- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 7
- Kupplungsschaden mit Immobilitätsgarantie!
Kupplungsschaden mit Immobilitätsgarantie!
Hallo zusammen,
ich möchte Euch nur mal meine Erfahrungen mit meinem 2014er Golf 1.2 TSI und der "Mobilitätsgarantie" schildern.
Ich fuhr am 06. Aug mit meinem Wagen an die Belgische Küste, problemlos, habe den Wagen abgestellt und eine Stunde später wieder bewegt. Dabei habe ich beim Beschleunigen festgestellt, dass die Kupplung rutschte. Ich bin dann vorsichtig weitergefahren und habe den Wagen wieder abgestellt.
Um grössere Schäden zu vermeiden, rief ich am 08. Aug den Volkswagen Notdienst an, der Wagen wurde am gleichen Abend noch abgeschleppt und zum nächsten VW Betrieb gebracht. Dort hatte man allerdings ganze zwei Wochen keine Zeit, sich mit dem Wagen zu beschäftigen. Ausserdem war es angeblich nicht möglich, mich mit einem Leihwagen zu versorgen. Dies sei nicht machbar, weil ich keine Kreditkarte dabei hatte. So verbrachte ich unseren einwöchigen Urlaub mit endlosen Telefonaten und erst einmal ohne Auto. Es hiess zunächst, dass der Wagen unrepariert nach Deutschland überführt werden sollte, was aber auch nicht geschah, weil noch keine Diagnose stattgefunden hatte.
Am 12. Aug organisierte ich mir selbst einen Mietwagen in Oostende, auch ohne Kreditkarte. Dafür war ich wieder einen halben Tag unterwegs, aber ich konnte am 13. Aug die Heimreise antreten. Vom ADAC erhielt ich zwischenzeitlich die Zusage, dass die Kosten übernommen werden, zumindest teilweise.
Am 22. Aug erhielt ich einen Anruf vom VW Notdienst. Die Kollegen in Belgien seien mit dem Auto mehrmals gefahren, hätten aber nichts feststellen können, die Mobilitätsgarantie greife somit nicht und ein Rücktransport sei sehr teuer. Ich wurde sozusagen dazu angehalten, den Wagen selbst nach Hause zu fahren.
Also nahm ich mir einen Tag Urlaub und fuhr am 25. Aug 290 km mit meiner Frau nach Diksmuide/Belgien, um den Wagen abzuholen. Man bestätigte mir nochmals, dass an dem Wagen kein Schaden festgestellt wurde. Nach 10 min Fahrt trat das Kupplungsrutschen wieder auf. Ich fuhr vorsichtig weiter, konnte das Rutschen aber nicht immer vermeiden. Es ist davon auszugehen, dass die Kupplung durch die Heimfahrt weiteren Schaden genommen hat.
Ich fahre sehr kupplungsschonend und hatte noch nie solch einen Schaden. Der Wagen hatte eine Laufleistung von etwa 35000 km.
Meine Werkstatt in Deutschland hat dann nach einer Probefahrt das Kupplungsrutschen festgestellt und den Wagen repariert. Getauscht wurde die Kupplungsscheibe, die Druckplatte sowie das Schwungrad. Berechnet wurden 1148,40 EUR.
Ich sehe allerdings nicht ein, die Rechnung zu begleichen. Für den Wagen besteht eine Garantieverlängerung. Den Bedingungen konnte ich entnehmen, dass nicht alle Teile von der Garantie ausgeschlossen sind. Ausserdem sind mir durch nicht erbrachte Leistungen der Mobilitätsgarantie erhebliche Kosten entstanden, vom Zeitaufwand und dem ganzen Ärger ganz zu schweigen.
Dass man mich so mit meinem Wagen auf die Autobahn geschickt hat, bezeichne ich persönlich als fahrlässig. Es hätte durchaus zu Unfällen führen können.
Mittlerweile beschäftigt sich mein Anwalt mit der Sache. Von VW keine Reaktion.
Unmöglich.
Beste Antwort im Thema
Kopfschüttel, Du bist mir zu aggressiv, *ignoriert* und Tschüss
Ähnliche Themen
61 Antworten
Das wird schwierig, sagt mir mein Gefühl.
Schade, ich denke hier hast Du viel zu schnell klein beigegeben. Als Kunde musst Du auf Deinen Rechten vor Ort bestehen, Hotlines helfen i.d.R. nicht weiter.
Die Probefahrt mit dem belgischen VW Dealer hätte bereits in Deinem Beisein erfolgen müssen.
Den Schaden immer direkt vorführen, alles andere führt nur zu Diskussionen.
Der Anwalt sollte immer das letzte Mittel sein, das verhärtet nur die Fronten, wer da am Ende am längeren Hebel sitzt, brauche ich dir nicht zu sagen....
Gruss z.
War die Kupplungsscheibe nach 35Tkm abgenutzt ?
Wenn ja,warum schon nach dieser Laufleistung
Zitat:
@Loki2 schrieb am 30. Oktober 2016 um 13:06:49 Uhr:
...
