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pkw auf auslaendischen-kennzeichen in deutschland fahren
Hallo,
ich Deutscher, aber habe seit 9 Jahren meinen Hauptwohnsitz in Spanien. Jetzt möchte ich für zwei Monate Urlaub in Deutschland machen. Ich komme mit dem Auto, welches Spanische Kennzeichen hat.
Das ich das Fahrzeug bis zu 6 Monaten in Deutschland fahren darf, ist ja soweit richtig.
Aber wie sieht es mit bekannten, oder Freunde / Familie aus ???
Dürfen sie mein Fahrzeug in Deutschland bewegen ???
Gruss
Beste Antwort im Thema
Hallo Tomold,
man muß und kann nicht alles wissen und es ist auch nicht schlimm, wenn man mal was nicht genau weiß und was falsches behauptet, so lange man das nach bestem Wissen tut, im Bemühen anderen zu helfen.
So verstehe ich Deine Beiträge und die der anderen hier, meine eigenen eingeschlossen.
Du hast eine begründete, aber dennoch nicht ganz richtige Meinung, die auf dem von Dir verlinkten Kraftfahrzeugsteuergesetz fußt, wo es im § 3 "Ausnahmen von der Besteuerung" u. a. heißt:
Von der Steuer befreit ist das Halten von:
Ziffer 13.
"ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;"
Nun wären wir nicht in Deutschland, wenn es nicht zu jedem Gesetz auch noch Ausführungsbestimmungen und Merkblätter gäbe.
Das hierzu gehörige Merkblatt kannst Du u. a. hier herunterladen, ich kopiere den Text aber nachfolgend hier hinein, falls der Link nicht funktionieren sollte:
Merkblatt zur kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung ausländischer Personenkraftfahrzeuge und ihrer Anhänger
Die Benutzung eines ausländischen Personenkraftwagens (Anhängers) im Inland ist
1. bis zu einem Jahr
1.1 bei Benutzung durch Ausländer
grundsätzlich steuerfrei,
steuerpflichtig, wenn
- ein Standort im Inland begründet wird,
- eine entgeltliche Beförderung von Personen oder Gütern vorliegt, (die nicht
ausnahmsweise nach einen DBA - z. B. Dänemark - unschädlich ist),
1.2 bei Benutzung durch Inländer
grundsätzlich steuerpflichtig,
steuerfrei, wenn
- die Benutzung ausschließlich im Interesse des ausländischen Fahrzeughalters
erfolgt (z. B. Werkstattfahrt),
- sich der ausländische Fahrzeughalter im Fahrzeug befindet,
- das Fahrzeug in einem Staat der EU zugelassen ist und nur vorübergehend
im Inland benutzt wird,
- die Benutzung nach Maßgabe des Zollrechts, das im Rahmen des Genfer
Abkommens oder der DBA Anwendung findet, zulässig ist.
Dies ist der Fall
- bei beruflicher Verwendung für Rechnung einer Person, die außerhalb des
Zollgebietes der EU ansässig ist,
- bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Nicht-EU-Staaten.
2. nach Ablauf eines Jahres
2.1 bei Benutzung durch Ausländer
grundsätzlich steuerpflichtig,
steuerfrei, wenn die Benutzung nach Maßgabe des Zollrechts, das im Rahmen
des Genfer Abkommens und der DBA Anwendung findet, zulässig ist.
Dies ist der Fall,
- bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,
- bei Studenten.
2.2 bei Benutzung durch Inländer
steuerpflichtig.
In Zweifelsfällen und bei Fragen zum Verständnis des Merkblatts ist auf das
FMS vom 17.01.1994 - 37 - S 6115 - 2/128 - 83 834/93 - in seiner jeweils geltenden
Fassung zurückzugreifen, das weitere Einzelheiten zu dieser Thematik enthält.
Die für den TE entscheidenden Anmerkungen sind unter 1.2 des Merkblattes aufgeführt.
Damit sollte die Rechtslage für den TE, sowohl bezüglich Zoll- als auch Kfz-Steuer eindeutig geklärt sein und Du mußt nicht traurig oder böse sein, denn: "siehe oben"
Liebe Grüße
Herbert
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18 Antworten
Prinzipiell ist das möglich, wenn Deine spanische Versicherung einverstanden ist. Du musst zusätzlich in Deutschland noch KFZ-Steuern bezahlen, wenn Deutsche fahren sollen.
Hallo,
zollrechtlich ist das innerhalb der EU (beachten daß die Schweiz nicht zur EU gehört) bis zu einem Jahr kein Problem.
Versicherungsrechtlich mußt Du das natürlich mit Deiner Versicherung abklären.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von tomold
...
Du musst zusätzlich in Deutschland noch KFZ-Steuern bezahlen, wenn Deutsche fahren sollen.
