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- Hilfe!!!! Wörtherseetour Bodenfreiheit Deutschland-Österreich
Hilfe!!!! Wörtherseetour Bodenfreiheit Deutschland-Österreich
Hey Leute, letztes Jahr war ja die Polizei mal wieder sehr streng und hat viele Cars stillgelegt bei der mobile Tüv Stelle. Meistens zu tief. Nunja bei uns in Deutschland gibts ja eigentlich kein richtiges Gesetz wieviel Bodenfreiheit man haben muss. Irgendwas mit 8 cm gibts, aber liegt ja im Ermessen des Tüv Prüfers. In Österreich muss ja 11 cm haben. Nun meine Frage: Mein 6er ist jetzt vorne und bei den Schwellern unter 11cm. Alles aber eingetragen. Wenn die mich unten aufhalten, können die mein Fahrzeug stillegen? oder gelten da trotzdem unsere Gesetze vom Tüv? Hab nämlich keine Lust dass ich dann unten steh und ned weis wohin
Beste Antwort im Thema
Hallo!
Ich als Deutscher lebe in Österreich und kann dir mal folgenden Ratschlag mit auf deine Reise geben:
Unabhängig vom anzuwendenen "Recht" und der Gesetzeslage würde ich es nicht unbedingt auf einen Streit mit einem Polizisten anlegen. Sollte dich die Polizei in Österreich wegen irgendwelcher Umbaumaßnahmen am Fahrzeug aufhalten, solltest du folgendes machen:
1. Alle Papiere (Eintragungen, Zulassungen, ABEs und andere Bestätigungen, dass alles legal in Deutschland eingetragen ist) dabei haben und auf Wunsch vorlegen.
2. Polizisten sind auch Menschen, also würde ich versuchen im Gespräch mit Ihnen stets freundlich zu sein und nicht für schlechte Laune sorgen (z.B. durch dumme Anmerkungen, Witze oder etwas wordurch man sie beleidigen könnte). Always have a nice smile for them.
3. Nicht überheblich sein und gleich mit irgendwelchen Gesetzen besserwisserisch tun. Lass die Polizisten sprechen und hör ihnen gut zu (oder tu wenigstens so als ob) ^^ . Wenn was unklar ist, freundlich fragen warum, wieso, usw... so gibst du ihm ein Gefühl, dass er als Polizist im "Recht" ist und du bereit bist dich von ihm belehren zu lassen.
4. Wenn dann etwas von seiten des Polizisten kommt á la: "Na des geht amoi goa nid, sie san vü zu tiaf untawegs" wieder fragen warum, wieso, usw... Immer ein Gegenargument parat halten: z.B. in Frankreich gibt es Gebiete, in denen es oft neblig ist. Deshalb fahren dort manche mit gelben Scheinwerfern durch die Gegend. Dort ist das legal. Dürfte diese Person mit seinem Fahzeug denn nicht in Österreich fahren? Warum nicht? Begründung... genauso wie der Engländer mit dem Lenkrad auf der anderen Seite...
5. Ich denke wenn du richtig argumentierst, hast du schon gewonnen. Du beeinträchtigst und gefährdest ja schließlich niemanden mit deinem Fahrzeug. Anders, wenn du z.B. Spikereifen fahren würdest (die im Winter übrigens auf bestimmten Strecken in Österreich legal sind) damit machst du im Sommer den Bodenbelag kaputt und könntest theoretisch jemanden damit gefährden.
Z.B. muss man in Österreich (egal woher man kommt) im Winter mit Winterreifen fahren. Das ist aber sicherheitsrelevant und noch nachvollziehnar. Wie schon gesagt: mit einer (legalen, eingetragenen) Tieferlegung machst du nichts kaputt, gefährdest niemanden und es entsteht keinerlei Nachteil dadurch. Für keinen.
6. Kauf dir unterwegs in Österreich gleich eine Kiste "Stiegl" Bier. Das ist Salzburger Bier und ist auch sonst sehr gut. Wenn sich der Polizist dann deinen Wagen anschaut und einen Blick in den Kofferraum wirft, kannst du freundlich anmerken, dass du schon "so lange darauf gewartet hast, mal wieder ein gutes österreichisches Bier, ein Stiegel, trinken zu können"... unterstützt die Wirtschaft und den Tourismus ... anschließend kannst du ihm auch ein Alkoholtest anbieten
Achja. Und du kommst gerade von deinen Großeltern (die in irgend einem Kaff in Tirol/Salzbg/Oberösterreich leben - halt entlang deiner Strecke)...da war es sooo schön.... (: oder fährst deine Freundin besuchen, die in Klagenfurt studiert usw... und hattest bisher auch nie Probleme... ((:
Also alles auf Sympathie auslegen und wirst sehen, geht schon.
