Forum1er E81, E82, E87 & E88
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 1er
  6. 1er E81, E82, E87 & E88
  7. Kulanz, Garantie, Gewährleistung, was auch immer ?! - E87 Bj '09

Kulanz, Garantie, Gewährleistung, was auch immer ?! - E87 Bj '09

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 11:47

Hallo!

Ich lass direkt mal meinem Ärger freien Lauf, ich hab die faxen dicke.

Ich habe meinen 118i, Baujahr 2009, KM-Stand bei Kauf: ~69.500, Kraftstoff: Benzin, 143 PS, genau am 28. Mai 2015 gekauft (sind jetzt etwas mehr als 4 Monate) - Aktueller KM-Stand ca 76.000 km.

Direkt am Anfang hat der Fensterheber und der Öldruckschalter ärger gemacht, wurde auf Kulanz repariert, alles gut.

Dann gings los. Bis zum Ende von meinem Urlaub im August hat das Auto keine Probleme gemacht. Am ersten Arbeitstag (war der 31. August) hat die Motorleuchte geblinkt, Leistungsabfall etc. pp.

Nach 4 Wochen Werkstattaufenthalt bin ich um 1056 € Material und eigentlich 1400€ Stundenlohn ärmer. Den Stundenlohn hat mir meine Werkstatt geschenkt und den Leihwagen, den ich eigentlich nur 4 Tage kostenlos bekomme, hat mich auch nichts gekostet (eigentlich nochmal 49€ / Tag). Problem war: Ein Ventil abgebrochen, die anderen waren kurz davor. Also neue Ventile (Die vom Diesel, die sind angeblich stabiler) rein, Zylinderkopf rundum erneuert, neue Kopfdichtung etc. Es ist ein bekannter Materialfehler gewessen, aber da das Auto älter als 2 Jahre ist, stellt sich BMW quer und bezahlt nicht. Habe das Auto genau vor einer Woche abgeholt. Gestern ist mir ein komisches Rasseln, klackern, was auch immer, beim Gasgeben ab 2000 U/m aufgefallen. Werkstatt -> Probefahrt. Mechaniker meinte "So fährst du nicht heim, kriegst nen Leihwagen". Meine Werkstatt, wo ich das Auto gekauft habe, ist heute direkt zum BMW-Händler gefahren, damit die sich das angucken (evtl. kennen die das ja schon un wissen was los ist).

Diagnose: Steuerkette. Kosten: Bis jetzt 400€ Material. Arbeitszeit: Mindestens bis Dienstag.

So, meine Frage: Der Mechaniker wollte die Steuerkette austauschen, als der Motor eh schon offen war. Der Chef meinte aber, dass er nur die Spanner austauschen soll. Habe ich aber auch erst eben erfahren. Ist das dann mein Problem, dass die den Motor nochmal "öffnen" müssen?

Zweite Frage: Ich hatte Gebrauchtwagengarantie (12 Monate) und die Gesetzliche Gewährleistung (auch 12 Monate bei gebrauchten Gegenständen). So, eigentlich muss mir die Werkstatt in den ersten 6 Monaten doch beweisen, dass der Fehler noch nicht vor Kauf vorhanden war. Zudem habe ich doch das recht, das Auto innerhalb der ersten 6 Monate umzutauschen. Danach erfolgt ja die Beweislastumkehr, sprich, NACH 6 Monaten habe ich zu beweisen, dass ich nicht "schuld" bin.

Zusammenfassend: Ich habe das Auto erst seit etwas mehr als 4 Monaten und jetzt schon die Faxen dicke, da ich schon 10.000€ dafür bezahlt habe, + 1056€ an Material, und wohl jetzt nochmal mindestens 400€ wegen der Steuerkette, Arbeitszeit lass ich jetzt mal auser acht, dürften laut Mechaniker 5-6 Stunden sein.

