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Schaden RUmänische Lkw an mein Auto drangefahren!!
Hallo,
ich habe ein Problem mir ist ein rumänischer Lkw rückwärts ins Auto gefahren mit Schrittgescwindigkeit...
Man sieht nicht viel Kennzeichen bisschen angedrückt .. Werkstatt sagte durch die Berührung hats die Stoßstange ein bisschen hochgedrückt und somit die Motor Haube von unten den Lack ein bisschen weggeschliffen... Autohaus meine grob um die 2000€ Schaden.(Motorhaube lackieren) neuer Grill/ Stoßstange
Jetz die Frage: Unfall wurde von Polizei aufgenommen .. die Versicherung in Rumänien ist die Partnerversicherung der Huk Coburg..
Mir steht ein Anwalt zu oder ? Und wie siehts mit einem Gutachter aus ab welchem Wert muss der bezahlt werden von der gegenerischen Versicherung wie kann ich das wissen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@rrwraith schrieb am 4. August 2015 um 08:00:17 Uhr:
Hier ist nichts auslegungsbedürftig und hier kann auch nichts ausgelegt werden. Das "erforderlich" bezieht sich ausschließlich auf den Geldbetrag und nicht auf die Reparatur!
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Dies geschieht am bestmöglichen durch Reparatur in einer markenbezogenen Fachwerkstatt. Dies bestreitet niemand, nicht einmal Versicherungen. Den hierfür notwendigen Geldbetrag dokumentiert der Sachverständige in seinem Gutachten, mit den entsprechenden Stundenverrechnungssätzen, incl. evtl. anfallender Verbringungskosten und UPE Aufschlägen. Das Ergebnis stellt den erforderlichen Geldbetrag dar. Und genau diesen kann der Geschädigte laut Gesetz verlangen, ob er herstellt oder nicht.
So einfach ist das.
Alles Andere sind an der Haaren herbeigezogene "Auslegungen", die keinerlei gesetzliche Grundlage haben.
Ich wollte zwar nichts mehr dazu schreiben, weil derjenige, der den Eindruck erweckt, einen RollsRoyce zu fahren, offensichtlich sachlichen Argumenten unzugänglich ist, aber weil die Kollegen weiter fleißig ihre Tinte fließen lassen, gebe ich halt letztmals doch noch meinen Senf dazu:
Es gibt in den Gesetzen unbestimmte ausfüllungsbedürftige Begriffe, die nicht nur eine lediglich erkennende (kognitive) Beurteilung, sondern eine - unvermeidbar subjektive Elemente enthaltende - Wertung verlangen, also wertausfüllungsbedürftig sind. Das Wort "erforderlich" ist ein solcher sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff. Seine Konkretisierung ist nichts anderes als auslegende Rechtsanwendung. So einfach ist das!
Der angebliche Rolli-Fahrer gibt ja selbst zu, daß nur der erforderliche Geldbetrag zu ersetzen ist. Wieviel Geld aber im Einzelfall notwendig ist, um eine fachgerechte Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schadenseintritt zu schaffen, bedarf einer Wertung, die im Streitfall durch die Gerichte vorzunehmen ist. Das steht nämlich nicht im Gesetz und kann auch nicht drinstehen, sonst müßte der Bundestag zu jedem Verkehrsunfall ein Gesetz erlassen.
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60 Antworten
Bei einer Schadenhöhe von ca. 2.000 € ist die Bagatellgrenze auf jeden Fall deutlich überschritten.
Dir steht daher ein Rechtsanwalt und ein eigener Kfz-Sachverständiger zu.
Im Zweifel solltest du zunächst einen Sachverständigen zur Überschreitung der Bagatellgrenze befragen, bevor du Aufträge erteilst.
Zitat:
@Kawasaki2008heizer schrieb am 8. Juli 2015 um 19:16:04 Uhr:
Mir steht ein Anwalt zu oder ? Und wie siehts mit einem Gutachter aus ab welchem Wert muss der bezahlt werden von der gegenerischen Versicherung wie kann ich das wissen ?
Du hast Anspruch auf einen Rechtsbeistand, sofern die Bagatellgrenze überschritten ist (500€)
Du hast Anspruch auf einen Sachverständigen, sofern die Bagatellgrenze überschritten ist (750€)
Du hast Anspruch auf eine Unkostenpauschale in Höhe von 25-30€ je nach Bundesland.
Du hast Anspruch auf einen Leihwagen, alternativ Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung (Totalschaden).
Du hast Anspruch auf die Reparatur des Fahrzeuges.
