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Motorschaden nach defektem RILLEN-Riehmen

Volvo V70
Themenstarteram 10. Mai 2012 um 15:15

Hallo Freunde des Elch´s,

ich bin mir nicht ganz sicher, wo ich dieses Thema posten soll, deshalb mach ich es einfach mal hier. Bei der nachfolgenden Frage gehts mir nicht um eine "Rechtsberatung", sondern darum, wie die Mehrheit derjenigen, die sich auf dieses Thema hin melden, die Dinge sehen. Folgendes ist passiert:

Gestern kam meine damalige Verlobte mit unserem Elch (V70III D5, MY 2008/09, 119.000 km) nach hause und verkündete, das Auto sei kaputt, es lasse sich nur noch ganz schwer lenken. Sie sei kaum nach Hause (nur 5 km :D) gekommen. Im Display erschien der Text: "Generator - Wartung dringend", die Batterieleuchte leuchtete und die Klimaanlage lieferte keine kühle Luft mehr (o. Fehlermeldung!).

Ich überzeugte mich, indem ich das Auto aus dem Carport fuhr, wendete und wieder dort abstellte - ein einziger schweißtreibender Kraftakt. Wie "Sie" (170cm, 58 kg) es geschafft hat, das Auto nach Hause zu fahren, verdient Respekt!! Ich vermutete zunächst eine kaputte Sicherung oder im Menue "Autoenstellungen" verstellte Lenkkräfte. Hier war alles in Ordnung!

O.K., erst mal gegoogelt und ermittelt, dass es mit 99,9%iger Sicherheit der Keil- oder Rillen-Riehmen sein muß. Ein Blick in den Motorraum bestätigt es: auf der Rillenscheibe des Generators fehlte der Rillenriehmen. Also wir beide mit dem Elch in nächstgelegene Werkstatt (4 km) und dort mit dicken Oberarmen und schweißnaß (keine Klima!) abgestellt. Der herbeigerufene Kfz-Meister (ehem. Volvo-Techniker) schaut sich die Sache an. Noch vor Ort werden die Reste des Rillenriehmens von unten und oben aus dem Motorraum gefischt um zu sehen, ob die Teilenummer noch entzifferbar ist. Er holt allerhand Fragmente raus, es lässt sich aber nicht erkennen ob die Teile einen vollständigen Riehmen ergeben. Eine Nummer ist noch entzifferbar. Anhand der Fahrzeugpapiere und der Nummer wird mittels PC der richtige Rillenriehmen ermittelt und bestellt. Lieferung frühestens am nächsten Tag.

Ich schlage vor, das Auto wieder mit nach Hause zu nehmen (Batterie ist niegelnagelneu) und am nächsten Tag, wenn auch ein Leihwagen zur Verfügung steht, wiederzubringen. Der :) rät dringend davon ab, weil er meint, es könnten Bruchstücke in den Zahnriemenantrib gelangt sein, so dass dieser um einen Zahn überspringen oder gar zerstört werden könne, was einen kapitalen Motorschaden zur Folge haben könne.

Das Angebot nach hause gefahren zu werden und das Auto dort zu lassen nehmen wir dankend an.

Am nächsten Mittag der Anruf:eek::

Haben Sie eine CarGarantie?

Nein.

mmmh, das ist nicht so gut.

Wieso, was ist denn los?

Na ja, der Motor hört sich nicht so gut an...

Verstehe ich nicht, er lief doch gestern bis zur Werkstatt einwandfrei!

Ja, aber wir wollten das Auto heute auf die Bühne fahren und da gab´s beim Starten schlagende Geräusche.

Ja und jetzt?

Tja, das sieht nach einem Motorschaden aus. Offensichtl. hat sich doch was im Zahnriehmenantrieb verfangen. Wir haben mal Bilder gemacht, am besten Sie kommen mal vorbei.

