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Motor Eintragung / H-Kennzeichen Golf1

VW
Themenstarteram 5. September 2011 um 11:45

Hallo Golfer!

Ich plane mir einen 1981er Golf 1 zuzulegen und habe hierzu Fragen zur Eintragung des leistungsgesteigerten Motors und einder eventuellen H-Abnahme.

Orignal war es ein 70PS Automatik. Nun ist der 1.8l 98PS Motor inkl. G-Kat aus dem 1er Cabrio drin. Zusätzl. Leistungssteigerung durch Koprbearbeutung, G60 Nockenwelle, Fächerkrümmer auf ca. 130PS.

Bremsenmässig ist vorn eine innenbelüftete Scheibe, ich glaube aus dem 2erGT drin, hinten Trommeln.

Frage1:

Wie bekomme ich den Motor eingetragen? Was benötige ich hierzu? Man könnte das Ding als Einzelabnahme beim TÜV vorstellen, aber was benötige ich an Papierkrams? (Motorkennbuchstabe, etc.)

Dann würde ich ihn auf Euro2 schlüsseln lassen, da er ja G-Kat hat. Bneötige ich dann nicht noch zusätzl. den Kaltlaufregler? Sollte ich lieber nur die 98 PS eintragen lassen? Oder kann man einen GTI.Motor mit 112PS "verschlüsseln" ? Oder die waren PS nach Leistungsprüfstand?

Frage2: H-Abnahme

Auch hierzu müsste der Motor wohl als "normaler" 98-PS eingetragen werden. Mittlerweile hat sich ja einige zugunsten der Liebhaber in Richtung zeitgenössisches Tuning getan. Dann käme noch folgendes Problem hinzu. Aktuell sind 15 BBS drauf, die könnte man kurzzeitig durch original Räder ersetzen. Aber wie steht es mit dem Fahrwerk? Er ist supertief, da Eibachgewinde.

Ansonsten ist alles original.

Besten Dank für Eure Kommentare!

Viele Grüße

Kai

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31 Antworten

hab in meinem 79er auch einen 1,8l verbaut, ebenso gewindefahrwerk und aktuelle bbs felgen.

motor eintragung sollte kein problem sein, mit kopie eines fahrzeugscheines eines gleichwertigen spenderfahrzeuges, für euro 2 brauchst den kaltlaufregler.

wenn pech hast wird dir dabei die schlüsselnummer genullt ...

h-zulassung kannst komplett vergessen, motor, fahrwerk und räder sprechen dagegen :(

selbst wenn du motor, fahrwerk und räder rückrüstest hättest zwar chancen auf ein h-kennzeichen, damit kannst ihn aber nicht mehr als alltagsfahrzeug nutzen ...

dann lieber motor eintargen lassen und dank euro 2 wenig steuern zahlen. wegen versicherung musst dann auch schauen, die meisten versicherer bieten dir nur noch haftpflicht an, kasko nur gegen wertgutachten und dementsprechend teuer, oder gehst zu einem oldtimer-versicherer, was aber auch nicht billig ist ...

Zitat:

Original geschrieben von Basti_VR6

selbst wenn du motor, fahrwerk und räder rückrüstest hättest zwar chancen auf ein h-kennzeichen, damit kannst ihn aber nicht mehr als alltagsfahrzeug nutzen ...

Das musst du mir erklären. Warum sollte er dann nicht mehr als Alltagswagen zu nutzen sein?

Zitat:

Original geschrieben von Basti_VR6

dann lieber motor eintargen lassen und dank euro 2 wenig steuern zahlen. wegen versicherung musst dann auch schauen, die meisten versicherer bieten dir nur noch haftpflicht an, kasko nur gegen wertgutachten und dementsprechend teuer, oder gehst zu einem oldtimer-versicherer, was aber auch nicht billig ist ...

Du weist schon, dass gerade das H-Kennzeichen dafür sorgt, dass man nicht mehr nach Hubraum oder Abgasinhalt bezahlen muss, sondern eben einen Klassiker-Betrag von 191,73 Euro/Jahr?

Allerdings ist es richtig, mit den Eckdaten ist das H-Kennzeichen nicht zu bekommen. Zumal ein Motorumbau dann schon vor 20 Jahren hätte eingetragen werden müssen, nur gab es den Motor da noch gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Zumal ein Motorumbau dann schon vor 20 Jahren hätte eingetragen werden müssen, nur gab es den Motor da noch gar nicht.

den 2h gibts imo seit 89..also doch schon länger als 20jahre;)

Aber nicht in der Limo, da ist es wohl inzwischen doch wieder schwieriger, das ganze anerkannt zu bekommen. Allerdings kenne ich mich mit den Bestimmungen dazu nicht wirklich aus. Aber geht es darum, dass der Motor dann spätestens 10 Jahre nach Zulassung eingetragen sein muss, um es anerkannt zu bekommen (Also seit 20 Jahre eingetragen).

d.H., jetzt eintragen, in 20 Jahren das H-Kennzeichen dafür bekommen...

