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Meinungen zu Wertminderung nach repariertem Parkplatzrempler

BMW
Themenstarteram 29. Dezember 2007 um 10:33

Hey zusammen,

ich habe in diesem Jahr mein erstes Weihnachtsgeschenk schon am 22.12. bekommen. 15 Minuten nachdem ich mein Auto am Straßenrand geparkt hatte ist mir ein Träumerle rückwärts fahrend in die Seite gefahren, weil er sich nur auf die andere Seite orientiert hat... :(

In die Fahrertür aus spitzem Winkel rein, über Kotflügel und Alu-Winterrad geschliffen und zuletzt die Stoßstange nach vorn rausgerissen und nebenbei dem Scheinwerfer einen Kratzer verpasst.

Zum Glück hat er sich gemeldet und es war auch eine Zeugin da und beide haben die Schuldfrage eindeutig beantwortet und unterschrieben. Soweit sogut. Immerhin läuft es dadurch recht entspannt.

Ich will hier keine neue Diskussion Anwalt ja oder nein vom Zaun brechen. Bisher lief alles reibungslos, auch ohne weiß/grüne Unterstützung. Ich bin grenzenlos Rechtschutzversichert, ein Anwalt wäre also ein Leichtes. Einen Anwalt einzuschalten würde bei der derzeit klaren Lage m.E. nur zu Verzögerungen führen.

Mir geht es nur darum, das Gutachten, dass sicher Montag kommen wird, hinsichtlich Wertminderung und Nutzungsausfall durch weitere Meinungen besser einschätzen zu können.

Gestern hat sich ein Gutachter alles angesehen und die Preisermittlung des ":)" bestätigt, so dass die Reparatur weiter gehen konnte. Der Blackout des Verursachers war immerhin 6.050 Euronen Schaden wert.

Dazu kommen nun natürlich Wertminderung und Nutzungsausfall.

Ich hatte im Vorfeld mit dem Meister schon mal darüber gesprochen und er meinte, dass vermutlich nur zwischen 300 und 500 Euro kommen werden, da ja alles nur Blechschäden sind und alle Teile vollständig durch Neue ersetzt werden. Selbst bei vollständig neuer Karosse käme da nur rd. 1.500 Euro raus.

Der Meister des ":)" hat gestern angerufen und mir mitgeteilt, dass der Gutachter 500 Euro Wertminderung festgelegt hat.

Hat jemand von Euch mit ähnlichen Schäden andere Sätze erhalten?

Ich weiß, dass der Nutzungsausfall nach Schwacke festgelegt ist. Leider kann man da nicht selber rein sehen. Annäherungswerte habe ich irgendwo in einer groben Liste für den 523'er gefunden. Der ist ja aber noch ein ganzes Stück weit weg von meinem fast voll ausgestatteten 530iA (E61). Irgendwo laß ich auch, dass die Automatik zu einer höheren Klasse führt. Meine Annahmen schwanken derzeit zwischen H (65€) und J (79€).

Hat zufällig jemand die vollständige Schwackeliste mit dem aktuellen Wert für mein Modell?

Oder hat jemand für seinen E61-530iA aus eigenem leidigen Unfall konkrete Angaben?

 

Allseits einen guten Rutsch

natürlich nur Montag Nacht, dann aber feuchtfröhlich und ohne Auto :cool:

Ciao

Frank

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19 Antworten

Kann zum Thema Wertminderung nur sagen, dass bei einem Bekannten bei einem Schaden von knapp 9k€ eine Werminderung von, ich meine, 900€ herauskam.

die wertminderung beträgt rund 10% vom (Blech)Schaden.

 

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

die wertminderung beträgt rund 10% vom (Blech)Schaden.

 

Grüße

Kommt bei meinem Beispiel hin... ;) :D

Themenstarteram 29. Dezember 2007 um 17:06

Hey zusammen,

danke für die bisherigen Antworten.

Steht das mit der 10% Regel irgendwo oder ist das alles Auslegungs- und Interpretationsspielraum von Gutachter, Versicherung oder wem auch immer?

Muss nicht auch der Neuwert des Fahrzeugs berücksichtigt werden?

Also wenn ich überlege, wie ich als Käufer reagieren würde, wenn ein 6T€-Blechschaden an einem 523'er oder am nahezu voll ausgestatteten 530'er repariert wurde, dann würde ich aus dem Bauch raus bei dem teureren Auto vom Verkäufer eine erheblich höhere Anrechnung des Vorschadens fordern.

Muss das dann nicht in die Berechnung einfließen, auch wenn es im Voraus nicht auf Heller und Pfennig monetär bewertet werden kann?

Hat jemand noch einen Hinweis oder Fakten zu meiner zweiten Frage wegen der Nutzungsausfallklasse?

Danke im Voraus.