Ich bin dann mit meinem Sohn (Zeuge) hingefahren. Im Zahnriehmenantrieb hingen dann Fragmente des Rillenriehmens und offenbar war der Zahnriehmen übergesprungen: jedenfalls ließ sich der Motor nicht mehr von Hand drehen und der Zahnriehmenspanner erschien wie ausgeleiert, hatte jedenfalls keine Spannung mehr. Er schildert noch mal den Ablauf, wobei er auch angibt, den Motor gestartet zu haben oder starten zu wollen, woraufhin es sofort zu den Geräuschen kam....

Der :) schlägt vor, den Ventildeckel abzunehmen um die Beweglichkeit der ventile zu kontrollieren, dann evtl. den Zylinderkopf. Ob ich ggf. einen Austauschkopf haben wolle oder ob die Ventiele, wenn möglich, neu eingeschliffen werden sollen. Mit solchen Fragen bin ich überfordert!

Eine Schuldfrage haben wir nicht erörtert, denn zunächst geht es erst mal um die Reparatur - aber was und wie?

So, das sind die Fakten!

jetzt meine Fragen:

- Wer ist schuld und wass ist zu tun?

- Sollte ich einen Gutachter einschalten?...

- Kann nicht noch mehr kaputt gegangen sein? - Kolben, Pleuel, Lager, Kurbelwelle...

- Kompletter Austauschmotor?

- Soll ich Volvo um Kulanz bitten und ggf. mit

- Schadenersatzklage drohen wegen Fehlkonstruktion der Verkapselung des Zahnriehmentriebs?

- Speichert das Auto Daten, die den Schadenhergang / -zeitpunkt dokumentieren?

- Muß ich nach einer Reparatur und 10.000 km mit einem Folgeschaden rechnen (der sich aber niemandem zuordnen läßt!)?

Wie würdet Ihr euch verhalten?

Schon jetzt Danke für Eure Statements!

Grüße mit gedrückter Stimmung

Axel

Beste Antwort im Thema

Wenn Du das Fahrzeug am 9.3.2012 erst bei einem Händler gekauft hast, dann ist genau der Dein Ansprechpartner, Thema Gewährleistungspflicht. Weder Volvo Deutschland, noch einer der vorherigen Servicebetriebe steht mit Dir in einer direkten Geschäftsbeziehung. Ich vermute, dass der Volvo Händler in KA den Wagen aus einer Inzahlungnahme an Schweden Automobile zu Händlerkonditionen weitergegeben hat, d.h. ungeprüft, ohne Gewährleistung. Die Frage ob man bei einem solchen Fahrzeug erwarten muss, dass der verkaufende Händler auch hier überprüfen muss, ob alle Rückrufaktionen ausgeführt wurden oder nicht, können diese beiden Parteien miteinander klären. Du aber kannst Deine Ansprüche aus meiner Sicht nur an Schweden Automobile richten.

p

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Zitat:

Original geschrieben von aj-l

Gestern kam meine damalige Verlobte .......

Sorry für OT, aber: Heute geheiratet? ;)

BTT:

Wenn der Meister dir von der Idee abrät, das Auto zu nutzen (mit dem Hinweis auf evtl. Reste des Riemens) warum startet er dann den Motor am nächsten Tag? Klar dauert deine Heimfahrt mit dem Auto vermutlich länger als seine Rangieraktion in der Werkstatt, aber.... ???

Wünsche alles Gute in diesem Fall !

Gruss aus FFB

am 10. Mai 2012 um 15:44

Ich denke, dass die Schuldfrage nicht einfach zu beantworten sein wird, wenn Du nicht...

1.) ...entweder den KM-Stand notiert hast beim abstellen...

2.) ...der :) sagt, dass er nicht gefahren ist...

3.) ...keine Daten gespeichert werden, wann etc. es zu dem Schaden kam.

Im besten Fall, ist wirklich nur der Kopf bzw. die Ventile betroffen. Da es jedoch ein Diesel ist, der generell höher verdichtet wird als ein Benziner (sprich weniger Platz zwischen Kopf und Kolben), gehe ich eher davon aus, dass auch andere Bauteile betroffen sind. Das kann aber erst nach dem öffnen des Motors festgestellt werden.

Sollte jedoch mehr betroffen sein, ist es in der Regel günstiger einen Austauschmotor einzubauen statt den vorhandenen zu revidieren.

