ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Mit Anzeige gedroht wegen zu schnellem Fahrens...

Mit Anzeige gedroht wegen zu schnellem Fahrens...

Themenstarteram 22. Mai 2012 um 17:59

Servus Leute,

wie der Titel schon sagt geht es um eine Drohung einer Dame im mittleren Lebensalter die mich wegen angeblichem zu schnellen Fahrens anzeigen wolle.

Zur Situation:

Ich fuhr eine längere Strecke hinter dieser besagten Dame hinterher, es war mitten in der Stadt bis etwas außerhalb. Sie fuhr langsam maximal 45 aber eher 35-40km/h, obwohl die Straßenlage es ihr ermöglicht hätte 50km/h zu fahren. Sie fuhr zusätzlich sehr träge an und ich hatte nicht die Möglichkeit sie zu überholen, weil die Straße einspurig war. Als die Straße es dann zulies habe ich die Dame rechts überholt und mich dann wieder vor ihr links eingefädelt.

Nun verfolgte sie mich bis ich parkte um mir dann zu sagen das ich mich auf eine Anzeige gefasst machen soll und das sie Zeugen hätte, da war auch tatsächlich jemand auf dem Beifahrersitz.

Geht sowas? Hab erst drüber gelacht aber mich im nachhinein drüber gefragt ob das tatsächlich geht...

Kann man jemanden Anzeigen ohne richtige Beweise zu haben? Sie weiß doch garnicht wie schnell ich war.

Kann ich sie wenn sie mich anzeigt wegen Nötigung und übler Nachrede Anklagen und zusätzlich noch wegen Verkehrsbehinderung!?

Danke schonmal für die Antworten :-)

Gruß

Frank

Beste Antwort im Thema

Wie ist die ganze Geschichte ?

So glaube ich sie nicht.

Wie würde sie die Frau erzählen ?

Wenn Du wirklich nur ordendlich mit Sicherheitsabstand hinter ihr her gefahren bist, sie dann, als es möglich war, ordendlich überholt hast, wird die Frau absolut nicht auf Dich aufmerksam.

Wie ist sie auf Dich aufmerksam geworden ?

71 weitere Antworten
Ähnliche Themen
71 Antworten

abwarten und tee trinken. da wird wahrscheinlich eh nichts kommen.

am 22. Mai 2012 um 18:02

Zitat:

Original geschrieben von umut1505

Geht sowas?

ja...

Zitat:

Kann man jemanden Anzeigen ohne richtige Beweise zu haben?

inwiefern definierst du "richtige beweise"?!

die aussage der dame ist ein "beweis"!

am 22. Mai 2012 um 18:03

Nein kann sie nicht..Die Polizisten werden sie wahrscheinlich garnicht ernst nehmen oder gleich wieder wegschicken. Die haben wirklich besseres zu tun, als jede Anzeige zu schreiben, weil jemand rechts überholt hat, weil jemand im Halteverbot gestanden hat oder weil jemand seinen Hund auf den Bürgersteig hat kacken lassen.....

Die haben schon genug zu tun..

So wie du das schilderst, war ja nichts sonderlich passiert. Du hast sie ja wohl nicht gefährdet oder sonstirgendwen gefährdet...Verstehe die Aufregeung nicht...oder war da doch noch etwas, was du uns nicht gesagt hast :D

So Fragen gab es hier aber bereits zuhauf und mach dich auf eine wilde Diskussion gefasst! :-)

Hol zum Gegenschlag aus. ;)

Hast du das Kennzeichen notiert? Mach ne Anzeige wegen Nötigung. Genau darunter fällt kilometerlanges Schleichen auch.

Und was will die Dame bezeugen? Der Tacho zeigte 40 an und du hast überholt.

Einfach vergessen. Da wird zu 99% nix nach kommen.

Themenstarteram 22. Mai 2012 um 18:04

Was will sie mir denn vorwerfen? Zu schnell gefahren? Wie schnell war ich denn? Straßenverkehrsgefärdung? Wie hab ich sie gefährdet? Mit welchem Beweis, sie hat wahrscheinlich kein Radargerät auf ihrer Stirn gehabt. ;-)

am 22. Mai 2012 um 18:07

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Nein kann sie nicht..

wieso sollte sie dies nicht können?!

Zitat:

Die Polizisten werden sie wahrscheinlich garnicht ernst nehmen oder gleich wieder wegschicken.

die polizisten werden sie nichtnur ernst nehmen, sie MÜSSEN sie ernst nehmen und entsprechend eine anzeige aufnehmen...

Themenstarteram 22. Mai 2012 um 18:08

Nein dummerweise habe ich das Kennzeichen nicht notiert...das war auch mein erster Gedanke am besagten "Tattag" ...

