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Seitenschaden entpuppte sich als starker Rahmenschaden

Themenstarteram 25. März 2010 um 14:54

Moin, hab da n Problem, könnt ihr mir vielelicht helfen?

Habe einen W204 im März 2009 gekauft mit einen Seitenschaden und im Vertrag von mobile.de diesen auch so vermerkt. AUßerdem wurde im KV "das fahrzeug wurde nicht als Taxi und oder Mietwagen genutzt" angekreuzt und dass der Wagen aus zweiter Hand ist. Später stellte sich heraus, dass der Wagen einen Rahmenschaden hinter dem Vorderachsträger hatte, der sich sehr schwer beheben lässt, ein Leihwagen der Firma Eurocar war und zuvor 3 Voreinträge hatte. Klage wurde erhoben. Die Gegenseite meint nun, dass man das Risiko eines Ramenschaden hinnehmen muss,w enn man Unfallautos kauft, wobei ein Seitenschaden, wo die Seite leicht verkratzt ist (zum Teil mit Politur wegbekommen hat), niemals ein Ramenschaden vermutet. Die Gegenseite (GG) meint auch, dass das Ankreuzen sich nur darauf bezogen hat, dass der Verkäufer damit nur sich meinte, also dass er den Wagen nicht als Mietwagen genutzt hätte und er keine Kenntnis davon hätte, dass der Wagen mehrer Vorbesitzer hätte. Sein Vater hätte den Wagen von der NL gekauft und die hätten es dem Vater verschwiegen, er hätte den Wagen unwissend verkauft und sei ja auch nur ein privatmann, ohne Gewähr bla bla. Habe jetzt einen Termin beim Anwalt. Was kann man da noch machen?

Beste Antwort im Thema
am 25. März 2010 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von dinamo79

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG

Moin, hab da n Problem, könnt ihr mir vielelicht helfen?

Habe einen W204 im März 2009 gekauft mit einen Seitenschaden und im Vertrag von mobile.de diesen auch so vermerkt. AUßerdem wurde im KV "das fahrzeug wurde nicht als Taxi und oder Mietwagen genutzt" angekreuzt und dass der Wagen aus zweiter Hand ist. Später stellte sich heraus, dass der Wagen einen Rahmenschaden hinter dem Vorderachsträger hatte, der sich sehr schwer beheben lässt, ein Leihwagen der Firma Eurocar war und zuvor 3 Voreinträge hatte. Klage wurde erhoben. Die Gegenseite meint nun, dass man das Risiko eines Ramenschaden hinnehmen muss,w enn man Unfallautos kauft, wobei ein Seitenschaden, wo die Seite leicht verkratzt ist (zum Teil mit Politur wegbekommen hat), niemals ein Ramenschaden vermutet. Die Gegenseite (GG) meint auch, dass das Ankreuzen sich nur darauf bezogen hat, dass der Verkäufer damit nur sich meinte, also dass er den Wagen nicht als Mietwagen genutzt hätte und er keine Kenntnis davon hätte, dass der Wagen mehrer Vorbesitzer hätte. Sein Vater hätte den Wagen von der NL gekauft und die hätten es dem Vater verschwiegen, er hätte den Wagen unwissend verkauft und sei ja auch nur ein privatmann, ohne Gewähr bla bla. Habe jetzt einen Termin beim Anwalt. Was kann man da noch machen?

Mindestens ein Versäumnis musst du dir selbst ankreiden:

Die Anzahl an Vorbesitzern hättest du dem Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) entnehmen können. In den neuen sieht man zwar nicht mehr wer die vorigen Besitzer waren, in jedem Fall siehst du aber die Anzahl an Vorbesitzern.

 

Das jedoch ein MB-Autohaus geschweige denn eine NL solch eine Vorgeschichte verschweigt, halte ich für eine Lüge des Vorbesitzers. Kein seriöses MB-Autohaus - zumindest offiziell von MB anerkannte und auf der Internetseite aufgeführte - wird sich so etwas erlauben.