Kulanz sollte auf jeden Fall versucht werden. Wenn, dann aber freundlich statt mit Anwalt zu drohen etc.! Damit habe ich jedenfalls bessere Erfahrungen gemacht.

Ob das Auto die Daten sprich Fehlercodes auch zu solchen Schäden mit Zeit etc. setzt, entzieht sich schlicht meiner Kenntnis.

Wenn dann alles ordentlich gemacht ist, sollte auch kein Folgeschaden entstehen.

ABER

Die ersten Fragen, die sich mir aufdrängen würden wären:

...warum kann so´n paar Cent Teil überhaupt kaputt gehen...

...wann war die letzte Inspektion...

...wann wurde der Riemen incl. Spanner etc. das letzte mal gewechselt???

Gruß

Michael

der Dir auf jeden Fall viel Glück wünscht und hofft, dass alles gut ausgeht!

Hallo Axel,

das ist ja in der Tat eine schaurige Geschichte. Trotzdem wird es voraussichtlich nicht ohne eine rechtliche Auseinandersetzung zu dem Thema gehen. Die Frage ist doch, ob -und wenn ja wann ein Gefahrenübergang stattgefunden hat. Sprich, ob die Werkstatt für den defekt verantwortlich gemacht werden kann. Denn der Defekt ist definitiv nicht auf dem Weg bis zur Werksttt passiert, sondern danach.

Vermutlich sind beim Ausräumen des Rillen Riemens Teile des selbigen in den Zahnriemenantrieb gelangt. - Das ist nicht Deine Schuld, aber das gilt es zu beweisen.

Also meine subjektiven Antworten zu Deinen Fragen:

- Schuld ist wenn nicht vollständig dann zumindest teilweise die Werkstatt.

- Gutachter dann, wenn die Werkstatt den Schaden nicht übernehmen will

- Noch mehr kaputt? Ja möglich

- Austauschmotor hängt davon ab, ob eine Reparatur günstiger ist.

- Um Kulanz zu bitten, kann nie schaden, aber ich glaube Du hast keine Aussicht auf Erfolg.

- mit Schadenersatzklage drohen macht m.M. nach keinen Sinn.

Was ich machen würde:

- Sofort Rechtsberatung beim ADAC einholen.

- Vielleicht kann der Rechtsanwalt schon eine eindeutige Aussage dazu geben, ob Du eine Chance hast, oder nicht.

- In Abhängigkeit davon Gutachter bestellen.

Ich habe die Befürchtung, dass diese Geschichte mindestens beim Ombudsmann landen wird.

Viel Glück in dieser Angelegenheit!

Andreas

 

Zitat:

Original geschrieben von Volwow

2.) ...der :) sagt, dass er nicht gefahren ist...

... er sagt aber, dass er den Motor gestartet hat.

Die Theorie der Ursache "Ausräumen der Reste usw" klingt sehr plausibel. Beweisen lässt sich das wohl eher nicht.

Hat der :) bei der Abgabe genau mitbekommen, dass der Wagen noch einwandfrei lief?

Schönen Gruß

Jürgen

Wann, zeitlich gesehen, war die letzte Inspektion? Gehst du zu einem offiziellen VOLVO Haendler?

Wenn ja, ist er Meister ist der Schauspielkunst. Wie auch hier im Forum rund 100x gepostet, gab es vor rund 1,5 Jahren gehaeuft Probleme mit dem Riemenspanner. Als Resultet sind ein paar Riemen gerissen und es gab auch Motorschäden, weil Teile des Riemens die Abdeckung des Zahnriemens durchschlagen haben und damit wurde der Zahnriemen des Nockenwellenantriebs in Mitleidenschaft gezogen, letztlich einen Motorschaden.

hier wurde uum ersten Mal darüber gesprochen, auch wird die entspreche Service-Nummer genannt, unter der diese Aktion lief.