Ich fahre sehr kupplungsschonend und hatte noch nie solch einen Schaden.
...
Wie muss man sich das vorstellen? Wie fährt man kupplungsschonend?
... ja, die Kupplungsscheibe hatte Verschleisserscheinungen, die Druckplatte war blau angelaufen. Ich bin lediglich etwa 10.000 km mit dem Wagen gefahren, habe ihn gebraucht gekauft.
Wie man kupplungsschonend fährt? Indem man die Kupplung nicht quält, ganz einfach. Mit niedrigen Drehzahlen anfahren und große Drehzahlsprünge beim schalten vermeiden. Und keinesfalls den Fuß während der Fahrt auf dem Kupplungspedal abstellen. Und natürlich nicht mit durchrutschender Kupplung fahren!
Das war mein erster Kupplungstausch in 32 Jahren. Ich bin Autos schon bis zu 250.000 km gefahren, mit der ersten Kupplung.
Die frage ist, wie ist der Vorbesitzer mit der Kupplung umgengangen, der Schaden ist halt jetzt bei dir aufgetreten.
Da hat sich die Immobilitätsgarantie ja bewahrheitet!
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 30. Oktober 2016 um 18:20:22 Uhr:
Da hat sich die Immobilitätsgarantie ja bewahrheitet!
Hast Recht-->ein Golf 7 der nicht mehr Fährt ist eine Immobilie!
Aber um den TE zu beruhigen (oder auch nicht)-->hatte vor Kurzem einen Beetle mit einem Kupplungsschaden Totalausfall bei ca. 7500KM
Zitat:
@Loki2 schrieb am 30. Oktober 2016 um 15:33:37 Uhr:
... ja, die Kupplungsscheibe hatte Verschleisserscheinungen, die Druckplatte war blau angelaufen. Ich bin lediglich etwa 10.000 km mit dem Wagen gefahren, habe ihn gebraucht gekauft.
Wie man kupplungsschonend fährt? Indem man die Kupplung nicht quält, ganz einfach. Mit niedrigen Drehzahlen anfahren und große Drehzahlsprünge beim schalten vermeiden. Und keinesfalls den Fuß während der Fahrt auf dem Kupplungspedal abstellen. Und natürlich nicht mit durchrutschender Kupplung fahren!
Das war mein erster Kupplungstausch in 32 Jahren. Ich bin Autos schon bis zu 250.000 km gefahren, mit der ersten Kupplung.
Also die Blau angelaufene Kupplung kommt bestimmt vonder Rueckfahrt also auch das dafuer getauschte Schwungrad.
SChade der Haendler in Belgien hatte bestimmt keine Lust eine Garantiearbeit zu verrichten da diese im Ausland sehr makkaber bezahlt wird.
Leider hat die Kupplung laut VW nur 10000 km garantie oder 6 Monate
Da hat aber auch die Hotlein keine Lust zu arbeiten.
Zitat:
@zachariasw schrieb am 30. Oktober 2016 um 14:37:52 Uhr:
Schade, ich denke hier hast Du viel zu schnell klein beigegeben. Als Kunde musst Du auf Deinen Rechten vor Ort bestehen, Hotlines helfen i.d.R. nicht weiter.
Die Probefahrt mit dem belgischen VW Dealer hätte bereits in Deinem Beisein erfolgen müssen.
Den Schaden immer direkt vorführen, alles andere führt nur zu Diskussionen.
Der Anwalt sollte immer das letzte Mittel sein, das verhärtet nur die Fronten, wer da am Ende am längeren Hebel sitzt, brauche ich dir nicht zu sagen....
Gruss z.
Du bist ja ein erbärmlicher Schlaumeier, Deinen Artikel kannst Du wegschmeißen, aber nicht hier ins Forum stellen!
Ich wünsche Dir von ganzem Herzen einen derartigen Schaden im Ausland!
Danke ich wohne seit 25 Jahren genau in diesem Ausland...und nu?
Zitat:
@zachariasw schrieb am 31. Oktober 2016 um 10:19:10 Uhr:
Danke ich wohne seit 25 Jahren genau in diesem Ausland...und nu?
Typisch!
Begreifst Du nicht, wie wenig hilfreich Deine Phrasen sind.
Ich wünsche Dir den Schaden in Polen, damit Du lernst, welchen Müll Du hier zum Besten gegeben hast, Du Schlaumeier mit Deinem Tunnelblick!
Kopfschüttel, Du bist mir zu aggressiv, *ignoriert* und Tschüss
Bist du nicht im ADAC oder hast einen Schutzbrief ?
Die Mobilitätsgarantie greift ja nur bei technischen Defekten.Das würde mir als Absicherung nicht reichen.
Schutzbrief bei der Versicherung kostet doch nur ein paar €
Nur 35000km mit der Kupplung ist sicher nicht OK.Da muß der Vorgänger wohl nicht so gut mit dem Wagen umgegangen sein.Oder war Erstbesitzer eine Mietwagenfirma ?