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Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

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Ich halte deinen Vorschlag durchaus für nachdenkenswert, zumal wir unser Sanktionsinstrumentarium für solche Verstöße dann endlich mal auf europäisches Niveau angeben würden. Wie nötig eine solche Novelierung ist, kann man im Moment exemplarisch an diesem Thread bewundern:

http://www.motor-talk.de/.../...auf-behindertenparkplatz-t2100370.html

am 6. Januar 2009 um 2:03

Ich bin auch dafür, das Parken auf Behindertenparkplätzen schärfer zu sanktionieren.

In dem Vorschlag sind allerdings einige Dinge, die nicht zusammenpassen. Die 3 Punkte passen nicht ganz zum Rest, 4 würden dazu passen ;)

Aber ein anderes großes Problem steckt auch noch dahinter: Der Fahrer muß nicht der Halter gewesen sein. Ich z.B. darf auf einem Behindertenparkplatz stehen, ich könnte aber auch das Auto, mit dem ich gerade nicht unterwegs bin, innerhalb der Familie verliehen haben. Bei Mann, Mutter, Vater, Stiefmutter, Stiefvater, Brüdern, Tante, Onkel, Cousinen, Schwiegermutter, Schwiegervater, ... könnte ich dann auch von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. OK, ich würde das dann nicht unbedingt tun, aber ich bin ja auch nicht auf die Allgemeinheit übertragbar...

am 6. Januar 2009 um 7:18

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Ich bin auch dafür, das Parken auf Behindertenparkplätzen schärfer zu sanktionieren.

In dem Vorschlag sind allerdings einige Dinge, die nicht zusammenpassen. Die 3 Punkte passen nicht ganz zum Rest, 4 würden dazu passen ;)

Aber ein anderes großes Problem steckt auch noch dahinter: Der Fahrer muß nicht der Halter gewesen sein. Ich z.B. darf auf einem Behindertenparkplatz stehen, ich könnte aber auch das Auto, mit dem ich gerade nicht unterwegs bin, innerhalb der Familie verliehen haben. Bei Mann, Mutter, Vater, Stiefmutter, Stiefvater, Brüdern, Tante, Onkel, Cousinen, Schwiegermutter, Schwiegervater, ... könnte ich dann auch von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. OK, ich würde das dann nicht unbedingt tun, aber ich bin ja auch nicht auf die Allgemeinheit übertragbar...

schon mal was von halterhaftung bei parkverstößen gehört ?

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 10:32

Moin zusammen,

also 4 statt 3 Punkte ersatzweise 40 statt 30 ehrenamtlichen Stunden im Behindertenheim gehen absolut in Ordnung.

Meehsterchen - also dein konstruierter Parkverstoß. Sicher - zum einen gibts da die Halterhaftung, zum anderen muss man sich als Schwerbehinderten mit Parkberechtigung überlegen, ob man den Parkschein dann nicht leichtfertig riskiert. Aber du meinst ja wahrscheinlich, dass das Platz dann von einem Unberechtigten belegt ist, der scheinbar bereichtigt ist. Du weißt ja sicher auch, dass du dein Fahrzeug (sofern du die Kfz-Steuerbefreiung in Ansprich nimmst) nur in ganz besonderen Fällen verleihen darfst.

