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Rückruf B180 Mopf Benziner (Bruchgefahr der Nockenwelle)
Halle,
erhalte soeben von DB ein Schreiben, dass meine 2 Monate alte B-Klasse
in die Werkstatt muss, da die Nockenwelle ausgetauscht werden muss !!
Die Arbeit dauert 3 Tage.
Das ist ja nicht gerade eine Kleinigkeit!
Bekomme einen Leihwagen.
Soll am 25.11.15 gemacht werden.
Kann ich bis dahin mit dem Auto fahren?
Gibt es für mich Nachteile?
Danke für sachdienliche Hinweise.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@woeni schrieb am 18. November 2015 um 13:57:10 Uhr:
Zitat:
@Kunipfuhl schrieb am 17. November 2015 um 19:39:33 Uhr:
In diesem Forum fehlt was :
Ein Smily oder sonstwas wo man jemandem den Vogel zeigen kann.....
Seid mir nicht bös, liebe Leut. Wegen einer KD-Maßnahme Wertminderung oder gar Wandlung erwarten, das geht zu weit.
Franz
Hallo Franz,
hast Du recht?
Habe das Gefühl, nachher ein repariertes Auto zu haben.
Bei einem Unfall mit Blechschaden sieht nachher auch alles wieder gut aus.
Trotzdem erhält man evtl. Wertminderung.
Hallo,
Meinst du das jetzt im ernst?
Wobei, an meinem Fahrzeug wurden der Ölfilter und die Scheibenwischer ausgetauscht. Ich werde gleich mal wegen einer Wertminderung die Niederlassung anrufen. Rechtsanwalt ist auch schon eingeschaltet. Mit Rechtsschutz bleibt man ja auf keine Kosten sitzen. --> ;-)
Ob ich allerdings Erfolg auf eine Rücknahme habe, konnte mir der Rechtsanwalt noch nicht bestätigen. Auch weil der Endtopf noch in Ordnung ist. Sollte dieser in den nächsten Jahren durchrosten, hätte ich laut seiner Aussage auf jeden Fall gute Aussichten auf eine Wandlung des Kaufvertrags und Rücknahme des Fahrzeugs.
Bleib auf jeden Fall am Ball und halte uns auf den laufenden. Kann ja nicht sein, dass du kostenlos eine funkelnigelnagelneue Nockenwelle bekommst und man dir die Wertminderung verweigert.
Gruß,
Helmut
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26 Antworten
Zitat:
@Antivolkswagenfahrer schrieb am 17. November 2015 um 16:26:53 Uhr:
Demnach handelt es sich um ein Facelift- Fahrzeug der 2015- Baureihe ?
Ich habe einen 2014 erstmals zugelassenen- bzw 2013- Baureihe mit WDD2462421-J 239926
Hier hat noch keiner angerufen oder Post verschickt.
Hi,
es sind nur Fahrzeuge mit M 270 und M274, produziert in der Zeit vom 16.07.2015 und 11.09.2015.
Gruß Dirk
Klar. Warum solltest du nicht mit dem Auto zur Werkstatt fahren?
Viel Vergnügen mit dem Leihwagen!
Zitat:
@Sherlock75 schrieb am 17. November 2015 um 12:34:48 Uhr:
Klar. Warum solltest du nicht mit dem Auto zur Werkstatt fahren?
Viel Vergnügen mit dem Leihwagen!
Da DB schreibt:
In den betroffenen Fahrzeugen könnten die Nockenwellen brechen und den Motor beschädigen.
Der Motor könnte dabei auch ausgehen. Sollte die Situation eintreten, kann der Motor nicht
erneut gestartet werden und das Fahrzeug bleibt liegen. Abhängig von der Verkehrssituation
könnte dadurch erhöhtes Unfallrisiko entstehen. !!
Will ja dann noch 8 Tage fahren, nicht nur in Werkstatt.
Lt. DB kann ich fahren
Zitat:
@woeni schrieb am 17. November 2015 um 12:43:31 Uhr:
Lt. DB kann ich fahren
Ist doch eindeutig, also fahren! Zumal "könnte, könnte, könnte" heißt ja nicht, dass die Nockenwelle brechen muss.
Aber der Thementitel ist wohl irreführend? Denn der Rückruf dürfte kaum die gesamte neue B-Klasse betreffen, sondern nur bestimmte Ausführungen bzw. Motoren. Es wäre deshalb sehr informativ und hilfreich, wenn du noch dein genaues Modell nennen würdest, danke.
Zitat:
@woeni schrieb am 17. November 2015 um 12:43:31 Uhr:
Zitat:
@Sherlock75 schrieb am 17. November 2015 um 12:34:48 Uhr:
Klar. Warum solltest du nicht mit dem Auto zur Werkstatt fahren?
Viel Vergnügen mit dem Leihwagen!
Da DB schreibt:
In den betroffenen Fahrzeugen könnten die Nockenwellen brechen und den Motor beschädigen.
Der Motor könnte dabei auch ausgehen.
...
Lt. DB kann ich fahren
Solange DB mir das Fahren nicht untersagt, es sogar befürwortet, würde ich fahren.
Klar ; Motortyp wäre sehr hilfreich ! Es handelt sich bestimmt um einen Renault- Motor ? Der geläufige 1,6 l B180 -200 Benziner wird es nicht sein, denn der ist aus eigenen Hause ?! Der B 250 hat einen 2.0 l Motor .
Oder sind die Diesel betroffen ?
@Antivolkswagenfahrer
Zitat:
Motortyp wäre sehr hilfreich ! Es handelt sich bestimmt um einen Renault- Motor ?
Nein, der User woeni hat gemäß seinen Angaben einen B180 Mopf Benziner
Gruß
wer_pa
Sehe gerade, dass der Thementitel präzisiert wurde. Mir fällt ein Stein vom Herzen, danke! Mein Diesel ist ja nicht betroffen, von keinen Nockenwellen und auch nicht vom Abgasskandal. Gottsei'sgetrommeltundgepfiffen!
Vierzylinder-Benzinmotoren M270 und M274
Hoffe das nicht alle betroffen sind.. Sonst kommt meiner drann
-> gerade anruf bekommen, nein meiner ist nicht betoffen
Sorry für ungenaue Angabe.
Es ist ein B 180 Benziner
Fahrzeug-Ident: WDD2462421J361325
Ist dies evtl Wertminderung ?
Könnte ich das Fahrzeug evtl. sogar zurückgeben?
Danke
Betrifft Benziner.bei den betroffenen modellen werden die nockenwellen getauscht.gab da wohl eine "nicht optimale" Serie.das nockenwellenrad könnte brechen bzw sich lösen,da die Schweißnaht Probleme bereitet...
Demnach handelt es sich um ein Facelift- Fahrzeug der 2015- Baureihe ?
Ich habe einen 2014 erstmals zugelassenen- bzw 2013- Baureihe mit WDD2462421-J 239926
Hier hat noch keiner angerufen oder Post verschickt.
Zitat:
@woeni schrieb am 17. November 2015 um 16:01:40 Uhr:
Sorry für ungenaue Angabe.
Es ist ein B 180 Benziner
Fahrzeug-Ident: WDD2462421J361325
Ist dies evtl Wertminderung ?
Könnte ich das Fahrzeug evtl. sogar zurückgeben?
Danke
Denke eher nicht denn DB startet einen Rückruf und bessert nach.
Frage in die Runde: Habe einen B200 Baujahr 8/2015. Könnte der auch betroffen sein und wo finde ich
diese Angabe in meinen Unterlagen? " M270 und M274"
Danke schon mal
Karl