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KM Manipulation! Weiter fahren, oder?????

Mercedes
Themenstarteram 15. April 2013 um 18:17

Hallo zusammen!

Ich habe Fabruar 2012 von ein Privatmann E320 Limousine, mit eine Laufleistung von 128000 KM gekauft.

Nach ein Monat wurde zufällig festgestellt, das das Auto mehr als 128000KM gelaufen hat. Soll ca. 240000KM haben.

Natürlich habe ich mein Anwalt über die ganze geschichte informiert.

Die Anwälte haben hin und her geschrieben und kam Oktober 2012 erste Gerichtsverhandlung.

Natürlich hat der Verkäufer die sache mit Manipulation abgelehnt, weil er angeblich das Auto mit 78000KM von einem Händler gekauft hat. Aber Kaufvertrag hätten die nicht mehr....

Die hätten auch mehrmals bei dem Handler gemeldet und gebeten um Kaufvertragkopie, aber Handler hätte nicht reagiert.

Mir wurde vom Richter aus 1500€ angeboten. dies habe ich aber auch abgelehnt. Die sache geht jetzt weiter an Oberlandesgericht. In der zeit haben wir aber am Kaufvertrag rangekommen, wo Händler an dem Verkäufer verkauft hat.

Da steht schwarz auf weiss das das Auto mit eine Laufleistung von 212000KM verkauft wurde.

Den erstbesitzer konnten wir auch erreichen und er hat schriftlich bestätigt das er das Auto mit 212000KM an einem Haändler verkauft hat.

Aber der Verkäufer der mir das Auto verkauft hat, lehnt alles ab und behauptet das es um eine gefälschte Vetrag handelt.

Und November 2013 haben wir ein Termin bei Oberlandesgericht bekommen.

Ich habe das Auto ende Oktober 2012 abgemeldet uns seit dem steht das Auto auf dem Hof.

Jetzt bin ich aber am überlegen ob ich das auto anmelde und weiter benutzen soll.

Was würdet ihr machen, wenn ihr so ein Fall hättet? Weiter benutzen, oder doch weiter abgemeldet lassen?

Diese Auto habe ich auch nur gekauft weil ich das Auto auf LPG umrüsten lassen wollte.

PS: Von Februar 2012 bis Oktober 2012 habe ich mit dem Auto 12000KM hinterlegt.

Ich würde mich wirklich auf eure Meinung freuen.

mfg:

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. Februar 2014 um 22:06

Hallo!

Bei OLG habe ich Recht bekommen und heute wurde das Auto wieder abgeholt und mir volle Kaufpreis + 5% zinsen bezahlt.

Jetzt kann ich weiter eine W211 suchen.

MFG:

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Ich denke dass es besser ist, das Fahrzeug nicht weiter zu nutzen. Warte den Prozess ab und strebe eine Rückabwicklung des Kaufvertrages an, wenn es so ist wie du hier schreibst.

dto

weg die Kiste - das ist zu happig

Ich hatte mal so etwas Ähnliches (Unfall Fahrzeug mit vertuschtem Rahmenschaden).

Ich musste das Fahrzeug stehen lassen oder hätte km Geld zahlen müssen.

Das Ganze dauerte 10 Monate bis der Verkäufer den Wagen zurück nehmen musste.

Schöne Schei..e, was es nicht gibt. :eek:

Das schlaueste Vorgehen wird dir wohl der Rechtsbeistand anraten können.

Deine Entscheidung ist, ob die den deutlich "ausgelutschteren" Wagen mit entsprechender Kaufpreisminderung weiterfahren und auf LPG umrüsten willst oder lieber den Kauf rückabwickeln. Ich fürchte, dass die Minderung aber spürbar geringer ausfallen wird als du vielleicht hoffst.

tja lieber VOR dem Autokauf richtig recherchieren...

ist eigentlich nicht so schwer echte KM zu erkennen!

Meist reicht schon die FIN und eine MB NL... dann gibts ja noch TÜV / Dekra Berichte die IMMER vorhanden sein sollten...

Aber das hilft Dir in Deinem Fall leider nicht mehr weiter!

Du kannst nur noch in den sauren Apfel beissen.

Mein Tipp Auto fahren und auf die Gerichtsverhandlung warten... dann den Wagen nicht zurückgeben mit draufzahlen sondern eine Minderung / Rückzahlung verlangen.