Aber hier geht es ja um einen Sachverhalt, wo du als Schwerbehindert-Parkberechtigte den Mißbrauch des Ausweises förderst - wie kommst du denn auf diesen abstrusen Gedanken ? Faktisch ist das so : steht auf einem Behindertenparkplatz ein Pkw mit ausgelegtem Schwerbehindertemparkausweis, dann gilt zunächst der Augenschein, dass der Parkplatz berechtigt belegt ist. Ob der Mensch, der das Fahrzeug dort abstellt oder abholt der lt Ausweis Berechtigte ist, läßt sich so schnell nicht kontrollieren. Du weißt ja auch, dass auf der Rückseite der neuen Ausweise ein Lichtbild angebracht ist und zudem der Schwerbehindertenausweis auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Also Meehester : niemand wird die Ordnungsbehörden rufen, weil dein Fahrzeug da scheinbar berechtigt (aber tatsächlich unberechtigt) dort geparkt ist. Nach 24 Stunden würde es eng weil deine maximale Parkdauer abgelaufen ist, aber da kann ohnehin niemand mehr beweisen wer deinen Wagen dort abgestellt hat. Denmanch geht deine Konstruktion hier und heute doch doch etwas fern der Realität. Da würdest du auch eher konstruieren, warum - aus welchem speziellen Grund - ein Nichtbehinderter dein Fahrzeug dort abgestellt hat. Macht es jemand ohne den besagten Ausweis auszulegen oder berechtigt zu besitzen, dann ist es eine Frage der Halterhaftung, die den Halter beim ersten Mal vielleicht rettet - im Gegenzug führst du aber ein Fahrtenbuch.

Zudem : auf dem "mir allein zur Verfügung gestellten Schwerbehindertenparkplatz" hättest auch du nichts verloren, erkennbar daran, dass deinem Parkausweise es an der vierstelligen Nummer vom Parkschild mangelt. Also da mußt du deine "rechtsabtrünnigen Verwandten" ;) doch noch etwas besser instruieren - lol. Sonst wirds teuer :-)

Wie findet ihr denn die von mir vorgeschlagenen Strafen bzw. Sanktionen ? Gibt es sachliche Gründe, warum die vorgeschlagene Höhe mit Blick auf den nötigen Personal- und Sacheinsatzkosten zu hoch oder unangemessen sein sollte ?

LG JoJoMS

am 6. Januar 2009 um 12:59

Tach zusammen,

als Nicht-Besitzer eines Parkausweises kommen mir Deine Forderungen auf den ersten Blick etwas übertrieben vor. Andererseits wird aber auch niemand gezwungen, sich unberechtigterweise auf einen solchen Parkplatz zu stellen. Und jedem wie mir, der sich daran hält, kann es sowieso egal sein, ob darauf 10 Euro stehen oder die Todesstrafe. Mich würde allerdings die Relation zu anderen Verkehrsvergehen stören. Denn wenn jemand mit 80 Sachen durch eine 30er-Zone am Kindergarten vorbeirauscht, bringt er Unschuldige in Lebensgefahr, käme dabei aber immer noch billiger weg, als wenn er sich auf Deinen Parkplatz stellen würde. Verstehst Du, was ich meine?

Selbst wenn es zu einer so drastischen Strafverschärfung käme, hättest Du immer noch das gleiche Problem, sollte doch wieder jemand (ob nun aus Übermut oder Versehen) Deinen Parkplatz blockieren. Hast Du stattdessen mal dran gedacht, bei Deiner Stadt einen elektrischen Parkbügel zu beantragen? Die Dinger kosten um 500 Euro, hätten sich also nach spätestens zwei (nicht erfolgten) Polizeieinsätzen rentiert. Und selbst wenn sie die Kosten nicht (voll) übernehmen, wäre es doch für Dich eine Überlegung wert, so ein Teil installieren zu lassen. Wenn ich 40 Mal pro Jahr im Auto sitzenbleiben müsste, weil irgendwelche Armleuchter meinen Parkplatz belegt haben, würde ich irgendwann (Erlaubnis der Stadt vorausgesetzt) das Geld selber investieren, um endlich Ruhe zu haben. Ich weiß, Dir geht es ums Prinzip und Du denkst wahrscheinlich nicht im Traum daran, wegen dieser Idioten auch noch Geld auszugeben. Aber im Endeffekt geht es doch darum, dass Dein Parkplatz frei bleibt, und das wäre mit einem Parkbügel zumindest gewährleistet.

