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Lenk- und Ruhezeiten Ausland

Themenstarteram 18. August 2012 um 20:04

Hallo,

nachdem ihr mir neulich schonmal so super weiter geholfen habt - habe ich jetzt noch eine zusätzliche Frage!

Wenn ich jetzt nach dem Gesetzt in Deutschland keine 11 Std. Ruhezeit in der Woche einhalten muss, da ich ja verkürzen kann und die Pause aufteilen kann - wie ist das dann im Ausland??

In der Schweiz, Österreich, Frankreich, Niederlande usw.

Mir ist jetzt gesagt worden, dass das ja gut und schön sei - wenn das in Deutschland so ist mit den 9 std. aber im Ausland sieht das anders aus!

Danke schonma für Eure Antworten

Jazzman1978

Beste Antwort im Thema
am 19. August 2012 um 8:36

Zitat:

Original geschrieben von Jazzman1978

...wie ist das dann im Ausland??

In der Schweiz, Österreich, Frankreich, Niederlande usw.

Jazzman1978

Die Regelungen mit den Lenk- und Ruhezeiten sind in der EG-VO 561/06 festgelegt. Sie gelten deshalb in allen Staaten der EU, der Zwergstaaten (Andorra, Monaco, San Marino) und sogar die Schweiz hat beschlossen, die Regelungen der EG-Vo zu übernehmen. Eine EU-VO muss immer in nationales Recht überführt werden. Das ist in D das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverodrnung. In der Schweiz ist das schon oben angeführte Verordnung.

Also gilt im Ausland auch die 11 Stunden Tagesruhezeit-Regelung mir der möglichkeit, 3 x pro Woche zu verkürzen (auf 9 Stunden). Es gilt auch die Nachweispflicht von 28 Tagen.

Die Staaten, die nicht in der EU sind, oder noch nicht in der EU sind, haben sich zusammen mit den EU- Staaten in einem Abkommen (AETR) zusammengeschlossen. Das gilt die AETR. Das sind z.B. die Staaten Ex-Jugoslawien, Türkei, Weißrussland, Albanien.

Bis zum letzten Jahr galten in der AETR etwas abweichende Regeln (die alten Regelungen, die in der EU vor 2006 galten). Und dann wurde die AETR wieder der aktuellen EG-VO angepasst.

Also: keine Angst, es gelten in ganz Europa die gleichen Arbeits- Lenk- und Ruhezeitregelungen wie in Deutschland. Deshalb muss man bei Fahrten ins Ausland auch zwingend die Urlaubsbescheinigung nach § 20 FPersVO auf dem international einheitlichen Vordruck haben.

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In welchem Land hat denn dein Arbeitgeber seinen Firmensitz?

Themenstarteram 18. August 2012 um 20:12

In Deutschland

LG

Jazzman1978

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

In welchem Land hat denn dein Arbeitgeber seinen Firmensitz?

Das tut hier nichts zur Sache ;)

Wenn überhaupt dann kommt es noch auf das Zielland an, aber nur wenn es nicht der AETR angehört. Innerhalb der AETR gelten die fast gleichen Bedingungen wie sie auch innerhalb der EU mit der VO (EG) 561/2006 gelten.

Es gibt also, sofern es nicht noch irgendwelche Hintertürchen gibt, keine Unterschiede innerhalb der EU bei den Lenk und Ruhezeiten.

Grüße

Steini

Themenstarteram 18. August 2012 um 20:51

Ok - EU - ist ja wenn man recht nachdenkt logisch - sorry - aber wie siehts jetzt mit der Schweiz aus???

am 18. August 2012 um 21:27

Zitat:

Original geschrieben von Jazzman1978

Ok - EU - ist ja wenn man recht nachdenkt logisch - sorry - aber wie siehts jetzt mit der Schweiz aus???

Durch das kleine Land ist man ja in ner Stunde durch. Mit 9 Stunden lenkzeit hast du jeden km Straße mindestens 4 mal gesehen.

:)

@SpeedPiet

1h durch die CH?

... das will ich sehen, unter folgenden Bedingungen:

- LKW/Sattelzug(also kein F1-Bollide mit Überschallbefähigung)

- du hällst dich an die Verkehrsregeln und Tempolimits

- Nord/Süd-Transit (also nicht von Büsingen nach Lothringen via Schaffhausen ;)

 

@TE:

ARV-Regelung:

wenn du's amtlich ausgedeutscht magst

wenn's etwas verständlicher sein darf

;)

EDIT:

Link auf die neue Brochüre (Regelung seit 1.1.2011) der Routies Suisse gelegt

Das mochte ich sehen.

Anfang der '80er Chiasso nach Basel 292km konntest du in 3 std. schaffen. Mein Record war 2 std. 52 Minutes.

Immer die 100kmh laufen lassen und CH Gewicht, unter 28 tonns. 141 Scania mit offenem Motor 13Gang Fuller. Hast aber auch 50l/100km durch die Pumpe gedruckt.