Dazu gab es einen Rueckruf, als Zeichen fuer den Erfolgten Wechsel des Rippenriemens, incl der Rollen gab es einen Aufkleber im Motorraum. Zeitgleich gab es die Anweisung, während der Inspektion den Rippenriemen zu pruefen und zu wechseln. Hier im Forum gab es sogar Stimmen, die sich darueber aufregen.

Mein Fazit: wenn die letzte Inspektion weniger als ein Jahr zurückliegt, Du diesen Aufkleber im Motorraum hat und der Betrieb, der diese Inspektion durchgeführt hat, ein offizieller VOLVO Händler ist, dann hast Du gute Karten. Wennnicht, oh je.....

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

 

. Hier im Forum gab es sogar Stimmen, die sich darueber aufregen.

 

Mein Fazit: wenn die letzte Inspektion weniger als ein Jahr zurückliegt, Du diesen Aufkleber im Motorraum hat und der Betrieb, der diese Inspektion durchgeführt hat, ein offizieller VOLVO Händler ist, dann hast Du gute Karten. Wennnicht, oh je.....

Hallo,

nur Stimmen, die sich darüber aufregen, das der Spanner bei einer Rückrufaktion gewechselt werden soll und bei dann bei der Inspektion kostenpflichtig ausgewiesen wird. Stand bei mir auch auf denm Inspektionsplan (knapp 5000km nach dem Wechsel). Und das Teil mal ganz still zum Verschleißteil zu erklären..., na ja. Ansonsten ist ja Alles gesagt. Wenn der TE regelmässig und pünktlich beim :) zur Inspektion war, dann sollte das Thema regelbar sein. Allerdings dürfte dann der Schaden wohl nicht aufgetreten sein.

Vielleicht wäre es auch interessant herauszufinden, welche Art von Serviceaktion durchgeführt wurde, Riemenspanner mit Schraubensatz neu, oder ohne..

Bei dem Ablauf wird ja die Werkstatt auch ein Interesse an einer sauberen Lösung haben, das die den Motor noch einmal gestartet haben.., da wollte sich wohl einer das reinschieben sparen, ist mir aber völlig unverständlich, die wissen garantiert um die Folgen.

Gruß

KUM (der mit 3. Riemenspanner rumfährt, bei 85000km Laufleistung)

Zitat:

Hallo,

nur Stimmen, die sich darüber aufregen, das der Spanner bei einer Rückrufaktion gewechselt werden soll und bei dann bei der Inspektion kostenpflichtig ausgewiesen wird.

Guter Einwand, darüber kann man aber mit dem Meister sprechen. (habe ich auch getan, denn auch bei mir wurde im Rahmen der Aktion der komplette Satz (Riemen, alle Rollen) getauscht und bei der nächsten Inspektion stand es wieder an).

Zitat:

Stand bei mir auch auf denm Inspektionsplan (knapp 5000km nach dem Wechsel). Und das Teil mal ganz still zum Verschleißteil zu erklären..., na ja. 

VOLVO wollte halt zu 100% sicher gehen, dass keiner durch die Lappen geht. Aber offensichtlich doch....

Zitat:

Ansonsten ist ja Alles gesagt. Wenn der TE regelmässig und pünktlich beim :) zur Inspektion war, dann sollte das Thema regelbar sein. Allerdings dürfte dann der Schaden wohl nicht aufgetreten sein.

Genau. Der TE ist ja nicht zum VOLVO-Händler, sondern zur nächst gelegenen Werkstatt gefahren. Und, ich fürchte, da liegt der Hund begraben...

Zitat:

Vielleicht wäre es auch interessant herauszufinden, welche Art von Serviceaktion durchgeführt wurde, Riemenspanner mit Schraubensatz neu, oder ohne..

Bei dem Ablauf wird ja die Werkstatt auch ein Interesse an einer sauberen Lösung haben, das die den Motor noch einmal gestartet haben.., da wollte sich wohl einer das reinschieben sparen, ist mir aber völlig unverständlich, die wissen garantiert um die Folgen.

Gruß

KUM (der mit 3. Riemenspanner rumfährt, bei 85000km Laufleistung)

Exakt. Das würde mich auch interessieren. Insbesondere warum man den Motor, obwohl einem die Kontrolleuchte anschreit, noch gute 30km fährt und, dann, vom Werkstatt-Fachpersonal wieder angelassen wird.