Ich sehe hier momentan aber weder die Notwendigkeit eines Rechtsbeistandes noch eines Sachverständigen. Das Autohaus hat den Schaden noch schon grob geschätzt. Hier reicht locker ein KVA.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 8. Juli 2015 um 19:40:11 Uhr:
Zitat:
@Kawasaki2008heizer schrieb am 8. Juli 2015 um 19:16:04 Uhr:
Mir steht ein Anwalt zu oder ? Und wie siehts mit einem Gutachter aus ab welchem Wert muss der bezahlt werden von der gegenerischen Versicherung wie kann ich das wissen ?
Du hast Anspruch auf einen Rechtsbeistand, sofern die Bagatellgrenze überschritten ist (500€)
Du hast Anspruch auf einen Sachverständigen, sofern die Bagatellgrenze überschritten ist (750€)
Du hast Anspruch auf eine Unkostenpauschale in Höhe von 25-30€ je nach Bundesland.
Du hast Anspruch auf einen Leihwagen, alternativ Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung (Totalschaden).
Du hast Anspruch auf die Reparatur des Fahrzeuges.
Ich sehe hier momentan aber weder die Notwendigkeit eines Rechtsbeistandes noch eines Sachverständigen. Das Autohaus hat den Schaden noch schon grob geschätzt. Hier reicht locker ein KVA.
Laut Autohaus gibt es bei der Versciherungsgesellschaft viel Probleme,wollen nicht zahlen.. wenn Sie zahlen dannnur mit Abschlag usw...
Habe von meiner Rechtschutz mit 0 euro Sb eine Deckungszusage bekommen...
Klar das Autohaus sagt 2000€ aber nur so mündlich und grob geguckt... auch keine 100% Aussage wo ich sagen kann okay da kann man sich drauf verlassen..
Kann ich zu einem Gutachter gehen und das er 5min drüberschaut und sich ein Bild macht ob es sich lohnt ein Gutachten zu machen bzw was kapput sein könnte ?damit ich weiß das es 100% übernommen wird ? Da ich denke wenn ein 40 Tonnen Lkw das Auto auch nur mit 3 /4 kmh berührt sich da was verschieben kann..
keine ahnung, ob sich ein gutachter - zu werbezwecken - darauf einlässt honorarlos zu arbeiten.
wenn du dir aber nicht sicher bist bzw. der einschätzung der werkstatt nicht traust und die schuldfrage geklärt ist, hast du doch auch kein risiko, wenn du eben ein gutachter betraust, da die bagatellgrenze ja überschritten ist.
Zitat:
@Kawasaki2008heizer schrieb am 8. Juli 2015 um 20:18:18 Uhr:
Kann ich zu einem Gutachter gehen und das er 5min drüberschaut und sich ein Bild macht ob es sich lohnt ein Gutachten zu machen bzw was kapput sein könnte ?damit ich weiß das es 100% übernommen wird ? Da ich denke wenn ein 40 Tonnen Lkw das Auto auch nur mit 3 /4 kmh berührt sich da was verschieben kann..
Das solltest Du auf jeden Fall tun. Ein KVA ist für eine Schadensregulierung immer ungeeignet. (außer es ist wirklich eine offensichtliche Kleinigkeit)
GA und RA müssen von der Schädigerversicherung gezahlt werden.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 8. Juli 2015 um 20:52:59 Uhr:
Zitat:
@Kawasaki2008heizer schrieb am 8. Juli 2015 um 20:18:18 Uhr:
Kann ich zu einem Gutachter gehen und das er 5min drüberschaut und sich ein Bild macht ob es sich lohnt ein Gutachten zu machen bzw was kapput sein könnte ?damit ich weiß das es 100% übernommen wird ? Da ich denke wenn ein 40 Tonnen Lkw das Auto auch nur mit 3 /4 kmh berührt sich da was verschieben kann..
Das solltest Du auf jeden Fall tun. Ein KVA ist für eine Schadensregulierung immer ungeeignet. (außer es ist wirklich eine offensichtliche Kleinigkeit)
GA und RA müssen von der Schädigerversicherung gezahlt werden.
Okay Danke.
Ja der Gutachter soll man kurz 2min drüberschauen wie er die Sache einschätzt wenn er sagt sind mehr wie 750 dann lass ich ein Gutachten machen..
Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen, der sich auskennt.
Auf jeden Fall Gutachten machen lassen in dem steht, dass die Schäden von dem Unfall sind.
Was da alles aufgelistet wurde mag für einen Deutschen Versicherer gang und gebe sein, muss aber von einem Rumänischen Versicherer nicht so gesehen werden.
