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Rechtsstreit Zylinderkopfdichtung Audi A3 1.9 TDI Bj. 2005 Mangel oder Verschleiss?

Audi A3 8PA Sportback
Themenstarteram 29. Dezember 2011 um 16:28

Hallo Leute,

bin ganz neu hier auf der Seite und würde gerne etwas Fragen da ich über die Boardsuche immer nur Infos zum 2.0 TDI finde.

Ich habe folgendes Problem:

Habe vor kurzem nen gebrauchten Audi A3 1.9 TDI Sportsback BJ 05 ca. 140.000km bei einem freien Händler gekauft. Hatte von Beginn an immer wieder kein Kühlmittel mehr im Ausgleichsbehälter und die Lampe ging an. Darauf habe ich den Händler zur Nachbesserung aufgefordert, auch entsprechende Fristen gesetzt aber der Händler weigerte sich nur den Mangel zu beheben. Nachdem dann die Frist abgelaufen war hab ich den Audi zu einem Audipartner in Reparatur gegeben. Die hatten zunächst zwei Teile im Auge und zwar den Abgasrückführungskühler oder eben die Zylinderkopfdichtung. Da immer wieder Überdruck auf dem Ausgleichsbehälter war, hab ich mich dann für die ZKD entschieden. Seit dem tritt kein Wasserverlust mehr auf. Soviel zur Vorgeschichte. Nun möchte ich die Kohle, immerhin knapp 1000€, von dem Händler wieder haben. Leider gibt es da ein Problem und zwar die Frage ob es sich bei ner defekten ZKD tatsächlich um nen Mangel handelt oder ob es eher Verschleiss ist. Laut Anwalt ist ausserdem entscheidend ob man bei genau diesem Modell davon ausgehen muss das bei 140.000km die ZKD defekt sein kann (normaler Verschleiss).

Vor Gericht wird diese Frage natürlich ein Gutachter klären müssen aber mich würde doch interessieren wie Ihr so meine Chancen einschätzt.

Schon mal vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

wenn man hergeht und ein gebrauchtes fahrzeug mit einer fahrleistung ueber 100tkm erwirbt, sollte einem eigentlich klar sein, dass wie auch immer geartete reparaturen auftreten koennen, die schlicht alters- und /oder verschleissbedingt sind. sachmaengelhaftung in generalisierter form als lebensversicherung dafuer zu sehen, dass ein gebrauchtfahrzeug nicht mehr dem arttypischen zustand entsprechen kann, schiesst doch komplett am ziel vorbei.

der te hat versucht eine fuer ihn kostenfreie nachbesserung zu erlangen, die objektiv schlicht nicht in den aufgabenbereich des verkaeufers faellt.

so what...

 

gruesse vom doc

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Schwierig. Du hättest den offiziellen Weg über wiederholte Nachbesserung und Wandlung gehen müssen. Jetzt läufst du deinem Geld hinterher und der Händler wird versuchen, um die Zahlung der Kosten drumrum zu kommen.

Was ich aus meiner Wahnehmung sagen kann ist, dass es beim A3 8P 1.9 TDI nicht zu gehäuften Problemen mit Zylinderköpfen kommt. Wie deine Chancen vor Gericht stehen kann ich aber nicht beurteilen. Ich kann nur keinen groben Fehler beim Händler erkennen, da du nicht den richtigen Weg der Gebrauchtwagengewährleistung von wiederholter Nachbesserung bis zur Wandlung gegangen bist, sondern auf eigene Faust repariert hast. Ich könnte mir daher durchaus vorstellen, dass du zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben wirst.

Für die erfolglosen Aufforderungen zur Nachbesserung wirst du schriftliche Belege vorbringen müssen. Den Anwalt hättest du damals bei der Ablehnung der Nachbesserung einschalten müssen. Darin liegt aus meiner Sicht das Problem.

Hallo, kann Dir DAS HIER wärmstens empfehlen. Vielleicht hilft Dir das.

Themenstarteram 29. Dezember 2011 um 18:20

Hallo Zusammen,

den Anwalt hatte ich von Anfang an mit im Boot. Vielleicht habe ich den Vorgang nicht ausreichend geschildert. Habe dem Händler den Mangel schriftlich angezeigt, ihn mehrfach schriftlich zur Beseitigung aufgefordert. Die Chance zur Nachbesserung hat er jedoch durch Ablauf der Frist verstreichen lassen. Stattdessen bot er mir an, nachträglich eine gebrauchtwagengarantieversicherung abzuschließen und den schaden über die Versicherung zu regulieren -> Versicherungsbetrug.