Ciao

Frank

Was genau soll denn Deiner Meinung nach an Deinem Reparierten Auto der Grund für die Wertminderung sein ?

Wenn es in einer Fachwerkstatt (z.B. bei BMW) repariert wird und die defekten Bleche durch neue ersetzt werden, dann ist das Auto hinterher in genau dem gleichen Zustand wie vorher.

Soweit ich weiss sind die Höhen der Wertminderungen im vergleich zu früher deutlich geringer geworden, hbe mal gehört dass der Grund dafür die Qualität der Reparaturen sein soll, was ja auch Sinn macht.

Deswegen muss ja auch nicht jeder Wagen der mal einen kleinen Blechschaden hatte beim Verkauf als Unfallwagen deklariert werden.

Zur Einteilung der PKW Klassen schau mal hier:

http://www.auto-unfall-hilfe.de/.../index1.htm?unfall-nutzungsausf.htm

Gruss

Niki

Kleiner Nachtrag:

ansonsten kann ich natürlich verstehen dass Du verärgert bist und für den erlittenen Schaden eine "Wiedergutmachung" haben möchtest. Wenn mir das passiert wäre, ginge es mir genauso. Man hängt halt an seinem "Schätzchen".

Gruss

Niki

Themenstarteram 29. Dezember 2007 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von Niki321

Kleiner Nachtrag:

ansonsten kann ich natürlich verstehen dass Du verärgert bist und für den erlittenen Schaden eine "Wiedergutmachung" haben möchtest. Wenn mir das passiert wäre, ginge es mir genauso. Man hängt halt an seinem "Schätzchen".

Gruss

Niki

Hey Niki,

danke für den Link. Genau so eine Seite hab ich bisher gesucht. Dabei wohl nicht weit genug die Google-Links durchgeklickt.

Klar ist es wohl hauptsächlich der Ärger, den man Fressen muss. Schließlich hat man über die Feiertage sein Auto erst beschädigt und dann gar nicht vor der Tür, einige Jahreswechselpläne sind (teils aus Frust) aufgegeben.

Aber es ist halt schon eine große Reparatur, immerhin knapp 15% des Basispreises. Und bevor ich irgendwann mal, wenn ich den Großen verkaufen wollte, Streß mit einem Käufer habe, der Tage/Wochen/Monate nach dem Kauf feststellt, dass da mal was repariert wurde und ich ihm die Karre als unfallfrei vertickt hab, sag ich das lieber im Vorfeld. Und dann weiß ich eben selbst, wie ich als potentieller Käufer reagieren würde. Ich glaub dem Verkäufer nur die Hälfte, werde die Angabe des Schadens zu Nachverhandlungen nutzen, wenn mich das Auto wirklich immer noch interessiert und damit vermutlich Erfolg haben. Je teurer die Kisten umso größer die Diskussionslaune.

Und wegen der geringer werdenden Nachfrage und des drastischen Preisverfalls im Sektor der gebrauchten Premium-Modelle, wozu ich den 530iA mal mutig hinzu zähle, wird das ganz sicher ein Preiskriterium werden. Ich hab den Dicken ja im April gerade vom ":)" als unfallfreien Vorführwagen gekauft, 20 Monate alt, davon nur 16 Monate auf der Straße, 31000 km auf der Uhr und knapp 50% Preisnachlass auf den 72k€ Neupreis. Wäre da ein Unfall benannt worden, hätte ich nicht gekauft oder 5-10% weiter geschraubt.

Ich sehe nicht nur mein Auto, das jetzt einen Vorschaden hat, sondern eben die Gesamtsituation. Vielleicht ist das falsch, aber immerhin bin ich der Gelackmeierte, nicht der Schädiger oder seine Versicherung.

Ciao

Frank

Habe gerade noch etwas interessantes Gefunden:

http://www.ra-kassing.de/verkehr/schadre/unfregul/wertmind.htm

Hilft zwar genau genommen auch nicht weiter, aber interessant.

Würde ich fast so interpretieren als dass bei Dir gar keine Wertminderung vorhanden wäre ????

Gruss

Niki

Themenstarteram 29. Dezember 2007 um 21:08

Zitat:

Original geschrieben von Niki321

Habe gerade noch etwas interessantes Gefunden:

http://www.ra-kassing.de/verkehr/schadre/unfregul/wertmind.htm

Hilft zwar genau genommen auch nicht weiter, aber interessant.

Würde ich fast so interpretieren als dass bei Dir gar keine Wertminderung vorhanden wäre ????

Gruss

Niki

Hey Niki,

also das ist ja mal wirklich eine alte Seite. :D

1998, also im letzten Jahrtausend zuletzt geändert.