Schöne Grüße

Dirk

Häufig ist doch so das auf Behindertenparkplätzen vielfach Leute parken die überhaupt keinen Parkausweis haben. Die müssten dann richtig hart bestraft werden. w.o. beschrieben oder mit Tagessätzen bis zu einem Monatsgehalt zum Beispiel. Solange nur 35€ gezahlt machen die sich doch noch lustig wie billig parken dort ist. Auch finde ich kommt so ein Spruch, wie das Schild habe ich nicht gesehen gegenüber der Polizei oder Ordnungsdienst ist der Führerschein sofort einzuziehen da man davon ausgehen könnte, dass der Betreffende schlecht sieht und deshalb ein Sehtest unabdingbar ist. Nämlich jemand der so schlecht sieht das er das Schild übersieht hat im Straßenverkehr nichts zu suchen.

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

Tach zusammen,

als Nicht-Besitzer eines Parkausweises kommen mir Deine Forderungen auf den ersten Blick etwas übertrieben vor. Andererseits wird aber auch niemand gezwungen, sich unberechtigterweise auf einen solchen Parkplatz zu stellen. Und jedem wie mir, der sich daran hält, kann es sowieso egal sein, ob darauf 10 Euro stehen oder die Todesstrafe. Mich würde allerdings die Relation zu anderen Verkehrsvergehen stören. Denn wenn jemand mit 80 Sachen durch eine 30er-Zone am Kindergarten vorbeirauscht, bringt er Unschuldige in Lebensgefahr, käme dabei aber immer noch billiger weg, als wenn er sich auf Deinen Parkplatz stellen würde. Verstehst Du, was ich meine?

Selbst wenn es zu einer so drastischen Strafverschärfung käme, hättest Du immer noch das gleiche Problem, sollte doch wieder jemand (ob nun aus Übermut oder Versehen) Deinen Parkplatz blockieren. Hast Du stattdessen mal dran gedacht, bei Deiner Stadt einen elektrischen Parkbügel zu beantragen? Die Dinger kosten um 500 Euro, hätten sich also nach spätestens zwei (nicht erfolgten) Polizeieinsätzen rentiert. Und selbst wenn sie die Kosten nicht (voll) übernehmen, wäre es doch für Dich eine Überlegung wert, so ein Teil installieren zu lassen. Wenn ich 40 Mal pro Jahr im Auto sitzenbleiben müsste, weil irgendwelche Armleuchter meinen Parkplatz belegt haben, würde ich irgendwann (Erlaubnis der Stadt vorausgesetzt) das Geld selber investieren, um endlich Ruhe zu haben. Ich weiß, Dir geht es ums Prinzip und Du denkst wahrscheinlich nicht im Traum daran, wegen dieser Idioten auch noch Geld auszugeben. Aber im Endeffekt geht es doch darum, dass Dein Parkplatz frei bleibt, und das wäre mit einem Parkbügel zumindest gewährleistet.

Schöne Grüße

Dirk

Im Grunde ist das eine super Idee, aber leider gibt es da ein Problem. Die verweigert in der Regel so eine Maßnahme. Da es sich um öffentlichen Grund handelt wird es verweigert. Irgendwie ist es eigentlich nachvollziehbar, die Stadt, Gemeinde oder Kreis hat doch damit eine gute Einahmequelle. Solche Ignoranten gibt es doch ne ganze Menge.

am 6. Januar 2009 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Meehsterchen - also dein konstruierter Parkverstoß. Sicher - zum einen gibts da die Halterhaftung, zum anderen muss man sich als Schwerbehinderten mit Parkberechtigung überlegen, ob man den Parkschein dann nicht leichtfertig riskiert. Aber du meinst ja wahrscheinlich, dass das Platz dann von einem Unberechtigten belegt ist, der scheinbar bereichtigt ist.

Du hast mich offenbar falsch verstanden. Ich meine jetzt die Sitouation, in der ich ein Auto "verleihe" und mit einem anderen meinen unterwegs bin und dort meinen Parkausweis eventuell tatsächlich nutze.

