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Schaden durch Waschstraße

Themenstarteram 29. September 2007 um 20:34

Hallo zusammen,

hier bin ich mal wieder mit einer Frage, wie ich am Besten bei folgendem Schaden vorgehe.

Am Freitag war ich bei uns an der Tanke mit meinem Mondeo in der Waschanlage (es war mal wieder nötig :-) )

Selbstverständlich habe ich vorher die 16v Antenne auf dem Dach abgeschraubt.

Al sich das Auto wieder rausfahren wollte, sah ich dass der Gewindehalter der Antenne teils vom Dachblech abstand ( der ist wohl geklebt, oder), und eine nußgroße Delle zwischen dem Halter und der Frontscheibe zu sehen war.

Habe natürlich gleich den Betreiber der Waschanlage gerufen, der erstmal wild schimpfte, dass das noch nie passiert sei, etc...

Schlußendlich gab er mir einen Zettel mit Datum, Name und Schadensbeschreibung.

Ich solle zu Ford fahren und ihm dann sagen, was der Schaden koste. Er gibt es dann der Versicherung.

Damit ich nicht wieder einen Fehler bezüglich Kostenvoranschlag, Gutachter o.ä. mache, frage ich daher wieder hier nach Rat.

Inwiefern unterscheidet sich die Schadensabwicklung zwischen KFZ-haftpflicht und der Betriebshaftpflicht der Waschanlagenbetreibers?

Danke schon mal.

Grüße

scrooge313

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. November 2009 um 17:48

Justitia hat nun gesprochen:

Der Waschanlangenbetreiber wurde dazu verurteilt mir den kompletten Schaden zu ersetzen :-)

Jetzt muss ich nur noch 4 Wochen warten, bis das Urteil am Amtsgericht rechtskräftig wird.

 

Das wollte ich nur mal mitteilen, damit der Thread komplett ist.

Vielen Dank nochmal für Eure Unterstützung!

Grüße

scrooge313

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Hier solltest du allein aus Gründen der Bewissicherung schon einen Sachverständigen einschalten.

Das Gutachten reichst du dann bei der Versicherung des Waschstraßenbesitzer ein.

 

Grundsätzlich ergibt sich für dich bei der Abwicklung des Schaden kein Unterschied. Es ist für dich daher nicht von Bewandtnis welche Versicherung hier reguliert.

Wenn du das Gutachten aber dem Verursacher selber zur Weiterleitung übermittelt, solltest du das mit einem entsprechenden Nachweis unter Fristsetzung (Einschreiben mit Rückschein o.ä.) ausführen.

 

So ein Gutachten kann schon einmal  mal "verloren gehen"

 

Gruß Delle

 

Etwas ähnliches ist mir letztes Jahr passiert.

Nach der Wäsche an einer Shell-Waschstraße war an unserem E39-Touring eine dicke Macke an der Heckklappe.

Ich habs dem Pächter gemeldet, das übliche Gemaule in solchen Fällen folgte.

Daraufhin wurde mir eine Schadenanzeige seitens der Tankstelle ausgehändigt. Diese habe ich dann an die Provinzial geschickt. 14 Tage später habe ich mich mit einem von der Betreiberfirma beauftragten Gutachter an der Waschstraße getroffen. Er hat den Schaden aufgenommen und die Kausalität geprüft. Da er nicht ausschließen konnte, daß der Schaden von der Waschstraße kommt, bekam ich den Schaden auf Gutachtenbasis ausbezahlt. Das waren ca. 500 Euro plus einen Tag Nutzungsausfall nach Beleg, daß ich den Schaden repariert habe.

Viele Grüße

P.S.: Und der Schaden war definitif durch die Waschanlage entstanden!

Zitat:

Original geschrieben von Propolis

 

P.S.: Und der Schaden war definitif durch die Waschanlage entstanden!

 

So etwas setzen wir hier bei MT auch voraus... ;)

Natürlich, Dellenzähler.

Gemeint war einfach nur, daß ich mit 100%iger Sicherheit ausschließen konnte, daß es sich evtl. um einen von mir vorher unbemerkten Schaden gehandelt haben könnte, der mir NACH der Wäsche erst aufgefallen wäre.

So war das gemeint :)

Zitat:

Original geschrieben von Propolis

 

Ich habs dem Pächter gemeldet, das übliche Gemaule in solchen Fällen folgte.

