1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nutzungsausfall, Wirtschaftlichen Totalschaden, Kauf nachweisen

Nutzungsausfall, Wirtschaftlichen Totalschaden, Kauf nachweisen

Themenstarteram 26. September 2014 um 14:31

Hallo,

nach einem unverschuldeten Motorradunfall wurde ein Wirtschaftlicher Totalschaden am Motorrad festgestellt und von gegnerischer Versicherung anerkannt. Es wird demnächst Wiederbeschaffungswert erstattet.

Nun möchte ich eine Nutzungsausfallentschädigung für Nichtinanspruchnahme des Ersatzfahrzeugs für 14 Tage verlangen.

Ich habe mich entschieden das Motorrad (ist nicht fahrbereit) doch nicht zu verkaufen sondern hauptsächlich von mir und einen kleinen Teil beim Händler reparieren zu lassen.

Die Versicherung möchte aber nur nach einem Nachweis / Kaufvertrag des Wiederbeschaffungsfahrzeugs den Betrag auszahlen. Stimmt das mit dem Nachweis oder es stehen mir die 14 Tage Nutzungsausfallentschädigung generell zu? Das Motorrad wird schließlich repariert.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, wie sich das verhält, wenn du dir einen Gebrauchttwagen ohne die Versicherung kaufen möchtest?

Meinst du nicht, dass hier mal die Kirche im Dorf gelassen werden sollte?

Schadenersatz ist ja völlig in Ordung. Aber wenn jemand anfängt Erbsen zu zählen, jede Minute "Aufwand" berechnet und jeden Parkschein ersetzt haben möchte, dann hört es irgendwo auf.

Und bitte fang jetzt nicht an zu jammern "ja aber ohne den Schaden hätte ich nie......"

Überdenke noch mal deine Auffassung.

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

Hast du ein Auto? Wenn ja hast du wenig Chancen da ein Motorrad als Freizeitgefährt angesehen wird und ohne Nachweis dass dir mit dessen Ausfall die Mobilität eingeschränkt ist wird es schwierig einen Ausfall ersetzt zu bekommen. Möglich ist das z.B. wenn mangels PKW der Arbeitsweg mit dem Motorrad gefahren wird, Motorradurlaub schon gebucht ist und man auf eine Mietmaschine ausweichen muss oder ähnliche nachweisbare Gründe.

http://www.adac.de/.../schnelleinstieg_detail.aspx?ItpId=243

"Der Bundesgerichtshof (Az: VI ZA 40/11) hat am 13.12.2011die schon seit Jahren geltenden Grundsätze zum Nutzungsausfall in Hinblick auf ein Motorrad bestätigt. Nach diesem Grundsatz setzt der Anspruch auf Nutzungsausfall voraus, dass der Geschädigte eine objektive "Bewegungseinschränkung" durch den Fahrzeugausfall hat. Rein emotionale Erschwernisse geben keinen Anspruch auf Nutzungsausfall. Konkret zum Motorradfahren stellte das Gericht u.a. fest: Stellt das Motorradfahren ein reines Hobby für den Geschädigten dar, ist eine vermögensrechtliche Bewertung - und damit ein Anspruch auf Nutzungsausfall - nicht möglich, da das Motorradfahren in diesem Fall nicht zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung eingesetzt wird. Nutzungsersatz kommt nur für einen der vermögensmehrenden, erwerbswirtschaftlichen Verwendung des Wirtschaftsgutes vergleichbaren eigenwirtschaftlichen, vermögensmässig erfassbaren Einsatz der betreffenden Sache in Betracht. Anders als bei einem für den alltäglichen Gebrauch vorgesehenen Pkw ist die jederzeitige Benutzbarkeit des Motorrades für den Kläger nach seinem eigenen Vortrag zwar ein die Lebensqualität erhöhender Vorteil, der jedoch keinen ersatzfähigen materiellen Wert darstellt. Die Wertschätzung des Motorrades stützt der Kläger, der auch über einen Pkw verfügt, außer auf den Gesichtspunkt der Mobilität auch darauf, dass das Motorradfahren sein Hobby sei. Zur Klarstellung und als Ergänzung zu diesem Urteil sei darauf hingewiesen, dass es selbstverständlich auch für Motorräder Nutzungsausfall gibt, sofern dem Geschädigten kein anderes Fahrzeug (Motorrad oder Pkw) zur Nutzung zur Verfügung steht

BGH vom 13.12.2011"

Themenstarteram 26. September 2014 um 14:42

Ja, ich habe ein Auto, damit fährt meine Frau zur Arbeit und ich mit dem Motorrad. An Wochenenden mache ich Motorradauflüge in der Region, nicht jedes WE versteht sich.

Soll ich der Versicherung nachweisen dass ich das Motorrad für Fahrten zur Arbeit nutze?

Und was ist mit dem Kaufnachweiss, stimmt es so?

Wenn du die Nutzungsnotwendigkeit nachweisen kannst dann gibt es Nutzungsausfall.

Wenn du reparierst, dann brauchst du keinen Kauf nachzuweisen.

Allerdings sehe ich ein Problem mit dem Nutzungsnotwendigkeitsnachweis und der Dauer des Nutzungsausfalls.

