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HUK24 lehnt Zahlung im Diebstahlfall ab

Hallo an alle )

Habe folgendes Problem und hoffe einige Anregungen für die Vorgehensweise zu bekommen.

Bei einem Aufenthalt in der Ukraine ist mir mein Fahrzeug entwendet worden (Diebstahl).

Das Fahrzeug war in meinem Besitz seit 1,5 Jahre und von anfang an mit TK versichert.

Nun lehnt die HUK24 nach überprüfung die Regulierung ab, da sie "nicht vom Vorliegen eines eintritspflichtigen Diebstahlschadenereignisses überzeugt" ist.

Eine Begründung deren Entscheidung haben die nicht mitgeteilt. Auf mein Anruf beim Sachbearbeiter meinte der, dass es keine Erklärung sonst gibt und es stehe mir freu dagegen vorzugehen.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.

Fahrzeug BMW 750i, BJ 1999. Von mir geschätzter Wert ca. 5.000 €.

Wie gehe ich in diesem Fall vor?

Möchte auch nicht Tausende von Euros in Gerichtskosten stecken, um am Ende feststellen, dass die Versicherung doch am "längeren Hebel" sitzt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 1. März 2017 um 14:35:27 Uhr:

Ansonsten ist der Versicherungsnehmer übrigens verpflichtet belastbare Fakten auf den Tisch zu legen und nicht die Versicherung.

Du hast Dein Auto irgendwo, ordnungsgemäß geparkt, abgestellt. Als Du nach 3 Stunden wieder dorthin kommst, ist es weg. Was könnte passiert sein?

In der Reihenfolge der Wahrscheinlichkeit:

  1. Das Auto wurde von der Polizei abgeschleppt. (Ist überprüft, fällt aus).
  2. Das Auto ist in den 3 Stunden vollständig zu Staub zerfallen.
  3. Das Auto hat in der Zeitung einen Bericht über autonomes Fahren gelesen, hat sich gedacht, das kann ich auch und da es schon immer nach Litauen wollte, hat es sich auf den Weg gemacht.
  4. Das Auto hat vorbeifliegende Vögel beobachtet, fand das toll und ist mit ihnen davongeflogen.
  5. Das Auto wurde gestohlen.
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Entweder zu aktzeptierst die Entscheidung oder gehst zum Anwalt. Dazwischen gibts wohl keine anderen Möglichkeiten. Lass den Fall von einem Anwalt bewerten und entscheide danach entsprechend. Das dürfte ja nicht viel kosten.

Entweder gehst Du mit anwaltlicher Hilfe dagegen vor. Das wird zunächst einmal etwas kosten. Eine Erstberatgung ist im Normalfall kostenmäßig auf max. 190,- € + MwSt begrenzt. Wenn es Dir das nicht Wert ist, dann bleibst Du auf dem Schaden so lange sitzen, bis man die den Wagen wieder vor die Tür stellt. Da musst Du dich selbst entscheiden.

Du musst den äußeren Tatbestand der Entwendung beweisen. Das funktioniert auch oft. Hier hat sich die Versicherung aber bereits festgelegt. Außergerichtlich wird das nun vermutlich nichts werden. Du wirst klagen müssen.

Hast du alle Punkte aus Abschnitt E ("Ihre Pflichten im Schadenfall und Rechtsfolgen

einer Pflichtverletzung") der Versicherungsbedingungen erfüllt?

Danke für die Hilfe schon mal. :-)

Und wie beweise ich den "äußeren Tatbestand der Entwendung"? Bin in 10 Tagen bei der Polizei in Hessen als geschädigter vorgeladen worden. Anfang Januar haben die den Fall schon geschlossen mangels Info. Scheinbar geht es jetzt doch weiter. Oder hat die Versicherung darauf bestanden? Ich weiss es noch nicht

Da könnte auch eine Anzeige der Versicherung wegen des Verdachts des Betruges dahinter stecken.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Februar 2017 um 13:00:13 Uhr:

Da könnte auch eine Anzeige der Versicherung wegen des Verdachts des Betruges dahinter stecken.

Den Eindruck habe ich auch.

Um nicht zu zahlen, versuchen die jetzt mir die Schuld zuzuschieben.

Bin mir auch nicht sicher, ob ich nach dem Diebstahl alles auf das i-Tüpfelchen richtig gemacht habe.

Dann solltest Du dich vorher anwaltlich beraten und ggf. sogar vertreten lassen.

Kenne jetzt deine Versicherungsbedingungen nicht im Detail aber könnte es sein, das die Kasko in der Ukraine nicht gilt? Nicht bei jeder Versicherung gilt der Kasko-Schutz in allen Ländern.

Vor 3 Jahren wurd dort eine Glasschaden reguliert. Gleiche Verischerung, anderes Fahrzeug.

Sollte gelten

Sollte und anderes Fahrzeug vor 3 Jahren sind schon zwei Unwägbarkeiten ;-)

Ich würde lieber nochmal in die aktuellen Versicherungsbedingungen schauen. Nicht, dass sich die Bedingungen verändert haben.

Das ist überflüssig. Die Versicherung würde sich dann auf das Fehlen der Deckung berufen. Sie beruft sich aber auf das Fehlen des äußeren Tatbestandes der Entwendung. Das macht nur Sinn, wenn der Schadensfall gedeckt wäre. ;)

am 27. Februar 2017 um 12:54

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Februar 2017 um 12:50:10 Uhr:

Entweder gehst Du mit anwaltlicher Hilfe dagegen vor. Das wird zunächst einmal etwas kosten. Eine Erstberatgung ist im Normalfall kostenmäßig auf max. 190,- € + MwSt begrenzt.

Wie immer der Hinweis, dass diese Erstberatung als Mitglied eines führenden Automobilklubs für dich kostenlos ist.

Zitat:

@situ schrieb am 27. Februar 2017 um 13:54:58 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Februar 2017 um 12:50:10 Uhr:

Entweder gehst Du mit anwaltlicher Hilfe dagegen vor. Das wird zunächst einmal etwas kosten. Eine Erstberatgung ist im Normalfall kostenmäßig auf max. 190,- € + MwSt begrenzt.

Wie immer der Hinweis, dass diese Erstberatung als Mitglied eines führenden Automobilklubs für dich kodtenlos ist.

Sollte ich schnell ADAC-Mitglied werden )

Der Schadensfall wäre für den Mitgliederschutz vorvertraglich. Das ist "problematisch".

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