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Leistungsreduzierung zurückbauen

Themenstarteram 10. Dezember 2013 um 19:27

Kennt jemand den genauen Ablauf zum Rückbau einer Leistungsreduzierung.

Ich meine nicht den Mechanischen, das ist mir schon klar.

Ich muss nur die Nockenwelle gegen die Originale tauschen

um dann die brachiale Leistung von 43 PS abrufen zu können.:D

Aber wie ist der genaue Weg um die offene Leistung wieder in den Papieren zu haben,

um dann die entsprechende Versicherung abzuschließen und das Teil anzumelden.

Im Moment ist das Moped abgemeldet, d.h. Nockenwelle einbauen und zum TÜV fahren

wird schwierig, da ja in dem Moment keine Betriebserlaubnis besteht.

Anmelden und dann mit eingebauter "scharfer" Nockenwelle zum TÜV fahren ist vermutlich Illegal,

da in dem Fall ja nur 27 PS in den Papieren steht, aber das Teil ja 43 PS leistet.

Und außerdem müsste ich in dem Fall müsste ich dann auch wieder bei der Versicherung

eine neue Police beantragen.

Einbauen und dann nur mit den Papieren zum TÜV und eine Bescheinigung ausstellen

lassen wird auch wieder nicht gehen, oder?

Hat jemand einen Tipp?

Grüße

0016

Anbei noch ein Bild von meiner neuesten Errungenschaft:cool:

(soll mal ein Bobber werden)

Beste Antwort im Thema

Ich habe mir die Zeit genommen, das etwas ausführlicher darzustellen, denn das, was Du vorhast, habe ich schon des öfteren praktiziert.

Fahren:

Ein Blick ins Gesetz erleichtert zuweilen die Rechtsfindung ungemein. In diesem Fall in § 10 der FZV:

§ 10 (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Abnahme:

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Abnahme nach 19 III StVZO, denn Du musst eine neue Betriebserlaubnis beantragen.

Dazu musst Du einen Termin beim TÜV machen (Dekra/GTÜ/GTS dürfen das -noch- nicht) Es ist sinnvoll, bei der Terminvereinbarung Dein Anliegen vorzutragen und abzuklären, ob die Prüfstelle Zugriff auf das Datenblatt der CM400T als Krad o.LB im KBA - Rechner hat.

Dann hängt es davon ab, ob die Fahrzeugpapiere, die Du hast, von vornherein für ein Kraftrad mit 20 kW ausgegeben wurden, oder für eines mit 32 kW, das danach leistungsreduziert wurde. Dann erübrigt sich das Datenblatt, da nur die LB gestrichen werden muss.

Schwieriger wird es, wenn die das nicht haben und die CM seit jeher mit 20 kW zugelassen war. Dann musst Du zum Honda - Händler und Dich um das Datenblatt bemühen.

Gemäß § 10 Abs. 4 FZV ist es zulässig, mit dem ungestempelten Kennzeichen zur Abnahme zu fahren. Zuvor muss eine EVB (elektronische Versicherungbestätigung) für ein Kraftrad Honda, FIN NC01... mit 32 kW gültig ab dem Tag, an dem Du zum TÜV fährst (nicht Tag der Zulassung) beantragt und erteilt sein. Du bekommst einen mehrstelligen Code.

Mit den alten Papieren, der 19III Abnahmebescheinigung und dem EVB - Code kannst Du die CM dann zulassen.

Tipps von jemandem, der Moppeds sammelt und so etwas schon häufiger praktiziert hat:

1. Ist auch die HU fällig, (AU entfällt für CM 400T aufgrund der EZ) ist es einfacher und preiswerter, statt HU und 19III ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" machen zu lassen, insbesondere, wenn Du weitere Veränderungen an der NC01 vornehmen willst, die im Einzelnen eintragungspflichtig wären.

2. Aufgrund der Bestimmungen von 10 (4) FZV kann man sich das anempfohlene Procedere mit Kennzeichen nach 16 (1) FZV sparen. ( § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale

Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt

werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot

gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. )

Da mir aber das andere Procedere auch schon zu umständlich ist, lade ich Farzeuge, die zur 19 (1) gehen, auf meinen Anhänger, stelle sie dem Prüfer meines langjährigen Vertrauens vor die Tür und der ruft mich an, wenn er fertig ist und ich den Hobel abholen kann.