Viel Spaß und gute Reise !!!
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21 Antworten
Wieso sollten in Österreich Deutsche Gesetze bzw. die Sachen des TÜVs gelten? Du bist auf österreichischem Boden, also gelten auch die Gesetze aus Österreich.
Zitat:
Original geschrieben von unsterblich
Wieso sollten in Österreich Deutsche Gesetze bzw. die Sachen des TÜVs gelten? Du bist auf österreichischem Boden, also gelten auch die Gesetze aus Österreich.
Sicherlich muss ein Deutsches Auto sich nicht an diese Österreichischen Regelungen halten, wenn es mal drüben ist.
Die Amis fahren bei uns ja auch rum wie sie wollen, so tief wie möglich, oder schwarz lasierte Frontscheinwerfer etc. Da kann ja unsere Polizei auch nix machen, wenn sie ein Amerikanisches Kennzeichen drann habe, is halt in Amerika so zugelassen.
Ich zahl doch nicht paar 100 Euro damit ich das Zeug bei uns eintragen lass, der Tüv Prüfer gibt mir den Wisch dass alles in Ordnung ist und ich es im Straßenverkehr nutzen kann. Dann sagen wir mal bin ich nur auf der Durchreise, komm in Österreich vorbei, dort halten sie mich auf und legen mir das Auto still weil ich unter den 11 cm bin, die der Österreichische TÜV /Gesetzgeber vorschreibt.
Das kann ja nicht sein oder?
Mir gehts ja darum weil am See ja alles voller Polizei ist und die je nach belieben Autos rausziehen und kontrollieren. Wenn sie meinen die Bodenfreiheit stimmt nicht nehmen sie dich mit zu einer mobilen Tüv Prüfstelle (glaub 2 Stück stehen jedes Jahr) und da gibt man 100% das Kennzeichen ab wenn man unter den 11 cm ist (also Österreicher auf jedenfall).
Nur kann es doch nicht sein, wenn ich alles Ordnungsgemäß eingetragen haben und alle Maße (Radmitte zu Radkasten) stimmen, sie mir mein Auto stilllegen. Das würde ja unseren Deutschen Tüv in Frage stellen. Deshalb muss ich wissen ob ich so fahren kann, damit ich mich auch "wehren" kann falls ich an solche Polizisten kommen sollte, die mir die Bodenfreiheit bemängeln.
Zitat:
Original geschrieben von Golf099
Die Amis fahren bei uns ja auch rum wie sie wollen, so tief wie möglich, oder schwarz lasierte Frontscheinwerfer etc. Da kann ja unsere Polizei auch nix machen, wenn sie ein Amerikanisches Kennzeichen drann habe, is halt in Amerika so zugelassen.
Das ist ja mal Quatsch.
Zitat:
Original geschrieben von Golf099
dort halten sie mich auf und legen mir das Auto still weil ich unter den 11 cm bin, die der Österreichische TÜV /Gesetzgeber vorschreibt.
Das kann ja nicht sein oder?
Doch, genau so ist es. [...]
Zitat:
Original geschrieben von Golf099
Das würde ja unseren Deutschen Tüv in Frage stellen.
Und was der deutsche TÜV sagt, interessiert die Österreicher weshalb nochmal? Der deutsche TÜV stellt nur fest, ob das Fahrzeug der deutschen Gesetzgebung (StVZO) entspricht. Und die gilt, oh Wunder, nun mal ausschließlich in Deutschland. [...]
Edith sagt, ich solle nochmal drüber nachdenken...
Hallo!
Nein, das ist so nicht richtig. Das Auto ist in Deutschland zugelassen, dann muss es auch den deutschen Vorschriften entsprechen.
Innerhalb Europas gibt es ein Abkommen, dass die einzelnen Länder ihre Vorschriften gegenseitig anerkennen. Sprich man darf mit einem in Deutschland zugelassenen Auto ohne Umbaumaßnahmen in den Urlaub fahren.