Kann ich da nicht rechtlich vorgehen? Oder das Auto einfach zurück geben? Ich hatte das Auto damals in dem Glauben gekauft, es hält etwas länger als bis jetzt nur 4 Monate. Ich hab die Schnauze voll. Ich habe keine Lust, die Kosten auch noch zu tragen, obwohl ich die Kiste ja erst gekauft habe!

Puh.. jetzt gehts mir etwas besser. Über Antworten freue ich mich schon, und vor allem ein herzliches "Danke" im voraus...

LG, D4.

Beste Antwort im Thema

Hallo ,

schreib mal für was die 1056€ sind ??

Zahlst du auch wenn die Werkstatt die Kiste nicht hinbekommt ?? Mach doch kein Sinn !! In deinem Fall würde ich , wenn dann die Kiste endlich mal läuft , Garnichts zahlen !

Ich hatte sogar eine Versicherung abgeschlossen und der Idiot von Verkäufer sagte erst, "hast ja keine Versicherung" also Kosten alles bei mir !!HA HA HA , nach dem ich dann die Police mit seiner Unterschrift raus gezogen habe , meinte der doch glatt, dass nützt auch nichts mein Selbstbehalt sei höher !! Man gut das ich denn Kern stehen gelassen habe und sofort mit dem Chef Klartext gesprochen habe.

Der meinet zum Schluß "habe dir doch kein Rechnung geschickt , oder , dann ist doch alle Kar "

Wie gesagt die versuchen es , aber rechtlich bis Du auf der sicheren Seite.

Last dich mal vom Anwalt beraten , der koste nicht die Welt , und du sparst die 1056 €. Kannst ja versuchen in auf Provision zu beauftragen, zb 10% von deiner Ersparniss oder ähnlich !!

!

49 weitere Antworten
Ähnliche Themen
49 Antworten

Vom Händler gekauft, sechs Monate Gewährlieistung ohne Beweislastumkehr. Aber warum hast du dann die erste Rechnung bezahlt?

Ansonsten den Wagen mit Schäden dem Händler auf den Hof stellen und reparieren lassen. Das Recht auf Wandlung hast du erst nach drei erfolglosen Versuchen. Aber bisher sind es ja zwei unterschiedliche Sachen.

Mein Tipp: Egal wie die Rechtslage ist. Wenn du mit wenig finanziellem Aufwand den Wagen loswirst, weg damit. Nach den bisherigen Motorproblemen wirst du mit dem Wagen eh nicht mehr glücklich.

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 12:13

Die erste Rechnung ist noch nicht bezahlt. Da ich in der Ausbildung bin, haben wir eine Ratenzahlung von 150€ monatlich ausgemacht. Die erste Rate wollten wir jetzt am Montag überweisen.

Also, das Geld ist noch vorhanden, aber ich habe ehrlich gesagt keine Lust, diese zu bezahlen, zumal das Auto erst 4 Monate alt ist, bzw. in meinem Besitz ist.

Zum Thema Beweislastumkehr nochmal: Ich lasse mich in einem Kaufmännsichen Beruf ausbilden, der auch Weiterbildungen anbietet. Dort hatten wir rein zufällig gestern einen Kurs, der eine Verkäufer-Schulung mitgemacht hat, welcher Prüfung hatte. Dort war ich als Aufsicht eingeteilt, und dort war unter anderem Reklamation, Garantie, Umtausch und Kulanz gefragt.

Die Gewährleistung beträgt gesetzlich 24 Monate. Bei gebrauchten Waren 12 Monate. Die Beweislastumkehr erfolgt erst nach 6 Monaten, aber die sind ja bei mir noch nicht rum!

Kann ich da rechtlich wirklich nichts mehr machen? Da nehme ich lieber meine 10.000€ und kauf mir was anderes... Das kann doch nicht rechtens sein... zumal es ja ein Materialfehler von BMW war, und nicht MEINE schuld...?

Sorry, hab mich falsch ausgedrückt. Gerade weil du noch innerhalb der ersten sechs Monate bist, hast du alle Rechte. Mach das deinem Händler klar, anderenfalls ab zum Anwalt!

