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Unfall mit Dienstwagen
Hallo zusammen,
ich habe gerade mit dem Firmenwagen beim rückwärts Ausparken einen Poller mitgenommen, sodass jetzt der Kotflügel links vorne gut eingedrückt ist.
Ich arbeite als Honorarkraft und habe nie einen Arbeitsvertrag oder ähnliches unterschrieben.
Deswegen frage ich mich gerade, wer den Schaden übernimmt.
Bin auf dem Gebiet völlig unbewandert.
Chef natürlich informiert und er wollte sich bei mir melden.
Aber ich mache mir gerade generell Sorgen, weil so ein Kotflügelwechsel ja auch nicht günstig ist und meine Mittel als Student dann doch eher begrenzt sind.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand zumindest so eine Tendenz sagen könnte...
Vielen Dank im Voraus!
Hoffnungsvoll
Adrian
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35 Antworten
Moin,
als erstes wäre mal zu klären ob es sich um ein Leasingfahrzeug handelt (ist heute oft auch bei Firmenwagen der Fall) und wie das Fahrzeug versichert ist (Kasko?)
Aber meines Wissens ist es Angelegenheit des Chefs, erst recht wenn nichts schriftlich fixiert/vereinbart ist.
Ich hatte auch fast 20 Jahre ein Firmenfahrzeug und eine Überlassungserklärung oder Nutzungsvereinbarung oder sowas ähnliches unterschrieben, aber ein Schaden wäre zulasten des Chefs gegangen, sofern kein "Allohol", Drogen, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel war, wobei heute immer mehr Versicherungen auch grobe Fahrlässigkeit abdecken.
Tipp: Warte erst mal ab, was der Chef sagt, vielleicht hat sich dann ja alles erledigt.
Ja, abwarten wird wohl das beste sein, aber ich mache mir halt häufig viele Sorgen
Es handelt sich um einen gebrauchten Wagen (den wir aber auch erst seit 4 Wochen haben :-/), also kein Leasing-Fahrzeug...Ob Voll- oder Teilkasko, keine Ahnung.
Danke schonmal.
Edit: Beitrag wurde auf Wunsch des Nutzers editiert.
Chef gesagt, damit hast Du Deine Pflicht erfüllt. Wenn Du den Schaden nicht mutwillig, also vorsätzlich an das Fahrzeug gemacht hast sondern aus Fahrlässigkeit, solltest Du nichts weiter befürchten. Das kann eben passieren.
Wäre ich Chef, würde ich beim Teilehändler einen lackierten Kotflügel besorgen und diesen selbst wechseln (lassen). Der Kotflügel ist sicher nur geschraubt, oben an der Sicke bei der Motorhaube und meist noch unten am Schweller.
Passierte mir auch einmal vor 20 Jahren an einem Rettungswagen beim rückwärts fahren an einer Krankenhauszufahrt stand auch so ein einzelner doofer Holzpoller, den man im Spiegel und aus dem Fenster nicht sehen konnte. Chef war nicht begeistert. Er behielt 50% des Schadens von meinem Lohn ein (konnte mit einem Beulwerkzeug zurück gezogen werden 300 DM Schaden- Rep.kosten), weil ich beim rückwärts fahren mich nicht einweisen lies wie es in meinem Arbeitsvertrag stand. Es war rechtlich strittig. Arbeitsrechtlich hätte er es nicht gedurft. Aber damals war es dumm gelaufen. Dummheit (also ich) muss bestraft werden... so lehnte ich mich nicht auf. Scheiß auf die paar Kröten.
Ich habe auch mal mit einem Firmenwagen ein parkendes Auto geknutscht. Ich bin ohne Licht losgefahren damals, 1999. Versicherung hat das übernommen, sowohl den am Fremdauto, als auch am Firmenwagen. Mein Chef meinte damals: Kannst soviele Unfälle machen wie du willst, das Auto ist gut versichert (auch wenn er da wohl recht gutgläubig war).
Honorarkraft ohne Arbeitsvertrag, aber ein Firmenwagen?
Zitat:
@UliBN schrieb am 11. Januar 2017 um 19:28:25 Uhr:
Honorarkraft ohne Arbeitsvertrag, aber ein Firmenwagen?
Ja und? Muss doch nicht zur ausschließlich alleinigen Nutzung sein. Reitet halt jeder drauf rum. Ist nichts ungewöhnliches.
Arbeitsverträge, ebenso wie die meisten anderen Verträge, bedürfen nicht der Schriftform.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 11. Januar 2017 um 18:28:46 Uhr:
Lies mal hier:
Hier wohl normale Fahrlässigkeit, nicht richtig hingeschaut.
Vielleicht sollte man noch ergänzen, dass die Aufteilung auch ein wenig sich an der Gehaltshöhe orientiert.
Auf wirtschaftswissen bin ich auch schon gestoßen, aber im Internet steht ja immer viel und ich war mir deswegen nicht sicher...aber generell geht der Tenor anscheinend in Richtung "so schlimm kann's nicht sein, erstmal abwarten"...bin etwas beruhigt.
Der Dienstwagen ist natürlich nicht mein persönlicher, sondern der gemeinsame unserer Einrichtung.
Mehr als die übliche Höhe der Selbstbeteiligung einer Vollkasko kann die Firma vom Arbeitnehmer nicht einfordern. Wenn der Chef sich entscheidet das Risiko durchs Weglassen der Kasko selbst zu tragen, ja dann muss er es auch im Falle des Falles.
Wenn nicht grob Fahrlässig oder Privatfahrt, wäre, oder hätte es dem Chef auch passieren können, ist es kein Problem.
Ähm, Honorarkraft = Freiberufler = nix Angestellter. Gelten da die gleichen Sachen wie beim Angestellten?
Warte mal ab oder frag einfach deinen Chef wie das läuft. Der müsste ja dann ggf. von dir Schadenersatz einfordern. Manchmal klärt sich sowas schnell in einem kurzen Gespräch.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 11. Januar 2017 um 19:47:01 Uhr:
Arbeitsverträge, ebenso wie die meisten anderen Verträge, bedürfen nicht der Schriftform.
Der Vertrag selber nicht, aber die "wesentlichen Vertragsbedingungen".
Meines Wissens nach darf der Arbeitgeber die anfallende Selbstbeteiligung beim
Arbeitnehmer einfordern.