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Schranke abgerissen mit Anhängerzug

Themenstarteram 27. April 2013 um 21:07

Mir ist heute was "dummes" passiert.

Wir waren mit unserem Peugeot 807 und einem kleinen 600kg-Anhänger mit Hochplane in Deutschland (BW) einkaufen.

Im Parkhaus bzw. auf dem Platz herrscht kein Verbot für Anhänger, es gibt sogar mehrere Stellplätze lange Stellplätze.

Bei der Ausfahrt aus der Schranke musste ich relativ langsam fahren da Wechselverkehr mit 2 Schranken und wie immer viel los.

Jetzt hat die Schranke genau zwischen langsam fahrenden Auto und Anhänger geschlossen, ich habe es nicht bemerkt und bin weiter gefahren. Natürlich ist die Schranke abgerissen und hat beim Verkanten Auto und Anhänger erheblich beschädigt, sogar die Heckscheibe ist defekt.

An der Schrankenanlage ist auch ein erheblicher Schaden entstanden.

Der Parkplatzbetreiber verlangt jetzt von mir Schadensersatz und verweigert die Reparaturen am Fahrzeug zu zahlen. Man wollte mein Auto beschlagnahmen weil ausländische Zulassung (CH). Ich sei Schuld da ich nicht zügig genug weiter gefahren bin. Die Polizei war da, sagte aber es gehe sie nichts an da ich ja eine Parkkarte hatte. Sei wohl techn. Defekt gewesen, soll der Richter klären.

 

Wie sieht das rechtlich aus? Offenbar wohl doch eine Fehlfunktion der Schranke.

Beste Antwort im Thema

Geh bitte zum Rechtsanwalt.

Ist ernstgemeint.

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Geh bitte zum Rechtsanwalt.

Ist ernstgemeint.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Defekt gewesen, soll der Richter klären.

Wie sieht das rechtlich aus? Offenbar wohl doch eine Fehlfunktion der Schranke.

Wie die Polizei, und Erwachsener es gesagt/geschrieben haben, gibts hier vieles zu klären. Ein Gutachter, usw muss wohl her, da man die Frage aus Laiensicht nicht beantworten kann. Wenn alle fakten auf dem Tisch liegen, dann kommt das Urteil. Hier im Forum kann man noch weniger brauchbare Informationen geben, als die Polizei, die vor Ort war.

geh zu Anwalt,

ich würde aber sagen das der Parkplatzbetreiber schuld hat,

technischer defekt ?? ich würde sagen das die Lichtschranke der Schrankenanlage die Zugdeichsel nicht erkannt hat, (Lichtschranke zu hoch oder zu niedrig angebracht) und deshalb die Schranke geschlossen hat,

da kannst du nichts dafür, und wie sollst du schneller raus fahren wenn viel Verkehr ist,??

schalte bitte einen Anwalt ein, wird der beste rat sein den man dir geben kann,

am 28. April 2013 um 8:06

Aus meiner Sicht ganz klar der Fehler des Betreibers. Wenn Anhänger erlaubt sind, muss die Schrankenanlage damit zurechtkommen. Eine Mindestgeschwindigkeit war an der Ausfahrt wohl kaum ausgeschildert :rolleyes:.

Vermutlich wirklich ein Fall für den RA, da der Betreiber zu zu illegalen Aktionen neigt (Beschlagnahme - krass) und sein Geschäftsgebaren wohl nicht wirklich plötzlich ändern wird.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Der Parkplatzbetreiber verlangt jetzt von mir Schadensersatz und verweigert die Reparaturen am Fahrzeug zu zahlen.

Mit welcher Begründung?

am 28. April 2013 um 8:45

Die Pol. hat die Sache aufgenommen??

Dann sehe auch zu, ob dort Kontaktschleifen montiert sind.

Hole Dir nen Anwalt.

Sei bereit bei einer Verhandlung evtl. nen Ortstermin wahrzunehmen und die Fahrzeug-Kombi nochmal mitzunehmen.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Man wollte mein Auto beschlagnahmen weil ausländische Zulassung (CH).

Wer wollte das? Der Parkplatzbetreiber oder die Polizei? Ich denke, du meintest Ersteren und damit hätte er ganz klar seine rechtlichen Möglichkeiten überschritten.

am 28. April 2013 um 12:58

Hoffendlich hast du auch Fotos gemacht; auch vom Boden an der Schranke. Könnte schließlich sein, daß der Anlagenbetreiber schnell nachträglich was einbauen läßt, damit die Schranke bei der Gutachterprüfung auch mit Anhänger korrekt funktioniert.

Vielleicht hat der bei dem ausländischen Kennzeichen gedacht, mal kräftig drohen, vielleicht läßt der sich schnell einschüchtern und zahlt.

Korrekten Rat kann dir nur ein Rechtsanwalt geben! Sind Fotos gemacht worden - Handy oder Digicam?

 

 

Themenstarteram 28. April 2013 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Man wollte mein Auto beschlagnahmen weil ausländische Zulassung (CH).