Da man niemanden mit Gewalt zur Nachbesserung zwingen kann blieb mir nur Rücktritt, Minderung oder selbstvornahme und dann schadenersatz. Wandelung halte ich bei Gebrauchtwagen für unmöglich, da ein gleichwertiges Fahrzeug nicht beschaffbar ist, müsste ja den gleichen Typ, gleiche Laufleistung, gleiche Kratzer, etc. aufweisen.

Ich fordere jetzt von dem Händler den Ersatz meines Schadens. Ich wollte das Auto ja auch nicht wieder zurück geben (Rücktritt) da ich das Auto beruflich brauche und keine Zeit habe einen neuen gebrauchten zu suchen.

Naja die Frage ist eigentlich jetzt nur ob es sich um einen Mangel, also die Abweichung von der ÜBLICHEN Beschaffenheit, handelt.

Darum danke ich schon mal für die Antwort das es wohl bei diesem Modell nicht gehäuft zu ZKD Schäden kommt.

Was würdet ihr schätzen ab wieviel Jahren/km mit einer defekten ZKD zu rechnen ist.

Vielen Dank für eure Einschätzung!

Wenn alle Serviceintervalle regelmässig gemacht wurden hält so ein ZKD ewig, sogar bis

das der TÜV uns scheidet. Dazu gibt es keine Jahres bzw. KM Regel.

Themenstarteram 29. Dezember 2011 um 18:38

Das Auto ist scheckheft gepflegt. Mir macht die Liste vom ADAC sorgen: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste2011_38084.pdf

Die gilt zwar nur für das Modell das da genannt wird aber das Risiko dass der Gutachter sagt es sei normaler verschleiss beunruhigt mich schon. Zumal diese Verschleiß Geschichte in meinen Augen für den unkundigen Käufer echt fies ist. Der Händler kann einem wissentlich ein Fahrzeug mit einem defekt der aus Verschleiß stammt verkaufen und man hat keinerlei Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

Nochmals vielen Dank für die antworten.

Also ich verstehe Dein Problem nicht so richtig. Du hast bei einem Händler nen Gebrauchtwagen gekauft, soweit ok. Meines Wissens muss der Händler auf das Fahrzeug ein Jahr Garantie geben, und wenn innerhalb den ersten 6 Monaten ein Defekt (wie bei Dir) auftritt dann ist der Händler in der Beweispflicht daß er diesen Mangel NICHT vorsätzlich verschwiegen hat. Und das kann er bei der defekten ZKD ja wohl schlecht. Also hast doch alle Trümpfe in Deiner Hand!?

Zitat:

dann ist der Händler in der Beweispflicht daß er diesen Mangel NICHT vorsätzlich verschwiegen hat.

uah, bitte Vorsicht mit der Formulierung. Bei dem Wortlaut es Betrug und das hat nix mit Garantie oder Gewährleistung zu tun, was du meinst ist, dass er beweisen muss, das der Mangel nicht schon bei Kauf bestanden hat.

Das Problem ist, dass er nicht den gesetzlichen Weg gegangen ist. Soweit ich weiß sieht das Gesetz vor, dass der Verkäufer (!) mehrmals das Recht zur Nachbesserung hat. Erst wenn mehrere Versuche der Nachbesserung fehlschlagen bleibt dem Kunden das Recht zur Wandlung.

Man kann nicht einfach die Nachbesserung ohne Zustimmung vom Verkäufer woanders machen und dann die Kosten vom Verkäufer aufbrummen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so viel Spielraum bei der Gesetzesauslegung gibt. Sonst kann ja jeder daherkommen, ein gebrauchtes Auto in beliebigem Zustand kaufen, woanders perfekt herrichten lassen und dann das Geld vom Verkäufer wiederholen.

Aber vielleicht erfahren wir ja, was beim Rechtsstreit bei heraus kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Mainframe01

Zitat:

dann ist der Händler in der Beweispflicht daß er diesen Mangel NICHT vorsätzlich verschwiegen hat.

uah, bitte Vorsicht mit der Formulierung. Bei dem Wortlaut es Betrug und das hat nix mit Garantie oder Gewährleistung zu tun, was du meinst ist, dass er beweisen muss, das der Mangel nicht schon bei Kauf bestanden hat.