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 12:34

Zitat:

@LKOS schrieb am 2. Oktober 2015 um 14:16:07 Uhr:

Sorry, hab mich falsch ausgedrückt. Gerade weil du noch innerhalb der ersten sechs Monate bist, hast du alle Rechte. Mach das deinem Händler klar, anderenfalls ab zum Anwalt!

Den Weg hab ich mir auch schon überlegt, aber:

Ich habe keinen Rechtsschutz. Mein Vater hat zwar einen, aber meine Eltern sind schon seit meiner frühen Kindheit getrennt, ich wohne seit dem bei meiner Mutter. Also weiß ich nicht, ob der Rechtsschutz für mich, bzw. für meine Mutter, über die der Kaufvertrag läuft, gültig ist. Denn, nehmen wir an, ich verliere vor Gericht, darf ich ja zusätzlich noch die Kosten davon übernehmen.

Dann: Eigentlich wollte ich keinen Rechtsstreit anfangen, da der Händler mir schon extrem entgegen gekommen ist (wie gesagt: Kostenloser Leihwagen für 4 Wochen, Ratenzahlung der 1056€ und die geschenkte Arbeitszeit von 1400€). Ist das deiner Meinung nach die einzige Möglichkeit? Oder eher die "Letzte" Möglichkeit?

Was ist mit BMW? Müssen die bei einem Materialfehler denn nicht sowieso bezahlen?

Die Steuerkette hat ja bei meinem BMW, wie man im internet zuhauf liest, schon oft Probleme gemacht. Wurde auch meistens aus Kulanz ausgetauscht. Soll mein Händler da nicht nochmal Druck bei BMW machen, damit die doch noch irgendwas bezahlen?

Danke schonmal, du hilfst mir enorm!

BMW wird sich bei einem sechs Jahre alten Fahrzeug auf nichts mehr einlassen. Kulanz auch nur dann, wenn dort immer Scheckheftgepflegt. Und von einem Bekannten Materialfehler kann man auch nicht sprechen. Es gibt allenfalls eine Häufung dieser Probleme. Und hier im Forum scheinen es 25 % zu sein. Ist in der Realität aber wohl nicht ganz so extrem.

Aber das soll alles gar nicht dein Problem sein. Geh du bzw deine Mutter zu deinem Händler und erläutere ihm die Rechtslage (die er nur zu gut kennt). Wenn die sich quer stellen, dann ab zum Anwalt. Im ersten Schritt brauchst du ja nur eine Rechtsberatung bzw es ist mit einem Schreiben des Anwalts an den Händler getan. Danach weißt du mehr. Und die 1000 € würde ich auch nicht zahlen.

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 13:19

Zitat:

@LKOS schrieb am 2. Oktober 2015 um 14:55:40 Uhr:

BMW wird sich bei einem sechs Jahre alten Fahrzeug auf nichts mehr einlassen. Kulanz auch nur dann, wenn dort immer Scheckheftgepflegt. Und von einem Bekannten Materialfehler kann man auch nicht sprechen. Es gibt allenfalls eine Häufung dieser Probleme. Und hier im Forum scheinen es 25 % zu sein. Ist in der Realität aber wohl nicht ganz so extrem.

Gut, mir wurde das nur so vom Mechaniker selbst zugetragen. Die hatten den Kontakt mit BMW.

Wollte eigentlich heute nach der Arbeit direkt dort hin, allerdings haben wir das auf morgen Früh verschoben. Da geht dann mein Vater mit, der da generell schon bei allem, ordentlich druck machen kann. Ihm habe ich die Rechtslage eigentlich auch erklärt.

Aber ich muss mich wiederholen: Meinen Öldruckschalter und den Elektrischen Fensterheber (Bedienfeld an der Fahrertür, konnte von vorne das rechte hintere Fenster nicht mehr öffnen/schließen) haben sie ohne Probleme auf Kulanz ausgetauscht. Nur seit der Sache mit den Ventilen machen sie Ärger. Meine Werkstatt (gleichzeitig mein Händler) meinte auch direkt, sowas KANN und DARF nach 6 Jahren und 76.000 km nicht passieren. Sie waren selbst erstaunt.

