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- mal wieder X5 aufgebrochen - Bordcomp. gestohlen
mal wieder X5 aufgebrochen - Bordcomp. gestohlen
Hallo ihr Lieben ...
der X5 soll ja ein "supersicheres Frauenauto" sein .. lach mich tot ... meiner wurde nun auch aufgebrochen wie soooo viele Andere schon zuvor ... Bordmonitor Professional ist weg ... klasse ..
die Versicherung zahlt nur die Hälfte, das ärgert mich natürlich sehr .. nun hab ich bei BMW nachgefragt und dort sagte man mir das vordere Teil (6552 6 934416) soll 1.685,00 EUR kosten und das Teil dahinter (6552 6 988771) soll 506,00 EUR.
kann mir jemand mal sagen "ob" und wenn "wo" ich diese beiden Teile preiswerter bekomme ...
liebe Grüße
Sylvi
btw. dem freundlichen Dieb wünsch ich tausend lästige Kamelflöhe am Hintern ....... ;-)
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22 Antworten
Hi,
wieso zahlt die Versicherung nur die Hälfte ?
Ebay, sonst wüßt ich jetzt nicht wo die Teile günstiger wären.
M.f.G.
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Vilstaler
Ebay, sonst wüßt ich jetzt nicht wo die Teile günstiger wären.
Würd auch mal Ebay vorschlagen, vllt. kannste da DEINE Teile wieder zurück kaufen *g*... Sorry, dieser Spruch lag mir gerade auf der Zunge. Aber da Thema ist ja langsam wirklich nicht mehr lustig. Fahre ja selber den X5 und wenn ich immer höre das die Monitore geklaut werden hat man schon irgendwie Bedenken wieso ein Auto für 70.000 Euro so leicht zu knacken ist! Oder wurde bei dir die Scheibe eingeschlagen?
Aber das mit der Versicherung verstehe ich auch nicht? Hast du deinen nicht Vollkasko versichert oder hat das damit nix zutun?
Liebe Grüße
Christof
Hallo ihr Lieben ....
ich hab schon bei ebay nachgeschaut, aber da bin ich etwas unsicher .. einmal bieten sie dort nur den Monitor an, dann wieder mit einem Kassettenteil .. ect. ... ich hab den einen oder Anderen Händler dort angeschrieben und mich erkundigt ob da wirklich auch beide Teile in der Auktion zu ersteigern sind, aber ich hab leider noch keine Antwort erhalten ...
mal abwarten ....
zur Frage der Versicherung ... ;-) ich hab einen uralten Sondertarif (VK-Flottentarif) ... der ist saugünstig aber leider hab ich versäumt den Sonderzubehör (Navi) anzugeben ... nun zahlt die Versicherung rein aus Kulanz wenigstens die Hälfte ....
lg
Sylvi
Zitat:
Original geschrieben von senorita
zur Frage der Versicherung ... ;-) ich hab einen uralten Sondertarif (VK-Flottentarif) ... der ist saugünstig aber leider hab ich versäumt den Sonderzubehör (Navi) anzugeben ... nun zahlt die Versicherung rein aus Kulanz wenigstens die Hälfte ....
lg
Sylvi
mal ne frage, muss das navi angegeben werden, wenn es nicht nachträglich eingebaut wurde? wir wurden von unserem versicherungsmakler gefragt, ob zubehör verbaut wurde, dass nicht ab werk geliefert wird und zusammen mehr als 2.500 € gekostet hat. alles was ab werk verkauft wird, wäre versichert, alles andere muss extra angegeben werden. es muss auch extra angegeben werden, wenn es aus der rechnung nicht ersichtlich ist, dass es ab werk verbaut wurde. aber normal steht die sonderausstattung ja auf der rechnung.
grüsse sven
Es wir doch nur noch der Zeitwert gezahlt oder nicht?
zudem kommt ja noch Lohn dazu und das was beim aufbrechen kaputt gemacht wurde
d.h
lass dir ein Kostenvoranschlag machen mit allem,wird dann wohl irgendwo bei 2800-3000€ liegen und rechne bei deiner Versicherung auf Kostenvoranschlagbasis ab,die ziehen dir die Mwst. ab und vom Rest kaust du dir ein gebrauchten wie oben beschrieben und dann bleibt sogar nochwas über!
Matze X5
Hallo,
also, Navi ist definitiv KEIN Sonderzubehör, als Sonderzubehör gelten Teile, die nicht im Originalprogramm zugekauft werden können.
Also z.B. Hifi oder Navi von MediaMarkt etc.
Außerdem zahlt bei Diebstahl nicht die Voll- sondern die Teilkasko.
Es sind unter anderem Beschädigungen die beim Diebstahl entstehen sowie rundum alle gestohlenen Originalteile zu 100% ohne jegliche Zeitwertbeschränkung versichert.
Das heißt wenn das Navi vorher 1500 euro gekostet hat und jetzt eben 3% mehr wegen der MwSt. - Erhöhung wird auch dies übernommen.
Ne das stimmt nicht eine Teilkasko ersetzt nur den Zeitwert oder den Wiederbeschaffungswert - je nach vertraglicher Regelung.
Das merkst du spätestens bei Diebstahl oder Sturmschaden usw. des Wagens ;-)). Es ist eben nur so, dass bei einer Reparatur in der Regel keine gebrauchten Teile verbaut werden, aber ein Anspruch auf Neuteile besteht nicht - lediglich ein Anspruch auf Wiederherstellung des Zustands vor Eintritt des Kaskofalls.
d.h. normalerweise den Wiederbeschaffungswert als monetärer Ersatz.