Warst du mal in einer NL und hast dich nach der Fahrzeughistorie erkundigt?

da täuscht du dich gewaltig..

grad die autoriesierten werkstätten sind oft mieser als freie händler..

dort wo ich gelernt hab, haben sie einen gebrauchten 3 mal als unfallfrei verkauft und immer wieder zurückbekommen wegen einem nicht angegebenen ramenschaden..

und kilometermanipulation hatten wir auhc schon erlebt..

man denkt immer das man bei einer autorisierten werkstatt besser aufgehoben ist als wo anders..

aber das das nicht so ist beweisen ja oft schon die werkstatt tests...

allerdings glaub ich hier in dem fall das sich der verkäufer einfach rausreden will..

eine frechheit sowas..

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25 Antworten

Warum fragst Du das in einem Forum, wenn Du schon einen Termin mit Deinem Anwalt hast?

am 25. März 2010 um 18:35

der vater haftet da trotzdem..

gibt da ein schönes sprichwort..

unwissenheit schützt vor strafe nicht..

er muss für das was er angekreutzt hat grade stehen..

danach kann er ja zur nl gehen und die darauf verklagen..

aber er ist jetz der der es dir so verkauft hat..

und ein ramenschaden muss IMMER angegeben werden..

da kommt er nicht drum herum..

was willst du denn haben ein teil von deinem geld zurück??

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG

Moin, hab da n Problem, könnt ihr mir vielelicht helfen?

Habe einen W204 im März 2009 gekauft mit einen Seitenschaden und im Vertrag von mobile.de diesen auch so vermerkt. AUßerdem wurde im KV "das fahrzeug wurde nicht als Taxi und oder Mietwagen genutzt" angekreuzt und dass der Wagen aus zweiter Hand ist. Später stellte sich heraus, dass der Wagen einen Rahmenschaden hinter dem Vorderachsträger hatte, der sich sehr schwer beheben lässt, ein Leihwagen der Firma Eurocar war und zuvor 3 Voreinträge hatte. Klage wurde erhoben. Die Gegenseite meint nun, dass man das Risiko eines Ramenschaden hinnehmen muss,w enn man Unfallautos kauft, wobei ein Seitenschaden, wo die Seite leicht verkratzt ist (zum Teil mit Politur wegbekommen hat), niemals ein Ramenschaden vermutet. Die Gegenseite (GG) meint auch, dass das Ankreuzen sich nur darauf bezogen hat, dass der Verkäufer damit nur sich meinte, also dass er den Wagen nicht als Mietwagen genutzt hätte und er keine Kenntnis davon hätte, dass der Wagen mehrer Vorbesitzer hätte. Sein Vater hätte den Wagen von der NL gekauft und die hätten es dem Vater verschwiegen, er hätte den Wagen unwissend verkauft und sei ja auch nur ein privatmann, ohne Gewähr bla bla. Habe jetzt einen Termin beim Anwalt. Was kann man da noch machen?

Mindestens ein Versäumnis musst du dir selbst ankreiden:

Die Anzahl an Vorbesitzern hättest du dem Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) entnehmen können. In den neuen sieht man zwar nicht mehr wer die vorigen Besitzer waren, in jedem Fall siehst du aber die Anzahl an Vorbesitzern.

 

Das jedoch ein MB-Autohaus geschweige denn eine NL solch eine Vorgeschichte verschweigt, halte ich für eine Lüge des Vorbesitzers. Kein seriöses MB-Autohaus - zumindest offiziell von MB anerkannte und auf der Internetseite aufgeführte - wird sich so etwas erlauben.

Warst du mal in einer NL und hast dich nach der Fahrzeughistorie erkundigt?

am 25. März 2010 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von dinamo79

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG

Moin, hab da n Problem, könnt ihr mir vielelicht helfen?