Meine Werkstatt hat mir allerdings gesagt, dass ich als Fahrer keineswegs Schuld bin. War zwar zunächst die Vermutung, aber nachdem sie von BMW die Sache mit dem Materialfehler erfahren haben, war ich ausenvor.

Denkst du, es wäre sinnvoller, meine Mutter (die vom Kaufmännischen, sowie von der Rechtslage absolut keine Ahnung hat und sich generell alles gefallen lässt), oder eben meinen Vater (schon etwas mehr Ahnung, lässt sich aber sowas nicht gefallen und macht auch gerne Druck) mitzunehmen? Mein Vater hat halt generell nichts mit dem Auto zu tun, während meine Mutter sowohl Halter, als auch Vertragsinhaber ist. Ich bin generell gesagt nur der Fahrer, auch wenn es mein Auto ist, und ich auch bezahle.

Danke!

 

/edit: Oh, ganz vergessen, morgen ist Feiertag. Muss den Termin dann wohl auf Montag verschieben... verdammt! Also heute noch?

Für erste Gespräche nimm besser deinen Vater mit, wenn du den als geeigneter ansiehst. Wenn dann irgendwas schriftliches erfolgen muss, dann muss natürlich eine Mutter als Halterin des Autos ran?

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 14:56

Zitat:

@LKOS schrieb am 2. Oktober 2015 um 16:53:41 Uhr:

Für erste Gespräche nimm besser deinen Vater mit, wenn du den als geeigneter ansiehst. Wenn dann irgendwas schriftliches erfolgen muss, dann muss natürlich eine Mutter als Halterin des Autos ran?

Klar, schriftlich muss meine Mutter ran. Bin zwar mittlerweile auch 22 - Aber sie hat ja immerhin aus diversen Gründen unterschrieben. Dann werd ich meinem Händler am Freitag wohl zusammen mit meinem Vater nen Besuch abstatten. Danke dir vielmals!

am 2. Oktober 2015 um 19:01

In den ersten 6 Monaten reparieren wir (als Händler mit Werkstatt) alles.. natürlich kucken wir, wie wir Kosten drücken können, aber der Kunde zahlt da nix.

Nach den ersten 6 Monaten hat er seine Garantie, da darf er mit blechen, je nachdem was da in den Garantie Bedingungen steht.

Übrigens, deine Werkstatt weiß nicht ob du ne Rechtsschutz hast oder nicht, nur mal so..

Wenn die sich querstellen hast eh verloren, ob mit oder ohne. Klingt ja nicht so als könntest du 2 Jahre des Auto irgendwo hinstellen und dir noch eins kaufen. Da reden sich die Leute immer leicht (habs selbst bei meinem Onkel gesehen).

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 19:22

Zitat:

@Levi1988 schrieb am 2. Oktober 2015 um 21:01:16 Uhr:

In den ersten 6 Monaten reparieren wir (als Händler mit Werkstatt) alles.. natürlich kucken wir, wie wir Kosten drücken können, aber der Kunde zahlt da nix.

Nach den ersten 6 Monaten hat er seine Garantie, da darf er mit blechen, je nachdem was da in den Garantie Bedingungen steht.

Übrigens, deine Werkstatt weiß nicht ob du ne Rechtsschutz hast oder nicht, nur mal so..

Wenn die sich querstellen hast eh verloren, ob mit oder ohne. Klingt ja nicht so als könntest du 2 Jahre des Auto irgendwo hinstellen und dir noch eins kaufen. Da reden sich die Leute immer leicht (habs selbst bei meinem Onkel gesehen).

Du meinst also, dass er, da ich noch innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung, meine 1000€ und die Kosten der steuerkette übernehmen MUSS? Ich hab echt bammel davor, nen Anwalt zu suchen, wegen den kosten.