Eventuell über das Grüne-Karte-Büro oder deinen Versicherer Hilfe holen. Eventuell bei der HUK nachfragen ob man das über die regulieren kann?
Du wirst nicht wirklich mit dem Rumänischen Versicherer korrespondieren wollen. Normal wird das über das Grüne-Karte-Büro abgewickelt. Über die Grüne-Karte hat er Versicherungsschutz gemäß den gesetzlichen Bedingungen in Deutschland.
Jup. Ich würde jetzt auch erste einmal möglichst viele Kosten aufbauen.
Bin mir sicher, die in Rumänien zahlen dass alles ohne Probleme.
Also ab zum Anwalt und ab zum Gutachter.
Zitat:
@P10723 schrieb am 9. Juli 2015 um 11:21:17 Uhr:
Jup. Ich würde jetzt auch erste einmal möglichst viele Kosten aufbauen.
Bin mir sicher, die in Rumänien zahlen dass alles ohne Probleme.
Also ab zum Anwalt und ab zum Gutachter.
Okay Habe einen Anwalt für Verkehrsrecht
und heute mittag Termin beim gutachter
Zitat:
@P10723 schrieb am 9. Juli 2015 um 11:21:17 Uhr:
Jup. Ich würde jetzt auch erste einmal möglichst viele Kosten aufbauen.
Denke mal das ist ironisch gemeint? Was würdest Du machen, wenn dich ein im Ausland versichertes Fahrzeug schädigt? Kanst Du Rumänisch?
Ok, natürlich den Schaden über das Grüne-Karte-Büro abwickeln. Schaden dort melden!
Deutsches Büro Grüne-Karte e.V., Postfach 101402, 20009 Hamburg, Tel.: 040/334400
internet www.gruene-karte.de
Um zu beweisen, dass und wie hoch der Schaden am Fahrzeug ist, würde ich auf jeden Fall einen Gutachter beauftragen. Am Schluss behaupten die noch der Schaden sein nicht von diesem Fahrzeug.
Und ein Anwalt schadet bei ausländischen Versicherern auch nicht.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 9. Juli 2015 um 13:08:15 Uhr:
Zitat:
@P10723 schrieb am 9. Juli 2015 um 11:21:17 Uhr:
Jup. Ich würde jetzt auch erste einmal möglichst viele Kosten aufbauen.
Denke mal das ist ironisch gemeint? Was würdest Du machen, wenn dich ein im Ausland versichertes Fahrzeug schädigt? Kanst Du Rumänisch?
Ok, natürlich den Schaden über das Grüne-Karte-Büro abwickeln. Schaden dort melden!
Deutsches Büro Grüne-Karte e.V., Postfach 101402, 20009 Hamburg, Tel.: 040/334400
internet www.gruene-karte.de
Na ja, falls Du vom Fach sein solltest, bist Du ja schon ganz schön lange raus.
Das Büro ist seit einigen Jahren in Berlin - Mitte.
http://www.gruene-karte.de/praktische-tipps.html
Zitat:
Na ja, falls Du vom Fach sein solltest, bist Du ja schon ganz schön lange raus.
Das Büro ist seit einigen Jahren in Berlin - Mitte.
http://www.gruene-karte.de/praktische-tipps.html
Hm, habe meine aktuelle (2015) Grüne-Karte genommen und die Adresse abgeschrieben?!
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 9. Juli 2015 um 13:08:15 Uhr:
Zitat:
@P10723 schrieb am 9. Juli 2015 um 11:21:17 Uhr:
Jup. Ich würde jetzt auch erste einmal möglichst viele Kosten aufbauen.
Denke mal das ist ironisch gemeint? Was würdest Du machen, wenn dich ein im Ausland versichertes Fahrzeug schädigt? Kanst Du Rumänisch?
Ok, natürlich den Schaden über das Grüne-Karte-Büro abwickeln. Schaden dort melden!
Deutsches Büro Grüne-Karte e.V., Postfach 101402, 20009 Hamburg, Tel.: 040/334400
internet www.gruene-karte.de
Um zu beweisen, dass und wie hoch der Schaden am Fahrzeug ist, würde ich auf jeden Fall einen Gutachter beauftragen. Am Schluss behaupten die noch der Schaden sein nicht von diesem Fahrzeug.
Und ein Anwalt schadet bei ausländischen Versicherern auch nicht.
Hab ein Anwalt... war heute beimGutachter er meinte umdie 2000€...
Und Polizei hat den Unfall ja auch aufgenommen. er kann sich nicht rausreden..
Hier kann man den Schaden On-Line melden und bekommt ein Unfall-Fragebogen.