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iPad beim Autofahren

Themenstarteram 18. Dezember 2014 um 18:02

Darf ich während der Fahrt ein iPad benutzen, um eMails zu checken, im Internet surfen usw.?

Zitat:

§23 StVO (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Ein iPad ist ja in meinen Augen kein Mobil- oder Autotelefon, da es keine Telefonfunktion besitzt.

Sehe ich das richtig?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gofradomp schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:02:22 Uhr:

Darf ich während der Fahrt ein iPad benutzen, um eMails zu checken, im Internet surfen usw.?

Nein. Jedenfalls nicht, wenn du einen Hauch Intelligenz besitzt. Denn dann erkennst du, warum sich so ein Blödsinn von selbst verbietet.

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Zitat:

@gofradomp schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:02:22 Uhr:

Darf ich während der Fahrt ein iPad benutzen, um eMails zu checken, im Internet surfen usw.?

Nein. Jedenfalls nicht, wenn du einen Hauch Intelligenz besitzt. Denn dann erkennst du, warum sich so ein Blödsinn von selbst verbietet.

Themenstarteram 18. Dezember 2014 um 18:10

Zitat:

@AMenge schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:03:50 Uhr:

 

Nein. Jedenfalls nicht, wenn du einen Hauch Intelligenz besitzt. Denn dann erkennst du, warum sich so ein Blödsinn von selbst verbietet.

Ich will nicht wissen ob es sinnvoll ist, sondern es geht nur um die rechtliche Einordnung.

Beispielsweise im Stau, an der Ampel usw....

Ein Verstoß gegen 23.1 ist die Benutzung eines iPads wohl nicht(*). Ein IPad ist schließlich kein Mobiltelefon, ebenso wie ein gewöhnlicher MP3-Player, oder ein Navi, oder das Fahrzeug-Setup-Menü.

 

Kommt es zu einem Unfall, während du so ein Gerät/System bedienst, wirst du aber trotzdem in erhebliche Schwierigkeiten geraten.

(*)Meine persönliche Meinung, ohne Gewähr

Dann aber bitte nur mit der im folgenden Link vorgestellten Befestigungseinrichtung:

http://www.motor-talk.de/.../...pad-halter-fuers-lenkrad-t2729383.html

Wenn es damit zu einem Unfall kommt und der Airbag auslöst, wird das I-Pad automatisch zum Facebook.

:D

am 18. Dezember 2014 um 18:56

... Facebook ... genial, ich hau mich wech

Wer tippt denn auf dem iPad, wozu gibt es Siri.

Vor einigen Monaten hatte ich so einen Dödel vor mir gehabt, nur rummgeschlichen, Schlangenlinien gefahren, Ampelgrün verpennt usw.

Als ich ihn dann auf der AB überholen wollte, krachte er mir fast ins Auto, weil er auf meine Spur kam... auf meine Hupe hat er (und seine im Auto sitzende Frau + Kind) nicht reagiert und weiter brav Nachrichten gelesen...

Zitat:

@AMenge schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:03:50 Uhr:

Zitat:

@gofradomp schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:02:22 Uhr:

Darf ich während der Fahrt ein iPad benutzen, um eMails zu checken, im Internet surfen usw.?

Nein. Jedenfalls nicht, wenn du einen Hauch Intelligenz besitzt. Denn dann erkennst du, warum sich so ein Blödsinn von selbst verbietet.

Gesetzliche Vorschriften werden unabhängig von Intelligenz und Verstand erlassen.

Wenn du etwas mehr als einen Hauch Intelligenz besitzen würdest, dann wäre dir klar, dass ein Ipad KEIN Mobiltelefon ist.

Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass die Benutzung jeglicher mobiler elektronischer Geräte verboten wäre, dann hätte er nicht nur explizit die Nutzung von Mobiltelefonen und Hörern von Autotelefonen verboten.

Also: Ipad im Auto = legal

Mobiltelefon und Handwagen = verboten

@Zahn: Von Gesetzen habe ich überhaupt nichts geschrieben.

Zitat:

@AMenge schrieb am 18. Dezember 2014 um 22:20:50 Uhr:

@Zahn: Von Gesetzen habe ich überhaupt nichts geschrieben.

Wenn der TE aber fragt, darf ich...., dann vermute ich, dass er nicht meint, ob du das für sinnvoll erachtest, sondern ob ein gesetzliches Verbot vorliegt.

Das darfst du auch gern vermuten.

Zitat:

@gofradomp schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:10:37 Uhr:

 

Ich will nicht wissen ob es sinnvoll ist, sondern es geht nur um die rechtliche Einordnung.

Bei nochmaligen Lesen des Threat würde ich sagen, dass meine Vermutung ganz sicher zutrifft.

Das ist ja sehr schön für dich. Trotzdem erlaube ich mir auch weiterhin, den Blick über den Gesetzesrand hinaus zu richten.

am 19. Dezember 2014 um 4:26

Natürlich ist es nicht verboten das I-Pad zu benutzen, ist halt kein Telefon. Es ist ja auch nicht verboten ins Autoradio eine neue CD einzulegen, obwohl das auch stark ablenkt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen den Begriff Telefon im § 23 genauer zu definieren, was er bisher noch nicht getan hat. Bei einem Schadensfall greifen allerdings die Regelungen aus dem § 1 StVo

am 19. Dezember 2014 um 5:07

Klasse! Nun versteh ich warum Deutschland Ueberreglemtiert werden muss. Wenn es nicht extra fuer jeden Scheiss einzeln nen § gibt, finden sich immer Leute die mit einer ordendlichen Portion Dummheit zuschlagen und auch noch welche die es befuehrworten.

Es steht auch in keinem Gesetzt das man waerend der Fahrt nicht Stricken, Kloeppeln, Gitarre spielen und was weiss ich nicht noch alles als Fahrer tun darf. Gesetze muessen her, noch viel mehr! Damit das alles abgedeckt ist und wir sicher vor Leutem ohne Hirn sind.

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