Wir hatten das schon durch, nachdem uns in Italien ein Anhänger beschlagnahmt wurde - recht lang und für die Länge sind in Italien zwei Achsen Pflicht, der hatte aber nur eine (was in Deutschland völlig okay ist). War ein ziemlicher Akt, zum Glück haben wir über drei Ecken jemanden im deutschen Verkehrsministerium für uns gewinnen können, der uns entsprechende Unterlagen dazu herausgesucht hat (eben mit diesen Abkommen) womit die italienische Polizei den wieder herausgerückt hat.
Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es bei der Tieferlegung anders ist. Du könntest dein Auto zwar so nicht in Österreich zulassen, aber es hat ein deutsches Kennzeichen, alles ist eingetragen und das muss reichen um nach Österreich fahren zu können.
Das mit den Amerikanern in Deutschland ist eine eigene Geschichte - richtig ist, dass sie nicht zum TÜV müssen. Allerdings müssen die Fahrzeuge weitgehend den deutschen Vorschriften entsprechen, da sie bei einer Polizeikontrolle eben nicht mehr als amerikanisch identifiziert werden können. In der Praxis sieht das natürlich etwas anders aus, aber offiziell bekommen die für getönte Frontscheiben oder ähnliches auch ein Bußgeld.
Leider habe ich gerade keine Quelle - aber in Deutschland fahren ja auch Autos herum, die in GB zugelassen sind, weil sie in D nicht zulassungsfähig wären. Das wird erst dann illegal, wenn der Halter deutscher ist der das Fahrzeug nur aus diesem Grund in GB zugelassen hat - da ist das Vergehen aber, dass das Auto nicht an seinem Wohnsitz zugelassen ist.
vg, Johannes
@fry1206
Weißt du das sicher?
Habe über google einen Post gelesen, der genau das Gegenteil aufgezeigt hat.
Zur Bodenfreiheit in Deutschland habe ich das hier gefunden:
http://krasses-auto.de/.../regelungen.php#bodenfreiheit
Das hört sich für mich wie Österreich an
Ich meine auch es geht um die reine Bodenfreiheit am tiefsten Punkt des Fahrzeugs.
Hallo!
Ich als Deutscher lebe in Österreich und kann dir mal folgenden Ratschlag mit auf deine Reise geben:
Unabhängig vom anzuwendenen "Recht" und der Gesetzeslage würde ich es nicht unbedingt auf einen Streit mit einem Polizisten anlegen. Sollte dich die Polizei in Österreich wegen irgendwelcher Umbaumaßnahmen am Fahrzeug aufhalten, solltest du folgendes machen:
1. Alle Papiere (Eintragungen, Zulassungen, ABEs und andere Bestätigungen, dass alles legal in Deutschland eingetragen ist) dabei haben und auf Wunsch vorlegen.
2. Polizisten sind auch Menschen, also würde ich versuchen im Gespräch mit Ihnen stets freundlich zu sein und nicht für schlechte Laune sorgen (z.B. durch dumme Anmerkungen, Witze oder etwas wordurch man sie beleidigen könnte). Always have a nice smile for them.
3. Nicht überheblich sein und gleich mit irgendwelchen Gesetzen besserwisserisch tun. Lass die Polizisten sprechen und hör ihnen gut zu (oder tu wenigstens so als ob) ^^ . Wenn was unklar ist, freundlich fragen warum, wieso, usw... so gibst du ihm ein Gefühl, dass er als Polizist im "Recht" ist und du bereit bist dich von ihm belehren zu lassen.
4. Wenn dann etwas von seiten des Polizisten kommt á la: "Na des geht amoi goa nid, sie san vü zu tiaf untawegs" wieder fragen warum, wieso, usw... Immer ein Gegenargument parat halten: z.B. in Frankreich gibt es Gebiete, in denen es oft neblig ist. Deshalb fahren dort manche mit gelben Scheinwerfern durch die Gegend. Dort ist das legal. Dürfte diese Person mit seinem Fahzeug denn nicht in Österreich fahren? Warum nicht? Begründung... genauso wie der Engländer mit dem Lenkrad auf der anderen Seite...
5. Ich denke wenn du richtig argumentierst, hast du schon gewonnen. Du beeinträchtigst und gefährdest ja schließlich niemanden mit deinem Fahrzeug. Anders, wenn du z.B. Spikereifen fahren würdest (die im Winter übrigens auf bestimmten Strecken in Österreich legal sind) damit machst du im Sommer den Bodenbelag kaputt und könntest theoretisch jemanden damit gefährden.