Hallo,
woher hast Du denn diese, IMO falsche, Information.
Liebe Grüße
Herbert
Aus dem KraftStg § 3 Absatz 13:
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html
Zitat:
Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
Es wird drüber gestritten, ob das nur den Eigentümer des Fahrzeugs betrifft, die Polizei bringt jedenfalls regelmässig solche Konstellationen zur Anzeige.
Da ist es nervenschonender die 20 bis 50 € abzudrücken und keinen Stress zu bekommen.
(Der Gesetzestext ist da schon eindeutig.)
Das Fahrzeug mit spanischem Kennzeichen darf in Deutschland nur von den Deutschen gefahren werden, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
Deutsche mit ständigem Wohnsitz in Deutschland dürfen fahren, wenn der Te im Fahrzeug sitzt
O.
Die dürfen auch alleine fahren, sofern die deutsche KFZ-Steuer für die Zeit des Aufenthalts bezahlt wurde...
Hallo,
danke für die vielen Antworten.
Möchte halt keine Probleme in der Zeit haben. Darum halt meine Frage hier.
Muss die in Deutschland gemeldete Person dann wirklich extra noch Steuern zahlen ? das wäre in meinen Augen ja ab zocke, den die Steuern habe ich ja in meinen Land (Spanien) ja für das Fahrzeug bezahlt. Von der Seite meiner Versicherung gibt es keine Probleme.
Also, muss die in Deutschland gemeldete Person sich beim Finanzamt melden ?
Gruss
Beim Finanzamt, irgendeiner Zulassungsstelle in Deutschland (da kannst Du auch gleich bezahlen)...
Alternativ rufst du einfach mal bei der Polizei an...
Der Fahrzeughalter muss die deutschen Kfz Steuern für die Zeit des Aufenthalts in Deutschland zahlen, wenn Deutsche damit fahren sollen, sonst ist das nach deutschem Recht Steuerhinterziehung...
Zahl einfach die Steuern und alles wird gut.
(ich habe auch mal in Spanien gelebt - seltsame Regelungen sollten Dir eigentlich nicht fremd sein... )
Also, wenn ich dich jetzt richtig verstehe, dann muss ich die Steuern bezahlen ??
warum ich ? ich habe diese doch in meinem Land (Spanien) schon bezahlt, bin mit dem Fahrzeug doch nur auf Urlaub in Deutschland. Mein Wohnsitz ist Spanien.
Wäre diese wenn dann nicht nur von dem jeweiligem Fahrer zu entrichten ??
Polizei weiss das nicht genau, habe da schon angefragt sind sich nicht einig die Jungs
Wer die Steuern zahlt, ist egal. Wenn sie entrichtet sind, ist das Thema durch.
Zitat:
Original geschrieben von und nu
Also, wenn ich dich jetzt richtig verstehe, dann muss ich die Steuern bezahlen ??
warum ich ? ich habe diese doch in meinem Land (Spanien) schon bezahlt, bin mit dem Fahrzeug doch nur auf Urlaub in Deutschland. Mein Wohnsitz ist Spanien.
Richtig, und exakt deswegen brauchst Du auch keine weiteren Steuern in D zu zahlen, wenn Du das Fahrzeug nicht regelmäßig hierzulande verwendest.
Ebensowenig, wenn deine Freunde / Familie das Fahrzeug in Spanien nutzen.
Nur in dem Fall: Nutzung in Deutschland durch andere Deutsche ist die Steuer fällig.
Die wird wie üblich vom Halter zu entrichten sein.
Willst Du dies nicht, unterbinde einfach die Nutzung des Fahrzeugs durch deutsche.
Find ich gar nicht so kompliziert.
Kläre jedoch ggf. vorher ab, in wie weit deine spanische Versicherung ein Problem mit der Nutzung des Fahrzeug im Ausland durch Ausländer hat.
Hallo TE,
hier wird sehr viel falsches geschrieben und es dürfte für Dich daher schwer sein, die richtige Antwort herauszufinden.
Nur zur Information, ab dem 1. Juli 2014 wird die Bundesfinanzverwaltung (Zoll) für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig sein, weil diese bereits seit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer ist.
Damit Du eine kompetente und verläßliche Antwort erhältst empfehle ich Dir, schriftlich oder telefonisch, beim Zoll hier deine Frage zu stellen.
IMO habe ich die richtige Antwort aber bereits gegeben.
Liebe Grüße
Herbert
@ Oetteken -
Aha - gut zu wissen, weil ab dem 01.07.2014 eine andere Behörde (der Zoll) für die Erhebung der KFZ Steuer zuständig sein wird, ist das KraftStG ab sofort ungültig?
Ich sollte also ab sofort keine KFZ Steuern mehr bezahlen, oder nur noch unter Vorbehalt, wenn das doch alles ungültig geworden ist...