Also zu schnell war ich bestimmt vllt. 60km/h allerhöchstens aber. Hab nicht darauf geachtet. Vllt kam es ihr so vor als ob ich ein Raser wäre, weil mein Auspuff bei nem Schaltvorgang ziemlich gut bollert :D

Themenstarteram 22. Mai 2012 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Nein kann sie nicht..

wieso sollte sie dies nicht können?!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Die Polizisten werden sie wahrscheinlich garnicht ernst nehmen oder gleich wieder wegschicken.

die polizisten werden sie nichtnur ernst nehmen, sie MÜSSEN sie ernst nehmen und entsprechend eine anzeige aufnehmen...

Ja sie wird es können, ganz bestimmt, in Deutschland kann man doch für jeden scheiß angezeigt werden mittlerweile...

Meine Frage hast du aber immernoch nicht verstanden und beantwortet...

am 22. Mai 2012 um 18:13

Wegen Nötigung kannst Du sie sicherlich nicht anzeigen. Da müsstest Du schon einen Vorsatz ihrerseits nachweisen.

Sie darf in der Stadt max. 50km/h fahren, wenn sie will auch langsamer.

Wenn Du sie rechts überholt hast, auf einer 2 spurigen Straße, mit Fahrtrichtungsanzeiger, innerhalb geschlossener Ortschaften, dann kann sie Dir auch nichts.

Wenn Du sie außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt hast, ist das meines Wissens rechtswidrig, und kann sehrwohl, wenn sie einen glaubwürdigen Zeugen hat, zur Anzeige gebracht werden.

Meine Frau hatte vor vielen vielen Jahren mal einen Mann angezeigt, der ihr permanent auf die Stoßstange aufgedrängelt ist, außerhalb geschlossener Ortschaft. Sie hatte eine Beifahrerin als Zeugen. der Typ wurde angezeigt und wurde auch vor Gericht schuldig gesprochen- wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Er war wohl allerdings schon mehrfach aufgefallen.

Gruß Berti

am 22. Mai 2012 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von umut1505

Meine Frage hast du aber immernoch nicht verstanden und beantwortet...

ob ich deine frage verstanden habe oder nicht, steht hier nicht zur debatte! fakt ist, jegliche antwort darauf wäre reine spekulation!

am 22. Mai 2012 um 18:18

Ich denke auch die Frau hat nicht gegen dich in der Hand. Rechts überholen ist innerorts schließlich erlaubt, selbst wenn keine 2 Spuren markiert sind.

Und die Geschwindigkeit kann sie höchstens schätzen, ist auch nichts greifbares.

Themenstarteram 22. Mai 2012 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

ob ich deine frage verstanden habe oder nicht, steht hier nicht zur debatte! fakt ist, jegliche antwort darauf wäre reine spekulation!

Was allerdings zur Debatte steht ist meine Frage...danke

Berti, ich habe sie innerhalb geschlossener Ortschaften auf einer zweispurigen Straße rechts überholt und mich dann links eingefädelt. Es gab kein Überholverbot, sprich durchgezogene Linie. Es gab keine Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung meinerseits, drängeln, Lichthupe etc. Habe sie einfach bei Gelegenheit überholt, fertig.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe

Ich denke auch die Frau hat nicht gegen dich in der Hand. Rechts überholen ist innerorts schließlich erlaubt, selbst wenn keine 2 Spuren markiert sind.

Und die Geschwindigkeit kann sie höchstens schätzen, ist auch nichts greifbares.

Das wären auch eigentlich meine Gedankengänge gewesen. Aber auch wenn sie Zeugen hat?

am 22. Mai 2012 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe

Ich denke auch die Frau hat nicht gegen dich in der Hand. Rechts überholen ist innerorts schließlich erlaubt, selbst wenn keine 2 Spuren markiert sind.

Und die Geschwindigkeit kann sie höchstens schätzen, ist auch nichts greifbares.

so isses. Aber wenn ich den TE richtig verstanden habe, waren sie beim Überholvorgang schon außerhalb der Ortschaft.

Gruß Berti

am 22. Mai 2012 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von umut1505

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

ob ich deine frage verstanden habe oder nicht, steht hier nicht zur debatte! fakt ist, jegliche antwort darauf wäre reine spekulation!

Was allerdings zur Debatte steht ist meine Frage...danke

Berti, ich habe sie innerhalb geschlossener Ortschaften auf einer zweispurigen Straße rechts überholt und mich dann links eingefädelt. Es gab kein Überholverbot, sprich durchgezogene Linie. Es gab keine Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung meinerseits, drängeln, Lichthupe etc. Habe sie einfach bei Gelegenheit überholt, fertig.

dann vergiß es. Dann kann sie Dir nichts. So meine Einschätzung.

Gruß Berti

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Mit Anzeige gedroht wegen zu schnellem Fahrens...