Ein Freund hatte einen ähnlichen Fall allerdings etwas krasser . Dabei ging es um einen Porsche 911 und der hatte statt 80.000KM 280.000 runter und es war nahezu perfekt gemacht...

Nach der Geriichtsverhandlung gabs knappe 20 K vom Verkäufer zurück und damit war der Wagen ein Schnäppchen ... denn der Zustand war wirklich sehr gut und man hat ihm die 100000KM geglaubt

Viel Glück und Gruss aus Hannover

P.S. heutzutage wird ÜBERALL beschissen! und auch wenn es keiner der MB Jünger hören/lesen will AUCH BEI DEN NL s wird gedreht

Über dem ganzen Dilemma schwebt doch eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des "Privatmannes" bei seiner eventuellen Verurteilung.

Da ist die Frage des TE schon verständlich. Es kann sein, daß er nach einem Urteil das Kaufobjekt nicht hat und auch kein Geld erhält. 

Ich würde dieses Auto auf keinen Fall benutzen und ein anderes kaufen. Manche werten den Gebrauch als Beweis, daß der beanstandete Mangel doch nicht so gravierend ist und außerdem spielt das dem Verkäufer indirekt Geld zu.  

Ein Umbau des Wagens wäre in dieser Situation für mich völlig unmöglich. Wenn Du mit diesem Wagen fährst, mußt Du mit Reparaturen rechnen. Überlege einmal, was Du dann da mit Deinem Geld finanzierst.

 

 

Themenstarteram 17. April 2013 um 22:38

Danke für eure Tips.Ich werde wohl doch das wieder zurück geben, wenn ich das natürlich darf.

Wieviel würden die mir für ca. 14000KM gefahrene strecke rechnen?

mfg:

am 18. April 2013 um 6:49

Die Frage kann Dir sicher dein Anawalt beantworten

...oder siehe Dir hier im Forum einmal Beiträge an zur Wandlung.

www.autobild.de/artikel/montagsautos-35451.html

Du wirst doch nicht etwa wirklich Nutzungsentgelt bezahlen wollen?

Abnutzung usw. steht in keinem Verhältnis zu Betrug und Sachmängelhaftung.

Zitat:

DA steht schwarz auf weiss das das Auto mit eine Laufleistung von 212000KM verkauft wurde.

Den erstbesitzer konnten wir auch erreichen und er hat schriftlich bestätigt das er das Auto mit 212000KM an einem Haändler verkauft hat.

Der Vorbesitzer hat den Tacho um min. 84.000Km runtergedreht, Du hast seit Kauf 14.000Km gefahren.

Wenn er mit Nutzungsentschädigung bei Rückgabe kommt, stell ihm die 70.000Km Differenz in Rechnung, die schuldet er dir ja noch.

Ganz einfach.

Hallo,

meines Wissen kann dir der Verkäufer 0,67% pro gefahrene 1000 km berechnen,aber da es sich hier um eine Straftat handelt,würde ich bezweifeln das der Dir überhaupt eine solche Rechnung stellen darf,zumal der Kaufpreis entsprechend nach unten korregiert werden müsste.

Der Verkäufer stellt sich dumm aus gutem Grund wohl......:rolleyes::rolleyes:

Ausserdem wenn der Verkäufer so unschuldig wäre,dann sollte der alleine schon aus eignem Interesse,zur endgültigen Klärung beitragen,unter welchen Bedingungen dieser das Fahrzeug erworben hat,tut der Verkäufer das nicht,dann hat der auf jedenfall Dreck am Stecken...so würde ich das sehen und das Gericht wahrscheinlich auch.

Dummheit schützt vor Strafe nicht.......:(

Uwe

Ich kann immer wieder nur empfehlen, vor jedem Fahrzeugkauf, egal ob von privat, vom Fähnchenhändler oder von sonstwo, unbedingt die Service- und Reparaturhistorie anhand der FIN in einer MB-Werkstatt prüfen zu lassen, vorausgesetzt Service und Reparaturen wurden auch bei MB durchgeführt.

Solche km-Überraschungen scheinen kein Einzelfall mehr zu sein. Gibt schon den einen oder anderen Thread zu diesem Thema.

Themenstarteram 18. April 2013 um 16:27

Hi!

Ich hoffe das die sache auch so beendet wie ich möchte oder auch mir zusteht.

Diese Hoffnung hatte ich aber auch vor dem ersten Verfahren. Dies beendete aber nicht wie ich mir gehofft habe.

mfg:

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