Habe einen W204 im März 2009 gekauft mit einen Seitenschaden und im Vertrag von mobile.de diesen auch so vermerkt. AUßerdem wurde im KV "das fahrzeug wurde nicht als Taxi und oder Mietwagen genutzt" angekreuzt und dass der Wagen aus zweiter Hand ist. Später stellte sich heraus, dass der Wagen einen Rahmenschaden hinter dem Vorderachsträger hatte, der sich sehr schwer beheben lässt, ein Leihwagen der Firma Eurocar war und zuvor 3 Voreinträge hatte. Klage wurde erhoben. Die Gegenseite meint nun, dass man das Risiko eines Ramenschaden hinnehmen muss,w enn man Unfallautos kauft, wobei ein Seitenschaden, wo die Seite leicht verkratzt ist (zum Teil mit Politur wegbekommen hat), niemals ein Ramenschaden vermutet. Die Gegenseite (GG) meint auch, dass das Ankreuzen sich nur darauf bezogen hat, dass der Verkäufer damit nur sich meinte, also dass er den Wagen nicht als Mietwagen genutzt hätte und er keine Kenntnis davon hätte, dass der Wagen mehrer Vorbesitzer hätte. Sein Vater hätte den Wagen von der NL gekauft und die hätten es dem Vater verschwiegen, er hätte den Wagen unwissend verkauft und sei ja auch nur ein privatmann, ohne Gewähr bla bla. Habe jetzt einen Termin beim Anwalt. Was kann man da noch machen?

Mindestens ein Versäumnis musst du dir selbst ankreiden:

Die Anzahl an Vorbesitzern hättest du dem Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) entnehmen können. In den neuen sieht man zwar nicht mehr wer die vorigen Besitzer waren, in jedem Fall siehst du aber die Anzahl an Vorbesitzern.

 

Das jedoch ein MB-Autohaus geschweige denn eine NL solch eine Vorgeschichte verschweigt, halte ich für eine Lüge des Vorbesitzers. Kein seriöses MB-Autohaus - zumindest offiziell von MB anerkannte und auf der Internetseite aufgeführte - wird sich so etwas erlauben.

Warst du mal in einer NL und hast dich nach der Fahrzeughistorie erkundigt?

da täuscht du dich gewaltig..

grad die autoriesierten werkstätten sind oft mieser als freie händler..

dort wo ich gelernt hab, haben sie einen gebrauchten 3 mal als unfallfrei verkauft und immer wieder zurückbekommen wegen einem nicht angegebenen ramenschaden..

und kilometermanipulation hatten wir auhc schon erlebt..

man denkt immer das man bei einer autorisierten werkstatt besser aufgehoben ist als wo anders..

aber das das nicht so ist beweisen ja oft schon die werkstatt tests...

allerdings glaub ich hier in dem fall das sich der verkäufer einfach rausreden will..

eine frechheit sowas..

Hab ich was verpasst? Wo sieht man die Anzahl der Vorbesitzer in den neuen Fahrzeugpapieren?

Und wer sagt, dass MB Autohäuser seriös sein müssen? Nur weil oben der Stern trohnt? Ich kaufte mal einen Vaneo als Jahreswagen, es stellte sich Jahre später raus, dass überlackierte Seitenschweller montiert sind. Nachdem wegen mangelhafter Konstruktion manche Stellen der Schweller angescheuert waren, kam bei meinem silbernen Vaneo Jaspisblau zum Vorschein. Soviel zur Seriosität. Es gibt nicht umsonst den Ausdruck "Rosstäuscher". Vielleicht wirkt bei MB alles ein bissl nobler, aber die Gratler sind die selben.

am 25. März 2010 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von Saurierknochennager

 

 

Hab ich was verpasst? Wo sieht man die Anzahl der Vorbesitzer in den neuen Fahrzeugpapieren?

Und wer sagt, dass MB Autohäuser seriös sein müssen? Nur weil oben der Stern trohnt? Ich kaufte mal einen Vaneo als Jahreswagen, es stellte sich Jahre später raus, dass überlackierte Seitenschweller montiert sind. Nachdem wegen mangelhafter Konstruktion manche Stellen der Schweller angescheuert waren, kam bei meinem silbernen Vaneo Jaspisblau zum Vorschein. Soviel zur Seriosität. Es gibt nicht umsonst den Ausdruck "Rosstäuscher". Vielleicht wirkt bei MB alles ein bissl nobler, aber die Gratler sind die selben.

genau so ist das , der stern heisst nicht das es besser ist als wo anders..

aber auf so gutgläubige leute zählen die..

am 25. März 2010 um 19:53

achja , wo wir da grad beim thema sind..

meiner wurde mir auch als absolut unfallfrei verkauft und versichert das da nie was war..

am selben tag als ich ihn holte hab ich gesehen das er hinten rechts angefahren war..

stoßstange passte nicht ganz und hatte eine vervormung...

das wurde dann natürlich auch gleich repariert.. aber soviel zu dem thema..

nochdazu hätten sie mich mit komplett glatten hinterreufen vom hof fahren lassen...

da hatten die ja nur glück das ich noch winterreien dazu kaufte..

soviel zu seriös..!!!!

...also mir hat auch eine MB-NL einen W204 als Unfallfrei verkauft und es ist mir nur aufgefallen weil er im Kofferraum unter der Batterie schon schön am rosten war. War dann am Ende ein kapitaler Heckschaden über dessen Schadenshöhe wir (mein Anwalt und ich) nie eine Information erhalten haben. Jetzt haben sie Ihn wieder zurück bekommen und ihn schon wieder weiterverkauft. Wahrscheinlich wieder Unfallfrei :D

Also ich traue den Brüdern nicht mehr :cool:

derAlex

Nochmal wegen Vorbesitzer: Die sind tatsächlich vermerkt, sorry. Allerdings kann es bei älteren Fahrzeugen schon mal passieren, dass bei dem Wechsel von alten zu neuen Papieren ein paar Informationen auf der Strecke bleiben. Gern wurde auch mal ein alter Brief verloren gegangen, früher war nicht abgespeichert, sondern nur in Papierform auf dem Brief festgehalten.

Zitat:

Original geschrieben von Saurierknochennager

Hab ich was verpasst? Wo sieht man die Anzahl der Vorbesitzer in den neuen Fahrzeugpapieren?

Zulassungsbescheinigung Teil II, Punkt B 1: Anzahl der Vorhalter

 

Zitat:

Und wer sagt, dass MB Autohäuser seriös sein müssen? Nur weil oben der Stern trohnt? Ich kaufte mal einen Vaneo als Jahreswagen, es stellte sich Jahre später raus, dass überlackierte Seitenschweller montiert sind. Nachdem wegen mangelhafter Konstruktion manche Stellen der Schweller angescheuert waren, kam bei meinem silbernen Vaneo Jaspisblau zum Vorschein. Soviel zur Seriosität. Es gibt nicht umsonst den Ausdruck "Rosstäuscher". Vielleicht wirkt bei MB alles ein bissl nobler, aber die Gratler sind die selben.

Ich bezog mich in diesem Fall zwar konkret auf MB, hätte Seriösität jedoch auch bei den anderen etablierten Marken erwartet. Ich will eure Schilderungen und Erfahrungen aber auch nicht anzweifeln und vielleicht fehlt mir diesbezüglich einfach die Erfahrung, in 12 Autofahrerjahren habe ich erst 2,5 Autos mein eigen genannt - das halbe ist mein derzeitiges Winter-/Pendlerauto, von dem ich ohnehin nicht viel erwarte :D

Ach weißt Du, nach 18 Autos, 1 Traktor, 23 Motorrädern und 2 Kettcars hat man schon mal einen Erfahrungsschatz zum weitergeben:):D

Zitat:

Original geschrieben von Saurierknochennager

Nochmal wegen Vorbesitzer: Die sind tatsächlich vermerkt, sorry. Allerdings kann es bei älteren Fahrzeugen schon mal passieren, dass bei dem Wechsel von alten zu neuen Papieren ein paar Informationen auf der Strecke bleiben. Gern wurde auch mal ein alter Brief verloren gegangen, früher war nicht abgespeichert, sondern nur in Papierform auf dem Brief festgehalten.

Habe mir zum Jahreswechsel obig erwähntes Pendlerauto zugelegt, einen 15 Jahre alten Golf 3, der Vorbesitzer konnte mir lückenlos alle Briefe vorlegen und somit alle Vorbesitzer darlegen - ohne diese hätte ich angesichts des hohen Alters sicher mehr Bedenken beim Kauf gehegt.