Die Reparatur in teilweiser Eigenleistung wird sich vermutlich über einen längeren Zeitraum hinziehen.

Da könnte man schlussfolgern, dass die Nutzungsnotwendigkeit nicht so groß sein kann.

Über die Dauer eines Nutzungsausfalls kann nur ein Gutachter eine Aussage machen, die aber im Gutachten nicht vorhanden ist, bzw. nur als Wiederbeschaffungsdauer.

Du hast Anspruch auf einen Rechtsanwalt, wenn du schuldlos bist.

Themenstarteram 26. September 2014 um 15:35

Es wird auf Totalschadenbasis abgerechnet. Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten 8-10 Arbeitstage. Die Versicherung verweigert das Nutzungsausfall nicht, Höhe und Dauer ist auch unklar, die Voraussetzung dafür ist eine Anschaffung des Motorrades innerhalb von 6 – 8 Wochen.

Mein Gutachter hat mich per email hingewiesen, dass es für die Dauer von 14 Tagen 66 EUR pro Tag ergeben soll.

Meine Frage lautet: muss ich tatsächlich den Kauf nachweisen? Ich habe nicht vor ein anderes Motorrad zu kaufen. Ich stehe auf dem Schlauch. Google gibt auch widersprüchliche Antworten.

Einen Anwalt muss ich nicht unbedingt einschalten, wenn ich die Antwort genau wüsste.

Warum sollte die Versicherung für mehr als die 8-10 Arbeitstage lt. Gutachten zahlen.

Du kannst mit deinem Eigentum tun oder lassen was du möchtest, also auch reparieren.

Ich würde mit der Versicherung sprechen und hören wie die reagieren.

Wenn eine Einigung möglich ist, dann um schriftliche Bestätigung bitten.

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, dann ab zum Anwalt.

Sorry wenn es offtopic ist, aber hier passt es gerade am besten hin:

Werden eigentlich auch Fahrtkosten zur Wiederbeschaffung ersetzt? Oder was ist, wenn Angebote nicht demenstprechend sind?

Ich persönlich hatte letztens ähnliches, einen beinahe Totalschaden. Reperaturkosten+Restwert gaben mich in eine Preisregion, in der ich im Umkreis jedoch nur Fahrzeuge fand, die vom Zustand her schlechter waren als mein jetziges.

Es gibt eine Kostenpauschale von ca. 25 €, mit der sind z. B. Telefonkosten usw. abgegolten.

Für Zeitaufwendungen gibt es nichts.

Man hat auch keinen Anspruch auf ein exakt gleiches Fahrzeug, d. h. wenn das Gutachten den Fahrzeugwert korrekt wiedergibt, dann muss man damit leben.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Es gibt eine Kostenpauschale von ca. 25 €, mit der sind z. B. Telefonkosten usw. abgegolten.

Für Zeitaufwendungen gibt es nichts.

Man hat auch keinen Anspruch auf ein exakt gleiches Fahrzeug, d. h. wenn das Gutachten den Fahrzeugwert korrekt wiedergibt, dann muss man damit leben.

Die 25€ gelten ja Pauschal, ob ich nun einen Kratzer im Lack hab oder einen Totalschaden.

Es geht ja noch nicht mal um die Zeitaufwendungen, sondern um die Anfahrtskosten zum vermeintlichen Angebot.

Auf ein exakt gleiches Fahrzeug nicht, sondern um ein vergleichbares. Und gab es da nicht mal eine Regelung bzgl. der Entfernung?

Wie gesagt, in meinem Fall war kein vergleichbares Fahrzeug im Umkreis zu finden.

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

...

Wie gesagt, in meinem Fall war kein vergleichbares Fahrzeug im Umkreis zu finden.

Was zu beweisen wäre.

Kann mir aber kaum vorstellen, dass du damit durchkommst.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

...

Wie gesagt, in meinem Fall war kein vergleichbares Fahrzeug im Umkreis zu finden.

Was zu beweisen wäre.

Kann mir aber kaum vorstellen, dass du damit durchkommst.

Was heißt durchkommen... ich hab ja nirgends den Hebel angesetzt....

OK,

dann durchkämst

Naja, trotzdem sind wir jetzt noch bei dem Punkt, wann ist ein Auto vergleichbar und wie weit darf es entfernt sein und wer kommt für Fahrtkosten auf, wenn das Angebot (welche ja auch Bemessungsgrundlage für den Wiederbeschaffungswert für Gutachter ist) nicht dementsprechend ist?

Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, wie sich das verhält, wenn du dir einen Gebrauchttwagen ohne die Versicherung kaufen möchtest?

Meinst du nicht, dass hier mal die Kirche im Dorf gelassen werden sollte?

Schadenersatz ist ja völlig in Ordung. Aber wenn jemand anfängt Erbsen zu zählen, jede Minute "Aufwand" berechnet und jeden Parkschein ersetzt haben möchte, dann hört es irgendwo auf.

Und bitte fang jetzt nicht an zu jammern "ja aber ohne den Schaden hätte ich nie......"

Überdenke noch mal deine Auffassung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen