S6-Tagfahrlicht bei Standlicht NICHT dimmen?
Hallo,
das Tagfahrlicht TFL des S6 leuchtet nur in voller Stärke, wenn kein Standlicht oder Abblendlicht zugeschaltet sind.
Sind die anderen Lichter zugeschaltet, dimmt das TFL etwas runter.
Kann man irgendwie programmieren, dass das TFL auch dann voll leuchtet, wenn nur das Standlicht eingeschaltet wird? Dann würden nämlich auch die Heckleuchten funkeln.....
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33 Antworten
Lass Dir das TFL doch beim in den "Kanada-Modus" versetzen, dann leuchten auch bei aktiviertem TFL die Heckleuchten mit.
Zitat:
Original geschrieben von dennosius
Lass Dir das TFL doch beim in den "Kanada-Modus" versetzen, dann leuchten auch bei aktiviertem TFL die Heckleuchten mit.
Ist IMMER aber hierzulande nicht zulässig, deshalb die Idee mit der Kopplung an das Standlicht.....
Zitat:
Original geschrieben von karnin
Ist IMMER aber hierzulande nicht zulässig
Wo steht das. IMHO ist es nicht verboten sondern nur nicht vorgeschrieben. .
MfG.
Zitat:
Original geschrieben von Basti16
Wo steht das. IMHO ist es nicht verboten sondern nur nicht vorgeschrieben.
Interessante Sichtweise....
Edit:
Hier gibt es die gesetzlichen Bestimmungen:
http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/Gesetzliche_Bestimmungen.pdf
Gleichzeitig zum TFL eingeschaltete Rückleuchten sind demnach nicht erlaubt.....
Mit Standlicht herumzufahren ist ganz sicher verboten. Das Zuschalten der Rückleuchten zum TFL meines Wissens nicht. Wenn die Rückleuchten schon mit Gewalt brennen müssen (warum eigentlich?), dann eher so.
Zitat:
Original geschrieben von Wurstfinger
Wenn die Rückleuchten schon mit Gewalt brennen müssen (warum eigentlich?), dann eher so.
70% damit ich nicht nur von vorn besser erkannt werde .
Und 30% weil der 4F Avant die derzeit schönsten Rückleuchten hat .
MfG.
Hallo Gemeinde,
ich selbst bin bei dem grünen Verein, der solche Schen kontrolliert, bzw. kontrollieren könnte. Ich habe mir ach die Rückleuchten zuschalten und sogar LED als Tagfahrlicht eingebaut. Ich habe keine bedenken. Erstens kann ich mir nicht vorstellen, dass es einer bemerkt und zweitens wird er es kaum beanstanden. Selbst im Falle eines Unfalles muss die technische Veränderung Unfallurächlich sein oder dazu beigetragen haben. Hier sehe ich keine Probleme, denn es wird ja niemand geblendet oder sonst was. Ganz im Gegenteil, sonst wäre es in anderen Ländern nicht schon lange Pflicht. Beim Motorrad brennt das Licht ja auch vorne und hinten.
Der Einzige, der was bemängeln könnte ist der TÜV und da schalte ich das TFL einfach aus. Ich war dort vor zwei Monaten und da hat ihn das TFL nicht interessiert und ausserdem kann er nicht gleichzeitig vorne und hinten stehn. Sollte er es doch bemängeln dürfte es ein geringer Mangel sein der eine Verweigerung der Plakette wohl nicht rechtfertig.
Also bleibt cool
Werner
Halllo,
weiteres Indiz dafür:
Fährst du tagsüber mit Xenon (ist auch nicht verboten), leuchten ja auch die Hecklichter...oder?
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von karnin
Gleichzeitig zum TFL eingeschaltete Rückleuchten sind demnach nicht erlaubt.....
Bitte richtig lesen.
Dort steht, dass jetzt auch einzeln (also ohne Rückleuchten) betriebenes TFL zulässig ist.
Das heißt nicht, dass TFL mit eingeschalteten Rückleuchten unzulässig ist. Im Gegenteil: Dass bei TFL die Rückleuchten nicht mitleuchten müssen, ist eine Ausnahme.
Das sind die Zulassungsbestimmungen, also der ordnungsgemäße technische Zustand des Fahrzeugs nach StVZO.
Davon zu trennen ist die ordnungsgemäße Benutzung des Fahrzeuges nach StVO. Dort steht in § 17: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
Allein gefahren werden darf mit TFL, die den Vorschriften der Anlage zu § 49a StVZO entsprechen. Dazu gibt es eine (gegenüber dem Bürger nicht verbindliche) Mittelung des KBA:
http://www.kba.de/Abt4_neu/infosystem/info2001/Info16_01R1.pdf
Danach sieht es eher so aus, als sei das unzulässig.