Ich habe übrigens auch den dritten Spanner drin ;-)), allerdings bei nun 221.000km.....

am 11. Mai 2012 um 10:10

ist dieses Thema nur bei den Dieseln akut, oder auch bei den Benzinern bzw. E85ern ?

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

Zitat:

Genau. Der TE ist ja nicht zum VOLVO-Händler, sondern zur nächst gelegenen Werkstatt gefahren. Und, ich fürchte, da liegt der Hund begraben...

Stimmt, genau lesen bildet und ja, da dürfte dann der Hund begraben liegen und er dürfte damit auch wirklich tot sein. Mag ja etwas klusch... wirken, aber regelmäßig Inspektion bei`m :) = Mobilitätsgarantie, die in Anspruch genommen, wäre wohl Einiges zu vermeiden gewesen. Aber hinterher hat man da gut reden. So braucht der TE sehr viel Glück.

Gruß

KUM

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 10:24

Hallo alle Antworter,

so, komme gerade aus der Werkstatt - sieht gar nicht gut aus :(.

Motor ist zumindest "ober rum" im Eimer. Hinter der Zahnrolle der Kurbelwelle hingen noch Reste von "einem" Rillenriemen und die Halterung der Spannrolle des ZAHN-Riemens war verbogen. Die Spannrolle des RILLEN-Riemens sah (zumindest optisch) aus, als sei es noch die Erste! Und das, obwohl das Auto die 30.000er, 60.000er und 120.000er Inspektion (Wartungsdienst), letztere bei 109.000 km, erfahren hat - alle bei Volvo-Vertragswerkstätten und alle während der Rückrufaktion, die dann m. E. zwingend berücksichtigt worden sein müssten! O. K., das wird sich ja sicherlich anhand einer Teile-Nr. ebenso beantworten lassen wie die Frage, ob, wenn zutreffend, alles vorschriftsmäßig gemacht wurde - also mit Ersatz aller erf. Teile, Schrauben usw.

@ Jürgen:

Danke für Deine Infos! Nein, einen Aufkleber haben wir nicht gefunden und ich habe auch vorher keinen solchen gesehen. Wenn dieses Verfahren üblich ist und der Aufkleber fehlt, läßt es mich "hoffen", dass die Teile nicht ausgetauscht wurden. Die letzte Inspektion wurde bei einem großen Berliner Volvo-Vertragshändler am 10.06.2011 bei 190.090 km (vorgezogene 120.000er) durchgeführt. Aber:

Wer ist denn eigentlich für das Befolgen einer Rückrufaktion verantwortlich?!

Wer wird von Volvo darüber informiert? Fragen über Fragen...

Oder müssen die Werkstätten generell prüfen, ob ofizielle Rückrufe am zu wartenden Fahrzeug durch geführt wurden?

Als ich meinen letzte V70II D5 im Internet über meinen Volvo-Händler gekauft habe, hat der das Auto auf alle bisherigen Rückrufe und Modifizierungen untersucht und alles was unterlassen wurde kostenlos nachgeholt!

Jedenfalls ist das keine einfache Kiste und ich werde hier die weitere Entwicklung posten.

Ich habe jetzt mal einen höflichen Brief unter Schilderung der gesamten Situation und Schadenent entwicklung an VOLVO-Deutschland geschrieben und um Überprüfung der Fahrzeughistorie und Kulanz-Reparatur gebeten. Aus meiner Sicht kommt hier nur ein Austauschmotor infrage - aber keine Ahnung, was so ein Teil einschl. aller Nebenarbeiten und ggf. zu erneuernder Aggregate kostet!? Schätze aber mal, dass wir hier über 8.000 - 10.000 € reden....

Sollte Volvo oder die verantwortlichen Volvo-Werkstätten nicht kulant reagieren und den Schaden übernehmen, bleibt mir hier natürlich nur der Weg zum Anwalt.

