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Händler will A-Teile nicht zahlen.

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 13:08

GW-Händler will Austauschteile nicht zahlen

 

Hallo

Ich hab mir vor ca 3 Monaten einen 10 Jahre alten Polo 6N beim Händler erworben. Da wir keine GWG abgeschlossen haben und auch kein Händlervertrag geschlossen wurde, habe ich auf Polo eine Sachmängelhaftung für 1 Jahr. (Effektiv 1/2 Jahr wegen Beweißumkehr)

Nun sind mir in Laufe der Zeit eine Mängel aufgefallen.

1) Der Wagen ist 2x im warmen Zusatand nicht angesprungen und wollte erst nach ca 1-2 Stunden wieder starten. Händler hat den Wagen kostenlos gecheckt und konnte nichts finden.

2) ABS Lampe ging vor 4 Wochen an und bleib auch immer in diesem Zustand. Nach meiner Meinung war das ABS auch nicht aktiv, da es nicht auf nassen Kopfsteinpflaster einsetzte.

3) Vor zwei Wochen lief Wasser unter dem Handschuhfach in den Innenraum. (Beifahrer)

4) Letzte Woche lief der Motor sehr komisch und hat kaum noch Leistung. ( Ich denke auf 3 Zylindern )

Nun brachte ich den Wagen letzte Woche zum Händler um diese Mängel beheben zu lassen. Nun habe ich eine Rechnung über 131 € bekommen. So hat der Händler aus meiner Sicht nach nur Fehler 2 und 4 behoben und auch noch alle Teile voll berechnet.

Rechnung:

1 Fehlerspeicher auslesen / ABS / Motor prüfen - €

1 Zündkabel und Zündkerzen ersetzten - €

1 ABS Sensor aus und einbauen - €

1 Satz Zündkabel 45,10 €

4 Zündkerzen 23,60 €

1 Sensor 29,60 €

1 Luftfilter 12,30 €

Zwischensumme 110,60 €

Endsumme (ink 19 % MwSt) 131,61 €

 

Meiner Meinung nach sind Zündkerzen und Luftfilter zwar Verschleißteile und somit mir in Rechnung zu stellen, aber auf den ABS Sensor und die Zündkabel trifft dies meiner Meinung nach nicht zu. Oder sehe ich das falsch ?

Die Zündkerzen sind für Fehler 4 vermutlich nicht so wichtig gewesen wie die Kabel (Ich vermute das mir hier mehr verkauft werden sollte da es ja nicht mehr Arbeit war), jedoch verstehe ich nicht was der Luftfilter mit einem der Probleme zu tun haben sollte.

Ich wollte den Händler jetzt schriftlich auffordern mir eine neue Rechnung ohne Berechnung der Punkte Sensor und Zündkabel zu schicken. Weiß jemand zufällig worauf ich mich dabei berufen kann (§ und / oder Urteil wäre gut) und ob ich im Rahmen der Sachmängelhaftung verlagen kann das der Wagen trocken ist ?

Das Zündproblem wird vermutlich zu schwer nachzuweisen zu sein da es nur sehr selten auftritt. ( Das genug Wasser fällt kommt aber auch eher selten vor )

Schonmal danke für eure Antworten.

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45 Antworten

Ja was nu? Kein Händlervertrag... ? Oder doch?

Ganz offen und ehrlich:

Was willst Du eigentlich? 10 Jahre alter Wagen, kein Händlervertrag, 0815 Fehler und der berechnet dir keine Arbeit - das bezeichne ich mal durchaus als kulant. Wenn Du einen Neuwagen willst - musst Du einen Neuwagen kaufen ;)

Kein Wunder, dass kaum noch einer ältere Gebrauchtwagen verkaufen will - das Gewährleistungsrecht ist diesbezüglich absurd und das Anspruchsdenken mancher ebenso.

Re: GW-Händler will Austauschteile nicht zahlen

 

Zitat:

Original geschrieben von voodoo523

...und auch kein Händlervertrag geschlossen wurde...

Warum wurde kein Händlervertrag geschlossen?

am 7. Juni 2007 um 17:00

Warum eigentlich immer Crossposting ?

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s&forumid=253&threadid=1478667

Einer reicht doch, oder ?

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 20:30

Irgendwie kommen einige immer mit Gebrauchtwagengarantie, Gewährleistung (Sachmängelhaftung) und Export / Händlerverkauf durcheinander. Ich werde mal versuchen das so gut wie möglich zu erklären:

1) Der Kunde tritt dem Händler gegenüber als Händler auf, bzw der Wagen wird explizit für den Export bestimmt. Dies wird im Kaufvertrag so festgehalten und der Kunde hat keinerlei Anspruch an den Händler.