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Du weißt ja sicher auch, dass du dein Fahrzeug (sofern du die Kfz-Steuerbefreiung in Ansprich nimmst) nur in ganz besonderen Fällen verleihen darfst.

Die Steuererleichterung gibt es nur für ein Fahrzeug (ich habe sie auch noch nicht), auf meinen Namen sind aber mehrere angemeldet, einfach weil ich deutlich bessere Versicherungsprozente als Purzel und mein kleiner Bruder habe.

Allerdings meine ich das grundsätzlich: Wenn diese Regelung mit Punkten für Halter kommen würde und sich meine Familie mit "meiner" Karre nicht benimmt, dann bin ich eventuell sehr schnell die Fahrerlaubnis los.

Ähnliches gilt, wenn die Fahranfänge wie üblich auf Vaddern oder Muddern angemeldet ist - Punkte und (wenn es öfters vorkommt) Fahrerlaubnisenzug für die Eltern? Nicht sehr sinnvoll, oder?

Klarstellung : Es gibt Behindertenparkplätze die eine Nummer haben. Es ist auch die Nummer die auf dem Parkauweis steht. Liegt nun der Parkausweis mit diser entsprechenden Fahrzeug darfst du dort parken. Es ist egal welches Fahrzeug auf diesem Parkplatz steht. Maßgebend ist der Parkausweis der mit der Nummer versehen ist die auf dem Parkschild steht. Fazit: Der Inhaber dieses Parkausweises darf den Parkplatz nutzen, sonst niemand.

Nehmen wir mal jemand hat zwar einen Parkausweis aber die Nummer auf dem Parkausweis stimmt nicht mit der Nummer auf dem Schild überein parkt er falsch. Er kann genauso abgeschleppt werden und auch muß er genauso die Strafe von 35 € bezahlen. Wenn es ja anders wäre würde dieser entsprechende Sonderparkplatz ja keinen Sinn machen.

Es ist also nicht als Behindertenparkplatz im üblichen Sinne zu sehen sondern ist speziell für entsprechende Person eingerichtet worden. Der Parkplatz ist Personenbezogen, es spielt überhaupt keine Rolle welches Auto auf diesem Parkplatz steht. Liegt dieser Parkausweis mit der Nummer die auch auf dem Parkschild darf er dort parken. Die Parkausweis-Nummer wird nur einmal vergeben.

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 19:32

@ Parkbügel

Das finde ich einen Vorschlag, der gar nicht so schlecht ist. Aber er muss auch angemessen sein. Eine Lösung für einen Rollstuhlfahrer ist es nicht, denn der müßte erstmal aussteigen, den Bügel einklappen, dann zurück ins das Auto und parken. Das ist eine zusätzliche Belastung, die sehr hinderlich ist. Für Leute, die sich noch knapp bewegen können, mag dies eine Lösung sein. Mein Parkplatz in einer seitlichen Bucht würde sich für für einen Klappbügel nicht eignen. Der letzte Verkehrssünder forderte eine Beleuchtung beider Schilder. Ich denke, dass alle technischen Lösungsansätze verkehrt sind. Fällt ein Bußgeld, Punkte und Fahrverbot so drakonisch aus, dass es dem Autofahrer richtig weh tut, dann löst sich das Problem von allein und die Schwerbehindertenparkplätze sind überwiegend frei. Zu Einzelfällen wird es vielleicht noch vereinzelte Falschparker geben. Die Statistik von 80 Falschparkern in 1 1/2 Jahren seit Einrichtung des Parkplatztes spricht eine eindeutige Sprache : ES IST ZU BILLIG !

Mir geht es ja nicht um meinen Frust oder Ärger. Es ist für mich eine echte Belastung, wenn ich jedes Mal zwischen 1,5 und 3 Stunden vor der Tür im Auto sitze bis der Parkplatz wieder frei ist. Der andere Punkt ist der, dass die Räumung des Parkplatzes 2 Polizeibeamten und 1 Polizeifahrzeug für mindestens 1 Zeitstunde (meist sind es 1,5 bus 2 Stunden) vor Ort bindet.