Der aktuellen Werkstatt (freie) mache ich hier eigentlich (noch) keinen Vorwurf - hätte der :) das Auto auf die Bühne geschoben und brav nen neuen Rillenriehmen aufgezogen, wäre der Schaden wohl spätestens beim Versuch, von der Bühne runterzufahren, aufgetreten.

Andererseits:

Da er mich definitiv davor gewarnt hat, das Auto weiter zu fahren, mußte er doch wohl ahnen, dass hier was im Busch sein kann und hätte den Startversuch nicht wagen dürfen.

Oder, wenn beim Starten nichts passiert wäre, er das Auto auf die Bühne gefahren hätte und er die Minik schon soweit auseinander hatte, hätte er - das Risiko im Hinterkopf - auch mal die Verkleidung des Zahnriemanantriebs lüften müssen... Aber so weit sind wir noch nicht.

Beste Grüße und Euch ein schönes WE

Axel

am 11. Mai 2012 um 10:52

Zitat:

Original geschrieben von aj-l

 

Wer ist denn eigentlich für das Befolgen einer Rückrufaktion verantwortlich?!

Wer wird von Volvo darüber informiert? Fragen über Fragen...

Oder müssen die Werkstätten generell prüfen, ob ofizielle Rückrufe am zu wartenden Fahrzeug durch geführt wurden?

Als ich meinen letzte V70II D5 im Internet über meinen Volvo-Händler gekauft habe, hat der das Auto auf alle bisherigen Rückrufe und Modifizierungen untersucht und alles was unterlassen wurde kostenlos nachgeholt!

 

Sollte Volvo oder die verantwortlichen Volvo-Werkstätten nicht kulant reagieren und den Schaden übernehmen, bleibt mir hier natürlich nur der Weg zum Anwalt.

Der aktuellen Werkstatt (freie) mache ich hier eigentlich (noch) keinen Vorwurf - hätte der :) das Auto auf die Bühne geschoben und brav nen neuen Rillenriehmen aufgezogen, wäre der Schaden wohl spätestens beim Versuch, von der Bühne runterzufahren, aufgetreten.

Andererseits:

Da er mich definitiv davor gewarnt hat, das Auto weiter zu fahren, mußte er doch wohl ahnen, dass hier was im Busch sein kann und hätte den Startversuch nicht wagen dürfen.

Oder, wenn beim Starten nichts passiert wäre, er das Auto auf die Bühne gefahren hätte und er die Minik schon soweit auseinander hatte, hätte er - das Risiko im Hinterkopf - auch mal die Verkleidung des Zahnriemanantriebs lüften müssen... Aber so weit sind wir noch nicht.

Beste Grüße und Euch ein schönes WE

Axel

Also für das Befolgen einer Rückrufaktion ist immer der Halter / Besitzer des Fahrzeugs verantwortlich. Niemand anderes. Informiert wird normalerweise der betroffene Halter des Fahrzeugs. Eine Verpflichtung der Werkstatt zu prüfen ob eine bestimmte Rückrufaktion an dem betreffenden Fahrzeug durchgeführt wurde, kann ich erstmal so nicht erkennen. Ich denke aber das jede Markenwerkstatt im Rahmen des Kundenservice dies in einem bestimmten Rahmen automatisch prüft, wenn gerade ganz aktuell eine Rückrufaktion gestartet wurde. Nach den 1,5 Jahren die JürgenS60d5 gepostet hat, würde ich das aber nicht mehr unbedingt unterstellen.

Das Problematische an Deiner Geschichte ist, das der Händler vorgibt alle bisherigen Rückrufe seien kostenlos nachgeholt worden. Das sollte noch mal geprüft werden, ob das tatsächlich so gewesen ist.