 

 Ich kann Euch sagen, was das mit dem leider üblichen Gemaule auf sich hat:

 

Die Selbstbeteiligung des Pächters an solchen Schäden, tlw. bis 500 Euronen !

Zitat:

Original geschrieben von Propolis

Natürlich, Dellenzähler.

 

Gemeint war einfach nur, daß ich mit 100%iger Sicherheit ausschließen konnte, daß es sich evtl. um einen von mir vorher unbemerkten Schaden gehandelt haben könnte, der mir NACH der Wäsche erst aufgefallen wäre.

 

So war das gemeint :)

 war schon klar, lass dich nicht Ärgern von mir ;)

Er hat auch von einer SB von 400,- Euro gesprochen.

@ Dellenzähler:

kein Problem :)

Themenstarteram 1. Oktober 2007 um 9:21

Vielen lieben Dank für Eure Antworten.

Ok, dann werde ich mal zu einem "richtigen" Gutachter gehen und das Gutachten dann an die Tankstelle per Post schicken.

Ich hatte nur Angst, dass die Versicherung ein Gutachten nicht bezahlt, da es doch vielleicht als Bagatellschaden gilt.

Die Selbstbeteiligung erklärt natürlich das Gemaule :-)

Grüße

scrooge313

Themenstarteram 1. Oktober 2007 um 19:32

Könnt ih rnochmal was zur Bagatellschadensgrenze sagen? Nicht, das sich auf den Kosten vom Gutachten sitzen bleibe :-)

Ich weiß ja nicht, wie teuer das Ausbeulen von einer leichten Delle ist und wie leicht der Antennenhalter wieder zu befestigen ist.

 

Danke.

Grüße

scrooge313

am 1. Oktober 2007 um 20:15

Moin,

ich darf mich hoffentlich mal mit ner Frage einklinken die hervorragend zum Thema passt....

Wie ist eigentlich dieser von den Waschanlagen so gerne propagierte generelle Ausschluss von Haftung in Bezug auf Anbauteile wie Zierleisten zu werten?

Würde mich als persönlich Betroffenen mal interessieren....

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von scrooge313

Könnt ih rnochmal was zur Bagatellschadensgrenze sagen? Nicht, das sich auf den Kosten vom Gutachten sitzen bleibe :-)

Ich weiß ja nicht, wie teuer das Ausbeulen von einer leichten Delle ist und wie leicht der Antennenhalter wieder zu befestigen ist.

 

Danke.

Grüße

scrooge313

geh einfach zum gutachter , und schilder deinen fall, die meisten kommen raus und gucken mal erst drüber und wissen dann meist schon ob das über der granze liegt oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

Zitat:

 

 

geh einfach zum gutachter , und schilder deinen fall, die meisten kommen raus und gucken mal erst drüber und wissen dann meist schon ob das über der granze liegt oder nicht.

 

Richtiger Hinweis. Ein Bagtellschaden liegt dann vor, wenn er für einen Laien auch als solcher erkennbar ist. Das dürfte hier vorliegend nicht der Fall sein. Unter Umständen erstellt der Sachverständige, wenn es erforderlich ist, ein Kurzgutachten.

Themenstarteram 17. Oktober 2007 um 12:31

Hallo,

sorry, dass ich jetzt erst wieder Rückmeldung gebe..hatte ziemlich viel zu tun.

Mittlerweile war ich bei bei einem ortsansässigen Sachverständigen, damit er sich die Sache mal anschaut. Allerdings kam es garnicht so weit, da die Trulla am Empfang gleich meinte zu erkennen, dass dies ein Bagatellschaden sei und ich die Kosten für ein Gutachten oder Kostenvoranschlag im Voraus bezahlen müsse.

Ich solle mich mit der Sache doch an den Ford-Händler wenden.

Also bin ich zu Ford gefahren, welche pi mal Daumen meinten, dass der Schaden so ca. bei 800,-€ liege. Einen Kostenvoranschlag würden sie für 60,-€ erstellen, könnten diesen aber erst nächste Woche machen.

Nun fahre ich morgen wieder zu dem Sachverständigen und dränge drauf, dass mal auch ein Sachverständiger sich die Sache anschaut. Ist es normal, dass ich das Gutachten dann sofort bezahlen muss?

Grüße

scrooge313

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