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Parken in durchfahrt verboten Straße

Themenstarteram 14. Februar 2008 um 10:38

Hi.

Also das war der einzige TEil des Forums wo ich mir einigermassen Vorstellen könnte das es rein passt.

Meine Frage: Ich hab gestern in einer Straße geparkt die mit DUrchfahrt VErboten, anlieger frei beschildert war, aber nicht irgendwie PArken nur für Anwohner oder PArken nur mit Parkausweiß.

Als ich wieder kahm hatte ich nen Zettel von irgend einem ANwohner an der Scheibe das ich da nicht Parken dürfte ausser ich wäre Anwohner und das ich es bitte in Zukunft unterlassen sollte, sonst würde Anzeige erstattet.

1. Kann man mich deswegn überhaupt anzeigen? Weil es ist ja nur durchfahrt verboten, von PArken steht da ja nix^^

2. Welche Strafe hätte ich zu erwarten wenn man mich wirklich anzeigen sollte?

Schoinmal danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema
am 15. Februar 2008 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Genau. Das Stichwort ist Anliegerstraße, nicht Anwohnerstraße. Somit haben Parkende, die ein Anliegen haben, die gleichen Rechte wie Anwohner dieser Straße. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Hintergedanken diese Differenzierung in den Gesetzestext geschrieben.

Nein. Es geht nicht darum, ein ANLIEGEN zu haben, sondern darum ANLIEGER zu sein. Anlieger ist hier ein Synonym für Anrainer, Anwohner. Ein Anliegen kann schliesslich jeder erfinden und würde damit das Schild nutzlos machen.

Siehe Wikipedia:

"Das Wort Anlieger für Anrainer wird meist im juristischen Bereich angewandt, um diese Personen mit besonderen Rechten oder Pflichten gegenüber anderen Personen auszustatten.

Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen Anliegern befahren werden dürfen (z. B. Zeichen 250 mit Zusatzschild "Anlieger frei").

 

Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind Anlieger Personen "...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt." (BayObLG VRS 33,457) "

 

Wenn also, wie beim TE klar ist, dass er in einer Firma in einer anderen Strasse arbeitet, liegt ein Verstoss gegen das Einfahrverbot vor. Und ich kann auch den Zettelschreiber verstehen, denn genau das - "Fremde in der Strasse" soll ja durch das Schild ausgeschlossen werden. Wegen des Parkens an sich wird es jedoch kein Knöllchen geben. Wer selber in einem Wohngebiet angrenzend an ein Gewerbegebiet wohnt wird das auch nicht mehr so locker sehen, wenn Firmen nicht genügend MA-Parkplätze schaffen und das Wohngebiet überflutet wird.

Alex

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am 14. Februar 2008 um 10:57

Die Durchfahrt ist doch aber nur verboten für Leute, die kein Anliegen haben. Wenn du dort geparkt hast, hattest du wohl sehr wahrscheinlich ein Anliegen, was dich auch dazu berechtigt hat, dein Auto dort abzustellen.

So würde ich das zumindest sehen.

Hatte auch schon lustige Zettel an der Scheibe mit ähnlichen Sachen, wie z.B. Drohung mit Abschleppunternehmen. Da denke ich mir immer sollen sie doch machen. Die Kosten dafür tragen sie und eventuell dürfen sie mir auch noch eine Taxifahrt zu meinem Auto spendieren ;)

Mfg Stephan

Themenstarteram 14. Februar 2008 um 11:01

Also ich arbeite in der Nähe dieser Straße aber die Firma liegt nicht an dieser Straße.

ABer das müsste mir doch nachgewiesen werden, oder?

Hmm, ich würde sagen das du dort Parken darfst wenn du ein Anliegen hast in die Strasse einzufahren. Ich vermute aber dass das Parken nicht dazu zählt, sondern eher der Besuch von jemanden der dort wohnt. Also ist der Parkverstoss nicht so einfach zu bestrafen. Sondern eher das misachten des Durchfahrt verboten. Aber wahrscheinlich eher nicht von ner Privatperson. Die Anzeige könntest du wahrscheinlich leicht abwenden weil der Anzeiger in der beweispflicht ist. Wenn inder Strasse jetzt allerdings nur ein Haus steht gehts doch ;)

 

grüße

Steini 

Themenstarteram 14. Februar 2008 um 11:11

Also müssten die ANliegr praktisch das ganze Viertel abklappern ( die durchfahrtverboten ist für ein ganzes Viertel nicht nur für eine Straße) um das wirklich bei der Polizei anzubrigen, oder wie darf ich das verstehen?