Wieso Vorsicht ? Der TE Schreibt daß er von Anfang an Kühlmittelverlust hatte mit jetziger Diagnose ZKD-Schaden - da kann man ja wohl getrost von Betrug sprechen!

Zitat:

Original geschrieben von zerschmetterling81

Das Problem ist, dass er nicht den gesetzlichen Weg gegangen ist. Soweit ich weiß sieht das Gesetz vor, dass der Verkäufer (!) mehrmals das Recht zur Nachbesserung hat. Erst wenn mehrere Versuche der Nachbesserung fehlschlagen bleibt dem Kunden das Recht zur Wandlung.

Ja aber er schreibt doch daß er den Händler mehrfach schriftl. dazu aufgefordert hat zu reparieren und der ihn einfach ignoriert hat...ich hätte genauso gehandelt und wär in ne andere Werkstatt.

Zitat:

Original geschrieben von mutch72

Zitat:

Original geschrieben von Mainframe01

 

uah, bitte Vorsicht mit der Formulierung. Bei dem Wortlaut es Betrug und das hat nix mit Garantie oder Gewährleistung zu tun, was du meinst ist, dass er beweisen muss, das der Mangel nicht schon bei Kauf bestanden hat.

Wieso Vorsicht ? Der TE Schreibt daß er von Anfang an Kühlmittelverlust hatte mit jetziger Diagnose ZKD-Schaden - da kann man ja wohl getrost von Betrug sprechen!

Nein. Betrug ist im Gesetz definiert: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

So einfach ist es nicht. Ein gefühlter Betrug muss noch lange kein Betrug vor dem Richter sein. Und vor allem muss man auch nachweisen können, dass ein Betrugsfall vorliegt.

Geht doch mal vom einfachsten Fall aus. Der Händler hat die Karre angekauft, kurz geprüft und für OK befunden, dann wieder an unseren TE weiter verkauft. Der fährt ein paar hundert km damit und dann geht die Warnlampe für Kühlwasser an. Ich glaube nicht, dass ein Händler so dumm ist und auf die primitive Art und Weise betrügt. Der weiß ja, was das für Ärger nach sich zieht und dass das gleich im ersten halben Jahr auftritt.

Themenstarteram 29. Dezember 2011 um 19:07

Das dachte ich auch immer. Mein Anwalt hat mich allerdings jetzt aufgeklärt das ein Mangel vorliegen muss um irgendwelche Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Wenn es kein Mangel sondern Verschleiß ist muss er den nennen wir's "defekt" nicht mal erwähnen da der Käufer bei nem Gebrauchtwagen mit verschlissenen teilen rechnen muss. Zb abgefahrene reifen, verschlissene bremsen, poröser zahnriehmen und unter umständen defekte ZKD...

Siehe dazu die Liste des ADAC...

Nochmals vielen Dank!

Zitat:

Original geschrieben von zerschmetterling81

Ich glaube nicht, dass ein Händler so dumm ist und auf die primitive Art und Weise betrügt. Der weiß ja, was das für Ärger nach sich zieht und dass das gleich im ersten halben Jahr auftritt.

Und ich mach jede Wette daß es von dieser Sorte mehr als genug gibt ;)

Zitat:

Original geschrieben von mutch72

Zitat:

Original geschrieben von zerschmetterling81

Das Problem ist, dass er nicht den gesetzlichen Weg gegangen ist. Soweit ich weiß sieht das Gesetz vor, dass der Verkäufer (!) mehrmals das Recht zur Nachbesserung hat. Erst wenn mehrere Versuche der Nachbesserung fehlschlagen bleibt dem Kunden das Recht zur Wandlung.

Ja aber er schreibt doch daß er den Händler mehrfach schriftl. dazu aufgefordert hat zu reparieren und der ihn einfach ignoriert hat...ich hätte genauso gehandelt und wär in ne andere Werkstatt.

Bedenklich. Ich hätte erstmal in den Kaufvertrag und die AGB geschaut und dann im Zweifelsfall BGB-konform gehandelt: wiederholte Nachbesserungsaufforderung. Schriftlich. Wenn mehrmals verstreichen lassen rechtliche Schritte einleiten oder einfach Wandlung. Meines Wissens nach ist das die gesetzliche Verfahrensweise. Bitte berichtigen wenn nicht.

Gibt doch schöneres, als sich wegen popeliger 1.000 Euro so viel Ärger zu machen, oder?

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