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Technische Frage - Getriebe tropft = ölfeucht?

Themenstarteram 26. August 2016 um 11:47

Moin moin,

ich möchte mir nur mal ein paar Meinungen einholen, wie ihr das so seht.

Und zwar habe ich am 20.04.2016 einen Vectra C 3.2 V6 erworben gehabt.

Das Fahrzeug hatte TÜV neu ohne Mängel, war allerdings eine Nachprüfung gewesen.

Ich hatte dann recherchiert, was denn im Vorfeld bemängelt wurde. Da wurde bemängelt, dass das Getriebe ölfeucht sei als geringer Mangel. Dies wurde dann für den TÜV behoben...bzw. gesäubert.

Auf meine Frage hin, ob das Getriebe denn tropfen würde verneinte der Händler dies.

Er hielt im Kaufvertrag fest, dass das Getriebe ölfeucht sei.

Ölfeuchte ist ja prinzipiell erst mal nichts ungewöhnliches, ein Schwitzen nach 14 Jahren kommt ja mal vor.

Nun stellte sich natürlich heraus, dass das Getriebe doch tropft, kleinere Pfützen unter dem Auto sprachen für sich. Also erst mal etwas Getriebeöl aufgefüllt, fehlten ja auch nur knapp 1 Liter...

Naja, ich habe den Händler dann kontaktiert und mit ihm gesprochen gehabt. Er meinte ich solle mal in die Werkstatt und das überprüfen lassen. Das habe ich getan. Es wurde eine Undichtigkeit festgestellt, das Getriebe tropft und ich habe mir einen KVA erstellen lassen.

Ich hab den Händler informiert und ein Schreiben mit 2 Wochen Fristsetzung zur Behebung bzw. zur Kostenerstattung aufgesetzt gehabt. Müsste Anfang Juli gewesen sein. Er reagierte nicht darauf.

Also habe ich ein 2. Schreiben aufgesetzt gehabt mit erneuter Fristsetzung. Auch darauf wurde nicht reagiert.

Also bin ich zum Anwalt. Dieser hat ein Schreiben aufgesetzt, auf das nun geantwortet wurde.

Ich finde das Gegenschreiben etwas...plump. Einerseits heißt es, dass Ölfeuchte nichts ungewöhnliches sei und sie bestreiten, dass ein entsprechender Ölverlust vorhanden ist. Anderseits soll ich das herbeigeführt haben, weil ich nicht in eine Fachwerkstatt gegangen bin.

Ich wollte das ja gern beheben lassen, aber nicht auf meine Kosten. Der Händler hat mich zuletzt ja allerdings gute 1 1/2 Monate ignoriert.

Was sagt ihr dazu?

Ich hoffe ich habe alles relevante aus den Schreiben entfernt :)

Beste Antwort im Thema

Ich glaube TE übersieht etwas ganz entscheidendes:

1)TÜV hält Mangel fest: Ölfeuchtes Getriebe (ob tropft oder nicht ist egal)

2)Händler wischt das Öl weg und säubert das Getriebe.

3)Nachkontrolle beim TÜV, kein Öl am Getriebe zu sehen = Plakette erteilt

ob der jetzt nach 30 Minuten wieder anfängt zu siffen und von mir aus das ganze Getriebeöl binnen 2 Minuten ausläuft, interessiert den TÜV-Prüfer herzlich wenig. Der begutachtet nur den Jetzt-Zustand.

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Öhm, wenn im Kaufvertrag ausdrücklich der "Mangel" festgehalten ist, auch wenn mündlich eventuell etwas anderes gesagt wurde, sehe ich da schwarz für eine Kostenübernahme.

Hallo,

Wenn im Kaufvertrag schon ölfeucht festgehalten ist frage ich mich natürlich warum du

die "Kiste"überhaupt gekauft hast.

Das kommt mir so vor wie trotzdem "haben wollen".

Seelze 01

Hm. 14-jähriges Auto für (vermutlich) nicht allzu viel Geld gekauft, Mängel im Kaufvertrag festgehalten und wegen einem der angegebenen Mängel bemühst Du einen Anwalt.

Erwarte hier nicht allzu viel Zuspruch...

Das Geld für den Anwalt wäre in einer Werkstatt besser angelegt gewesen. Der Mangel steht ausdrücklich im Vertrag, was willst du dann eigentlich?

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 26. August 2016 um 14:12:29 Uhr:

Das Geld für den Anwalt wäre in einer Werkstatt besser angelegt gewesen. Der Mangel steht ausdrücklich im Vertrag, was willst du dann eigentlich?

Da muss ich aus grundsätzlichen Erwägungen protestieren. Besser als bei einem Anwalt kann man sein Geld nicht anlegen :p.

Und wenn der TE dort schon sein Geld lässt, sollte der Anwalt dafür auch arbeiten und seine Fragen beantworten.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. August 2016 um 14:18:46 Uhr:

 

1.Da muss ich aus grundsätzlichen Erwägungen protestieren. Besser als bei einem Anwalt kann man sein Geld nicht anlegen :p.

2.Und wenn der TE dort schon sein Geld lässt, sollte der Anwalt dafür auch arbeiten und seine Fragen beantworten.

