleistung:

Korrekt ist das ein Händler die Gewährleistung bei Verkauf an Privat nicht einfach ausschließen kann. Hier gilt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr. In diesem Fall uninteressant, weil Kauf noch keine 6 Monate her.

Jetzt kommen wir zum ABER:

Die Gewährleistung kann beim Verkauf von Privat ausgeschlossen werden. Wenn der Händler jetzt den beliebten "Fahrzeug wird im Kundenauftrag verkauft" Trick genutzt hat, hast du das Fahrzeug u.U. gar nicht vom Händler sondern von einer Privatperson gekauft!

Daher nochmal die Anzeige + Kaufvertrag genau prüfen, wer eigtl. Verkäufer ist!

Das ist wohl wahr! Aber auch da gibt es eine Grauzone. Der Händler kann zwar im Kundenauftrag verkaufen, aber wer ist "der Kunde", in dessen Auftrag verkauft wird? Im Falle des Falles wird der Händler diesen angeblichen Kunden benennen müssen. Da bin ich aber mal gespannt, wer dort als "angeblicher Kunde" den Kopf hinhält.

Deshalb soll er auch den Kaufvertrag nochmal prüfen. Das müssen die Daten des Verkäufers ja drin stehen. Steht da drin "Autohandel X oder Autohaus Y oder ABC GmbH" dann hat er definitiv vom Händler gekauft. Interessant wird es natürlich wenn Herr X Inhaber von Autohaus X ist, aber nicht in seiner Funktion als Gewerbetreibender sondern als Privatmann den Wagen verkauft hat. Das wäre dann in der Tat eine ganz dicke Täuschung!

Da bin ich mal gespannt, obs da n happy end gibt

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 21. Februar 2015 um 13:39:34 Uhr:

Deshalb soll er auch den Kaufvertrag nochmal prüfen. Das müssen die Daten des Verkäufers ja drin stehen. Steht da drin "Autohandel X oder Autohaus Y oder ABC GmbH" dann hat er definitiv vom Händler gekauft. Interessant wird es natürlich wenn Herr X Inhaber von Autohaus X ist, aber nicht in seiner Funktion als Gewerbetreibender sondern als Privatmann den Wagen verkauft hat. Das wäre dann in der Tat eine ganz dicke Täuschung!

Das wäre unmöglich. Herr X kann nicht Inhaber vom Autohaus X sein, denn der Inhaber kann nicht gleichzeitig als sein eigener Kunde auftreten. Das wäre nicht nur Täuschung, sondern noch viel mehr als das. Da würde das Autohaus aber ein dickes Problem bekommen ;)

Das stimmt das dies rechtlich nicht zulässig ist, aber wenn der Käufer das nicht weiß? Und so ein Rechtsstreit kann lange dauern. Was wenn Herr X ist der Bruder des Inhabers X ist? Da kann man so unendlich viel Blödsinn anstellen....

Themenstarteram 21. Februar 2015 um 18:09

Also:

 

Verkäufer ist Automobile XY. In das Feld "Verkäufer" im Vertrag hat er sein Stempel mit Automobile XY, Adresse, Steuernummer etc gemacht.

 

Unterschrieben hat er den Vertrag nicht, nur wir als Kunde. Im Vertrag ist irgendwie auch keine Stelle, wo Verkäufer hätte unterschreiben müssen.

 

Wir waren heute auf seinem Hof, er las den Fehlerspeicher.

 

Meldung: AGR-Ventil

Er hat den Fehler gelöscht und gesagt, sollen nochmal fahren ob es leuchtet, wenn ja kommt er mit einem Leihwagen vorbei und nimmt unseren mit in die Werkstatt und lässt das reparieren.

 

Ich weiß nicht ob ich ihm trauen kann oder selber mal zu VW fahren oder überhaupt beim ADAC einen Check durchführen lassen soll.

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