Dann rufe ich meinen Kumpel bei der Zulassungsstelle an, reserviere mir ein Kennzeichen nach Wunsch und schicke dann Frau Sammler, das Mopped zuzulassen.

Wenn Du noch mehr Informationen brauchst, bzw. Probleme bei der Beibringung des passenden Datenblattes hast, lass es mich per PN wissen. Ich habe Beziehungen.

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Direkte Fahrt zum TÜV und Kraftverkehrsamt zur Anmeldung geht ohne Zulassung.

Themenstarteram 10. Dezember 2013 um 19:56

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

Direkte Fahrt zum TÜV und Kraftverkehrsamt zur Anmeldung geht ohne Zulassung.

Und wie sieht's da mit dem Versicherungsschutz aus?

Ich müsste doch für dafür zumindest eine Deckungskarte

(ich weis, das heist jetzt anders)

der Versicherung haben, aber die wäre ja dann für 27 PS.

Also wieder nach der Eintragung vom TÜV eine neue beantragen?

Grüße

0016

No, Du holst Dir die vorläufige Deckung für 43 PS.

Die selbe Frage habe ich heute meinen Versicherungsfuzzi gestellt.

Er wußte jetzt jedoch nicht 100pro sicher ob man erst zum TÜV muß um die Lesitungsbeschränkung wieder auszutragen oder ob man gleich zum Straßenverkehrsamt fahren kann. Bei der Versicherung brauchr man dann nur bescheid sagen das die Maschine ab sofort offen gefahren wird und dann ändern die entsprechend ihre Unterlagen und die Beiträge.

Ein Anruf beim TÜV sollte eigentlich reichen um abzuklären ob ne Vorstellung beim TÜV nötig ist.

Vorsicht! genau der Tipp ging vor Kurzem nach hinten Los...

Der TüV verweigerte die Abnahme und somit musste dasTeil eigentlich auf dem Parkplatz stehen bleiben!

weil ja der Sinn nicht erfüllt war!

Fahr zum Tüv und kläre es ab... oder ruf dort an!

Am besten ist es wenn du dir Schilder vom Händler leihst (überführungs oder Kurzzeitkennzeichen!)

Alex

Themenstarteram 11. Dezember 2013 um 6:09

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V

 

weil ja der Sinn nicht erfüllt war!

Wie meinst Du das?:confused:

Das hab ich jetzt nicht verstanden, welchen Sinn gäbe es denn zu erfüllen?

Grüße

0016

Sinn einer Zulassungsabnahmefahrt:

Eintragung von der Leistungsreduzierung/Gesamtabnahme!

Da Mängel vorhanden waren bzw. die Reduzierung (bzw erhöhung) der Leistung nicht nachweißbar waren.

Ist de Sinn- nicht mehr erfüllt... - ABNAHME und Zulassung!

Wäre ja nur ncoh eine "HEIMFAHRT" gewesen- und die ist soweit ich weiß unzulässig!

Deine Frage wäre im Versicherungsforum besser aufgehoben gewesen!

da ja Egal ist WELCHES Fahrzeug - so benutzt werden soll

den Betroffenen haben sie Prompt erwischt!

am 11. Dezember 2013 um 6:18

Man kann sich das Nummernschild auch vergolden lassen ... notwendig ist es aber nicht.

http://www.tuev-nord.de/.../nicht-zugelassene-kfz-2759.htm

Ich denke, der letzte Punkt trifft auf Dich zu, da Du ja ein Kennzeichen hast.

muss mal gucken gehen--

so.. das war das ..

und jetzt mal gucken wie dass war....

 

etwas anders gelagert - ABER - mein Tipp bleibt: Kurzzeitkennzeichen / Händlerkennzeichen!

am 11. Dezember 2013 um 6:55

0016 hat Kennzeichen, an denen der Stempel abgekratzt ist. Insofern ist das ein anderer Fall.