2) Der Kunde und der Händler schließen einen normalen Kaufvertrag. Dabei ist der Händler gesetzlich dem Kunden gegenüber verpflichtet diesem 2 Jahre Gewährleistung zu bieten. In der Regel wird dies bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt. Effektiv nutzt dies dem Kunden aber nur in nerhalb des ersten halben Jahres, da in der zweiten Hälfte der Kunde beweisen muss das der Fehler bereits vor dem Kauf bestand. Dies ist in der Praxis aber für gewöhnlich nicht praktizierbar. Der Händler kann dem Kunden bei Nachbeserung nur die Verschleißteile in Rechnung stellen.

3) Beim Kauf schließt der Händler für den Kunden eine Gebrauchrwagengarantie ab. Diese läuft in der Regel ein Jahr und deckt alle Kosten bis auf die Verschleißteile. Der Händler trägt somit keinerlei Risko und der Kunde bekommt ein Jahr statt 1/2 Jahr seine Mängel beseitigt.

Mein Wagen sollte erst als Nr.1 verkauft werden. Ich wollte aber den Tüv neu und da meinte der Händler er müßte dann aber auch noch einiges Sachen kostenpflichtig reparieren. Im Gegenzug für den höheren Kaufpreis wurde mir Nr.2 angeboten.

Ich habe also extra mehr bezahlt um jetzt doch für Fehler zu bezahlen die ihren Ursprung sicher schon vor dem Kauf hatten ?

am 7. Juni 2007 um 20:35

Zitat:

Original geschrieben von voodoo523

Der Händler kann dem Kunden bei Nachbeserung nur die Verschleißteile in Rechnung stellen.

hä?

hat der händler doch gemacht...und wo liegt nun dein problem?

ganz einfach....

-ABS-Sensor wurde natürlich berechnet, da er vor dem Kauf noch nicht Defekt war, denn sonst hätte damals auch schon die ABS Lampe geleuchtet.

-Zündkabel... schwierig, denn zum einen altern diese, und sind somit indirekt auch Verschleissteile, zum anderen sollten sie je nach Qualität min. 10 Jahre halten, unabhängig von der Kilometerleistung. Ich würde als Kunde die Berechnung der Kabel akzeptieren, denn sie sind Preiswert, und Du hast die nächsten 10 Jahre Ruhe auf dieser Baustelle.

... alles was jetzt Kaputt geht, ist leider Dein Problem. Das er keine Arbeitsstunden berechnet finde ich übrigens sehr kulant.

Sei mir nicht bös... aber ich find das lächerlich, der Händler scheint eh sehr kulant zu sein.

Nebenbei kauft man mit einem 10 Jahre alten Auto eben ein Auto mit den typischen Eigenschaften eines 10 Jahre alten Autos. Mithin ist es durchaus zu erwarten bzw. normal, dass z.B. Zündkabel ihren Geist endgültig aufgeben.

Hat so ein Motor z.B. 250tkm und verreckt nach weiteren 10tkm... meinst, dir steht dann ein neuer Motor kostenlos zu? :p

Wieviel km bist denn schon gefahren? Wassereinbruch durch Laub oä in den Abläufen - aha, unter nem Baum geparkt. usw. usf....

Nebenbei... selbst wenn man z.B. den Sensor als GA sehen will ... er hätte dann auch durchaus einen gebrauchten Sensor reinpfrimeln können, denn genau das hast Du gekauft ;) Mithin Du um den Gebrauchtwert von 29,60 (also evtl. einen Zehner) mit ihm streiten kannst - die Arbeiten bzgl. Verschleissteilen kann er ja im Gegenzug berechnen :D

Ne, sorry, sowas ist genau der Grund, warum da keiner mehr drauf Bock hat. :rolleyes:

Moin,

Tec-Doc ... deine Argumentation ist zwar nicht falsch ... aber widerspricht nunmal der Rechtsprechung :)

Aber *grinsel* Alle Teile die dir in Rechnung gestellt werden sind in der Tat Verschleißteile.

MFG Kester

Da liegst Du falsch, Kester.

Sicherlich hat die Gerichtsbarkeit anfangs ziemlich unkritisch den Verbrauchern zugehalten.... das hat sich aber stark relativiert.