Vielerorts sind Polizeiaufgaben größerer Bereiche - hier bei uns die Versorgung größerer Autobahnbereiche - zugemessen worden. Das bedeutet mehr Aufgaben für weniger Beamte. Da muss also etwas passieren, dass der Kleinkram wie das Parken mit Behinderung eines schwerbehinderten Menschen abnimmt. Aus meiner Sicht sind das Bugelder, Punkte und Fahrverbote. Dann wird sorgsamer geguckt, wo man sein Auto abstellt. Schon heute gibt es eine Umschaupflicht - die Einrede, man habe das Schild nicht gesehen, zählt nicht.

Gegenfrage :

Welches Bußgeld, wieviel Punkte und welche Fahrverbotsdauer würdet ihr als angemessen betrachten ? Nach unter muss es so wirksam sein, dass es auch einen erheblichen Abschreckungsfaktor hat. Angemessen wären meiner Meinung nach auch die Inrechnungstelleung der Einsatzkosten. (2 Polizisten plus 1 Fahrzeug x Einsatzdauer).

An wen muss man sich in Berlin wenden, wenn man hier konkret etwas im Bußgeldkatalog 2010 ändern lassen will ? Ich würde das Thema gern mal konkret anfassen.

LG JoJoMS

 

P.S: Teddybehindert hat recht : ich habe so einen personenbezognen Schwerbehindertenparkplatz. Die Beantragung eines solchen setzt nochmal schwere Gesundheitsstörungen voraus, als wenn man nur einen Parkausweis beantragt. Er kann auch für Zeitfenster an eine Person gebunden werden, z.B. um dem Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Die maximale Parkdauer auf einem Schwerbehindertenparkplatz ohne Nummer mit Ausweis beträgt 24 Stunden.

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Du hast mich offenbar falsch verstanden. Ich meine jetzt die Sitouation, in der ich ein Auto "verleihe" und mit einem anderen meinen unterwegs bin und dort meinen Parkausweis eventuell tatsächlich nutze.

Meehster - ich habe dich leider immer noch nicht verstanden. Dein Parkausweis gilt doch immer nur für das Fahrzeug in dem du den auslegst. Bist du also mit deinem Parkausweis unterwegs, dann kann den kein anderes Mitglied deiner Familie unberechtigt nutzen. Ergo : 1 Ausweis = 1 Fahrzeug ! Nutzung des Fahrzeuges nur unmittelbar durch den berechtigten Schwerbehinderten bzw. In strengen Ausnahmefällen zum Zwecke der Versorgung des Schwerbehinderten.

Bei personenbezogenen Schwerbehindertenparkausweisen steht auf einem Zusatzschild zum Schwerbehindertenparkplatzschild eine Nummer, die wie Teddy sagt auf dem Parkausweis vermerkt ist. Da zählt nicht das Kennzeichen des Fahrzeuges. Eine Doppelnutzung ist damit ausgeschlossen.

Im übrigen bin ich der Meinung, dass derjenige der Unfug mit dem Sonderausweis treibt, seinen Anspruch darauf verwirkt. Steht ja auch ausdrücklich in dem dazugehörigen Bescheid, dass der Parkausweis bei Mißbrauch entzogen wird.

Übernehme ich die Haltereigenschaft für einen anderen, dann muss ich mir dessen Fehler zurechnen lassen. Punktum! Parkt derjenige dann auf einem Behindertenparkplatz muss ich zahlen, wird der Wagen abschleppt, zahle ich und so fort. Damit ist eben ein Risiko verbunden - und da gibt es weitaus größere Risiken, als dass jemand mit einem auf meinen Namen zugelassenen Wagen falsch parkt. Meehster - was soll denn das werden : ein Strafbefreiung, wenn man nur Halter ist ? Du weißt doch wie das läuft : Bestreitet der Halter die Regelverstöße und behauptet, dass ein anderer gefahren sei, dann kann er zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet werden. Ich habe da auch überhaupt kein Verständnis dafür, wenn diese Haltergeschichte ein Alibi für Verkehrsverstöße werden soll. Funktioniert vielleicht auch einmal - aber niemals auf Dauer. Ich finde es auch gerecht, wenn letztendlich der Halter für die Regelverstöße belangt wird. Er kann das ja dann an den eigentlich Schuldigen weiterleiten.