Zitat:

Original geschrieben von BBC-TH

Also ich arbeite in der Nähe dieser Straße aber die Firma liegt nicht an dieser Straße.

ABer das müsste mir doch nachgewiesen werden, oder?

Das lässt vermuten, das du dort nicht zum ersten Mal geparkt hast, sondern zum ersten Mal den "freundlichen Hinweis" vorgefunden hast. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das zufällig jemand sieht, wie du kommst, einparkst, und dann zu Fuss die Strasse verlässt, oder, andersherum, zu Fuss in die Strasse kommst, dein Auto besteigst, und wegfährst? Und das vermutlich regelmässig.

Weitere Kommentare erspare ich uns beiden ;)

Themenstarteram 14. Februar 2008 um 11:18

Ok, das ist natürlich richtig.

Bleibt die Frage kann ich nur fürs Übefahren des Durchfahrt verboten SChildes oder auch für das Parken in diesem Bereich bestraft werden?

am 14. Februar 2008 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Zitat:

Original geschrieben von BBC-TH

Also ich arbeite in der Nähe dieser Straße aber die Firma liegt nicht an dieser Straße.

ABer das müsste mir doch nachgewiesen werden, oder?

Das lässt vermuten, das du dort nicht zum ersten Mal geparkt hast, sondern zum ersten Mal den "freundlichen Hinweis" vorgefunden hast. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das zufällig jemand sieht, wie du kommst, einparkst, und dann zu Fuss die Strasse verlässt, oder, andersherum, zu Fuss in die Strasse kommst, dein Auto besteigst, und wegfährst? Und das vermutlich regelmässig.

Weitere Kommentare erspare ich uns beiden ;)

Aber dennoch kann da eine Privatperson wohl nur schwer nachweisen, dass das Parken des Autos an dieser Stelle für den Fahrer nicht zulässig war.

Der Parkende könnte ja in der Straße wohnen oder jemanden in der Straße besuchen wollen.

Der Nachweis wird wohl kaum gelingen.

Wer sagt denn, dass ich mein Auto nur dort parken darf, wenn ich unmittelbar und nicht vllt. 5 min später zu meiner/m Freund/in gehe ?

Wie gesagt ich sehe, ich würde der ganzen Sache locker entegegen sehen. Es gibt halt Menschen, die zu viel Zeit haben und sich freuen über solche Sachen, wenn sie diese ankreiden oder gar anzeigen dürfen.

Mfg Stephan

@ sTylOr

Stell dir bitte einmal vor, du wohnst dort. Hast möglicherweise eine etwas andere Arbeitszeit. Kommst nach Hause und findest regelmässig keinen Parkplatz. Im Laufe der Zeit stellst du fest, es sind immer wieder die selben Autos, die dort stehen, die deiner Nachbarn kennst du inzwischen. Wie erinnern uns: es ist eine Anliegerstrasse.

Ob du etwas beweisen kannst, spielt nur eine Rolle, wenn du wirklich Anzeige erstatten willst. Doch vermutlich willst du erst mal deinen Frust loswerden...

Zum Glück ist es "nur" ein Zettel an der Scheibe.

Ich habe in der Vergangenheit das Problem von beiden Seiten genossen. Mit dem Auto zur Arbeit in der Stadtmitte, aber keinen Parkplatz in Betriebsnähe.

Und ich kann dir sagen, an welchem Wochentag um wieviel Uhr bei mir zu Hause die ganze Umgebung vollgeparkt ist, und wo sich die Fahrer dann gerade befinden. War jahrelang genau zu der Zeit, wenn ich heimkam.