Wer wollte das? Der Parkplatzbetreiber oder die Polizei? Ich denke, du meintest Ersteren und damit hätte er ganz klar seine rechtlichen Möglichkeiten überschritten.

Der Parkplatzbetreiber wollte das, angeblich wegen nicht zahlender Versicherung. ICH habe darauf hin die Polizei gerufen.

Diese hat Fotos gemacht.

Ich habe heute mal mit einem Bekannten (Studiert Jura) gesprochen, der meinte es sei eine Fehlfunktion der Anlage.

Gleiches sagt auch die Notfallhotline der Versicherung.

 

Ob es Kontaktschleifen hat ist nicht ersichtlich, die Anlage ist ca. 5 Monate alt. Ich war schon mehrmals mit Anhänger dort und hatte nie Probleme. Lichtschranken gibt es keine, zumindest keine die ich gesehen hätte (ich bin Elektrotechniker, kenne mich also ein bischen aus). Selbst wenn es keine Induktionsschleifen gibt, was passiert wenn die Schranke dann bei einem Cabrio runter fährt und jemand verletzt wird, die schlägt immerhin sehr schnell runter um zu verhindern dass 2 Autos gleichzeit heraus fahren.

Mal sehen was da noch kommt. Ich warte jetzt mal ab ob eine Rechnung kommt.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Ich warte jetzt mal ab ob eine Rechnung kommt.

Du solltest dich zwischenzeitlich darum bemühen, deinen eigenen Schaden an Zugfahrzeug und Anhänger zu beziffern und dem Parkplatzbetreiber in Rechnung zu stellen.

Themenstarteram 28. April 2013 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Ich warte jetzt mal ab ob eine Rechnung kommt.

Du solltest dich zwischenzeitlich darum bemühen, deinen eigenen Schaden an Zugfahrzeug und Anhänger zu beziffern und dem Parkplatzbetreiber in Rechnung zu stellen.

Steht schon in der Werkstatt, ohne Heckscheibe fährt sichs nicht so gut, vor allem bei Regen.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Der Parkplatzbetreiber wollte das, angeblich wegen nicht zahlender Versicherung. ICH habe darauf hin die Polizei gerufen.

sonst geht's dem noch gut. Der kann gegen Dich zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Wenn er irgendwann dann in einem geordneten gerichtlichen Verfahren einen Vollstreckungstitel bekommen würde, könnte er dann - wenn Du dann nicht zahlen würdest - in das Fahrzeug vollstrecken, es also durch den Gerichtsvollzieher beschlagnahmen und dann verwerten lassen. Anders geht's nicht und schon gar nicht in Eigenregie.

Bekanntlich bin ich ja jemand, der nicht gleich den Anwalt als nötig ansieht. In diesem Fall führt aber kein Weg dran vorbei. Auf der Gegenseite ist jemand unterwegs, der eine sehr eigene Rechtauslegung hat. Da hilft nur eine von Anfang an konsequente Haltung mit Anwalt, da dies m.E. nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung riecht. Der ist ohnehin erforderlich, um an die Bilder der Polizei zu kommen. Die rücken die Akte nämlich nur an Anwälte raus. Hast Du eigentlich Zeugen (müsste ja einen Stau gegeben haben), die was gesehen haben? Vielleicht hast Du auch eine Chance Dich mal umzuhören, ob die Anlage schon mal Mist gebaut hat.

Unabhängig davon würde ich zusehen, so schnell als möglich eigene Detailbilder von der Schrankenanlage zu machen, um deren technische Ausrüstung zu dokumentieren. Gerade wenn die recht neu ist, kann es sein, dass noch Nachrüstungen kommen. Am besten versuchst Du über die Seriennummer (sollte irgendwo am Typschild stehen) und den Hersteller (sollte auch drauf stehen) herauszubekommen, in welchem technischen Umfang die Anlage am Unfalltag aufgebaut war. Vielleicht ist der Hersteller kooperativ und gibt Dir die notwendigen Angaben.

Sobald Du die Schäden einen Deinem Fahrzeug festgestellt hast (Reparaturschaden, Nutzungsausfall bzw. Mietwagen, Schadenspauschale, ggf. Gutachterkosten und ggf. Wertminderung) solltest Du die beim Betreiber des Parkplatzes geltend machen und ihm eine auskömmliche, aber durchaus kurze Zahlungsfrist setzen. Nach Deiner Schilderung - mit allen Vorbehalten, da ich nicht dabei war und die Örtlichkeit nicht kenne - dürfte es eine Fehlfunktion der Schranke bzw. eine falsche Auslegung der Anlage schadensursächlich gewesen sein. Somit wäre ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht naheliegend, so dass der Betreiber in der Haftung ist.

Viel Glück und einen langen Atem bei der Abwicklung (den wirst Du wohl leider brauchen).

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Mal sehen was da noch kommt. Ich warte jetzt mal ab ob eine Rechnung kommt.

Mach keinen Fehler und laß die Dinge nicht einfach auf dich zukommen! Willst du denn den Schaden an deinem Fahrzeug selbst bezahlen?

Aber OK, mehr als dir einen Rat geben können wir hier nicht.

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