Grüße JoJoMS

am 6. Januar 2009 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Du hast mich offenbar falsch verstanden. Ich meine jetzt die Sitouation, in der ich ein Auto "verleihe" und mit einem anderen meinen unterwegs bin und dort meinen Parkausweis eventuell tatsächlich nutze.

Meehster - ich habe dich leider immer noch nicht verstanden. Dein Parkausweis gilt doch immer nur für das Fahrzeug in dem du den auslegst. Bist du also mit deinem Parkausweis unterwegs, dann kann den kein anderes Mitglied deiner Familie unberechtigt nutzen. [...]

Das andere Mitglied könnte aber mit dem auf mich angemeldeten Auto unberechtigt auf dem Behindertenparkplatz parken, ganz ohne Ausweis oder sonstwas, so wie die derzeitigen Sünder auch. Und wer würde den Führerschein wegverlieren, wenn es dafür Halterpunkte gäbe? Richtig, ich. Das und nichts Anderes ist das Problem, das ich damit habe.

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 21:00

Dann bekommst du ja als Halter den Bußgeldbescheid mit der Möglichkeit deine Stellungnahme einzureichen. Da schreibst du rein, dass du nicht falsch geparkt hast, sondern das Familienmitglied XY. Dann bekommt der den Bescheid und die Punkte. Steht er nicht dazu, dann hälst du deinen Widerspruch aufrecht und führst eben künftig ein Fahrtenbuch. Genau dann wäre bei mir aber die Bereitschaft den Wagen des Familienmitgliedes auf meinen Namen laufen zu lassen beendet. Ganz klarer Fall.

Läßt sich letzendlich nicht klären, wer den auf dich angemeldeten Wagen ohne Parkausweis auf einem Schwerbehindertenparkplatz rechtwidrig abgestellt hat, dann wird auch keiner belangt werden (können).

Verursacht dein Familienmitglied einen Unfall mit schwerwiegendem Personenschaden und begeht Fahrerflucht, dann wird man sich zunächst an dich wenden. Übernimmst du dann auch die Punkte, das Fahrtverbot und die strafrechtlichen Konsequenzen (Körperverletzung) ?

Ich würde die Haltereigenschaft auch nur für jemanden übernehmen, dem ich vertrauen kann. In unserer Familie würde mich dann ein anderer mit den Punkten auch nicht alleine lassen, sondern zu der jeweiligen Tat stehen.

Wenn ich mir das mal so überlegen, dann hast du wohl eher grundsätzlich ein Problem mit der Halterhaftung und nicht mit der Nutzung eines Schwerbehindertenparkplatztes.

JoJoMS

am 6. Januar 2009 um 22:28

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Wenn ich mir das mal so überlegen, dann hast du wohl eher grundsätzlich ein Problem mit der Halterhaftung und nicht mit der Nutzung eines Schwerbehindertenparkplatztes.

Klares Jein. Halterhaftung ist OK, solange es keine Punkte oder sonstigen Sanktionen gibt - wie jetzt bei sämtlichen Parkverstößen. Darüberhinaus ist sie es mMn definitiv nicht.

Darüberhinaus habe ich das Recht, gegen die anderen Fahrer der auf mich angemeldeten Kisten nicht auszusagen - und kein auch nur so etwas Ähnliches wie rechtstreuer Richter wird mir das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen, nur weil ich von diesem Recht Gebrauch mache.

Ob ich der Polizei in meinem speziellen Fall verraten würde, daß mein Bruder oder mein Schatzi dahintersteckt, das möchte ich jetzt offen lassen.

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