Themenstarteram 11. Dezember 2013 um 8:00

Genaugenommen ist das Bike sogar aktuell noch angemeldet,

d.h. auf den Vorbesitzer zugelassen, jedoch mit 27PS.

Ich werde das Bike aber erst im März wieder zulassen,

und dann sollte die 43PS Nockenwelle drin sein um die Versicherung

und die Zulassung auf diese Leistungsdaten zu erhalten.

meine Frage war eigentlich wie ich die Leistungsreduzierung

aus den Papieren gestrichen bekomme.

Was will der TÜV hier denn eigentlich "prüfen"?

Es ist doch nichts zu sehen und eine Leistungsmessung werden die auch nicht durchführen,

noch dazu da es um eine Leisungserhöhung geht.

Bei einer Drosselung (ich weis, das sind Singvögel) sähe das ev. ganz anders aus.

Aber ich wird mal den Tüvprüfer meines Vertrauens kontaktieren.

Grüße

0016

Ich habe mir die Zeit genommen, das etwas ausführlicher darzustellen, denn das, was Du vorhast, habe ich schon des öfteren praktiziert.

Fahren:

Ein Blick ins Gesetz erleichtert zuweilen die Rechtsfindung ungemein. In diesem Fall in § 10 der FZV:

§ 10 (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Abnahme:

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Abnahme nach 19 III StVZO, denn Du musst eine neue Betriebserlaubnis beantragen.

Dazu musst Du einen Termin beim TÜV machen (Dekra/GTÜ/GTS dürfen das -noch- nicht) Es ist sinnvoll, bei der Terminvereinbarung Dein Anliegen vorzutragen und abzuklären, ob die Prüfstelle Zugriff auf das Datenblatt der CM400T als Krad o.LB im KBA - Rechner hat.

Dann hängt es davon ab, ob die Fahrzeugpapiere, die Du hast, von vornherein für ein Kraftrad mit 20 kW ausgegeben wurden, oder für eines mit 32 kW, das danach leistungsreduziert wurde. Dann erübrigt sich das Datenblatt, da nur die LB gestrichen werden muss.

Schwieriger wird es, wenn die das nicht haben und die CM seit jeher mit 20 kW zugelassen war. Dann musst Du zum Honda - Händler und Dich um das Datenblatt bemühen.

Gemäß § 10 Abs. 4 FZV ist es zulässig, mit dem ungestempelten Kennzeichen zur Abnahme zu fahren. Zuvor muss eine EVB (elektronische Versicherungbestätigung) für ein Kraftrad Honda, FIN NC01... mit 32 kW gültig ab dem Tag, an dem Du zum TÜV fährst (nicht Tag der Zulassung) beantragt und erteilt sein. Du bekommst einen mehrstelligen Code.

Mit den alten Papieren, der 19III Abnahmebescheinigung und dem EVB - Code kannst Du die CM dann zulassen.

Tipps von jemandem, der Moppeds sammelt und so etwas schon häufiger praktiziert hat:

1. Ist auch die HU fällig, (AU entfällt für CM 400T aufgrund der EZ) ist es einfacher und preiswerter, statt HU und 19III ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" machen zu lassen, insbesondere, wenn Du weitere Veränderungen an der NC01 vornehmen willst, die im Einzelnen eintragungspflichtig wären.

2. Aufgrund der Bestimmungen von 10 (4) FZV kann man sich das anempfohlene Procedere mit Kennzeichen nach 16 (1) FZV sparen. ( § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale

Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt

werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot

gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. )

Da mir aber das andere Procedere auch schon zu umständlich ist, lade ich Farzeuge, die zur 19 (1) gehen, auf meinen Anhänger, stelle sie dem Prüfer meines langjährigen Vertrauens vor die Tür und der ruft mich an, wenn er fertig ist und ich den Hobel abholen kann.

Dann rufe ich meinen Kumpel bei der Zulassungsstelle an, reserviere mir ein Kennzeichen nach Wunsch und schicke dann Frau Sammler, das Mopped zuzulassen.

Wenn Du noch mehr Informationen brauchst, bzw. Probleme bei der Beibringung des passenden Datenblattes hast, lass es mich per PN wissen. Ich habe Beziehungen.

DANKE!

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