Allerdings verbietet die Richtlinie 76/758/EWG das Verbot des Betriebs von TFL, die der Richtlinie entsprechen. Die Richtlinie nimmt allerdings wiederum hinsichtlich der technischen Details Bezug auf die Regelung Nr. 87 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, und die habe ich noch nicht gefunden
Zitat:
Original geschrieben von dennosius
Bitte richtig lesen.
[...]
<Confused.... >
Zitat:
Original geschrieben von karnin
<Confused.... >
Okay, also nochmal langsam:
Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen dem Zustand und der Verwendung des Fahrzeuges. Nicht alles, was ein Kfz haben darf, darf man auch nach belieben verwenden.
So ist die Hupe im A6 mit Sicherheit StVZO-konform, aber wild und grundlos hupen darf man natürlich nach StVO trotzdem nicht und muss ggf. ein Bußgeld zahlen.
Das TFL mit leuchtenden Heckleuchten ist nach meiner Erkenntnis zulässig, was den Zustand des Fahrzeuges angeht.
Fraglich ist, ob man es so auch einschalten und verwenden darf. Die Frage ist davon völlig unabhängig.
§ 17 StVO verbietet: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
Die Frage ist nun, was passiert, wenn ein Dorfsherriff meint, aus den TFL würde praktisch ein Standlicht, weil zugleich das Rücklicht mitleuchtet.
Die Auffassung des KBA dazu kannst Du dem o.g. Dokument entnehmen. Das ist allerdings natürlich für den Bürger nicht verbindlich und für den Richter ggf. auch nicht.
Aber es gibt auch eine europarechtliche Sicht der Dinge. Abgesehen von der Frage, ob man das einem frustrierten Richter klarmachen kann, der über ein 10€-Knöllchen zu entscheiden hätte, ist die materielle Rechtslage vielleicht interessant.
Die EG-Richtlinie 76/758/EWG in der Fassung der Änderungsrichtlinie 97/30/EG verbietet es den Mitgliedsstaaten, die Verwendung der nach EG-Recht zulässigen Beleuchtungen zu sanktionieren (mit Bußgeld zu belegen). Das ist eine Vorschrift, auf die man sich vor Gericht berufen kann.
Die genannte Richtlinie trifft aber keine eigene Aussage darüber, was TFL eigentlich ist, sondern verweist wiederum auf die ECE-Regulierung Nr. 87.
Diese habe ich mittlerweile gefunden:
http://ec.europa.eu/enterprise/automotive/unece/regulation_87/de.pdf
Dort steht nichts davon, dass das Rücklicht nicht leuchten darf. Da Audi sicherlich das TFL so gebaut hat, dass es ECE-87-konform ist, spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob die Rückleuchten brennen oder nicht. Es ist definitionsgemäß TFL und darf somit betrieben werden.
Wiegesagt: Ob man das einem übereifrigen Dorfsherriff oder einem lustlosen Amtsrichter klar machen kann, halte ich für fraglich, aber so ist das Ergebnis meiner abstrakten rechtlichen Beurteilung - ohne Gewähr
Zitat:
Original geschrieben von dennosius
Lass Dir das TFL doch beim in den "Kanada-Modus" versetzen, dann leuchten auch bei aktiviertem TFL die Heckleuchten mit.
Kann man das TFL dann noch via MMI abschalten?
UNd noch eine Frage. Muss das TFL beim einschalten der Hauptscheinwerfer ausgehen, oder kann es auch brennenbleiben.
Oder reicht ein Dimmen, wie bei S6?
Gruß smhb
Zitat:
Original geschrieben von karnin
Kann man das TFL dann noch via MMI abschalten?
Ja, kann man.
Zitat:
Original geschrieben von smhb0310
Muss das TFL beim einschalten der Hauptscheinwerfer ausgehen, oder kann es auch brennenbleiben.
Oder reicht ein Dimmen, wie bei S6?
Falls es um das TFL im Hauptscheinwerfer geht macht es ja keinen Sinn das TFL weiter brennen zu lassen. Sieht auch Sch**** aus das gelbe Licht neben den weiß/blauem Xenon.
Ich glaube im S6 brennen die LED-Streifen immer. Wegen der Wiedererkennung. Da es separat und recht weit unten angebracht ist sieht es auch zusätzlich genial aus. Zudem ist es Weiß und kommt dem Xenon sehr nah.
MfG.