Z.B. muss man in Österreich (egal woher man kommt) im Winter mit Winterreifen fahren. Das ist aber sicherheitsrelevant und noch nachvollziehnar. Wie schon gesagt: mit einer (legalen, eingetragenen) Tieferlegung machst du nichts kaputt, gefährdest niemanden und es entsteht keinerlei Nachteil dadurch. Für keinen.
6. Kauf dir unterwegs in Österreich gleich eine Kiste "Stiegl" Bier. Das ist Salzburger Bier und ist auch sonst sehr gut. Wenn sich der Polizist dann deinen Wagen anschaut und einen Blick in den Kofferraum wirft, kannst du freundlich anmerken, dass du schon "so lange darauf gewartet hast, mal wieder ein gutes österreichisches Bier, ein Stiegel, trinken zu können"... unterstützt die Wirtschaft und den Tourismus ... anschließend kannst du ihm auch ein Alkoholtest anbieten
Achja. Und du kommst gerade von deinen Großeltern (die in irgend einem Kaff in Tirol/Salzbg/Oberösterreich leben - halt entlang deiner Strecke)...da war es sooo schön.... (: oder fährst deine Freundin besuchen, die in Klagenfurt studiert usw... und hattest bisher auch nie Probleme... ((:
Also alles auf Sympathie auslegen und wirst sehen, geht schon.
Viel Spaß und gute Reise !!!
Genau so ist es!
Ich möchte nur noch folgendes hinzufügen:
In Ö gibt es keinen Bußgeldkatalog wie in D! D.h. für Strafen besteht ein Strafrahmen. Dieser Rahmen kann von min.35 bis mehere Hundert Euro betragen. Aber das Wichtige dabei ist, der Polizist kann die Strafe selbst in diesem Rahmen festlegen. Also besser immer nett sein...
Grüße
@yambaaa: Du hast einen Punkt vergessen, der die österr. Exekutive fast immer mildernde Tatumstände annehmen lässt: Eine hübscher akadem. Titel. Als sehr günstig erweist sich eine erfolgte Promotion ... ein schlichtes "Mag." vor'm Nachnamen tut's zur Not aber auch.
Ich darf das, ich bin Ösi.
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
@yambaaa: Du hast einen Punkt vergessen, der die österr. Exekutive fast immer mildernde Tatumstände annehmen lässt: Eine hübscher akadem. Titel. Als sehr günstig erweist sich eine erfolgte Promotion ... ein schlichtes "Mag." vor'm Nachnamen tut's zur Not aber auch.
Ich darf das, - ich bin Ösi.
Muhahahaaa... daran hab ich gar nicht gedacht, aber ja, stimmt schon Unerlaubt würd' ich mir das aber nicht unbedingt vor den namen setzen, dafür arbeite ich aber schon seit ein paar Jahren darauf hin... im Herbst bin ich dann endlich auch Mag.rer.soc.oec. *grins*
ok alles gut aber es muss doch irgendwo einen gesetzestext geben, der besagt dass die eintragungen vom deutschen tüv auch in österreich gelten
Schau doch mal in die §§ 18 ff. der StVZO.
Ich bin zwar kein Jurist aber hab mir das mal eben durchgelesen und es hört sich so an, als ob Dir das vielleicht weiterhelfen könnte. Zumindest geht es da um Zulassungen deren Anerkennung innerhalb der EU.
Viele Grüße und viel Spaß im Urlaub
Danke les ich mir durch
Hab den Österreichischen Tüv ne Mail geschrieben
Sofern ihr Fahrzeug in Deutschland ordnungsgemäß abgenommen wurde und die Eintragungen auch im Fahrzeugschein vermerkt sind, gibt es keine Probleme, es gelten die Richtlinien aus dem Herkunftsland des Fahrzeuges!
Also sollten sie mich aufhalten und die bodenfreiheit bemängeln, dann leg ich die Mail vor
Zitat:
Original geschrieben von Golf099
Sofern ihr Fahrzeug in Deutschland ordnungsgemäß abgenommen wurde und die Eintragungen auch im Fahrzeugschein vermerkt sind, gibt es keine Probleme, es gelten die Richtlinien aus dem Herkunftsland des Fahrzeuges!
Ja natürlich, was denn auch sonst.