Das Schicksal des TE tut mir zwar leid, aber in der heutigen Zeit und Gesellschaft muss man nunmal leider doppelt vorsichtig sein und bei Zweifeln eben mal verzichten und auf ein anderes gutes Angebot warten - vor allem sollte man die Papiere gut studieren und sich gegebenenfalls Rat und Tips einholen, ein Auto jedoch "blind" zu kaufen und sich dann später an der hohen Anzahl an Vorbesitzern zu stören, halte ich für etwas naiv.

Etwas anderes ist es natürlich wenn der Verkäufer explizit eine geringere Anzahl im Kaufvertrag angeführt haben sollte, dann würde ich von vorsätzlichem Betrug ausgehen, ist dort jedoch nichts vermerkt, gilt m.E. im Zweifel die Zulassungsbescheinigung.

Ich bestehe beim Autokauf grundsätzlich auf einer lückenlosen und belegbaren Fahrzeug-Historie. Kann der Verkäufer diese nicht vorlegen, kommt das Geschäft eben nicht zustande.

am 26. März 2010 um 6:12

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG

Moin, hab da n Problem, könnt ihr mir vielelicht helfen?

Habe einen W204 im März 2009 gekauft mit einen Seitenschaden und im Vertrag von mobile.de diesen auch so vermerkt.

Mit der Angabe "Seitenschaden" hat der Verkäufer die Kenntnis des Schadens zugegeben. Warum wurde die Schadenshöhe nicht beziffert?

Zitat:

AUßerdem wurde im KV "das fahrzeug wurde nicht als Taxi und oder Mietwagen genutzt" angekreuzt und dass der Wagen aus zweiter Hand ist. Später stellte sich heraus, dass der Wagen einen Rahmenschaden hinter dem Vorderachsträger hatte, der sich sehr schwer beheben lässt, ein Leihwagen der Firma Eurocar war und zuvor 3 Voreinträge hatte. Klage wurde erhoben. Die Gegenseite meint nun, dass man das Risiko eines Ramenschaden hinnehmen muss,w enn man Unfallautos kauft, wobei ein Seitenschaden, wo die Seite leicht verkratzt ist (zum Teil mit Politur wegbekommen hat), niemals ein Ramenschaden vermutet.

Es gibt keine Einteilung in Blechschaden, Rahmenschaden oder Schönheitsreparatur. Jeder Schaden sei es 1.000€ oder 10.000€ muß vom Verkäufer angegeben und belegt werden. Die Angabe "der hatte da mal was" ist nicht ausreichend.

Zitat:

Die Gegenseite (GG) meint auch, dass das Ankreuzen sich nur darauf bezogen hat, dass der Verkäufer damit nur sich meinte, also dass er den Wagen nicht als Mietwagen genutzt hätte und er keine Kenntnis davon hätte, dass der Wagen mehrer Vorbesitzer hätte. Sein Vater hätte den Wagen von der NL gekauft und die hätten es dem Vater verschwiegen, er hätte den Wagen unwissend verkauft und sei ja auch nur ein privatmann, ohne Gewähr bla bla.

Ganz so einfach wird es für den Verkäufer nicht werden, von wegen ohne Gewähr, wer Angaben beschönigt oder verschweigt macht sich strafbar.

Zitat:

Habe jetzt einen Termin beim Anwalt. Was kann man da noch machen?

An deiner Stelle würde ich mit MB kontakt aufnehmen um evtl. zu erfahren was der Wagen beim Verkauf an Vorschäden hatte. Was noch wichtiger ist, wer hat den Wagen wieder auf die Beine gestellt? wurde vom Fachmann repariert? oder beim Verkäufer im Hinterhof?

Werde mit dem Wagen bei der Dekra oder beim Tüv vorstellig die können dir sagen ob fachgerecht repariert wurde. Umbedingt eine Fahrwerksvermessung bei MB machen lassen ohne Einstellarbeiten da zeigt sich ob die Möhre geradeaus läuft und ob ein Fachmann drann war.

Du kannst dich auch an Europcar wenden, die rücken nicht gerne mit Infos zu ehemaligen Fahrzeugen herraus aber der Hinweis das es vor Gericht geht wirkt manchmal Wunder.

mfg roland

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