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Schlüßel verloren! Was nun?

Themenstarteram 10. Oktober 2006 um 10:18

Meine Freundin hat heute den Schlüßel von unserem BMW verloren. Was muß ich jetzt tun?

Was ist wenn der finder das Auto klaut? Zahlt da dann die Versicherung?

Andernfalls müßte man ja alle schlößer tauschen!

Weiß da jemand bescheid?

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Und was ist ...wenn es jetzt einen weiteren Zweitschlüssel in Fremdbesitz gibt?

Mit dieser Argumentationsbasis wäre es für Mietwagenfirmen unmöglich, ein Fahrzeug zu versichern....:rolleyes:

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Es gibt keine Alternative!

Schlösser austauschen, nur so bleibt das Deckungskonzept der Teil- und Vollkaskoversicherung in vollem Umfang bestehen.

Stimmt.

Hinweis:

Die Schlüssel werden im Falle des Diebstahl eingezogen.

Fehlt einer, ist es schlecht,

wurde einer nachgemacht und nicht abgeliefert erkennt man das ebenfalls.

am 10. Oktober 2006 um 17:23

Zitat:

Es gibt keine Alternative!

Schlösser austauschen, nur so bleibt das Deckungskonzept der Teil- und Vollkaskoversicherung in vollem Umfang bestehen.

Das ist nicht so ganz richtig und zugleich die teuerste Möglichkeit.

Dem Versicherer sollte der Verlust des Schlüssels gemeldet und gleichzeitig eine Absprache über Maßnahmen zum Schutz eines Kfz-Diebstahls getroffen werden (und das möglichst schnell).

Das größte Risiko beim Schlüsselverlust besteht im Diebstahl des Fahrzeuges. Um den Diebstahl des Fahrzeuges zu verhindern, reicht den meisten Versicherern das Sperren des verlorenen Schlüssels im Wegfahrsteuergerät des PKW durch die Vertragswerkstatt aus.

Der Finder des Schlüssels kann dann zwar das Fahrzeug noch immer aufschliessen, nicht aber starten und wegfahren.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

...reicht den meisten Versicherern das Sperren des verlorenen Schlüssels im Wegfahrsteuergerät des PKW durch die Vertragswerkstatt aus.

Ich weiß nicht was dich in die Lage versetzt beurteilen zu können, was den meisten Versicherern genügt.

Es wäre nett wenn du auf Entscheidungen der Rechtsprechung verweisen könntest.

Soll man dich dahingehend verstehen, dass alle Schäden, die ein Öffnen des verschlossenen Fahrzeuges zur Voraussetzung haben, dennoch die Eintrittspflicht des Kaskoversicherers bedingen, mit Ausnahme der Fahrzeugentwendung?

Wenn der Autoschlüssel verloren geht, erhöht sich das Risiko, dass der Wagen gestohlen wird. Deshalb muss der Verlust des Schlüssels unverzüglich der Versicherung angezeigt werden. Andernfalls kann sich die Versicherung weigern, für den Schaden aufzukommen.

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 28. März 2002 – 8 U 4326/01

 

Versicherungsvertragsgesetz

§ 27

(1) Tritt nach dem Abschluß des Vertrags eine Erhöhung der Gefahr unabhängig von dem Willen des Versicherungsnehmers ein, so ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. Die Vorschriften des § 24 Abs. 2 finden Anwendung.

(2) Der Versicherungsnehmer hat, sobald er von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erlangt, dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen.

am 10. Oktober 2006 um 20:53

Das dem Versicherer der Verlust eines Schlüssel angezeigt werden soll, habe ich ausgeführt. Das ein Versicherungsnehmer auch Vorkehrungen treffen muss, um einen drohenden Schaden zu vermeiden, ja ebenfalls. Die Frage ist, welchen Aufwand muss man betreiben und ist einem Versicherungsnehmer z.B. der komplette Austausch einer Schließanlage zuzumuten.

Das Sperren des verlorenen Zündschlüssel verhindert den Fahrzeugdiebstahl und verursacht vergleichsweise geringe Kosten. Wird das Fahrzeug nach der Sperrung gestohlen, kann der Versicherer keine Einwendungen erheben.

