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Problem mit 07´er Zulassung

Themenstarteram 21. Juli 2009 um 17:01

Hallo,

ich war heute auf der Zulassungsstelle und wollte eine 07´er Oltimerzulassung beantragen.

Auszug Zentralregister, Führungszeugnis, FZG-Brief, etc. alles dabei. Fzg hat auch noch "normalen" Tüv. Bj.1978 also alt genug.

Die Zuteilung wurde mir verwehrt, mit der Begründung:

es fehlt ein Gutachten, das bescheinigt, das dies ein Historisch Wertvolles Fzg ist. ( das Alter allein genügt nicht? )

es würde nur ein Fzg angemeldet, keine Sammlung. Anmerkung von mir das noch min. 1 weiteres Fzg folgt wurde ignoriert. Wäre egal, ich solle doch lieber ein Saisonkennzeichen nehmen, ist auch billiger??!!

es dürften mit der 07´er Nummer sowieso keine Fahrten mehr gemacht werden. Fahrten zur Werterhaltung des Fzg wären verboten. Nur noch direkt zu und von einer Werkstatt / Tüv und zu offiziell Angemeldeten Veranstaltungen. Nachweis wäre mitzuführen!!

Es handelt sich um einen Opel Senator A 2,8S Zustand 2- alles Original, also keinen getunten Schrott.

ist das so in Ordnung??

ist die 07´er Nutzung so beschnitten worden?

gefrustete Grüsse

Sven

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker

..........

Ich bitte letztmalig, dass die Diskussion an dieser Stelle nicht weitergeführt wird sondern an der bereits genannten Stelle weitergeführt wird.

 

MfG

globalwalker

Hier der Link zu sagt's uns: "Verbannen von Sasquatch"

http://www.motor-talk.de/.../verbannen-von-sasquatch-t2376955.html?...

Ich bin erschüttert von der Vorgehensweise in diesem Forum!

Uwe

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Sven,

Hier ist der Link von Siegen-Wittgenstein uber 07 Kennzeichen.

http://www.siegen-wittgenstein.de/standard/page.sys/559.htm

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von OpiOpel

Hallo,

ich war heute auf der Zulassungsstelle und wollte eine 07´er Oltimerzulassung beantragen.

Auszug Zentralregister, Führungszeugnis, FZG-Brief, etc. alles dabei. Fzg hat auch noch "normalen" Tüv. Bj.1978 also alt genug.

Die Zuteilung wurde mir verwehrt, mit der Begründung:

es fehlt ein Gutachten, das bescheinigt, das dies ein Historisch Wertvolles Fzg ist. ( das Alter allein genügt nicht? )

es würde nur ein Fzg angemeldet, keine Sammlung. Anmerkung von mir das noch min. 1 weiteres Fzg folgt wurde ignoriert. Wäre egal, ich solle doch lieber ein Saisonkennzeichen nehmen, ist auch billiger??!!

es dürften mit der 07´er Nummer sowieso keine Fahrten mehr gemacht werden. Fahrten zur Werterhaltung des Fzg wären verboten. Nur noch direkt zu und von einer Werkstatt / Tüv und zu offiziell Angemeldeten Veranstaltungen. Nachweis wäre mitzuführen!!

Es handelt sich um einen Opel Senator A 2,8S Zustand 2- alles Original, also keinen getunten Schrott.

ist das so in Ordnung??

ist die 07´er Nutzung so beschnitten worden?

gefrustete Grüsse

Sven

... und die entsprechende gesetzliche Grundlagen findest du in FZV §17 (auch §16 ist nicht uninteressant).

 

Grüsse,   motorina.

Themenstarteram 21. Juli 2009 um 18:49

Ja Danke,

auf die Webseite des Kreises und deren Inhalte hatte ich den "guten Mann" der Zulassungsstelle auch hingewiesen.

Kommentar: "Die ist nicht mehr aktuell." Punkt, Aus, mehr hat er dazu nicht gesagt, auch nett..