Basel Chiasso war 5 minuten langer.

Zoll bis Zoll.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von Jazzman1978

Ok - EU - ist ja wenn man recht nachdenkt logisch - sorry - aber wie siehts jetzt mit der Schweiz aus???

Durch das kleine Land ist man ja in ner Stunde durch. Mit 9 Stunden lenkzeit hast du jeden km Straße mindestens 4 mal gesehen.

:)

Meiner Erfahrung nach akzeptieren die Kontrollbehörden der CH die EU-Regelungen.

 

Hatte in der CH schon einige Kontrollen und nie irgendwelche Probleme, egal ob mit den Lenk/Ruhezeiten oder der Ladungssicherung.

 

Gruß Michi 

Themenstarteram 19. August 2012 um 6:13

@TE:

ARV-Regelung:

wenn du's amtlich ausgedeutscht magst

wenn's etwas verständlicher sein darf

 

Also ich hab mir gleich das verständliche angeschaut :-)

Das sind ja die selben Vorschriften wie die der EU!

Und nochma es ging nicht ums durchfahren der Schweiz - wir liefern täglich in der Schweiz an (nähe Basel und etwas weiter rein) und sind deshalb oft an der Grenze in der Kontrolle! Da die Schweizer das immer sehr genau nehmen und mir meine Fahrer erzählt haben, dass man in der Schweiz 11 Std. Ruhezeit vorzeigen muß - wollt ich das mal genauer wissen!

Ich Danke Euch für Eure Antworten - habt mir wieder super weitergeholfen!

LG

am 19. August 2012 um 8:36

Zitat:

Original geschrieben von Jazzman1978

...wie ist das dann im Ausland??

In der Schweiz, Österreich, Frankreich, Niederlande usw.

Jazzman1978

Die Regelungen mit den Lenk- und Ruhezeiten sind in der EG-VO 561/06 festgelegt. Sie gelten deshalb in allen Staaten der EU, der Zwergstaaten (Andorra, Monaco, San Marino) und sogar die Schweiz hat beschlossen, die Regelungen der EG-Vo zu übernehmen. Eine EU-VO muss immer in nationales Recht überführt werden. Das ist in D das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverodrnung. In der Schweiz ist das schon oben angeführte Verordnung.

Also gilt im Ausland auch die 11 Stunden Tagesruhezeit-Regelung mir der möglichkeit, 3 x pro Woche zu verkürzen (auf 9 Stunden). Es gilt auch die Nachweispflicht von 28 Tagen.

Die Staaten, die nicht in der EU sind, oder noch nicht in der EU sind, haben sich zusammen mit den EU- Staaten in einem Abkommen (AETR) zusammengeschlossen. Das gilt die AETR. Das sind z.B. die Staaten Ex-Jugoslawien, Türkei, Weißrussland, Albanien.

Bis zum letzten Jahr galten in der AETR etwas abweichende Regeln (die alten Regelungen, die in der EU vor 2006 galten). Und dann wurde die AETR wieder der aktuellen EG-VO angepasst.

Also: keine Angst, es gelten in ganz Europa die gleichen Arbeits- Lenk- und Ruhezeitregelungen wie in Deutschland. Deshalb muss man bei Fahrten ins Ausland auch zwingend die Urlaubsbescheinigung nach § 20 FPersVO auf dem international einheitlichen Vordruck haben.

@TE

Die CH ist auch Mitglied im AETR... (hat Vor- und Nachteile)

Allerdings gibts - zumindest von CH-Fahrern in der EU - ein paar Dinge zu beachten, die bei euch anders umgesetzt wurden als bei uns... Spontan käm mir jetzt keine Regel in den Sinn, aber wenn der Fahrlehrer ausdrücklich warnt man solle sich über die LuR des Ziellandes informieren, macht der das nicht ohne Grund...

am 20. August 2012 um 5:48

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

Die CH ist auch Mitglied im AETR... (hat Vor- und Nachteile)

Welche Nachteile siehst du denn?

Zitat:

Spontan käm mir jetzt keine Regel in den Sinn, aber wenn der Fahrlehrer ausdrücklich warnt man solle sich über die LuR des Ziellandes informieren, macht der das nicht ohne Grund...

Na, so fahrlehrergläubig bin ich jetzt auch nicht. Wenn man sich die Liste der AETR-Staaten ansieht, (Alle EU-Staaten, Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Kasachstan, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei, Turkmenistan, Usbekistan und Weißrussland), kommt man mit exakt den gleichen LuR- Regelungen überall hin, wo man eigentlich mit dem LKW hinkommen kann, sogar bis hinter das Atlasgebirge!

Wichtig ist es, zu wissen, wo z.B. ein Sonntagsfahrverbot und welche nationalen Feiertage es gibt. Nicht dass man irgend welche nationalen Empfindungen verletzt, weil man am höchsten Feiertag fahren würde.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Welche Nachteile siehst du denn?

