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Geschwindigkeitsbegrenzung auf BAB wird nicht aufgelöst

Themenstarteram 22. Juni 2016 um 11:45

Hallo,

wenn man auf der A8 aus Stuttgart kommend in Richtung München fährt, kreuzt man bei 89160 Dornstadt die B10. Hier wird die Geschwindigkeit durch Beschilderung vor der Autobahnabfahrt auf 100 km/h reduziert. Nach der dazugehörigen Auffahrt wird die Begrenzung jedoch nicht aufgehoben und auch bei weiteren Auffahrten mehrere Kilometer später steht kein “Wiederholungs”tempolimit. Die meisten Autofahrer fahren dann irgendwann von sich aus wieder schneller.

Kann es sein, dass hier das Aufhebungszeichen einfach vergessen würde?!

Wenn ja, wo kann man so etwas melden? Ich fahre da jede Woche ca. dreimal vorbei und es nervt mich, dass ich mich als Autofahrer so penibel an Tempolimits halten muss während die Behörden so “schlampig” arbeiten.

Ich kenne die Regelung, dass das Tempolimit auch ohne Aufhebungszeichen automatisch wegfällt, wenn der Grund dafür nicht mehr da ist. Diese Regelung wäre meiner Meinung nach an dieser Stelle aber absolut fehl am Platz.

MfG

Beste Antwort im Thema

eine Kreuzung hebt auch kein Tempolimit auf.

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Für mich hebt logischerweise die nächste un"limitierte" Auffahrt die Begrenzung auf, denn du könntest ja schließlich auch dort draufgefahren sein und wirst somit nicht limitiert.

Logisch, oder ?

 

Antwort (zu unten) :

Darfst natürlich auch einfach weiter 100 fahren, sparst Sprit ;-)

Themenstarteram 22. Juni 2016 um 11:59

Klar, faktisch ist das für mich auch der Fall, rechtlich aber nicht.

Tja, da bin ich letztens auch her gefahren und mich gefragt, was dieser Blödsinn soll...Theoretisch gilt das 100 dann bis zum geht nicht mehr weiter :rolleyes:

Zitat:

@Mazon3599 schrieb am 22. Juni 2016 um 13:59:24 Uhr:

Klar, faktisch ist das für mich auch der Fall, rechtlich aber nicht.

Wieso nicht? Ich denke aber auch, das an jeder neuen Auffahrt sich die Schilder wiederholen müssten.

In der Stadt hebt ja auch jede Kreuzung alle Beschränkungen wieder auf und müssen für die Einbiegenden wiederholt werden.

eine Kreuzung hebt auch kein Tempolimit auf.

Die fehlende Möglichkeit der BAB-Auffahrenden, das TL zur Kenntnis zu nehmen, kann aber auch nicht dazu führen, dass sich diese an das für sie nicht wahrnehmbare TL halten müssten. Also einmal mit und einmal ohne TL auf der gleichen Strecke, je nachdem wo man aufgefahren ist. Stellt sich die Frage, ob man das mit Vernunft betrachten darf?

Viel Spaß beim Zerschlagen des gordischen Knotens :D

Zitat:

@Kai R. schrieb am 22. Juni 2016 um 14:31:18 Uhr:

eine Kreuzung hebt auch kein Tempolimit auf.

Also muss sich der Geradeausfahrende daran halten, aber der der Einbiegende nicht?

Jede Kreuzung hebt die Vorfahrtsregeln auf, wenn diese durch Zusatzschilder, anders als "Rechts vor Links" geregelt ist und auch jede Geschwindigkeitsregelung, wenn diese nicht allgemein gilt, sondern vorher durch Zusatzschilder abweichend geregelt wurde.

Ich kenne da eine spezielle Auffahrt der AB Richtung Arnsberg, da kriegt man die 100 erst mit, wenn man am Aufhebungsschild vorbei kommt.... Auf der A 8 in diesem Abschnitt kommt, wenn ich mich recht erinnere, nach langer Zeit eine elektronische Anzeigetafel.

Edit: Hier noch was brauchbares zum Thema:http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php

das wird aufgelöst, indem die Ortskenntnis des Betreffenden geprüft wird. Auch wenn alle anderen langsam fahren muss man das als Orientierung verstehen. In der Praxis ist das Problem kein so großes.

Zitat:

@4Takt schrieb am 22. Juni 2016 um 14:44:39 Uhr:

und auch jede Geschwindigkeitsregelung, wenn diese nicht allgemein gilt, sondern vorher durch Zusatzschilder abweichend geregelt wurde.

aha. Zeigst Du mir, wo das steht?

am 22. Juni 2016 um 13:04

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 22. Juni 2016 um 14:24:28 Uhr:

Eine Beschleunigsspur ist keine Kreuzung: http://www.focus.de/.../...hrten-heben-tempolimits-auf_aid_584230.html

Da hat der Focus-"Jurist" wohl noch mindestens drei weitere Möglichkeiten der Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung vergessen:

- Eine abweichende Anordnung einer anderen Geschwindigkeit hebt die vorherige ebenfalls auf.

- Ein Ortseingangsschild und Ortausgangsschild hebt die Begrenzung ebenfalls auf.

- Wenn man die Strecke verlässt gilt die Begrenzung ebenfalls nicht mehr

am 22. Juni 2016 um 13:46

Zitat:

@4Takt schrieb am 22. Juni 2016 um 14:10:18 Uhr:

In der Stadt hebt ja auch jede Kreuzung alle Beschränkungen wieder auf und müssen für die Einbiegenden wiederholt werden.

Teil 2 des Satzes ist richtig. Teil 1 ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Ein Streckenverbot wird niemals durch eine Kreuzung oder Einmündung aufgehoben wenn die Strecke dadurch nicht endet.

Zitat:

@4Takt schrieb am 22. Juni 2016 um 14:44:39 Uhr:

Also muss sich der Geradeausfahrende daran halten, aber der der Einbiegende nicht?

Ja, genau so ist das. Wenn du als Einbiegender ortskundig bist, musst du dich sogar dann daran halten, weil du die Limitierung auf der Strecke auf die du einbiegst kennst.

Zitat:

@4Takt schrieb am 22. Juni 2016 um 14:44:39 Uhr:

Jede Kreuzung hebt die Vorfahrtsregeln auf, wenn diese durch Zusatzschilder, anders als "Rechts vor Links" geregelt ist und auch jede Geschwindigkeitsregelung, wenn diese nicht allgemein gilt, sondern vorher durch Zusatzschilder abweichend geregelt wurde.

Wiederholungen machen es nicht richtiger.

Da kenne ich etwas ähnliches (und doch anders):

A861 (->A98) Grenzübergang Schweiz / Rheinfelden.

Auf Höhe des deutschen Zolls gilt ein Tempolimit von 10 km/h.

Dieses wird aber nicht direkt hinter dem Zoll aufgehoben, sondern erst indirekt nach ca. 500 Metern durch ein TL 120-Schild direkt hinter der ersten Auffahrt.

Von den auch nur ansatzweise Ortskundigen fährt aber natürlich kein Mensch den halben Kilometer mit 10 km/h, sondern gibt direkt hinterm Zollhäuschen Gas. Auch wenn's de jure wohl ein krasser Geschwindigkeitsverstoß wäre.

Wenn die Polizei ganz bösartig wäre und einen Blitzer aufstellen würde, könnte man innerhalb eines Tages wohl locker an die knapp 10 Mio Euro an Bußgeldern einnehmen. Und zehntausende hätten ein sehr langes Fahrverbot.

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