Den Gesetzestext werde ich mir mal unters Kopfkissen legen, und dann einen neuen Versuch starten zur Zulassung.

Gruss

Sven

@OpiOpel, der verlinkte Gesetzestext ist Fassung vom 29.05.2009 - neuer geht´s nicht.

Und die dich betreffenden Passagen wurden nicht geändert ... ich habe sie mir durchgelesen ...

Welche Untersuchung/Gutachten du für die Zuteilung des 07-Kennzeichen exakt brauchst (für H-Zulassg z.B. StVZO §23 z.B.), kannst du vielleicht mal in der StVZO nachforschen (ich habe auf die Schnelle leider nichts Konkretes gefunden:rolleyes: - ausser §29 Abs.1) ...

... und bei deinem nächsten Besuch bei "deinem" Sachbearbeiter frage ihn doch, wo die neuesten Bestimmungen denn zu finden seien ... ich wette mit dir, dass er da keine Antwort parat hat (da er sich vermutlich selbst noch nicht drum gekümmert hat, was genau geändert wurde...).

 

Grüsse,  motorina.

Moin,

Einen Nachweis, das das Fahrzeug erhaltenswert ist ... kann der Mensch tatsächlich verlangen. Er kann sich davon aber auch durch Augenscheinnahme üerzeugen. Das Gutachten ist aber im Regelfall auch für die Versicherung sinnvoll.

Ob du eine Sammlung oder nur ein Auto auf das Kennzeichen laufen lassen willst ... geht den Menschen nichts an. Es gibt keine Vorschrift, die besagt ... das man mindestens 2 Autos auf der 07er laufen lassen muss/soll.

Ich würde aber auch gleich zum H-Kennzeichen greifen. Das ist im Betrieb wesentlich unproblematischer und man fällt nicht wie ein bunter Hund auf. Und sofern man nicht wie ein Depp rumbrät ... fallen damit auch Spassfahrten nicht auf.

MFG Kester

am 22. Juli 2009 um 1:19

Das man da als "Normal-Bürger" eine gewisse unsicherheit der Rechtssicherheit verspührt ist schon ne grosse schweinerei...

und ich vermute wenn die 1000 gut erhalten 2er Golfe und C86-Polos das 30.Lebensjahr erreichen wird das mit der roten "07" schwieriger...

am 22. Juli 2009 um 5:21

leider is es so dass die landratsämter die zulassung verweigern dürfen wenn von einem typ auto schon viele auf 07/H nummer da sind. also zb käfer, kadett ect dann müsste es ein besonderes fahrzeug sein, zb mit ner geschichte oder nem prominenten vorbesitzer oder so damit es die nummer bekommt...

Wo lassen sich derartige Ausführungsbestimmungen nachlesen?

Wenn ein Oldtimer-Gutachten vorhanden ist, dann gilt dies für die ganze Bundesrepublik!

 

Ansonsten müsste ein Münchner mit seinem BMW, ein Stuttgarter mit seinem Benz oder ein Ingolstädter mit seinem Audi in seinem heimatlichen Zulassungsbezirk mit mehr Schwierigkeiten rechnen (ansässig am Hersteller-Standort, deshalb mehr Fahrzeuge dieser Marke zugelassen) als jemand in Ost-Deutschland, wo diese Fahrzeuge bis zur Wende nicht so verbreitet waren!

Also Umzug in den Osten, um ein 07-Kennzeichen erhalten zu können:confused:?

 

Grüsse,  motorina.

am 22. Juli 2009 um 8:51

Zitat:

Original geschrieben von bocanegra

leider is es so dass die landratsämter die zulassung verweigern dürfen wenn von einem typ auto schon viele auf 07/H nummer da sind. also zb käfer, kadett ect dann müsste es ein besonderes fahrzeug sein, zb mit ner geschichte oder nem prominenten vorbesitzer oder so damit es die nummer bekommt...

