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Mobile.de streitigkeit

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 12:06

Hallo habe als privat ein Fahrzeug über mobile. De verkauft.

Habe anscheinend einen zahlendreher bei dem bj. Angabe gemacht. So meine frage der Käufer war da hat das Fahrzeug angeschaut probegfahren und gekauft. Habe ihm die Papiere geben und er mir das Geld ohne schriftlichen Kaufvertrag. Jetzt will er eine Rückerstattung weil das bj in der Anzeige anders ist. hat er recht darauf???? Bin Privatverkauf. Hätte er nicht vor dem Kauf alle Unklarheiten besprechen müssen???

 

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

HINWEIS: Ich bin KEIN JURIST

Und das ist auch gut so, denn du schreibst Blödsinn.

(Man sollte sich seine Verlinkungen vielleicht selber mal durchlesen vorher).

Extra für dich daher nochmals der Hinweis, dass bei Verträgen von Verbraucher zu Verbraucher eine Sachmängelhaftung durchaus ausgeschlossen werden kann, wenn die Vertragsbedingungen eindeutig formuliert sind und man nicht auf ein allgemeines AGB-Formular zurück greift.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Deshalb würde ICH dazu raten ein Auto z.B. mit dem Hinweis zu verkaufen: Das Auto war zum Zeitpunkt des Verkaufs MÄNGELFREI!

Auch das ist totaler Nonsense, denn irgendein Mangel lässt sich immer finden. Genau diese Formulierung ist bestens dazu geeignet, einem Verkäufer Nachbesserungsansprüche aufzuhalsen.

Mann mann, was hier für Behauptungen in die Welt gesetzt werden... und der Durchschnitts-Hilfebedüftige glaubt das dann auch noch.

Ich hab's woanders schon mal geschrieben: Könnten wir uns darauf einigen, dass ab sofort nur noch diejenigen posten, die auch wirklich Ahnung haben?

Danke.

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92 Antworten
am 15. Mai 2012 um 12:12

nein, aber hier ist eh der falsche ort.

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 12:26

Sorry aber was Nein??? Hat keinen Anspruch oder?

am 15. Mai 2012 um 12:29

sorry, ja (hatte die 2. frage als frage uebersehen)

er hat keinen anspruch.

ohne vertrag zu verkaufen ist aber keine gute idee gewesen. ich hoffe der käufer meldet auch zeitnah um.

was fuer ein "zahlendreher" war es denn, wenn ich fragen darf?

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 12:36

Bj 74 und bj ist 78

 

Ok danke also hat er keine Chance?

am 15. Mai 2012 um 12:39

aus meiner sicht, nicht.

allerdings geht das ja auch in richtung rechtsberatung, die auf MT untersagt ist.

ware gegen geld und fertig.

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 12:41

Danke

Ich hab das Thema mal in ein passenderes Unterforum verschoben.

Gruß MartinSHL

MT-Moderation

sowas ist aber auch oft eine Masche, da wird vorher um eine bestätigung des Vorkaufvertrags gebeten, dort ändert der Käufer das Datum des BJ oder irgendeiner Ausstattung, bittet um sofortige Löschung der Anzeige und bei der Übergabe wird dann rumgemacht, selber kann man dann nicht mehr kontrollieren welche Angabe man gemacht hat, weil die Anzeige ja gelöscht ist...

Zitat:

Original geschrieben von bionicle01

Bj 74 und bj ist 78

Das wäre dann aber eine Wertverbesserung von 4 Jahren,

würde dem Käufer sagen, wenn er keine Ruhe gibt forderst Du die nach.

Denn für ein jüngeres Fahrzeug müßte er 200 Euro nachzahlen.

Bei einem Oldtimer kommt es mitunter wirklich auf das Baujahr an. Aber der Käufer handelte m.E. nach grob fahrlässig ohne schriftlichen Vertrag ein Auto zu kaufen.

Ein Liebhaber sollte das Baujahr aber auch anhand des Aussehens/Ausstattung oder was auch immer (z.B. welcher Motor drin ist) erkennen.

Ohne Vetrag verkauft, das geht schon, ein Kaufvertrag bedarf nicht der Schriftform.

Aber.....

Du kannst als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen, das kannst Du bei einem mündlichen Vertrag schlecht beweisen.

Was machst Du wenn der Käufer nach vier Wochen einen Motorschaden reklamiert?

Sorry, aber man muss schon eine dicke rosa Brille auf der Nase tragen oder auf einen anderen Planeten wohnen, wenn man ein Auto ohne Kaufvertrag verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

 

Das wäre dann aber eine Wertverbesserung von 4 Jahren,

würde dem Käufer sagen, wenn er keine Ruhe gibt forderst Du die nach.

Denn für ein jüngeres Fahrzeug müßte er 200 Euro nachzahlen.

Bei dem Baujahr?

Bei Ü-30 Fahrzeugen ist es durchaus gut möglich, dass älter = teurer gilt.

Was wars denn für ein Fahrzeug?

am 15. Mai 2012 um 14:11

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver

Was machst Du wenn der Käufer nach vier Wochen einen Motorschaden reklamiert?

dann wird dem te nichts anders übrig bleiben, als für die instandsetzung in vollem umfang aufzukommen!

Zitat:

Original geschrieben von bionicle01

Bj 74 und bj ist 78

Von einem Zahlendreher kann man da aber nicht sprechen. Das wäre nur bei 87 statt 78 o.ä. der Fall.

 

Zitat:

Original geschrieben von picard95

Bei einem Oldtimer kommt es mitunter wirklich auf das Baujahr an. Aber der Käufer handelte m.E. nach grob fahrlässig ohne schriftlichen Vertrag ein Auto zu kaufen.

Ein Liebhaber sollte das Baujahr aber auch anhand des Aussehens/Ausstattung oder was auch immer (z.B. welcher Motor drin ist) erkennen.

Gerade deshalb kommts mir komisch vor. Als hätte der Käufer den Fehler gesehen, absichtlich verschwiegen und würde nun was raushandeln wollen.

Ansonsten:

Der Wertunterschied liesse sich ja vielleicht feststellen.

Alternative: der Kerl kanns zurückgeben und der nächste kauft ihn dann mit richtiger Angabe.

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