Zum Glück interessiert mich das nicht mehr. Ich hab jetzt ne Garage und beim Büro nen Stellplatz "im Keller", und ne andere Arbeitszeit. Wenn ich nach Hause komm, liegen die schon im Bett.

am 14. Februar 2008 um 12:56

Rein das Durchfahren ist zu ahnden, nicht das Parken dort. Steht das Fahrzeug also ordnungsgemäß, dann kann man das schon mal vergessen.

Der Beweis, dass derjenige unberechtigt in die Straße gefahren ist, ist kaum zu führen. Fährt jemand sogar nur durch die Straße durch, haben Ausreden wie "ich wollte mir das Haus xy oder die Blumen im Garten des Herrn xy mal kurz anschauen" vor Gericht schon gelangt um damit durchzukommen. Alleine der ehrliche "Falschfahrer", der es zugibt oder keine passende Ausrede findet, wird hier wohl tatsächlich bezahlen.

am 14. Februar 2008 um 13:07

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

@ sTylOr

Stell dir bitte einmal vor, du wohnst dort. Hast möglicherweise eine etwas andere Arbeitszeit. Kommst nach Hause und findest regelmässig keinen Parkplatz. Im Laufe der Zeit stellst du fest, es sind immer wieder die selben Autos, die dort stehen, die deiner Nachbarn kennst du inzwischen. Wie erinnern uns: es ist eine Anliegerstrasse.

Ob du etwas beweisen kannst, spielt nur eine Rolle, wenn du wirklich Anzeige erstatten willst. Doch vermutlich willst du erst mal deinen Frust loswerden...

Zum Glück ist es "nur" ein Zettel an der Scheibe.

Ich habe in der Vergangenheit das Problem von beiden Seiten genossen. Mit dem Auto zur Arbeit in der Stadtmitte, aber keinen Parkplatz in Betriebsnähe.

Und ich kann dir sagen, an welchem Wochentag um wieviel Uhr bei mir zu Hause die ganze Umgebung vollgeparkt ist, und wo sich die Fahrer dann gerade befinden. War jahrelang genau zu der Zeit, wenn ich heimkam.

Zum Glück interessiert mich das nicht mehr. Ich hab jetzt ne Garage und beim Büro nen Stellplatz "im Keller", und ne andere Arbeitszeit. Wenn ich nach Hause komm, liegen die schon im Bett.

Ich wohne in der Berlineer City...die nervende Sucherei nach einem Parkplatz kenne ich nur zu gut ;)

Aber wie mein Vorredner eben meinte das Parken selber ist nicht zu ahnden, sondern höchstens das Befahren der Straße.

Leider gibt es ja keinen konreten Paragraphen zu diesem Schild bzw. Schilderkombi, wobei sonst alles in D genau geregelt ist.

Mfg Stephan

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Stell dir bitte einmal vor, du wohnst dort. Hast möglicherweise eine etwas andere Arbeitszeit. Kommst nach Hause und findest regelmässig keinen Parkplatz. Im Laufe der Zeit stellst du fest, es sind immer wieder die selben Autos, die dort stehen, die deiner Nachbarn kennst du inzwischen. Wie erinnern uns: es ist eine Anliegerstrasse.

Genau. Das Stichwort ist Anliegerstraße, nicht Anwohnerstraße. Somit haben Parkende, die ein Anliegen haben, die gleichen Rechte wie Anwohner dieser Straße. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Hintergedanken diese Differenzierung in den Gesetzestext geschrieben.

Irgendwie würde mich das auch interessieren, wie die Rechtslage da genau aussieht.

Ich könnte mir vorstellen, dass es wirklich schwer ist, deswegen Ärger zu bekommen, falls man nicht zugibt dort einfach nur zum Parken in die Straße reingefahren zu sein.