Naja, wenn AETR eine Regelung beschliesst, muss (zumindest seitens CH) diese übernommen werden, egal wie ungünstig sich diese auf die CH auswirkt...

Bsp. Ausnahmeeinsätze sind plötzlich nicht mehr LuR-Ausnahmen... Stichwort Schneeräumung. Weist du was das in der CH für ein Chaos auslösen würde?

Auf Gedeih und Verderb Staaten ausgeliefert die total andere Prioritäten & Ausgangslagen haben... Meiner Meinung nach KANN das nicht gut gehen...

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Wenn man sich die Liste der AETR-Staaten ansieht, kommt man mit exakt den gleichen LuR- Regelungen überall hin, wo man eigentlich mit dem LKW hinkommen kann, sogar bis hinter das Atlasgebirge!

Bei uns sagt man "richte dich nach dem stregeren Gesetz - plötzlich landest du in einem Fallstricks einer nationalen Ausnahme, und jedes Land kennt solche"...

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Wichtig ist es, zu wissen, wo z.B. ein Sonntagsfahrverbot und welche nationalen Feiertage es gibt. Nicht dass man irgend welche nationalen Empfindungen verletzt, weil man am höchsten Feiertag fahren würde.

Du meinst wie die deut. Transit-LKW am 1. August (CH-Nationalfeiertag)? (1. August wurde vor Jahren zu einem Samstag degradiert; es gibt kein offizielles LKW-Fahrverbot, aber die Transporte werden denoch auf's nötigste minimiert...)

Prinzipiell hast du recht...

Allerdings sollte man trotz AETR irgendwie ein europaweites "Reglement" mit Unterschiedlichen Regelungen für Trucks veröffentlichen; sozusagen pro Land eine Seite; Inhalt: Temp-Limits, Gewicht-Limits, LuR-Unterschiede, sonstiges (vgl. Schneekettenmitführpflicht usw)

So könnte sich jeder schnell informieren was/wie/wo

(falls es so ein Teil schon geben sollte - danke für den Hinweis ;)

am 20. August 2012 um 14:48

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

Naja, wenn AETR eine Regelung beschliesst, muss (zumindest seitens CH) diese übernommen werden, egal wie ungünstig sich diese auf die CH auswirkt...

Bsp. Ausnahmeeinsätze sind plötzlich nicht mehr LuR-Ausnahmen... Stichwort Schneeräumung. Weist du was das in der CH für ein Chaos auslösen würde?

Auf Gedeih und Verderb Staaten ausgeliefert die total andere Prioritäten & Ausgangslagen haben... Meiner Meinung nach KANN das nicht gut gehen..

AETR gilt doch für ide ausländischen Fahrer aus den AETR-Ländern, wenn sie in die CH einfahren. Das ist doch keine Nachteil, weil ja in CH die Chauffeurverordnung, ARV 1 gilt. Und AETR hat genau diese Regelungen. Sogar die die Ausnahmen sind die gleichen. Weil es ja innerhalb des internationeln Abkommens der Verkehrsminster all dieser Staaten. (Da war doch der CH-Minster auch dabei und die Regierung /Parlament hat es ratifiziert. Wo ist denn da "Gedeih nund Verderb"?

Übrigens. AETR steht für." "Accord Européen sur les Transports Routiers, deutsch: „Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“"

Zitat:

Bei uns sagt man "richte dich nach dem stregeren Gesetz - plötzlich landest du in einem Fallstricks einer nationalen Ausnahme, und jedes Land kennt solche"...

Das solltest du mal näher erläutern, wo und wie bei dem interantionalen Abkommen, das von allen Ländern anerkannt ist, es in einem der ratifiziuernden Länder ein davon abweichendes strengeres Gesetz geben sollte.

Höchstesns eine nachsichtigere Auslegung gegen Zahlung einer individuellen Finanzunterstützung für den kontrollierenden Beamten.

Zitat:

Allerdings sollte man trotz AETR irgendwie ein europaweites "Reglement" mit Unterschiedlichen Regelungen für Trucks veröffentlichen; sozusagen pro Land eine Seite; Inhalt: Temp-Limits, Gewicht-Limits, LuR-Unterschiede, sonstiges (vgl. Schneekettenmitführpflicht usw).

Bei Tempo, Geschindigkeit, Gewichten, Warnwestenpflicht, Alkoholtesterpflicht oder so mag das sinnvoll sein. Ich sehe allerdings keinen Grund, das AETR nochmal zu erläutern. Das giltso, wie es steht und amtlich in die einzelnen Amtssprachen übersetzt ist. Es macht nicht mals Sinn, unterschiedliche Fahrzeugbreiten (siehe CH) anzugeben, weil im Transit und Import durchaus die breiteren Nutzfahrzeuge akzeptiert werden.

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