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Heute auf der A70 bei Mäharbeiten

Themenstarteram 15. November 2010 um 19:30

Hallo

Ich möchte mal wissen wie das ist.

Die Geschwindigkeit wurde auf 100 dann auf 80 reduziert wegen Mäharbeiten und wann ist die Geschwindigkeit wieder aufgehoben gleich nach dem Mähfahrzeug oder bis irgent wann?

MfG Ulli

Beste Antwort im Thema

Wie gut, daß in Deutschland alles geregelt ist ;):

 

Die Anlage 2 zu § 41 StVO sagt unter Erläuterung Nr. 55 aus:

 

"Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282." (Anmerkung: Das sind die Aufhebungszeichen)

 

Das heisst im Klartext, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung  nicht mehr gilt, wenn die Mäharbeiten sichtbar vorbei sind.

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Hallole zusammen

Normalerweise erst bei der Nächsten Zufahrt

zur Autobahn. ist es aber eine Mobile Begrenzung

so würde ich dahingehend tendieren das nach Ende

der Gefahrensituation die Begrenzug auch aufgehoben ist.

Was rechtlich richtig ist ... entzieht sich meiner kenntniss

aber intresant ist es allemal. wo sind denn unsere

Gesetzesspetzialisten die immer gleich den Gesetzestext

aus der Schublade ziehen?

jol.

Bis zur nächsten Auffahrt ist ein immer wiederkehrender Blödsin, was hier schon endlos ausdiskutiert wurde.

Wenn kein Gefahrzeichen dabei steht, dann eben solange bis man die Strecke verlässt.

Die Arbeiter sind da halt meist zu blöde für, das richtig auszuschildern was denn nun tatsächlich gemeint ist.

Das Zusatzschild " Mäharbeiten" sagt nichts aus.

Das ist wie mit "Lärmschutz"...da darf ich mit einem Elektoauto auch nicht einfach schneller fahren.

Themenstarteram 15. November 2010 um 20:10

Weiss es jemand genau?

Wie gut, daß in Deutschland alles geregelt ist ;):

 

Die Anlage 2 zu § 41 StVO sagt unter Erläuterung Nr. 55 aus:

 

"Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282." (Anmerkung: Das sind die Aufhebungszeichen)

 

Das heisst im Klartext, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung  nicht mehr gilt, wenn die Mäharbeiten sichtbar vorbei sind.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Wie gut, daß in Deutschland alles geregelt ist ;):

Die Anlage 2 zu § 41 StVO sagt unter Erläuterung Nr. 55 aus:

"Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282." (Anmerkung: Das sind die Aufhebungszeichen)

Das heisst im Klartext, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung  nicht mehr gilt, wenn die Mäharbeiten sichtbar vorbei sind.

WENN ein Gefahrzeichen am selben Mast steht !

Ansonsten eben nicht ;)

Ich müsste nochmal genau darauf achten; meine aber, daß ein "Gefahrenstellen" - Zeichen bei Mäharbeiten immer gezeigt wird.

 

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

wo sind denn unsere

Gesetzesspetzialisten die immer gleich den Gesetzestext

aus der Schublade ziehen?

Die machen sich erstmal mit der Materie vertraut und geben dann fundierte Antworten und schreiben nicht - um auf Teufel komm raus die erste Antworte zu liefern - irgendwelchen Unsinn wie z.B. sowas:

Zitat:

Normalerweise erst bei der Nächsten Zufahrt zur Autobahn.

MfG Zille

Themenstarteram 16. November 2010 um 6:01

Nach geltender Rechtsprechung endet eine angezeigte Gefahr nicht unmittelbar (!!!) hinter einer Gefahrstelle/-strecke. Selbst wenn sich aus der Örtlichkeit subjektiv sicher ergibt, dass die Gefahr nicht mehr besteht, hat der Fahrzeugführer noch auf ein etwaiges Aufhebungszeichen zu achten. Erst beim Ausbleiben des Aufhebungszeichens

nach angemessener Wegstrecke hinter der angezeigten Gefahr gilt die Örtlichkeit als "zweifelsfrei" (!) ungefährlich.

So das habe ich gefunden ?? Fragen über Fragen, es liegt also im ermessen des Fahrers und wiederum der Polizei wer Recht hat wenns ein Verstoss wird ??

So was.

MfG Ulli

am 16. November 2010 um 9:09

Gegenfrage:

Wie oft wird denn dort gemäht? Und wieviel Lebenszeit verliert man wohl, wenn man 2 km länger als nötig mit 80km/h statt 130km/h über die Autobahn fährt?

Ich verstehe diese überflüssigen Diskussionen langsam nicht mehr. Warum ist es so wichtig, unbedingt auf den Meter genau zu wissen, ab wann man seine Bleifuss-Sucht wieder befriedigen kann?

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Bis zur nächsten Auffahrt ist ein immer wiederkehrender Blödsin, was hier schon endlos ausdiskutiert wurde.

Rein rechtlich müßte dir aber jemand nachweisen, daß du nicht eben die Autobahn betreten hast (bzw. an der letzten Kreuzung abgebogen bist). Also ist es faktisch so.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Wie oft wird denn dort gemäht? Und wieviel Lebenszeit verliert man wohl, wenn man 2 km länger als nötig mit 80km/h statt 130km/h über die Autobahn fährt?

Ich verstehe diese überflüssigen Diskussionen langsam nicht mehr. Warum ist es so wichtig, unbedingt auf den Meter genau zu wissen, ab wann man seine Bleifuss-Sucht wieder befriedigen kann?

Darum gehts doch gar nicht.

Ich denke hier geht es keinem darum, unbedingt einen Meter früher als der Vordermann beschleunigen zu können, sondern um eine für den TE unklare Verkehrslage. Hierzu eine Frage zu stellen ist völlig legitim und dafür ist dieses Forum da. ;)

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von Incoming

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Bis zur nächsten Auffahrt ist ein immer wiederkehrender Blödsin, was hier schon endlos ausdiskutiert wurde.

Rein rechtlich müßte dir aber jemand nachweisen, daß du nicht eben die Autobahn betreten hast (bzw. an der letzten Kreuzung abgebogen bist). Also ist es faktisch so.

Nein, ist es nicht.

Denn wenn du ortskundig bist spielt es keine Rolle von wo du gekommen bist.

Themenstarteram 16. November 2010 um 16:35

Ja aber es handelt sich ja um eine Mobile Gefahrenstelle die nicht immer da ist die Schilder sind normal verdeckt und werden zu Bau-Mäh usw. Arbeiten aufgeklappt.

Das weiss ich doch nicht wenn ich die nächste Auffahrt drauffahre, stimmt also es gilt bis zur nächsten Ausfahrt.

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

Ja aber es handelt sich ja um eine Mobile Gefahrenstelle die nicht immer da ist die Schilder sind normal verdeckt und werden zu Bau-Mäh usw. Arbeiten aufgeklappt.

Das weiss ich doch nicht wenn ich die nächste Auffahrt drauffahre, stimmt also es gilt bis zur nächsten Ausfahrt.

Und wo soll das stehen ?

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