1. ..sagt der Anwalt...:D

2. Da stimme ich zu. Der soll was tun für seinen Zaster.

Themenstarteram 26. August 2016 um 12:23

Der Mangel stand halt im Tüvbericht, wurde dann ja wieder behoben.

Es wurde halt weiterhin festgehalten im Vertrag.

Mir geht es halt darum, ob "ölfeucht" auch tropfend miteinbezieht.

Der Wagen selber hat 4000€ gekostet gehabt.

Dann werde ich noch mal mit dem Anwalt sprechen, ob es noch sinnvoll ist oder nicht. Demnach sieht es wohl nicht so aus.

Zitat:

Rechtliche Frage - Getriebe tropft = ölfeucht?

Konkrete rechtliche Fragen dürfen in keinem Forum beantwortet werden, da bekommt der Betrieber Ärger. Allenfalls so formulieren, dass das ein rein theoretischer Fall ist.

Zitat:

@Meatcleaver schrieb am 26. August 2016 um 14:23:01 Uhr:

Der Mangel stand halt im Tüvbericht, wurde dann ja wieder behoben.

Es wurde halt weiterhin festgehalten im Vertrag.

Mir geht es halt darum, ob "ölfeucht" auch tropfend miteinbezieht.

Der Wagen selber hat 4000€ gekostet gehabt.

Dann werde ich noch mal mit dem Anwalt sprechen, ob es noch sinnvoll ist oder nicht. Demnach sieht es wohl nicht so aus.

DOCH.

Das Getriebe wurde für die Nachuntersuchung gereinigt, mehr nicht. Ein (feuchtes) Getriebe ist noch lange kein "tropfendes".

Gruß

Wenn im Vertrag bereits Ölfeucht, Schwitzen oder so ähnliches steht ist doch wohl klar, dass es nicht besser sondern schlechter wird. Das hat der TE ja beim Kauf akzeptiert. Das die Abdichtung immer undichter wird ist doch so sicher wie das Amen in der Kirche.

Wenn ich so was kaufe muss ich in absehbarer Zeit eine Reparatur vornehmen bzw. in Auftrag geben.

Der Anwalt sollte das auch wissen und wenn er fair wäre hatte er dem TE gleich abgeraten, aber der muss ja auch Geldverdienen.

Themenstarteram 26. August 2016 um 12:36

Ich habe das Thema mal umbenannt, hoffe s ist es beser.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 26. August 2016 um 14:30:37 Uhr:

Wenn im Vertrag bereits Ölfeucht, Schwitzen oder so ähnliches steht ist doch wohl klar, dass es nicht besser sondern schlechter wird. Das hat der TE ja beim Kauf akzeptiert. Das die Abdichtung immer undichter wird ist doch so sicher wie das Amen in der Kirche.

Wenn ich so was kaufe muss ich in absehbarer Zeit eine Reparatur vornehmen bzw. in Auftrag geben.

Der Anwalt sollte das auch wissen und wenn er fair wäre hatte er dem TE gleich abgeraten, aber der muss ja auch Geldverdienen.

Ich bin ja vom Tüvbericht ausgegangen, in welchem es behoben war.

Das ist dann mein Fehler gewesen, den Passus so hinzunehmen.

Das wird dann mal n lustiges Lehrgeld...hach ja, die Frau wird sich freuen.

Ölfeucht heißt aber nicht Ölverlust! Der im Vertrag festgehaltene Mangel heißt aber nur "ölfeucht", d.h. bei einem Verlust von Getriebeöl kommt durchaus die Gewährleistung des Händlers zum Tragen.

Jeder Motor, jedes Getriebe und jedes Differential wird irgendwann das Schwitzen anfangen und bei der HU wird dann "geringer Mangel" stehen, damit der Nachweis vollbracht ist, dass alte Autos Mängel haben und am besten jährlich zur HU müssen.

Ich würde durchaus bei Ölverlust gegen den Verkäufer vorgehen, beim Anwalt warst du ja schon …

@ TE

Such dir eine Werkstatt, die sich mit diesen älteren Opel-Modellen auskennt. Riecht das tropfende Öl beissend / stechend / sehr unangenehm --> Getriebeöl. Sonst ist es Motoröl.

Es gibt da schon ganz lustig verbastelte Sachen. Eine siffende VDD verölt gerne Motorblock und Getriebe und die Getriebeentlüftung ist schon mal schnell mit einem der vielen Unterdruckschläuche verwechselt und dann wird das Getriebeöl vom Motor abgesaugt. Du solltest erstmal den Fehler einkreisen. Dann erst kann dein Anwalt beurteilen, ob man was vom Verkäufer verlangen kann. ;)

Ich glaube TE übersieht etwas ganz entscheidendes:

1)TÜV hält Mangel fest: Ölfeuchtes Getriebe (ob tropft oder nicht ist egal)

2)Händler wischt das Öl weg und säubert das Getriebe.

3)Nachkontrolle beim TÜV, kein Öl am Getriebe zu sehen = Plakette erteilt

ob der jetzt nach 30 Minuten wieder anfängt zu siffen und von mir aus das ganze Getriebeöl binnen 2 Minuten ausläuft, interessiert den TÜV-Prüfer herzlich wenig. Der begutachtet nur den Jetzt-Zustand.

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