Theoretisch würde ich da sogar zustimmen. Aber die Realität auf der Straße beim Aushandeln eines Kaufpreises sieht eben anders aus. Daher dürfte der Minderwert beim Wiederverkauf dann aus folgendem Satz doch passen:

Zitat: "Solch eine Vermutung mindert das Fahrzeug zwar technisch nicht, schlägt sich aber im Falle des Weiterverkaufs in einem geringeren Kaufpreis nieder (sog. merkantile Wertminderung)."

Genau das dürfte dann die weiter oben beschriebene 10%-Regel ausmachen. Spitz auf Knopf gerechnet passt dazu auch die in dem urururalten Link genannte "aktuell" bevorzugte Berechnungsmethode.

Letztlich passt das auch so ungefähr in das, was mir der Meister des ":)" mitgeteilt hatte. Der Gutachter hat 500 € Wertminderung bei gut 6.000 € Reparaturkosten festgelegt.

Dennoch, danke für Deine Bemühungen.

Ciao

Frank

Zitat:

 

Hey Niki,

also das ist ja mal wirklich eine alte Seite. :D

1998, also im letzten Jahrtausend zuletzt geändert.

War gar nicht so leicht :)

Die meisten Seiten sind nach kurzer Zeit gar nicht mehr auffindbar.

Man könnte ja mal einen Wettbewerb veranstalten, wer die älteste Seite im Web findet.

Gruss

NIki

Hallo!

Also das mit den maximalen 10% vom Schadensbetrag kommt in etwa hin.

Wir hatten vor kurzem einen Heckschaden (Auffahrunfall mit knapp 10.000,00€ Schaden!!!) und als Wertminderung glatte 900,00€ bekommen. Hinzu kam der Nutzungsausfall und irgendeine Pauschale (Telefonkosten etc. in Höhe von 30,00 bis 50,00€??? -ich weiß nicht mehr genau-).

Die NL sagte mir auf meine Frage hin, ob die Angabe des Heckschadens bei einem Verkauf von nöten sei (schließlich handelte es sich ja nicht mehr um ein Fahrzeug, welches repariert werden musste, sondern bereits repariert wurde ;) ), dass es sogar zwingend notwendig sei alles penibel anzugeben, auch wenn alles fachgerecht in der Vertragswerkstatt behoben wurde und rein äußerlich nichts mehr zu sehen sei.

Das Auto wurde vor kurzem verkauft und der Heckschaden (der ja eigentlich aufgrund der Reparatur keiner mehr war --> "unfallfrei") entpuppte sich als klarer Minuspunkt, welcher am Ende fast 30% Wertminderung gegenüber dem eigentlichen Wert -laut Unfallgutachten- zur Folge hatte!!!

Entschuldigt bitte die Wortwahl, aber ich hätte echt KOTZEN können.

Fachgerechte Reparatur und Schadensersatz hin oder her... Am Ende legt ihr immer drauf...

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Quaishan

Hallo!

 

Also das mit den maximalen 10% vom Schadensbetrag kommt in etwa hin.

 

Wir hatten vor kurzem einen Heckschaden (Auffahrunfall mit knapp 10.000,00€ Schaden!!!) und als Wertminderung glatte 900,00€ bekommen. Hinzu kam der Nutzungsausfall und irgendeine Pauschale (Telefonkosten etc. in Höhe von 30,00 bis 50,00€??? -ich weiß nicht mehr genau-).

 

Die NL sagte mir auf meine Frage hin, ob die Angabe des Heckschadens bei einem Verkauf von nöten sei (schließlich handelte es sich ja nicht mehr um ein Fahrzeug, welches repariert werden musste, sondern bereits repariert wurde ;) ), dass es sogar zwingend notwendig sei alles penibel anzugeben, auch wenn alles fachgerecht in der Vertragswerkstatt behoben wurde und rein äußerlich nichts mehr zu sehen sei.

 

Das Auto wurde vor kurzem verkauft und der Heckschaden (der ja eigentlich aufgrund der Reparatur keiner mehr war --> "unfallfrei";) entpuppte sich als klarer Minuspunkt, welcher am Ende fast 30% Wertminderung gegenüber dem eigentlichen Wert -laut Unfallgutachten- zur Folge hatte!!!

 

Entschuldigt bitte die Wortwahl, aber ich hätte echt KOTZEN können.

 

Fachgerechte Reparatur und Schadensersatz hin oder her... Am Ende legt ihr immer drauf...

 

Gruß

 Hast du an ne Privatperson oder NL verkauft?

 

Bei so einem großen Schaden würde ich ggf. den Wagen an einen Restwertverkäufer abgeben und mit den Erlösen einen neuen (Gebrauchten) nehmen.

 

Alternativ könnte man solche Reperaturen auch im Ausland durchführen. Übers GUtachten abrechen und dann den Wagen ins Ausland bringen. Die Rep. Kosten liegen meist zwischen 10 und 20% der vom Gutachter angesetzen Kosten.