Nur mit dem Klagen wäre ich ganz vorsichtig: Denn Deine damalige Verlobte ist mit dem Wagen ja noch gefahren, obwohl im Grunde nichts mir ging. Du selbst bist mit dem Wagen gefahren obwohl nicht mehr ging. Volvo könnte sich darauf berufen, das man in einem solchen Fall, vereinfacht gesagt, den Wagen abstellt und einen Abschlepper ruft. D.h. evtl. könnte Deiner damaligen Verlobten bzw. Dir ein Mitverschulden am jetzigen Schadensbild unterstellt werden. Das der :) von einer weiteren Fahrt mit dem Wagen abgeraten hat, macht die Sache nicht besser. Der :) hätte den Wagen vermutlich auch nicht auf die Bühne gefahren sondern eher geschoben, wenn er schon von einem weiteren Betrieb des Motors abrät. Bei Volvo kann man wegen Kulanz anfragen, ich glaube aber bei einem KM-Stand von 190 tkm nicht daran.

Zitat:

ich glaube aber bei einem KM-Stand von 190 tkm nicht daran.

119000km und das Ganze nur 10000km nach Inspektion. Trotzdem wird es schwer. Ich glaube, der offizielle Rückruf war später (Okt. 2011), wenn der TE dieses Schreiben gekriegt hat, hätte er sich beim :) melden müssen, dafür ist er zuständig. Vorher war es eine "stille" Qualitätssicherungsmassnahme, die ist nicht offiziell und zwingend. Dann das Weiterfahren und damit wieder ein Mitverschulden. Ich denke das eine Klage hier nicht greift, eher eine vernünftige Recherche und freundliche Kommunikation mit VCG und :).

Gruß

KUM

am 11. Mai 2012 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von KUMXC

Zitat:

ich glaube aber bei einem KM-Stand von 190 tkm nicht daran.

119000km und das Ganze nur 10000km nach Inspektion. Trotzdem wird es schwer. Ich glaube, der offizielle Rückruf war später (Okt. 2011), wenn der TE dieses Schreiben gekriegt hat, hätte er sich beim :) melden müssen, dafür ist er zuständig. Vorher war es eine "stille" Qualitätssicherungsmassnahme, die ist nicht offiziell und zwingend. Dann das Weiterfahren und damit wieder ein Mitverschulden. Ich denke das eine Klage hier nicht greift, eher eine vernünftige Recherche und freundliche Kommunikation mit VCG und :).

Gruß

KUM

Sehe ich auch so.

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 12:05

Hallo KUM,

ja, Du hast recht, es sind 119.000 km. Ich habe heute mit VCG Kontakt aufgenommen. Ich denke es geht hier nur mit Unaufgeregtheit. Jetzt schon dicke Backen machen und mit Klage drohen bringt nichts, ist vielleicht auch gar nicht notwendig.

Bei der Weiterfahrt trotz Warnmeldung sehe ich das nicht ganz so. Die Meldung besagt ja nicht, sofort anzuhalten, rechts ran zu fahren und den Abschleppwagen zu rufen, weil das Auto nicht mehr bewegt werden darf. Sie besagt, dass eine Wartung dringend notwendig ist. Aus meiner Sicht haben wir entsprechend reagiert und das Auto 3 km bis zur nächsten Werkstatt gefahren. Aber es ist müßig, so etwas hier zu diskutieren.

Zurzeit mache ich genau das, was Du erwähnt hast: vernünftige Recherche!

Das Auto habe ich im März bei einem Händler "Schweden Automobile" (nur Volvo) mit 113.000 km gekauft. Ein Vorbesitzer, alle Inspektionen (s. o.) gemacht.

Allerdings war die letzte Inspektion tats. VOR der zweiten Rückrufaktion!

Jetzt muß ich klären, wer von Volvo bei der 2. Rückrufaktion angeschrieben wurde. Da es ja der Fahrzeughalter ist, hätte dieser die Wartung vornehmen lassen müssen oder dies beim Verkauf an "Schweden Automobile" erwähnen müssen. Vielleicht hätte auch "Schweden Automobile" als Fachkundiger recherchieren müssen, ob alle Rückrufaktionen durchgeführt wurden bevor er das Auto weitergibt.

Aber das ist jetzt erst alles mal hypothetisch!

Das weitere Vorgehen hängt ganz von der Reaktion von VCG und der Werkstatt ab.

Danke noch mal und Gruß

Axel

 

Was heisst "TE"??

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