Und wenn Du was gebraucht kaufst, hast Du ggf. nunmal genau Anspruch auf gleiche Art und Güte - mithin ich dir eiskalt ein Gebrauchtteil einbaue, bei einem (gewünschtem) Neuteil den Mehrwert berechne und Du ggf. vor Gericht sang- und klanglos untergehst ;)

Aber einerlei, der Händler hier ist mehr als kulant und das Kundenverhalten... naja... egal.

Als Händler würde ich da am liebsten die gefahrenen km abziehen, den Rest auf den Tisch klatschen und was draus lernen ;)

In der Folge gibts halt weniger günstige Autos am Markt, der Privatpreis steigt und der Verbraucher hat sich quasi selber angesch***

Der Händler hat eigentlich alles richtig gemacht.

Das Auto wurde vor dem Kauf repariert, daher der erhöhte Kaufpreis, also war das Auto beim Verkauf in Ordnung, alle Schäden sind danach entstanden, also must du die Ersatzteile bezahlen. Wenn du den Polo vor 10 Jahren gekauft hättest würdest du dann auch jetzt reklamieren das die Zündkabel defekt sind oder der ABS-Sensor kaputt gegangen ist? Hätte er dir das Auto mit kaputten Teilen verkaut, dann müstest du nichts zahlen.

Zitat:

Ne, sorry, sowas ist genau der Grund, warum da keiner mehr drauf Bock hat.

Kann ich nur zustimmen. Vor allem würde ich mich als Händler nicht mal mehr drauf einlassen an einen Endkunden ein Fahrzeug zu verkaufen das 7 Jahre + x auf dem Buckel hat. Was da für Scherereien kriegst erkennst schon wieder bei diesem Thread. Es regt sich hier jemand auf der eine 10 Jahre alte Kiste gekauft hat, noch dazu vom Händler sehr kulant behandelt wurde (NEUTEILE OHNE EINBAU). Was ist das Ende vom Lied, er macht bei Motortalk einen Thread auf bei dem es um lächerliche 131 Euro geht. Sorry, das ist der Gegenwert von zwei Tankfüllungen bei einem Benziner............. oder enspricht dem Gegenwert eines Ölwechsels bei Fahrzeugen mit Longlife (und das ist noch günstiger Preis).

Zitat:

Als Händler würde ich da am liebsten die gefahrenen km abziehen, den Rest auf den Tisch klatschen und was draus lernen

Die meisten Händler haben was draus gelernt, sie verkaufen eh nur noch in den Export. Selbst 3jährige top gepflegte Leasingrückläufer gehen ins Ausland.

Zitat:

In der Folge gibts halt weniger günstige Autos am Markt, der Privatpreis steigt und der Verbraucher hat sich quasi selber angesch***

Das realisierst du, das realisiere ich, das realisieren sicher auch viele andere die im Kfz-Bereich tätig sind (oder davon Ahnung davon haben) .......... nur manche Endverbraucher schnallen es einfach nicht (wollen es nicht kapieren, werden es auch nie kapieren). Von denen hörst nur Schreierei von wegen "GarantieGarantie". Wenns keine gibt wird zum Rechtsanwalt gerannt, der natürlich gleich mal nen schönen Brief verfasst (macht so gut wie jeder, egal wie aussichtslos, bringt ja Kohle... Rechtschutz zahlt schon). Aber zum Glück komm ich ja über meinen Arbeitskollegen an gute top gepflegte Leasingrückläufer günstig ran, ohne Garantie, aber die ist mir wirklich scheissegal. Also, was juckt mich das wirklich, Verbraucher werden schon wissen was sie machen mit ihrer tollen Einstellung

Zitat:

Tec-Doc ... deine Argumentation ist zwar nicht falsch ... aber widerspricht nunmal der Rechtsprechung

Leider ..............

ABER, nur pro Händler kann ich auch nicht im Raum stehen lassen, es gibt wirklich immer noch Autohändler die die absoluten Schrottkarren als "Topzustand" verkaufen. Diejenigen verkaufen aber kaum noch an privat weil die wissen was denen blüht wenns rauskommt was für rollenden Schrotthaufen sie verkauft haben.

MFG

Themenstarteram 9. Juni 2007 um 10:06

Ok .. vielelicht habe ich erst etwas überzogen reagiert. Ich brauchte halt den Wagen nur für ein halbes Jahr und bin extra zum Händler gegangen um halt abgeschichert zu sein mit der Sachmängelhaftung.