Die haben im Rahmen der Zulassungsbestimmungen mit den Auflagen angezogen...

Aber Du hast recht, ich vergesse immer, wie die Zeit vergeht, jedes Jahr schneller...

Themenstarteram 5. September 2011 um 12:32

danke euch für die schnellen antworten.

H macht wenig Sinn, das stimmt.

Nochmals zu Eintragung des Motors. Soll ich ihn als 98 PS eintragen lassen? Briefkopie des Spenders gibt es leider keine...

GRuss

Kai

ohne jetzt die richtige quelle auf anhieb parat zu haben :

die zuteilung eines h-kennzeichens dient der erhaltung klassischen kulturgutes, daher sind fahrzeuge mit h-kennzeichen von alltagsfahrzeugen abzugrenzen und nicht als alltagsfahrzeug oder gewerblich einzusetzen, da dies als steuerhinterziehung ausgelegt werden "kann" ( man zahlt ja weniger steuer, weil man sich quasi verpflichtet dieses automobilgut zu erhalten )

Zitat:

Original geschrieben von brandee911

danke euch für die schnellen antworten.

H macht wenig Sinn, das stimmt.

Nochmals zu Eintragung des Motors. Soll ich ihn als 98 PS eintragen lassen? Briefkopie des Spenders gibt es leider keine...

GRuss

Kai

des wegen schrieb ich "gleichwertiges" spenderfahrzeug. nimmst eine kopie von irgendeinem cabby mit dem motor. kannst ja mal tüv anrufen, der das abnehmen soll, vllt hat er die unterlagen schon da...

Hättest besser mal den JH 95 PS genommen.

Den gab es schon ab 1983 im 1er Rabbit GTI. (mit G-Kat und Klimaanlage)

Wegen einigen Problemen habe ich es zwar lange bereut, dass ich nicht den 2H genommen habe, aber jetzt wo er richtig super läuft bin ich froh über meine Wahl. Besonders seitdem ich weiß, dass er zeitgenössig für meinen 1er Rabbit ist.

Ich lass das aber auch erstmal mit H.

Mit G-Kat fährt man ja ohne H günstiger und auch in allen Umweltzonen :)

Den 2H einzutragen, dürfte aber gar keine Probleme machen. Wenn du Bremsen bzw. eigentlich alles sicherheitstechnische mit rüber genommen hast und die Sachen gut in Schuss waren, lässt sich ja nichts bemängeln. Ideal wäre eine Kopie vom Brief, wo er verbaut war. Wenn du da noch rankommen kannst, wäre das top. Eine Kopie von einem Cabby mit dem gleichen Motor geht natürlich auch.

 

Zitat:

Original geschrieben von Basti_VR6

 

h-zulassung kannst komplett vergessen, motor, fahrwerk und räder sprechen dagegen :(

Sollte kein Problem sein. "Komplett vergessen"? :confused: Fahrwerke zum herunterschrauben gibt es nicht erst seit 1995 :D

Siehe Anhang

Habt ihr das mit der g60 nocke über lesen? Hat jetzt mit der h-geschichte nix zu tun, die nocken taugt aber nichts für ne leistungssteigerung.

Zitat:

Original geschrieben von Herr Weber

Habt ihr das mit der g60 nocke über lesen? Hat jetzt mit der h-geschichte nix zu tun, die nocken taugt aber nichts leistungssteigerung.

...ich hab's tatsächlich überlesen...:rolleyes:, danke für den Hinweis. :)

Nun könnte uns der TE erklären, wir er auf die Leistung kommt. Zu seiner Ehrenrettung kann man anführen, er verwendete das kleine aber feine Kürzel: "ca." - das lässt doch einigen Interpretationsspielraum zu....

Zitat:

Original geschrieben von brandee911

 

Zusätzl. Leistungssteigerung durch Koprbearbeutung, G60 Nockenwelle, Fächerkrümmer auf ca. 130PS.

Oh, hab ich tatsächlich überlesen.

Dann vergess alles was ich geschrieben habe. Meinen bzw. einen JH 95 PS hättest du nie mit diesen Mitteln auf solch eine Leistung bringen können. :D

Themenstarteram 6. September 2011 um 8:33

moinsen!

also nochmal herzlichen dank für die umfangreichen tips! zum auto: ich mache da nichts dran, der golf ist fertig so. zum motor und "eventueller leistung"

- 98ps mitr g-kat

- supersprint fächer

- kopf und ansaugbrücke bearbeitet

- g60 nocke

- sportluftfilter

- steuergerät golf 3

- 4+e getriebe

ich habe nichts shcarz auf weiss, bin das ding aber ab sonntag probegefahren und das war die hölle.

fahre sonst als spassmobil nen 73 911T mit 145 ps und hatte das gefühl, dass der golg besser geht.

auch der "noch" besitzer spricht von ca. 130 aktuellen PS.

wiedersehn!

Kai

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