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Schneepflug mit Blaulicht
Hallo,
habe heute früh auf der Autobahn bei Schneefall einen Schneepflug im Einsatz gesehen, der neben seinen gelben Rundumleuchten zusätzlich eine blaue in Betrieb hatte.
Wer kann mir sagen wozu der Schneepflug ein Blaulicht auf dem Dach hatte (bessere Wahrnehmung oder dient es für Sonderrechte/Wegerechte) ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Mit Blaulicht bei Rot über die Kreuzung donnern, ist verboten.
dies steht so wo?!
die fahrzeuge dürfen sogar OHNE blaulicht und OHNE martinshorn (unter berührender berücksichtigung und ohne gefährdung der anderen verkehrsteilnehmer) über die rote ampel fahren!
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57 Antworten
Hallole
Ich kann nur vermutungen äussern, Blaulicht bedeutet immer
Sonderrechte. Vermutlich sind die Spetialisten auf den Trichter
gekommen das ein Schneepflug im Stau weil er eben keine
Sonderrechte hat nicht wirklich gut durchkommt und das ist in den Letzten Jahren leider vile zu häufig passiert.
In wieweit Autobahnmeistereien diese Sonderrechte wahrnehmen
dürfen ist mir nicht bekann aber so würde das ganze Sinn machen.
Find ich gut. Jol.
Wir haben hier in der Nähe eine ne Betrieb, der sowohl jetzt mit schneeplügen, als auch mit Kehrfahrzeugen unterwegs ist. Einige davon sind ebenfalls mit blulicht+ Horn ausgerüstet und die haben in der Tat Sonderrechte. Das Dient eben zum einen den Pflügen zum durchkommen, aber auch den Straßenreinigungsfahrzeugen bei unfällen auf der AB.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Blaulicht bedeutet immer Sonderrechte.
nö...blaulicht warnt lediglich vor gefahren und einsatzstellen........und die fahrzeuge die sonderrechte in anspruch nehmen dürfen, müssen diese NICHT durch blaulicht bzw. in kombination mit dem martinshorn kenntlich machen!
Zitat:
weil er eben keine Sonderrechte hat
ein schneepflug hat ebenso wie die müllabfuhr sehrwohl sonderrechte!
zulässig ist das blaue rundumlicht am schneepflug jedenfalls nicht.....und das der ne sondergenehmigung dafür hat, waage ich doch sehr stark zu bezweifeln! das wird der fahrer sich wohl einfach so draufgesteckt haben um wie angesprochen besser durchzukommen (wobei das auch nicht wirklich hilft)...
§ 38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
§ 52 StVZO:
....
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1.Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2.Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3.Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4.Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Blaues Blinklicht an Fahrzeugen der Autobahnmeisterrei gibt es schon seit Jahren. Und der Staat baut sich sicher nichts drauf was nicht so genemigt ist.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
weil er eben keine Sonderrechte hat
ein schneepflug hat ebenso wie die müllabfuhr sehrwohl sonderrechte!
zulässig ist das blaue rundumlicht am schneepflug jedenfalls nicht.....und das der ne sondergenehmigung dafür hat, waage ich doch sehr stark zu bezweifeln! das wird der fahrer sich wohl einfach so draufgesteckt haben um wie angesprochen besser durchzukommen (wobei das auch nicht wirklich hilft)...
Kann ich mir nun nicht wirklich vorstellen.... das Blaulicht hat sicher einen Grund, sonst wärs ja nicht drauf.
Und das es aus Spass drauf ist ?!
frag doch einfach bei den zuständigen stellen nach!
fakt ist, das der kreis der fahrzeuge die regulär ein blaulicht aufs dach bekommen sehr begrenzt (und im übrigen auch schon genannt wurde) ist.....sodass hier eine sondergenehmigung nötig ist....
und in anbetracht der tatsache das vielerorts baufirmen ihre lkw's (samt fahrer) in den wintermonaten für den räumdienst zur verfügung stellen, die sich erfahrungsgemäß relativ wenig um die stvo/stvzo kümmern, kanns durchaus sein, das sich ein (unwissender) fahrer sowas einfach aufs dach pappt.....
Hallole
Kann es sein das ein Fahzeug des Katastropenschutzes
den Räumdienst unterstützt, die Einrichtungen we Bergegerät
und Räumschaufel habe die kisten ja,Steuergelder kosten die
auch, warum soll man diese nicht auf Autobahnen für Unfallschwerpunkte oder ähnliches einsetzen?
Stichwort Blitzeis/ Eisregen oder Ähnliches?
Jol.
Hab auch schon öfters Fahrzeuge der Gaswerke Gasag mit Blaulicht und Sirene über Rot donnern gesehen.
Gas, Wasser, Strom, die fahren alle blau
Wer ist bei denen Blau?
Der Fahrer?
Mit Blaulicht bei Rot über die Kreuzung donnern, ist verboten.
Eine Rote Ampel ist für Blaulichtfahrzeuge sowas wie eine Stopptafel!
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Wer ist bei denen Blau?
Der Fahrer?
Mit Blaulicht bei Rot über die Kreuzung donnern, ist verboten.
Eine Rote Ampel ist für Blaulichtfahrzeuge sowas wie eine Stopptafel!
Viktor
Hmmm, ich denke eher nicht, die müssen vorsichtig ranfahren und gucken, aber nicht völlig zum Stillstand kommen und ich hab auch noch nie einen gesehen der tatsächlich stehenblieb.
Soviel ich weiß müssen Blaulichtfahrzeuge (mit eingeschaltenen Blaulicht) bei einer roten Ampel anhalten.
Zumindest ist das in A so, nach meinen Wissensstand.
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Mit Blaulicht bei Rot über die Kreuzung donnern, ist verboten.
dies steht so wo?!
die fahrzeuge dürfen sogar OHNE blaulicht und OHNE martinshorn (unter berührender berücksichtigung und ohne gefährdung der anderen verkehrsteilnehmer) über die rote ampel fahren!