Ich verstehe gar nicht warum ihr die Händler so in Schutz nehmt. Es steht ihnen doch frei so alte Wagen nur als Händler zu Händlerwagen zu verkaufen. Er muss sonst halt damit rechnen das so was auf ihn zukommt. Auch die Übernahme der Arbeitskosten ist nicht kulant, sondern so vom Gesetz her vorgeschreiben. Übrings hatte der Wagen beim Kauf erst 114 tkm runter. ( Jetzt 118 tkm )

Nachdem ich etwas rumgeschaut habe scheinen Zündkabel wohl eher ein Verschleißteil zu sein. Obwohl die eigentlich auch länger als 118 tkm halten sollten. ABS-Senor hingegen ist eher keine Verschleißteil. So hab ich folgende Aussage in einem anderen Forum gefunden:

Der ABS-Sensor st auch kein Verschleißteil, da keine Berührung mit anderen Komponenten.Bei Berührungslosen Sensorbauteilen gibt es keinen mechanischen Verschleiß.

Von mir aus hätte er mir auch einen gebrauchten einbauen können. Hauptsache die ABS-Lampe ist aus. Ansonsten verkauft sich der Wagen in 3 Monaten schlechter.

Der Wagen hat übrungs auch noch 3-4 andere kleiner Macken die ich aber aufgrund des Alters akzeptiere. Zum Bsp. knirscht die Lenkung als wäre Sand hinter das Lenkrad gekommen.

Zitat:

Original geschrieben von voodoo523

Ich verstehe gar nicht warum ihr die Händler so in Schutz nehmt.

Das hat gar nichts mit in Schutz nehmen zu tun, sondern ist lediglich eine objektive Betrachtung des Falls...

Zitat:

Original geschrieben von voodoo523

Nachdem ich etwas rumgeschaut habe scheinen Zündkabel wohl eher ein Verschleißteil zu sein. Obwohl die eigentlich auch länger als 118 tkm halten sollten.

Na und??? Ein Getriebe soll auch länger als 150tkm halten und trotzdem gibts Fahrzeuge, bei denen das Getriebe keine 20tkm schafft...es kann halt immer mal ein Teil kaputt gehen, wieso hier so ein, auf gut deutsch gesagt, Geschiss gemacht wird, kann man nicht wirklich nachvollziehen...

Zitat:

Original geschrieben von voodoo523

Hauptsache die ABS-Lampe ist aus.

Er hat es doch in Ordnung gebracht...ist die Lampe nun aus oder ist sie aus?? Also...

Zitat:

Original geschrieben von voodoo523

Der Wagen hat übrungs auch noch 3-4 andere kleiner Macken die ich aber aufgrund des Alters akzeptiere.

Wie überaus großzügig von dir...:rolleyes::rolleyes:

Echt, wie schon jemand gesagt hat, wenn du einen Neuwagen willst, dann kauf dir auch einen...

Moin,

Tec-Doc ... Wenn du mir ein Gebrauchtteil ins Auto einbaust ... und mir ein Neuteil berechnest ... bin Ich mir 100%ig Sicher, das ich dich sehr erfolgreich wegen Betruges werde belangen können.

Wenn Ich ein 10 Jahre altes Auto kaufe ... dann KANN Ich vom Händler sicher nicht verlangen, das er ein neues Getriebe verbaut, da darf er sicherlich zeitwertgerecht ein Gebrauchtes verwenden. Spricht nichts gegen.

Verkaufe Ich als Händler einen PKW an einen Endverbraucher, dann muss Ich dafür Gewährleistung übernehmen. Geht nach 3 Monaten das Getriebe kaputt, dann muss der Händler dafür geradestehen. Mit welchen Teilen er den Getriebeschaden repariert ist dabei wie oben gesagt unerheblich. Aber zu sagen, das man bei einem 10 oder 13 Jahre alten Auto MÄNGEL gegen die man rechtlich abgesichert ist zu akzeptieren, weil es ein altes Auto ist ... ist FALSCH. Und das meint jetzt sicherlich nicht VERSCHLEISSTEILE oder allgemeine Gebrauchsspuren, sondern wirklich nur die Teile, welche halt unter die Gewährleistung fallen. Will Ich als Händler sowas auf ein 13 Jahre altes Auto nicht geben ... dann darf ich das Auto schlicht nicht verkaufen. ODER Ich muss das Auto mit aufgezählten Mängeln verkaufen und diese nicht reparieren ... das ist die entsprechende andere Variante, weil für bekannte Mängel keine Gewährleistung.

MFG Kester

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