Um Qualitativ hochwertige ergebnise zu erhalten sollte man natürlich nicht jeden X beliebigen nehmen. Ich bevorzuge welche, die Hauptberuflich auch BMW's zusammenbauen. Aufgrund des geringeren Zeitdrucks, ist das Ergebniss meist besser als bei vielen NL's.

 

Ist zwar bishen OT, aber in vielen Fällen überlegenswert.

 

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

 

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Zitat:

Original geschrieben von Quaishan

Hallo!

 

Also das mit den maximalen 10% vom Schadensbetrag kommt in etwa hin.

 

Wir hatten vor kurzem einen Heckschaden (Auffahrunfall mit knapp 10.000,00€ Schaden!!!) und als Wertminderung glatte 900,00€ bekommen. Hinzu kam der Nutzungsausfall und irgendeine Pauschale (Telefonkosten etc. in Höhe von 30,00 bis 50,00€??? -ich weiß nicht mehr genau-).

 

Die NL sagte mir auf meine Frage hin, ob die Angabe des Heckschadens bei einem Verkauf von nöten sei (schließlich handelte es sich ja nicht mehr um ein Fahrzeug, welches repariert werden musste, sondern bereits repariert wurde ;) ), dass es sogar zwingend notwendig sei alles penibel anzugeben, auch wenn alles fachgerecht in der Vertragswerkstatt behoben wurde und rein äußerlich nichts mehr zu sehen sei.

 

Das Auto wurde vor kurzem verkauft und der Heckschaden (der ja eigentlich aufgrund der Reparatur keiner mehr war --> "unfallfrei";) entpuppte sich als klarer Minuspunkt, welcher am Ende fast 30% Wertminderung gegenüber dem eigentlichen Wert -laut Unfallgutachten- zur Folge hatte!!!

 

Entschuldigt bitte die Wortwahl, aber ich hätte echt KOTZEN können.

 

Fachgerechte Reparatur und Schadensersatz hin oder her... Am Ende legt ihr immer drauf...

 

Gruß

Hast du an ne Privatperson oder NL verkauft?

 

Bei so einem großen Schaden würde ich ggf. den Wagen an einen Restwertverkäufer abgeben und mit den Erlösen einen neuen (Gebrauchten) nehmen.

 

Alternativ könnte man solche Reperaturen auch im Ausland durchführen. Übers GUtachten abrechen und dann den Wagen ins Ausland bringen. Die Rep. Kosten liegen meist zwischen 10 und 20% der vom Gutachter angesetzen Kosten.

Um Qualitativ hochwertige ergebnise zu erhalten sollte man natürlich nicht jeden X beliebigen nehmen. Ich bevorzuge welche, die Hauptberuflich auch BMW's zusammenbauen. Aufgrund des geringeren Zeitdrucks, ist das Ergebniss meist besser als bei vielen NL's.

 

Ist zwar bishen OT, aber in vielen Fällen überlegenswert.

 

Grüße

Hallo!

Der Wagen wurde nach Aserbaidschan exportiert. In Deutschland wollte niemand die olle "Kiste" haben...

Ich hatte ungelogen wirklich unzählige Telefonate. Die meisten waren sehr kurz und das längste Telefonat ging fast 20 Minuten.

Termine wurden vereinbart und als letztendlich von mir aber erwähnt wurde, dass der Wagen einen instandgesetzten Heckschaden in Höhe von knapp 10.000,00€ hatte, wurden diese kurzerhand wieder abgesagt...

Leute, ihr könnte mir echt glauben. Ich habe in den zwei Monaten, die gespickt waren mit fast täglichen Telefonaten, wirklich mit dem Gedanken gespielt, den Unfall zu vertuschen bzw. runterzuspielen. Nur konnte ich das mit meinem Gewissen und den drohenden Konsequenzen nicht vereinbaren :(

Das war echt eine Tortur und ich könnte den Unfallverursacher selbst heute immer noch an die Gurgel gehen!!!

Gruß

Themenstarteram 30. Dezember 2007 um 14:48

Ihr macht mir ja Mut. :rolleyes:

Aber genau das ist es, was ich gemeint habe. Die 10% Mini-Wertminderung ist später nichts wert, wenn man den Schaden angeben muss. Dazu ist der Markt mit großen Autos gesättigt. Ich such lieber drei Tage länger und hab dann aber kein Unfallauto gekauft. Notfalls nehme ich es aber nur mit großem "Schmerzensgeld", also Preisnachlass.

Daher kam die Frage, ob das mit den 10% irgendwo fixiert ist oder eben doch nur eine grobe Ausgangsbasis für die Verhandlungen mit der Versicherung.

Ciao

Frank

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