 

Anderenfalls hab ich mich im Internet schlau gemacht, und dort wird z. B. Geschildert, dass eine steuerkette bei 60.000 nicht nicht kaputt gehen darf. Zumal die steuerkette wartungsfrei ist und rechtlich nicht als Verschleißteil angesehen wird.

am 2. Oktober 2015 um 21:31

Warum denkst du, verkaufen wir Autos mit 200.000km von vornherein an einen Händler?

Wir müssen Gewährleistung geben, ob wir wollen oder nicht. Wenn ich von einem Fahrzeug bei der Annahme nicht überzeugt bin, teile ich meine Bedenken mit. Oft genug begründet ;).

Steuerkette soll lange halten.. sinnvoller ist mittlerweile leider Zahnriemen, eindeutig berechenbarer.

Die 1000€ muss er zahlen Ende aus. Normal reicht das Schreiben des Anwalts, so teuer ist sowas nicht. Wenns wirklich zu nem Prozess kommt hast eh verloren, weils einfach nur ewig lange dauert (ich hab z.B. seit 2 Jahren ne kaputte Klima im Keller stehen... da ist noch NIX passiert).

Das ist gesetzliche Gewährleistung und er müsste in den ersten sechs Monaten beweisen, das der Mangel Steuerkette blablub (und überhaupt ALLES an dem Fahrzeug, das kaputt geht!) nicht schon bei Kauf vorhanden war. Kann er nicht, muss blechen.

Bei nem Benziner 4 Zylinder ist des doch eh so a schöne Arbeit :).

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 22:32

Ich werds versuchen. Am liebsten würde ich die Karre zurück geben, gegen den vollen kaufpreis natürlich, und mir was anderes holen. Wenn schon so viel an dem Teil hin ist, weiß ich nicht, ob ich mit dem Auto nochmal glücklich werde...

Vielen dank!

Themenstarteram 20. Oktober 2015 um 22:15

Kleines update: von den 100p € komm ich nicht weg, nach allem hin und her. Aber: die jetzige Reparatur, die sich schon seit 2 Wochen zieht, ist für mich vollkommen kostenfrei. Darunter fallen z.z. unter anderem eine neuer Steuerkette und die spezisialreinigung der Injektioren. Gibt wohl nur einen Prüfstand in Deutschland, der das macht, und der ist in Mannheim.

 

Egal. Er meinte, falls er den Fehler nicht findet oder nicht reparieren kann, nimmt er den wagen zum vollen Kaufpreis zurück.

 

Fehler scheint jedoch behoben zu sein, heute hatte er noch eine ausgiebige Probefahrt gemacht, sowie die NOX Werte überprüft. Ergebnisse Krieg ich morgen. Und dann Krieg ich die karre evtl. sogar, wenn alles positiv aussieht.

Themenstarteram 20. Oktober 2015 um 22:15

Kleines update: von den 1056€ komm ich nicht weg, nach allem hin und her. Aber: die jetzige Reparatur, die sich schon seit 2 Wochen zieht, ist für mich vollkommen kostenfrei. Darunter fallen z.z. unter anderem eine neuer Steuerkette und die spezisialreinigung der Injektioren. Gibt wohl nur einen Prüfstand in Deutschland, der das macht, und der ist in Mannheim.

Egal. Er meinte, falls er den Fehler nicht findet oder nicht reparieren kann, nimmt er den wagen zum vollen Kaufpreis zurück.

Fehler scheint jedoch behoben zu sein, heute hatte er noch eine ausgiebige Probefahrt gemacht, sowie die NOX Werte überprüft. Ergebnisse Krieg ich morgen. Und dann Krieg ich die karre evtl. sogar, wenn alles positiv aussieht.

Edit: sorry für den Doppelpost. Hatte wohl Grade Probleme mit der App.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 1er
  6. 1er E81, E82, E87 & E88
  7. Kulanz, Garantie, Gewährleistung, was auch immer ?! - E87 Bj '09