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Gibt es auf diese einfache Frage,eine ebenso einfache Antwort??ein Bekannter von mir,besitzt einen
Folgendes,ein Bekannter von mir besitzt einen 50er Simsonroller (Typ Schwalbe).
Da dieser laut Papiere ABE 60 KMH fahren darf,diskutiere ich mit ihm wegen folgender Frage.
Da die MINDESTgeschwindigkeit auf Bundesdeutschen Autobahnen 60 KMH beträgt,um diese überhaupt befahren zu dürfen,bin ICH der Meinung,er darf diese benutzen.
Seine Meinung: Er dürfe nicht!.Bei Schnellstrassen sind wir 1ner Meinung,nämlich ja,er darf.Wissen beide aber nicht, obs stimmt!!.
Selbst Polizisten,die wir dazu befragten,sind sich uneins in ihrem Wissen
Vielleicht bekommen wir hier eine( "Rechtssichere " Antwort/Auskunft.
Danke im voraus für eure "Mühe" mir zu Antworten,und euch allen ein schönes Oster-WE.
Edelschrauber01.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
Vielleicht bekommen wir hier eine( "Rechtssichere " Antwort/Auskunft.
Die Antwort, mein Freund, weiß ganz allein .... die STVO:
§18:
"(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, ....."
Mit einem Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von genau 60 km/h darf man also weder Autobahnen noch Kraftfahrstraßen befahren.
Viele Grüße
Verdinand.
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62 Antworten
Mit dem Simson und 60 km/h auf eine BAB - das passt überhaupt nicht. Auch wenn er es vom Gesetz her darf - das macht nur einer, der den Freitod sucht. Er zwingt jeden LKW dazu, ihn zu überholen - der reine Horror, wenn ich mir das so vorstelle.
Aber Hallo
Natürlich darf er auf die Autobahn!
(gut ich würde es nicht machen aber
Motorräder mit Anhänger dürfen nur 60 km/h fahren (die wurden damals bei der Anhebung des TL " vergessen"!
Somit dürfen diese BIS HEUTE!!! nur 60 Höchstgeschwindigkeit fahren!
Auf die Autobahn dürfen sie Trotzdem!
Warum weiß ich nicht!
Aber so würde ich das gegenüber einem Herrn der Rennleitung begründen!
Alex
Wenn in der Zulassung 60km/h angegeben sind dann darf er das.Aber besser ist er bleibt in dem Glauben das er es nicht darf
Soweit ich informiert bin ist die Forderung mindestens 60km/h und nicht genau 60km/h.
Ich denke da z.B. an schwere Mobilkrane, welche Bauartbedingt auch nicht gerade zu den potentiellen Temposündern gehören. hier sieht man sehr oft ein Temposchild mit "62" am Fahrzeug bappen und somit hat der Dicke auch freie Fahrt für freie Bauarbeiter.
Im übrigen würde ich die Nummer mit der Schwalbe auf der BAB nur einem manisch depressiven Menschen mit Suizidabsichten empfehlen, selbst wenn es Gesetzeskonform sein sollte
Zitat:
Original geschrieben von Edelschrauber01
Vielleicht bekommen wir hier eine( "Rechtssichere " Antwort/Auskunft.
Die Antwort, mein Freund, weiß ganz allein .... die STVO:
§18:
"(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, ....."
Mit einem Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von genau 60 km/h darf man also weder Autobahnen noch Kraftfahrstraßen befahren.
Viele Grüße
Verdinand.
hier noch was zu dem geschoss http://www.youtube.com/watch?v=NL-ScdLRndE&feature=related
das Problem es gibt soviele Tempoliebhaber denen es recht wäre die Mindestgeschwindigkeit auf 130 zu setzten , so daß sie freie Fahrt hätten, so dass hier keine Vernünftige Antworten zu erwarten sind!
mit herzlichen Gruß an den TE
Alex
Warte ab bis die richtigen hier aufschlagen.....(und du verstehst was ich meine)
Verdinand hat Recht.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Verdinand hat Recht.
FALSCH!
Warum dürfen dann Motorräder mit Anhänger auf die Autobahn?!??
Die unterliegen dem selben "Tempolimit" 60!
Und dürfen trotzdem auf dei BAB
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Warum dürfen dann Motorräder mit Anhänger auf die Autobahn?!??
Die unterliegen dem selben "Tempolimit" 60!
Ich zitiere gerne nochmals §18 STVO:
"(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, ....."
Viele Grüße
Verdinand.
Ich zitiere auch noch mal GERNE
Ein Motorrad mit Anhänger darf laut StVo
nur 60 fahren!
Es darf aber trotzdem auf dei Autobahn!
Vielleicht hat es ja schon mal wer gesehen (ein Motorrad mit Anhänger)
Auch Trikes mit Motorradzulassung und Anhänger gibt es auf der BAB!
Alex
PS wie oft willst du dieses (unwürdige) Spiel vortsetzen!
die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (EINTRAG IM SCHEIN)
ist aber bei diesen Fahrzeugen höher.
Daher hat Verdinand recht.
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Es darf aber trotzdem auf dei Autobahn!
... weil die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht durch die Bauart bestimmt wird (vorausgesetzt, der Hänger ist für höhere Geschwindigkeiten als 60 km/h zugelassen).
Viele Grüße
Verdinand.
.... gähn....