Keiner weiß Bescheid, und alle machen mit....
Hallo Zwohundertvierer,
ich habe die C-Klasse W 204, EZ 6/2009, mit 52000 Km, Automatik, im Juli bei Herrn MB als jungen Stern gekauft und eigentlich auch gar nix zu meckern. Bis zu dem Moment, als ich im Serviceheft las, dass nach 50 000 km bzw. 3 Jahren, das Automatikgetriebe - Öl gewechselt werden MUSS. Also zu der Zeit, als der 204er noch MB gehörte. Doch gewechselt wurde nichts. Als ich nun höflich anfragte und darauf hinwies, dass das im Serviceheft zwingend geboten sei aber offenbar vergessen worden ist, wurde mir gesagt, neeee, so sollte man das Geschriebene nicht verstehen. Gewechselt wird, wenn der Bordcomputer das "befiehlt". Und das ist gerne nach knapp 60 000 gelaufenen Kilometern. Hääää? Das heißt doch nichts anderes, als dass der Gebtriebeöl-Wechsel bei der nächsten Inspektion auf MEINE Kosten mitgemacht wird. Ca. 350 Euro! Stimmt das -oder was ??? Wer kann logisch denken und mir einen eindeutigen Gedanken ausreden, der mir dabei immer häufiger kommt ?
Beste Antwort im Thema
Sie KÖNNEN nichts machen, da es laut Wartungsplan einfach nichts zu tun gibt.
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34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rokkoco
Hallo Zwohundertvierer,
ich habe die C-Klasse W 204, EZ 6/2009, mit 52000 Km, Automatik, im Juli bei Herrn MB als jungen Stern gekauft und eigentlich auch gar nix zu meckern. Bis zu dem Moment, als ich im Serviceheft las, dass nach 50 000 km bzw. 3 Jahren, das Automatikgetriebe - Öl gewechselt werden MUSS. Also zu der Zeit, als der 204er noch MB gehörte. Doch gewechselt wurde nichts. Als ich nun höflich anfragte und darauf hinwies, dass das im Serviceheft zwingend geboten sei aber offenbar vergessen worden ist, wurde mir gesagt, neeee, so sollte man das Geschriebene nicht verstehen. Gewechselt wird, wenn der Bordcomputer das "befiehlt". Und das ist gerne nach knapp 60 000 gelaufenen Kilometern. Hääää? Das heißt doch nichts anderes, als dass der Gebtriebeöl-Wechsel bei der nächsten Inspektion auf MEINE Kosten mitgemacht wird. Ca. 350 Euro! Stimmt das -oder was ??? Wer kann logisch denken und mir einen eindeutigen Gedanken ausreden, der mir dabei immer häufiger kommt ?
Moin,
genau das sagte mir meine NL auch, hatte den Wagen mit 42.000 KM gekauft, Alter 4 Jahre.
Habe auf den Wechsel nach 3 Jahren hingewiesen und wurde selbstverständlich auf die Laufleistung und auf dem Hinweis im BC vertröstet !
Habe mir das mal schriftlich geben lassen....man weiss ja nie
Gruss
Ich will nicht unhöfflich sein aber liest man nicht so ein Scheckheft vor dem kauf????
Hey classepeter, jetzt versteh ich Dich aber nicht ??? Was willst Du mir mit diesen Zeilen sagen ??? Im Schechkheft steht Ölwechsel nach 50 000 km bzw. 3 Jahren ( wie von mir dargelegt ) Der in hoher Position wirkende MB-Mitarbveiter will mir das mit der Bordcompoter-Anzeige einreden. Wie denn nun ----
Zitat:
Original geschrieben von Rokkoco
Hey classepeter, jetzt versteh ich Dich aber nicht ??? Was willst Du mir mit diesen Zeilen sagen ??? Im Schechkheft steht Ölwechsel nach 50 000 km bzw. 3 Jahren ( wie von mir dargelegt ) Der in hoher Position wirkende MB-Mitarbveiter will mir das mit der Bordcompoter-Anzeige einreden. Wie denn nun ----
Also das Service Scheckheft ist juristisch bindend und nicht der Bordcomputer. Der Bordcomputer ist manipulierbar das Scheckheft nicht. Es sei denn du hast immer die gleiche Werkstatt dann das Scheckheft auch. Aber bei Besitzerwechsel fällt es auf.
Na, das ist doch mal eine Aussage, mit der man etwas anfangen kann.... und ich werde etwas anfangen.... MfG Rokkoco
Zitat:
Original geschrieben von Rokkoco
Na, das ist doch mal eine Aussage, mit der man etwas anfangen kann.... und ich werde etwas anfangen.... MfG Rokkoco
Würde das alles man nach Maastricht melden und mich bis das geklärt ist zurücklehnen,die werden dir schon helfen.
bei mir ähnlich. Mein Wagen meldet Service A, 505 in 20 Tagen. Nix mit Getriebeölwechsel nach knapp 5,5 Jahren.
Ich lass ihn trotzdem machen, soll der Bordcomputer sagen was er will.