Ich wohne hier in unmittelbare Nähre der Theresienwiese. Wie (fast) jeder weis, findet hier alljährlich das größte Volksfest der Welt statt. Dabei werden die umliegenden Anwohnerstraßen dann für diesen Zeitraum auch als "Anlieger frei" beschildert. Interessieren tut das natürlich niemanden... vor allem keine Italiener mit ihren Wohnmobilen, die dann morgends noch den Gehsteig vollko**en... aber das ist eine andere Geschichte ;)

Ich rege mich auch nicht darüber auf, denn mir ist schon klar, dass eben einmal im Jahr absoluter Ausnahmezustand gilt und das Auto während der Wiesn dort zu parken macht man eigentlich eh nicht, ausser man hat eine sehr gute Versicherung. Wie gesagt, würde mich aber die konkrete Rechtslage interessieren.

am 15. Februar 2008 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Genau. Das Stichwort ist Anliegerstraße, nicht Anwohnerstraße. Somit haben Parkende, die ein Anliegen haben, die gleichen Rechte wie Anwohner dieser Straße. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Hintergedanken diese Differenzierung in den Gesetzestext geschrieben.

Nein. Es geht nicht darum, ein ANLIEGEN zu haben, sondern darum ANLIEGER zu sein. Anlieger ist hier ein Synonym für Anrainer, Anwohner. Ein Anliegen kann schliesslich jeder erfinden und würde damit das Schild nutzlos machen.

Siehe Wikipedia:

"Das Wort Anlieger für Anrainer wird meist im juristischen Bereich angewandt, um diese Personen mit besonderen Rechten oder Pflichten gegenüber anderen Personen auszustatten.

Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen Anliegern befahren werden dürfen (z. B. Zeichen 250 mit Zusatzschild "Anlieger frei").

 

Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind Anlieger Personen "...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt." (BayObLG VRS 33,457) "

 

Wenn also, wie beim TE klar ist, dass er in einer Firma in einer anderen Strasse arbeitet, liegt ein Verstoss gegen das Einfahrverbot vor. Und ich kann auch den Zettelschreiber verstehen, denn genau das - "Fremde in der Strasse" soll ja durch das Schild ausgeschlossen werden. Wegen des Parkens an sich wird es jedoch kein Knöllchen geben. Wer selber in einem Wohngebiet angrenzend an ein Gewerbegebiet wohnt wird das auch nicht mehr so locker sehen, wenn Firmen nicht genügend MA-Parkplätze schaffen und das Wohngebiet überflutet wird.

Alex

Hallo!

Ganz allgemein zum Thema Parken:

- Anliegerstraßen: das sind nicht etwa Privatstraßen von Häuslebauern mit gutem Draht zum Straßenbauamt. Zumeist dienen sie der Verkehrsberuhigung in Wohngeboieten, nicht aber der Parkraumbewirtschaftung zugunsten der Anwohner.

Wer sich auf seinem Grundstück nicht ausreichend Parkraum einrichtet, ist selbst schuld. Ich habe diese Diskussion hier ab und an mit Spezis, die in der engen Zone 30 Straße gegenüber meiner Einfahrt parken. Ich komme mit meinen Wagen dann kaum aus der Ausfahrt, die 3m Mindestfahrbahnbreite sind in diesen Fällen klar unterschritten. Ich hupe dann ordentlich (meistens fahre ich gegen 7.00 ins Büro...) und bei dummen Kommentaren bitte ich höflich darum, woanders und legal zu parken. Meistens schlägt einem dann völliges Unverständnis entgegen.

Das sind dann meistens die Leute, die sich nicht um ausreichend privaten Parkraum für ihre Fahrzeuge gekümmert haben. Ich verzichte auf einen großen Teil Garten, um alle unsere Fahrzeuge auf dem Grundstück abstellen zu können. Ich denke, so ist das eben. Wer Autofahren möchte, muss sich auch darum kümmern, den Wagen während der Parkzeiten vernünftig abzustellen.

 

- Parken in der Innenstadt: man kann eben nicht alles haben. Mitten in der Stadt wohnen und ausreichend Parkplätze vorfinden funktioniert meistens nicht. Zum Oktoberfest parke ich gerne in den Anliegerstraßen drumherum, die weiter oben erwähnt worden sind. Der Parkplatz ist "mein Anliegen". Meckert jemand, will man eben zu einer der zahlreichen Anwaltskanzleien dort.

 

Mich nerven ehrlich gesagt die Leute, die es chick finden, mitten in der Stadt zu wohnen, dann aber Ruhe wie auf dem Dorf und Parkplätze wie in der Vorstadt erwarten. So läuft das eben nicht. Adjust!

Gruß,

M.

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