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Neuwagen Golf6 bei Abholung Wasserschaden entdeckt!?!?! Preisminderung?

Themenstarteram 13. März 2009 um 13:23

Hallo an alle,

ich habe mir einen neuen Golf 6 gekauft. bar, neu, und sofort verfügbar, da er auf dem hof des autohauses stand.

Heute wollte ich ihn abholen und dabei entdeckte ich einen wasserschaden.

die mulde für das reserverad war voll wasser. die komplette innenverkleidung des kofferraumes war vollgesaugt. die rücksitzbank war komplett durchnässt.

außerdem haben die polster schon vermodert gerochen (nicht extrem, aber durch die nässe ja normal!

die rückleuchte links war von innen nass und es wurde gemutmaßt, dass durch die rückleuchte wohl das wasser eintrat.

jetzt habe ich einen leihwagen bekommen und muss wohl mind. eine woche waren biss ich mein auto bekommen kann.

 

ich finde, das ist kein neuwagen mehr auch wenn er noch nicht bewegt wurde. ....

ich habe das auto aber schon angemeldet, versicherung abgeschlossen, abwrackprämie in erwartung....

 

was kann ich jetzt tun? ... ich kann doch dafür nicht den vollen preis bezahlen...

kennt jemand ähnliches? wie hoch könnte ein preisnachlass ausfallen? ... sollte dieser geruch nicht vergehen, ist es wie ich finde ein sehr großer schaden!!!

danke für eure antworten

lg

wassergolf

Beste Antwort im Thema
am 13. März 2009 um 19:10

Das einzig Sinnvolle ist doch wohl, mit dem Händler zu sprechen - auf eine höfliche aber bestimmte Art und Weise. Dann lässt sich sicherlich auch eine Lösung finden. Wenn ich dieses Gefasel höre, von wegen "Anwalt einschalten", dann bekomme ich immer mehr das Gefühl, dass sehr viele Leute nicht mehr in der Lage sind, mit anderen Menschen auf eine vernünftige Weise umzugehen. Solche Vorgehensweisen sind völlig unnötig, kosten Geld und sorgen dafür, dass einem auf der "Gegenseite" in Zukunft sämtliche Türen verschlossen bleiben. Ohnehin ist der Deutsche sowas von anwaltsgeil dass es schon fast zum Kotzen ist. Könnt ihr eigentlich auch etwas ohne euren Anwalt?

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am 13. März 2009 um 15:36

wieso kaufst Du das Auto erst?? jetzt mußt Du den Händler nachbessern lassen..

hast Du Dir das auto nicht angeschaut, wo Du ihn gekauft und übernommen hast?? da wär ich wohl vom kauf zurückgetreten..

Wenn die Rücksitzbank durchnässt ist und es schon "modrig" riecht, scheint es aber ein erheblicher Schaden zu sein.

Wenn der Händler dich vorher nicht auf die Mängel hingewiesen hat, riecht dass nach Betrug.

Ich würde umgehend einen Anwalt einschalten.

Hier irgendwelche sonstigen Tipps zu geben, halte ich nicht für sinnvoll, da es ja auch um viel Geld für dich geht.

Beherzige meinen Ratschlag und kontaktiere einen Rechtsanwalt

am 13. März 2009 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von Johanno

Wenn die Rücksitzbank durchnässt ist und es schon "modrig" riecht, scheint es aber ein erheblicher Schaden zu sein.

Wenn der Händler dich vorher nicht auf die Mängel hingewiesen hat, riecht dass nach Betrug.

Ich würde umgehend einen Anwalt einschalten.

Hier irgendwelche sonstigen Tipps zu geben, halte ich nicht für sinnvoll, da es ja auch um viel Geld für dich geht.

Beherzige meinen Ratschlag und kontaktiere einen Rechtsanwalt

gekauft haste ja nun schon usw,wenn der Golf trocken ist und deinen Erwartungen entspricht kannste ja mit dem Händler um ein paar Mücken feilschen.kommt Er dir nicht entgegen und stinkt der Bock noch kannste immer noch mit dem Anwalt dem :) ein Besuch abstatten.....

Zitat:

Original geschrieben von golfgerd

Zitat:

Original geschrieben von Johanno

Wenn die Rücksitzbank durchnässt ist und es schon "modrig" riecht, scheint es aber ein erheblicher Schaden zu sein.

Wenn der Händler dich vorher nicht auf die Mängel hingewiesen hat, riecht dass nach Betrug.

Ich würde umgehend einen Anwalt einschalten.

Hier irgendwelche sonstigen Tipps zu geben, halte ich nicht für sinnvoll, da es ja auch um viel Geld für dich geht.

Beherzige meinen Ratschlag und kontaktiere einen Rechtsanwalt

gekauft haste ja nun schon usw,wenn der Golf trocken ist und deinen Erwartungen entspricht kannste ja mit dem Händler um ein paar Mücken feilschen.kommt Er dir nicht entgegen und stinkt der Bock noch kannste immer noch mit dem Anwalt dem :) ein Besuch abstatten.....

Aber es stellt sich doch ganz entscheidend auch die Frage, wie dass Wasser in das Auto kommt und dann soviel, dass die Rückbank nass ist. :rolleyes: Es geht doch hier nicht einfach nur um einen kleinen Preisnachlass

am 13. März 2009 um 16:10

Zitat:

Original geschrieben von Johanno

Aber es stellt sich doch ganz entscheidend auch die Frage, wie dass Wasser in das Auto kommt und dann soviel, dass die Rückbank nass ist.

Eben: hat es einer mit einem Eimer reingekippt? Eher unwahrscheinlich...wie ist es dann reingekommen? Kann es wieder passieren? Ist das Wasser jetzt irgendwo hin, wo Rost droht (ja, ich weiss, "vollverzinkt", theoretisch...)?

Bei der Summe würde ich ebenfalls über einen Anwalt nachdenken. Alles was Du ohne diesen gegenüber dem Händler sprichst, kann gegen Dich verwendet werden ;)

am 13. März 2009 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von jkrt

Zitat:

Original geschrieben von Johanno

Aber es stellt sich doch ganz entscheidend auch die Frage, wie dass Wasser in das Auto kommt und dann soviel, dass die Rückbank nass ist.

Eben: hat es einer mit einem Eimer reingekippt? Eher unwahrscheinlich...wie ist es dann reingekommen? Kann es wieder passieren? Ist das Wasser jetzt irgendwo hin, wo Rost droht (ja, ich weiss, "vollverzinkt", theoretisch...)?

Bei der Summe würde ich ebenfalls über einen Anwalt nachdenken. Alles was Du ohne diesen gegenüber dem Händler sprichst, kann gegen Dich verwendet werden ;)

ich würde nicht gleich mit kanonen schießen,man kann erst mal gemütlich die Armee in Stellung bringen! Beweise mal das der Händler den Schaden mit Vorsatz verschwiegen hat,ausserdem gehört dem Händler das Auto garnicht mehr... wenn die Werkstatt das ordentlich macht,ist die Sache glaub ich vom Tisch. Iss halt ein Mangel und den musste Ausbessern lassen,nur nach dem 3. vergeblichen Reparaturversuch bekommste ein Neues,und das dürfte dann wohl zum Jahresende sein.....

Hallo,

ich kann mich nur anschließen und sage:

Anwalt.

hub-o

am 13. März 2009 um 16:56

Zitat:

Original geschrieben von golfgerd

ich würde nicht gleich mit kanonen schießen,man kann erst mal gemütlich die Armee in Stellung bringen!

Eben...den Anwalt mal in Stellung bringen, d.h. sich beraten lassen. Je nach dem was dieser sagt kann man dann mit den Kanonen schiessen oder auch nicht.

Zitat:

 

Eben...den Anwalt mal in Stellung bringen, d.h. sich beraten lassen. Je nach dem was dieser sagt kann man dann mit den Kanonen schiessen oder auch nicht.

Prinzipiell schon richtig, aber wenn man sich entschließt, nicht zu schiessen, wer bezahlt dann den Anwalt?

 

am 13. März 2009 um 17:12

Werde Dir klar, was DU willst.

Dann sprich mit dem Freundlichen, aber OHNE Dich festzulegen!!!

Wenn Du nicht klar kommst, alles Weitere nur über einen Anwalt!

Viel Spass...

Ich persönlich würde die Abnahme verweigern, es sei denn es gibt eine schlüssige Erklärung für den Wasserschaden.

am 13. März 2009 um 17:15

Zitat:

Original geschrieben von hub-o

Prinzipiell schon richtig, aber wenn man sich entschließt, nicht zu schiessen, wer bezahlt dann den Anwalt?

Ich glaube nicht, dass Du da jetzt wirklich eine Antwort brauchst ;)

 

Selbst wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, sind die Beratungskosten im Vergleich zu der Summe um die es geht relativ gering.

Zitat:

Original geschrieben von jkrt

Zitat:

Original geschrieben von hub-o

Prinzipiell schon richtig, aber wenn man sich entschließt, nicht zu schiessen, wer bezahlt dann den Anwalt?

Ich glaube nicht, dass Du da jetzt wirklich eine Antwort brauchst ;)

 

Selbst wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, sind die Beratungskosten im Vergleich zu der Summe um die es geht relativ gering.

Stimmt, ne Antwort brauche ich da nicht mehr... ;)

Die Beratungskosten sind klein, aber immerhin da. Wenn man ne Stunde nett mit dem Anwalt plaudert ist man halt auch mal 150 EUR los.

Zitat:

Original geschrieben von pressling1

Werde Dir klar, was DU willst.

Dann sprich mit dem Freundlichen, aber OHNE Dich festzulegen!!!

Wenn Du nicht klar kommst, alles Weitere nur über einen Anwalt!

Viel Spass...

 

Ich persönlich würde die Abnahme verweigern, es sei denn es gibt eine schlüssige Erklärung für den Wasserschaden.

Höflich, aber entschieden die Abnahme des Fahrzeuges ablehnen.

Einschaltung eines Sachverständigen auf Kosten der Firma fordern, da verdeckte Schäden nicht auszuschließen sind. Lehnt Händler Sachverständigen ab, Rechtsanwalt einschalten.

 

O.

am 13. März 2009 um 17:50

Hast du mal hinter die Verkleidung geschaut. Kann sein das der Entlüftungsrahmen nicht richtig verrastet ist. Hatte wir auch schon mal. Fühle mit der Hand im Kofferraum unter die Verkleidung am Heck. Die Entlüftungsrahmen sind jeweils rechts und links in der Ecke hinter einen ca . 3 cm hohen Blech. und wenn da das wasser steht kann es das sein.

In jedem Fall aber das Auto in die Werkstatt schaffen, die sollen danach schauen und vielleicht lässt sich ja was am Geld machen.

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