Generell gibt es versch. Meinungen drüber. Ich finde, wenn es ein 3-Jähriges Intervall lt. Wartungsplan gibt, muss das
auch bindend sein.
Da dieses Thema sehr interessant ist und es bei meinem Wagen auch nicht gemacht wurde, habe ich doch glatt nochmals nachgelesen....
MB schreibt in meinem Serviceheft:
Zusatzarbeiten zum Service
"Einmalig bei 50 000 KM / 3 Jahre"
Automatikgetriebeöl: Öl- und Filterwechsel (Fahrzeuge mit 7-Gang Automatikgetriebe)
Somit ist meiner Einlassung nach ein Getriebeölwechsel inkl. Filterwechsel bei 50000 km oder 3 Jahre bei einem 5 Gang Automatik nicht zwingend vorgeschrieben.
Was natürlich nicht bedeuted, daß er nicht doch gemacht werden kann (egal ob über 50 000 KM oder wenn sich der BC meldet).
Ob der sich dann darauf einlässt diesen Kostenmäsig zu übernehmen, das bezweifle ich schon mal schwer, schon gar nicht wenn nicht explizit darauf hingewiesen worden ist (siehe schwammige Formulierung im Serviceheft)
Ich nehme zudem mal an, das TE einen 5 Gang Automatik fährt und somit der Getriebeölwechsel einfach nicht notwendig ist / war
Zitat:
ich habe die C-Klasse W 204, EZ 6/2009, mit 52000 Km, Automatik
Ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren, wenn dies zutrifft.
Greez
Joe
Hallo 204er,
habe heute Morgen schon zwei MB-Vertretungen abgeklappert und immer wieder wurde das Gleiche vorgebetet: Serviceheft verlangt zwingend, dass nach 3 Jahren / 50 000 Km das Automatikgetriebe-Öl gewechselt werden MUSS. Aussage zweier Meister: Serviceheft ist das Eine, Bordcompuer das Andere. Was der BC bestimmt, wird gemacht !Logisch - oder ? Bei Ölwechsel nach Serviceheft müsste MB die Kosten tragen, da das Fahrzeug bis 50 000 km bzw. 3 Jahren in Händen einer MB Niederlassung war, wenn mich nun - als neuer Besitzer - der Borcomputer mit dieser Hiobsbotschaft überrascht, dann darf ICH den mittelschweren Betrag von rund 400 Euro übernehmen. Toller Deal, Herr MB, ich könnte mich vor Freude EINNÄSSEN.....
Hi,
solange in deinem Kaufvertrag nicht steht das das Fahrzeug gemäß MB Serviceheft gepflegt wurde kannst du da eigentlich gar nix machen.
Auch eine MB Niederlassung ist nicht grundsätzlich verpflichtet sich bei ihren Fahrzeugen an die Wartungsvorschriften von MB zu halten,genausowenig wie ein Privater Halter.
MB schreibt vielleicht einen wechsel des Getriebeöls vor ob der aktuelle Besitzer des Fahrzeugs das aber machen läßt bleibt ihm überlassen. Übrigens genau wie Ölwechsel oder jede andere Wartung.
Als Käufer muß man sich auf jeden Fall imformieren ob und welche Wartungen das Fahrzeug in der vergangenheit erhalten hat. Außer wie oben geschrieben es gibt genaue vertragliche Vereinbarungen die man gegebenenfalls nachträglich auch einfordern kann.
Ich kenne natürlich deinen Vertrag nicht aber ich vermute so etwas steht nicht drin,dann wäre es an dir gewesen den den Ölwechsel vor Kauf des Fahrzeugs einzufordern.
Gruß Tobias
Hast du das 5G oder 7G?
Hallo zusammen;
das ist doch ganz einfach:
1) Wenn das Auto bei 50.000 in der Werkstatt steht und Wartungsarbeiten fällig sind, dann wird das Getriebeöl gewechselt und dies dem Kunden mit Verweis auf das Serviceheft in Rechnung gestellt. (Musste sein............)
2) Wenn dem Kunden ein Auto verkauft wird, bei dem dieser Wechsel bei 50.000km fehlt, dann zählt der Bordcomputer oder sonstige Ausreden (ist nicht wirklich nötig.....)
Thats life
Hallo Tobias, Hi timohb,
beim Kauf der Fahrzeuges wurden mir von Herrn MB drei Berichtsblätter für alle durchgeführten Inspektionen übergeben. Das letzte trägt das Datum Mai 2012. Also - lückenklos.
Es handelt sich hierbei um das 5-Gang Automatikgetriebe.
MfG Rokkoco
Weiss eigentlich jemand ob die Jungs bei MB auf ausdrücklichen Wunsch auche eine Getriebölspülung nach der Tim-Eckart Methode macht? Weil ein normaler Getriebeölwechsel bringt ja eigentlich gar nix, dann kann mans auch gleich lassen. Falls sie es nicht machen: Kann man denn den Getriebeölwechsel auch in einer nicht-MB-Werkstatt machen, und es sich trotzdem von MB beim einem Service mit ins Scheckheft schreiben lassen, das der Getriebeölwechsel gemacht wurde?