Ausser der Vertrag sieht explizit eine andere Regelung vor - wäre mir aber neu, dass eine Versicherung den Anspruch auf neue Originalteile verbrieft.... bin aber im KFZ Versicherungsrecht nicht wirklich firm, sondern kenn da nur einige.....
Hier lohnt sich einmal ein Blick in die Versicherungspapiere, vor 2 Jahren beim Neukauf habe ich einige verglichen und alle TKs der großen Versicherer hatten lediglich Zeit bzw Wiederbeschaffungswert.
Ein Neuwert auch nach z.B. 5 Jahren wäre auch versicherungsrechtlich dahingehend problematisch, da der Geschädigte dann aus dem Schaden einen Gewinn schöpfen wurde......das wäre konträr zu den Richtlinien des Versicherungsrechts, hier ist alleiniges Ziel der Ausgleich des Schadens.
Ansonsten würde mich sehr interessieren, welche Versicherung das anders handhabt?
Hallo Daniel,
tut mir leid ich muss dich korrigieren. Die Versicherung ersetzt nur den Zeitwert, bei Diebstahl, wenn es sich um das komplette Fahrzeug handelt. Handelt es sich um am Fahrzeug direkt verbaute Teile (Reifen, Felgen, Achsen, Antennen, Originalnavigation, Türen Leuchten etc etc.) "muss die Versicherung den kompletten Neuwert, der zu wiederbeschaffenden Teile übernehmen" - Auzug aus einem Urteil des Olgr. Dresden v. 04.09.2001.
Grüße
PS: Wir haben eine Garage, waren aber auf einem Geburtstag als mir die Spiegel geklaut wurden...
Oh man da hattest du aber wirklich Pech ( ( naja zumindest hält sich der finanzielle Scgaden in Grenzen aber sehr ärgerlich ist und bleibt es dennoch
Das hat sich - leider - bei Veträgen nach 2003 zu Ungunsten des Versicherungsnehmers bei Neuverträgen geändert
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kaskoschaden-mit-Zeitwert?__f9820.html
http://www.web-artikel.de/.../...haftet-nicht-immer-bei-diebstahl.html
Ein Urteil aus 2005 und später kenne ich nämlich nicht mehr mit der Neupreis Ersetzung (also nach dem geänderten und harmonisierten Versicherungsrecht)
Wie gesagt wenn jemand eine Versicherung kennt die das noch so handhabt würde ich gerne den Namen haben, da ich für meinen Zweitwagen auf der Suche bin! der ist noch nicht wieder zugelassen somit bin ich da völlig frei was die Wahl der Versicherung angeht - da er etwas älter ist wäre die Neuwert-Regelung für mich ideal
Hallo Daniel,
die BGV - bzw der Badische Gemeinde Versicherungsverband handhabt das noch zu den alten Bedingungen. Allerdings habe ich die Versicherung von einem Familienmitglied übernommen und fahre sozusagen...seit 40 Jahren unfallfrei...grins
*g* da hast aber echt - denke ich - einen Klasse Vertrag!!
Anfrage habe ich mal rausgeschickt, die grossen handhaben das leider alle bei Neuverträgen nicht mehr so
die Badische hatte ich aber bisher noch nicht im Blickfeld - obwohl ich in Karlsruhe promoviert habe und auch dort eine Weile gelebt habe (Neureut) :-)
Ich habe heue Antwort bekommen, auch die Badische ersetzt bei Neuverträgen nur noch den Zeitwert also auch nicht einmal den Wiederbeschaffungswert der bei etwas älteren teuren Fahrzeugen ja noch viel höher sein kann
Hallo
mich hat es am WE auch erwischt!
Navibildschirm + Rechner weg,Türschloß rausgerissen!
KV von BMW 4750€
heute Gutachter da gewesen von der Versicherung,der meinte auch die ziehen was ab von wegen Zeitwert/Wiederbeschaffungswert!der hat im Gutachten nichtmal den Rechner und Bildschirm erwähnt.Hier stand dann 596€ er hat mir das Gutachten per Email Heute Abend geschickt darauf hin habe ich ihn angerufen und gefragt was mit dem Monitor und Rechner wäre,er das macht die Versicherung.
Nach was richtet sich die Versicherung dann?nach den Preisen von Ebay oder was???wenn sie nicht voll zahlen
MatzeX5
Das kommt ganz auf die Versicherung bzw den Vertrag an, manche werden bei nicht so alten Fahrzeugen sicher den Neuwert ersetzen, viele irgendwann nur den Zeitwert.
Der Zeitwert ist eher immer unter dem Wiederbeschaffungswert, gerade z.B. bei schwer zu bekommenden Teilen noch ein weiterer Nachteil.
Wie sich der Zeitwert berechnet ist sehr komplex ... als ganz grober Richtwert kann man den Wertverlust des gesamten Fahrzeugs nehmen und diesen prozentual auf das beschädigte Teil runterrechnen also z.B. Auto ist nach x Jahren noch 60% Wert => verbaute Teile auch - normalerweise ist das im Vertrag geklärt.
Aber das ist von Versicherung zu Versicherung und Vetrag zu Vetrag unterschiedlich - hoffe mal, dass Du da ohne (viel) draufzahlen wegkommst.
Hintergrund sind vor allem Versicherungsschäden die nach der Garantie des Autos plötzlich sehr gehäuft auftraten, da man dann für Defekte ja sonst selber zahlen müsste ... und auch dass eben durch den Einbau eines Neugerätes als Ersatz für ein "Altgerät" der Versicherungsnehmer dann ja auf Kosten der anderen Beitragszahler besser dasteht, als vor dem Schadensfall - vorher hatte er ein "altes" Gerät dann ein Neues - das ist nach geltendem Versicherungsrecht sehr problematisch.