Diese von dir geäußerte Auffassung findet weder in Gesetz noch in Verwaltungsvorschriften irgendeine Grundlage. Haste Gutachten bekommste Zulassung.

@Rotherbach: Das Beste ist, dass Spaßfahrten mit dem H-Kennzeichen ja auch gar nicht verboten sind. Es gibt für das H-Kennzeichen keinerlei Nutzungseischränkungen, abgesehen vielleicht von gewerblicher Nutzung, und selbst die soll mittlerweile möglich sein.

Moin,

Das ist schon SO OFT diskutiert worden ...

Auch das H-Kennzeichen DARF NICHT ausschließlich zum Spass genutzt werden. Da steht eine Gummiformulierung die zwar Spassfahrten nicht untersagt ... aber doch festsetzt das das H-Kennzeichen VORWIEGEND zur Pflege des Kulturgutes dienen muss. Es gibt auch mindestens EIN Urteil, das dies bekräftigt hat.

Ich kann tun und machen was ich will ist zwar REALITÄT, weil das H nicht wirklich gut kontrolliert werden kann (fällt ja nicht sofort ins Auge wie ROT) ... aber dadurch ist es noch LANGE nicht RECHT im juristischen Sinne.

MEHR sage ich dazu auch nicht mehr ... wer es nicht glauben will ... soll später nicht sagen, er wäre nicht gewarnt worden ...

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Das ist schon SO OFT diskutiert worden ...

Auch das H-Kennzeichen DARF NICHT ausschließlich zum Spass genutzt werden.

Richtig!

 

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

 

Da steht eine Gummiformulierung die zwar Spassfahrten nicht untersagt ... aber doch festsetzt das das H-Kennzeichen VORWIEGEND zur Pflege des Kulturgutes dienen muss.

VORWIEGEND steht nicht im Gesetzestext. Man kann Kulturgut auch parallel zur gewerblichen/Alltagsnutzung pflegen.

"Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;"

Moin,

Das widerspricht meiner Aussage gar nicht. Ich habe NICHT gesagt, man darf damit NICHT zum Spass rumfahren. Ich sagte nur ... HARDCORE ALLTAGSNUTZUNG ... kann nach hinten losgehen. Hier gilt einfach: Solange ich es nicht übertreibe und ich ab und an an irgendeiner Veranstaltung teilnehme (egal wie klein oder schäbbig ... das ist ja uninteressant :D) ... kann mir nix passieren.

MFG Kester

Themenstarteram 23. Juli 2009 um 19:55

N´abend

erstmal Danke für die Anteilnahme an meinem Problem.

Mein Sachbearbeiter hatte mir ja u.a. gesagt, das Fahrten zu Werterhaltung des Fzg verboten währen.

Auf der Web-Seite des Kreis Siegen steht das noch anders beschrieben. s. Link weiter oben.

Laut Gesetz ist das auch noch erlaubt, ich hab aber mal über den Tellerrand geschaut und mir die Bestimmungen in anderen Kreisen angeschaut.

07 Märkischer-Kreis

Da gibt es den Satz mit "Werterhaltung" nicht mehr.

Ich habe auch ehrlich gesagt keine Lust auf Diskussionen mit Sachbearbeitern der Zulassungsstelle.

Ob die Recht haben oder nicht, die sitzen am längeren Hebel. Wenn ich mit meinem Gesetzestext um die Ecke komme und dann die Bearbeitung 5 Monate dauert, habe ich da auch nichts von.

Werde mein Glück mit dem "H" weiterprobieren.

Mal sehn was es da zu beanstanden gibt.

Sven

Moin,

Na ... ganz klar ... dein Auto ist zu alt :D Das geht bei dir nur am Tag, wenn es 30 geworden ist ;)

Manchmal hilft es aber auch, den Jungs und Mädels den MARSCH zu blasen ... Die sollen Arbeiten und nicht jeden abweisen, damit sie sich an den Füssen rumpulen können...

MFG Kester

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