Bleibt das Öffnen eines Fahrzeuges und der Diebstahl von Teilen aus dem Fahrzeug.

Wird ein Schlüssel verloren, heisst das nicht zwingend, 1) das der Finder auch Rückschlüsse auf das dazugehörige Fahrzeug ziehen kann und 2) das nicht jeder Finder eines Fahrzeugschlüssels auch ein "Gangster" ist.

Je nach Fahrzeugtyp verursacht der Austausch sämtlicher Fahrzeugschlösser enorme Kosten von teilweise 1.000 bis 2.000 Euro. Bei den neuen Fahrzeugtypen (Beispielsweise dem neuen VW Passat B6) ist es leider mit dem Austausch mechanischer Schlösser nicht getan; es bedarf auch des Austausches eines (teuren) elektronischen Steuergerätes.

Mal ehrlich - will ein Versicherer das wirklich von einem Kunden verlangen, nur weil er seinen Schlüssel (möglicherweise sogar unwiderbringlich auch für Dritte) verloren hat bzw. meint, ihn verloren zu haben, weil er ihn nicht mehr finden kann?

Und das auch nur für den vagen Verdacht, der Finder könnte aus dem Fahrzeug etwas "ungehindert" entwenden, was vermutlich nicht einmal so teuer ist, wie der Austausch sämtlicher Schlösser !

Ich muss mich kurz halten.

Schlösser nicht zu wechseln und einen ungekürzten und eindeutig abgesicherten Rechtsanspruch auf Versicherungsschutz zu haben, passt sicherlich nicht zusammen. Es sei, der VR dokumentiert entsprechend. Mutmaßungen, wo sich der verlorene od. entwendete (wer weiß das schon) Schlüssel befinden mag, sind ohne Bedeutung.

Insofern wäre die Zitierung einer entsprechenden Rechtsprechung für die Akzeptanz der so dargelegten Auffassung, was die Tauglichkeit angeht, hilfreich.

Themenstarteram 11. Oktober 2006 um 9:45

juhuuuu heute morgen lag der schlüßel im Briefkasten. Keine Ahnung wer ihn da rein hat...

Trotzdem Danke für eure Antworten....

GRuß Roy

Schön - aber v.allg. Interesse ist es trotzdem.

 

Und was ist ...wenn es jetzt einen weiteren Zweitschlüssel in Fremdbesitz gibt?

Themenstarteram 11. Oktober 2006 um 12:10

Bei einem gebrauchten weiß man auch nicht wieviele Schlüßel es insgesamt gibt....

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Und was ist ...wenn es jetzt einen weiteren Zweitschlüssel in Fremdbesitz gibt?

Mit dieser Argumentationsbasis wäre es für Mietwagenfirmen unmöglich, ein Fahrzeug zu versichern....:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von GTI-Roy

juhuuuu heute morgen lag der schlüßel im Briefkasten. Keine Ahnung wer ihn da rein hat...

Bei einem gebrauchten weiß man auch nicht wieviele Schlüßel es insgesamt gibt....

Glückwunsch zum wiedergefundenen Schlüssel.

Ich kann Dir dennoch nur empfehlen den Vorgang so Deiner TK zu melden.

Wie von mit bereits erwähnt, kann man jederzeit feststellen, wie viele Schlüssel nachgemacht wurden.

Und Versicherungen checken das im Diebstahlfall.

Dann hast Du entweder Belege oder schlechte Karten.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wie von mit bereits erwähnt, kann man jederzeit feststellen, wie viele Schlüssel nachgemacht wurden.

Diese Aussage gilt nicht unbeschränkt für alle Fahrzeuge. Bei vielen Ford-Fahrzeugen beispielsweise ist es unmöglich zu erkennen, ob und wieviele Fahrzeugschlüssel nachgemacht wurden.

>Mit dieser Argumentationsbasis wäre es für Mietwagenfirmen unmöglich, ein Fahrzeug zu versichern....<

@BlubbC280, richtig ...Mietwagenrisiken und Versicherungsschutz ist hier aber nicht das Thema.

Auch dafür gibt es allerdings eine Versicherungslösung.

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