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Limitierte Felgengröße bei Touring?!

BMW 3er F31
Themenstarteram 13. Oktober 2016 um 17:15

Hallo Community,

ich werde mir die Tage einen Touring, BJ2014 kaufen.

Es gibt auch schon einen Favoriten, dachte ich zumindest. Beim Gespräch mit dem Verkäufer informierte er mich, dass die aktuelle Felgengröße (ich denke 16er) nicht überschritten werden darf, aufgrund der Abgasnorm Euro 6 des Fahrzeugs. (Schlüsselnummer 0005/BPB)

Ich selbst haben von so einer Limitierung noch nie gehört.

Stimmt das so? Gibt es hier Möglichkeiten?

Bin für jede Hilfe dankbar, wäre ein echt tolles Fahrzeug - mit dieser Felgengröße aber ein NO GO!

VIelen Dank

Martin

Beste Antwort im Thema

Es geht hier um einen 320d ede. Da war das mit den Felgen glaube ich schon ein Problem. Liegt aber nicht an der Euro 6, sondern an der speziellen Edition.

Der Händler hat auf jeden Fall keinen Unsinn erzählt. Eingetragen ist da nichts größeres.

Edit: und ich muss mich korrigieren. Ist zumindest alles bestellbar laut Preisliste. Sollte dann bei allen anderen auch gehen und schon eingetragen sein.

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Im CoC-Dokument des Fahrzeugs stehen unter Ziffer 52 alle erlaubten Radabmessungen für das Fahrzeug drin, da sollte der Verkäufer doch besser zuerst einmal hineinsehen bevor er so einen Unfug erzählt.

Es geht hier um einen 320d ede. Da war das mit den Felgen glaube ich schon ein Problem. Liegt aber nicht an der Euro 6, sondern an der speziellen Edition.

Der Händler hat auf jeden Fall keinen Unsinn erzählt. Eingetragen ist da nichts größeres.

Edit: und ich muss mich korrigieren. Ist zumindest alles bestellbar laut Preisliste. Sollte dann bei allen anderen auch gehen und schon eingetragen sein.

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 13. Oktober 2016 um 20:41:02 Uhr:

...

Der Händler hat auf jeden Fall keinen Unsinn erzählt. Eingetragen ist da nichts größeres.

...

So isses!

Einfach mal nachschauen, wie sich Änderungen auf z.B. die Kfz-Steuer auswirken.

Warum sollte das Auswirkungen auf die Steuer haben? Wenn man einen normalen 320d mit 16" Bereifung kauft, hat der auch einen niedrigeren CO2-Ausstoß als wenn man den mit 18" Mischbereifung kauft. Trotzdem darf man später die größeren Räder draufmachen ohne das das Auswirkungen für die Steuer hat.

Der BMW Händler hat es mir so erklärt. Ein normaler 3er wird mit allen eingetragenen Felgengrößen gemessen. Dann wird der Durchschnittsverbrauch genommen und daraus die CO2 Einstufung gemacht.

Beim 320 D EDE werden nur diese eine Reifengröße und Felgengröße genommen. Deshalb wird auch keine andere Felgen und Reifengröße eingetragen.

Das geile daran ist. Würde man andere Reifen und Felgen benutzen. Hätte man Steuerhinterziehung begonnen.

Hat denn hier jemand eine 320d EDE und kann mal ins CoC schauen, was da unter Ziffer 52 steht?

205/60 R16 nichts anderes.

Der 320d EDE ist halt ein besonderes Sparmodell. Gibt's bei anderen Herstellern auch, z.B. die Ultra Modelle bei Audi. Auch dort gibt's Beschränkungen bei Rädergrößen, da diese einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Verbrauch haben (Gewicht - rotierende Massen).

Inzwischen (seit dem LCI) kann man auch für den 320d EDE mit sämtlichen Rädergrößen bis zu 19" bestellen, mit entsprechender Auswirkung auf Normverbrauch/CO2.

Aber mit Eintragung müsste es auch beim Vor-LCI EDE möglich sein andere Räder zu montieren, zumindest haben es im F30-Forum schon einige gemacht, meine ich.

Zitat:

@Macintosh schrieb am 13. Oktober 2016 um 23:46:43 Uhr:

Warum sollte das Auswirkungen auf die Steuer haben? Wenn man einen normalen 320d mit 16" Bereifung kauft, hat der auch einen niedrigeren CO2-Ausstoß als wenn man den mit 18" Mischbereifung kauft. Trotzdem darf man später die größeren Räder draufmachen ohne das das Auswirkungen für die Steuer hat.

Sorry; das ist Unsinn.

Maßgeblich ist die Typzulassung eines Autos!

Und diese ist eben anders bei Fzgn, "umweltfreundlicher" gebaut werden, indem definierte Ausstattungen wie andere Felgen und verbrauchsoptimierte Reifen und auch Leistungsreduktion Basis für die Zulassung des Sparversionstyps sind.

Wer an einem solchen Fzg solche definierten Teile ändert, ändert auch die Basis der Typzulassung.

In der Regel fällt das niemandem auf, was aber nichts an der Rechtslage ändert.

Zitat:

@zinsknecht schrieb am 14. Oktober 2016 um 11:43:47 Uhr:

205/60 R16 nichts anderes.

Wir sprechen tatsächlich von Ziffer 52 des CoC und nicht von Ziffer 35 oder vom Fahrzeugschein?

Nachtrag:

Ich habe gerade mal eine alte Preisliste vom F30 aus 2014 rausgekramt, da stehen beim 320d EDE tatsächlich keine anderen als 16" bei den Sonderausstattungen drin.

Einen Sinn, keine größeren Räder montieren zu dürfen ergibt es für mich aber nicht, da man bei allen anderen mit 16" ausgelieferten F30/31 später problemlos größere Räder draufmachen kann und sich bei denen der CO2 Wert dann genau so erhöht; in so fern ist da in der Praxis kein Unterschied. Beim EDE ist vor allem die andere Motorsteuerung und die längere Übersetzung für den schmaleren Normverbrauch ursächlich.

Wenn das Auto dem TE gefällt - kaufen. Anschließend Wunschräder per Abnahme eintragen lassen und gut ist!

Als extrem Beispiel - könnte man auf einem normalem 320d sauschwere 21" mit entsprechenden Reifen draufmachen und eintragen lassen. Der Verbrauch würde sich erheblich erhöhen incl. Des CO2 Ausstoßes und an der Steuer ändert das rein gar nichts. Und die 21" sind in der Typzulasung des Fahrzeuges mit Sicherheit auch nicht berücksichtigt.

Genauso wenig, wie die ganzen Knallgasfahrer, die ebenfalls deutlich mehr CO2 in die Luft pusten, oder die SSA Deaktiverer = alles Steuerhinterzieher?

Du genießt beim EDE Modell Steuervorteile, entsprechend günstiger als ein 320d.

Eintragung nur per Einzelabnahme.

 

Wenn du größere Felgen als im EG Gutachten beschrieben aufziehst hast du viel mehr ein Problem mit deiner ABE. Deswegen einzelabnahme. Den Fall "größere Felgen beim EDE Modell" gibt's schon ein paar mal hier. Meist wurde nach der Fragestellung nicht nochmal berichtet ob eine einzelabnahme erfolgt ist.

Die Steuerbehörde wird wahrscheinlich nicht klingeln ;)

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